Selbstverständlich gilt der Vertrag in der Form, in der er unterschrieben wurde. ... Der Mieter hat einen Mietvertrag mit Vermieter A unterschrieben, Vermieter A hat diesen jedoch nicht unterschrieben. ... Der Mieter hat den geänderten Vertrag ja nicht unterschrieben, oder doch ??
Am 21.5.2019 von Lolle Zitat (von fb515774-60):Viele sagen, dass der Vertrag nun für mich nur gültig wäre, ohne die Unterschrift der zweiten Vertragsperson.Das sage ich auch Dabei gehe ich von deiner Schilderung aus > Der Mietvertrag wurde ausgefertigt und vom Vermieter als auch von dir unterschrieben, du solltest/wolltest lediglich noch deinen Vater unterzeichnen lassen, der als 2. ... Wenn dein Vater nicht unterschrieben hat, dann besteht zumindest ein Vertrag/Mietverhältnis zwischen deinem Vermieter und dir. ... Beste Grüße Am 23.5.2019 von Michael32 Sehe ich das richtig: Der Vermieter hat den Vertrag unterschrieben, Du auch und Du hast das Original mitgenommen und nicht wieder zurückgegeben....
Das stand dann einfach mit im Vertrag und wird jetzt vom Vermieter versucht durch einen günstigen Kaltmietepreis zu rechtfertigen. ... Frage ist darf man sowas in einen Mietvertrag aufnehmen und ist sowas dann auch rechtskräftig? ... Er wurde aber von Person X unterschrieben und man würde mit einer Klage scheitern.
Ist die Kündigung in Anbetracht der Kenntniss seitens des Vermieters, dass Mieter B nur als "Bürge" mit unterschrieben hat, auch ohne Unterschrift von Mieter B rechtskräftig? ... Danke. ----------------- "" -- Editiert Max-Mustermann am 07.01.2013 18:18 Am 7.1.2013 von joebeuel Wenn der Vertrag von 2 Personen unterschrieben ist, dann müssen auch beide Personen die Kündigung unterschreiben. ... Ist die Kündigung in Anbetracht der Kenntniss seitens des Vermieters, dass Mieter B nur als "Bürge" mit unterschrieben hat, auch ohne Unterschrift von Mieter B rechtskräftig?
Der Vermieter hat nun angekündigt einen neuen Vertrag aufsetzen zu wollen mit den neuen Mitbewohnern der WG. ... Mir ist bewusst ,dass der Vermieter 15-20% Erhöhung pro Jahr bei einem bestehend Vertrag vornehmen darf. ... Wie rechtskräftig das ist, sei mal dahin gestellt.
Unterschrieben und unsere Wohnung gekündigt. ... Das wurde dann so hingenommen und eben der Mietvertrag unterschrieben. ... Dies sollte dem Vermieter alles vorher klar gemacht werden, zumindest sofern der Vertrag schon unterschrieben ist, denn Verträge sind einzuhalten.
Unterschrieben eigenhändig in den Briefkasten eingeworfen. ... Der Vermieter sagt nö, ist nicht, der Vertrag geht bis 31.12.2018. ... AltesHaus Am 3.8.2018 von TF1970 Zitat (von fb496877-1):Der Vermieter sagt nö, ist nicht, der Vertrag geht bis 31.12.2018.
Es handelt sich aber doch im Nachtrag 1 um einen Vertrag zwischen dem Vermieter (V) und dem ersten Mieter X und den in den Vertrag eintretenden weiteren Mieter Y. Im Nachtrag 2 handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Vermieter (V) und beiden Mietern X + Y !! ... Wie rechtskräftig sind solche Emails?
Den Mietvertrag haben beide Studentin und Mutter unterschrieben. ... Was ist jetzt richtig, wäre die erste Variante eigentlich nicht Rechtskräftig. ... Also, wenn Mutter und Tochter beide als Mieter im Vertrag stehen, dann können auch nur beide gemeinsam kündigen - egal ob beide in der Wohnung wohnen oder nicht.
Dann gibts eben nur noch die salvatorische Klausel Ist er nun noch rechtskräftig? ... Am 2.10.2009 von Michael32 Ums auf den Punkt zu bringen: Ihr seit im Besitz des Mietvertrages, auf dem der Vermieter bereits unterschrieben hat ?? Gruß Michael ----------------- " " Am 2.10.2009 von guest-12326.10.2009 09:29:18 Ihr habt einen von Euch und dem Vermieter unterschriebenen Vertrag.
