Im FAQ von der Seite des Landes ([link=https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte]hier[/link]) heißt es: "Mieterinnen und Mieter mussten nicht selber tätig werden, außer sie sind selbstständig für die Bestellung und Bezahlung der Energieträger ihrer Feuerstätte zuständig. " Dies ist bei uns nicht der Fall. Hat man als Mieter nun noch nachträglich ein Recht auf Entschädigung/ Minderung der angesetzten Energiekosten, falls der Vermieter keinen Antrag gestellt hat?
Hat der Vermieter das Recht sie 'einfach so' zu kündigen,auch jetzt mit Hinsicht auf die ganzen Vorfälle und (Gewalt-) Eskalationen? ... Insofern würde ja ein Hausverbot gegenüber dem Ex-Freund ausreichen, was zulässig wäre (http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/ruhestoerung-mieter-muss-auf-seine-besucher-einwirken-6787.html). ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Am 22.5.2011 von Sunny 123 recht @joebeuel, Das werde ich als nächstes machen! ... " Am 22.5.2011 von Sunny 123 recht Die Miete ist dem Mietspiegel angeglichen. ... Keiner der anderen Mieter wagt es, sein Recht durch zu setzen.
Welche Möglichkeiten hat der Mieter hier? ... Viele Grüße, Am 12.6.2023 von cauchy [quote=Elmorich]Welche Möglichkeiten hat der Mieter hier?... Auf die Art der Mängelbeseitigung hat der Mieter keinen Einfluss.
Eine offensichtlich gewerbliche Vermietung als Ferienwohnung hat nichts mit dem berechtigten Interesse eines Mieter auf Untervermietung zu tun. Die vertraglichen Regelungen die der VM wohl mit dem Mieter der Lokale hat, haben damit auch nichts zu tun. ... Im Gegenteil, der Mieter riskiert sogar die fristlose Kündigung.
Hat der Mieter einen Anspruch auf die versprochene Provision? ... Und: unberechtigt aufrechnen, ist nunmal keine gute Idee. => Erdhorn: immer schick die Mieter ins Verderben. ... Chronologische Reihenfolge: Ich würde die Provision gegen die Miete aufrechnen, das Recht dazu hast Du jedenfalls!
Besteht für den Mieter die möglichkeit aus der Mietwohnung auszuziehen mit Sonderkündigungsrecht durch Stellplatz Mieterhöhung?
Guten Tag den Experten, in einem Mehrfamilienhaus zahlen wir als Mieter die Gebäudeversicherung. Hat man als Mieter das Recht, nicht nur die Versicherungspolice, sondern auch die Abrechnung mit der Versicherung und den Handwerkerrechnungen.im Falle einer Schadensregulierung einzusehen?
Am 20.11.2018 von der-mieter Danke schon mal. ... Am 20.11.2018 von der-mieter Ansonsten: Danke allerseits! ... Welche durch die Schätzung entstanden sind, zusätzlich (so habe ich das verstanden) wehren Sie sich (mit Recht) gegen nicht geeichte Zähler.
Dei Mieter sind knapp bei Kasse (Amt), und muessten alternativ eine Ladung Heizoel bestellen. ... Aus Erfahrung würde ich sagen, dass der EVU sich an die Mieter hält. ... Geschützt ist der Vermieter, wenn er auf Nachfragen des Versorgers seine Mitwirkungspflichten erfüllt (Übergabeprotokoll mit Zählerstand samt Mieterdaten an Versorger) ;-) ----------------- ""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.
Mein Mieter hat lebenslanges Wohnrecht. ... Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung habe ich. ... Wir haben 2 Kinder , haben wir nicht ein Recht auf ein gewaltloses Leben?