Der Mietvertrag war vom Vermieter unterschrieben. ... Unter Zahlung einer Monatsmiete in Bar war es ok, den Vertrag aufzuheben. ... Oder wäre dies erst möglich, wenn diese rechtskräftig wäre?
Rücktrittsrecht per Email geschl. Mietvertrag
4,5 von 5 Sterne
Angenommen jemand hat 13.10.2011 einen Mietvertrag für ein Wohnheimzimmer unterschrieben und an den Vermieter per Email mit Ausweiskopie und Ec-Kartenkopie zugesandt. ... Ist der Vertrag überhaupt rechtskräftig? ... Hast du Zeugen dafür, das das Zimmer nicht dem Vertrag entsprach?
Hierbei war der Mietvertrag noch garnicht unterschrieben geschweige denn vernünftig durchgelesen (nur einmal kurz überflogen). ... Das war noch keine Willenserklärung, sofern er selber diesen noch nicht unterschrieben hat. ... Zitat (von Altarke):Hierbei war der Mietvertrag noch garnicht unterschrieben geschweige denn vernünftig durchgelesen (nur einmal kurz überflogen).
Hallo, ich habe ein Problem mit meinem vorletzten Vermieter. ... Am 6.11.2006 von Michael32 Stellt sich erst einmal die Frage, ob Du nur ausgezogen bist, oder ob Du rechtskräftig aus dem Miet vertrag entlassen wurdest ? ... Gruß Michael Am 6.11.2006 von Mietrechtsexperte Wobei es nicht reicht wenn er alleine gekünigt hat, so denn beide Mieter den Vertrag unterschrieben haben.
Verträge kann NUR der Vermieter der Wohnung machen, daher ist es egal ob Y mit X einen Vertrag geschlossen hat. ... Solange keine Untermietvertrag beim Vermiter unterschrieben wurde, kann X also bedenkenlos aus der Wohnung von Y ausziehen / verlassen. ... Im Übrigen ist es auch nicht Rechtskräftig wenn der Mieter der Wohnung mit dem Untermieter einen Mündlichen oder Schriftlichen Vertrag abschliesst, da dies vom Vermieter zugestimmt werden MUSS.
Zitat:Wäre das dann rechtskräftig, Ja, das wäre rechtskräftig Zitat:muss ich dann wirklich im Fall der Fälle nicht zahlen? ... Dann ist nämlich genug Zeit, den bestehenden Vertrag mit einem Nachmieter zu verlängern - darum geht es ihm anscheinend. ... Eine von A (mir) vorgelegte Kündigungserklärung diesen Mietvertrag betreffend muss also ab dem 01.11.2019 von B unterschrieben werden.
Da er unterschrieben wurde ist der erstmal rechtskräftig. ... (der vertrag ist ja abgeschlossen) Ob euch nu die nase von Vermieter nach unterschrift des Mietvertrages nu nich mehr passt ist dabei leider unerheblich. ... Der Vertrag ist zu ende in dem augenblick wo du den mietvertrag unterschrieben hast!!!!
Wenn ihr nach 4 Wochen den Vertrag noch nicht unterschrieben zurück bekommen habt, dann seid ihr auch nicht mehr daran gebunden. ... Ist das Urteil eigentlich rechtskräftig geworden ? ... An einen Vertrag, der vor 4 Wochen einseitig unterschrieben wurde ist niemand mehr gebunden.
Muß ich dem Vermieter irgend etwas noch mitteilen? ... Vielen Dank und schönen Sonntag Am 17.10.2005 von Oschatzer31 auch wenn du keinen mietvertrag erhalten hast, so hast du mit dem vermieter einen mündlichem mv abgeschlossen, der ist rechtskräftig und diesen hast du durch zahlung der miete auch bestätigt! ... Meine Mutter und ich haben auf einem Mietvertrag zusammen unterschrieben, dass das ganze Haus gemietet wurde.
Erst bemängelt er, dass die Unterschrift der zweiten Mietpartei fehle und damit die Kündigung nicht rechtskräftig sei. ... Am 7.2.2024 von hh Ich halte die Kündigung für wirksam, da beide Mieter unterschrieben haben. ... Beide Mieter haben händisch unter der Kündigung Unterschrieben, allerdings steht im Briefkopf nur einer.