Dem Mieter wurde fristgerecht gekündigt. ... Am 11.12.2006 von guest123-2128 --- editiert vom Admin Am 11.12.2006 von guest123-684 --- editiert vom Admin Am 11.12.2006 von Eirene113 Recht haben und Recht bekommen........ ... Wenn der Mieter aber über seinen RA schont droht...... vielleicht ist es doch besser, noch etwas zu warten und vor allem stressfrei. ..und Fliegenklatsche......jeder hier hat das Recht seine Meinung zu äußern, auch Volker.
Er ist in der hausgemeinschaft recht unbeliebt. ... Mieter a. ... Er kann natürlich auch (das Recht?
Habe ich als Mieter das Recht auf ein einigermaßen am Standart leigendes Türschloss? ... Am 31.3.2006 von RickD Hätte der Mieter denn das Recht, eine unsichere Wohnungstür auf eigene Kosten auszutauschen, oder kann der Vermieter sagen: "die alte Tür bleibt drin, komme was wolle"? ... DU als Mieter hast ein Anrecht auf einen SICHEREN und abschließbaren Zugang der Mietsache nach außen hin.
Mieter beabsichtigt unerlaubte Untervermietung
5 von 5 Sterne
Natürlich hätte mein Mieter wenn ich die Erlaubnis verweigere nach § 540 BGB das Recht, das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist (3 Monate) zu kündigen. ... Am 25.4.2016 von cauchy Zitat (von maidstone):Natürlich hätte mein Mieter wenn ich die Erlaubnis verweigere nach § 540 BGB das Recht, das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist (3 Monate) zu kündigen. Aber hat er wirklich ein Recht darauf, dass ich ihm die Erlaubnis für die 6-monatige Untervermietung der kompletten Wohnung gebe?
Hallo zusammen, wir würden gerne einen langjährigen Mieter kündigen ... welcher Weg ist dazu der Beste; sodass nicht viel rumdiskutiert wird und der Mieter einfach geht. ... (solange der pünktlich seine Miete zahlt) ----------------- " " Am 18.8.2011 von meri quote: welcher Weg ist dazu der Beste; sodass nicht viel rumdiskutiert wird und der Mieter einfach geht Dem Mieter eine neue Wohnung suchen, den Umzug bezahlen, die bisher geleisteten Mieten zurückzahlen. ----------------- "" Am 18.8.2011 von quiddje Übrigens kann das Recht des Vermieters auf ordentliche Kündigung (also §573 BGB) auch im Mietvertrag ausgeschlossen sein. ... Darin verpflichtet sich der Mieter dann, "einfach zu gehen".
Jetzt meine Frage: Hat unser Vermieter ein Recht darauf ab unserer Kündigung Ende Januar mit potentiellen Nachmietern in die Mietwohnung zu kommen, oder besteht die Möglichkeit ihn auf den Zeitpunkt nach Wohnungsübergabe Mitte März zu verweisen ?
Wenn nein hast du laut § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ein Recht zur fristlosen Kündigung. Das entfällt allerdings, wenn der Mieter vor Kündigung zahlt. ... Helga hat völlig recht.
Folgende Klauseln im Mietvertrag über Gewerberäume liegen vor: 3.1 Dem Mieter wird das Recht eingeräumt, eine Verlängerung des Mietverhältnisses um 5 Jahre zu verlängern (Optionszeit)... 3.2 Das Optionsrecht des Mieters erlischt, wenn der Vermieter der Ausübung widerspricht... Verstehe ich das also richtig, dass dem Mieter nur ein Optionsrecht zusteht, wenn der Vermieter "nichts dagegen hat"? Möchte der Vermieter das Mietverhöltnis nicht verlängern, ist das dem Mieter in 3.1 gegebene Optionsrecht praktisch unbedeutsam und eigentlich sinnlos?
Der Mieter um den es geht, weiß über meine finanzielle Not beschied. Zu dem Mieter. ... Also meiner Meinung nach können Sie nur hoffen, dass Ihre Mieter doch noch recht bald zur Besinnung kommen, oder Sie brauchen einen Anwalt.