Meine Frage: Können die Kosten für den Mehraufwand dem Vermieter in Rechnung gestellt werden? ... Normale Renovierung würde ich das nicht nennen.
Er müsse stattdessen für die Kosten der Sanierung aufkommen. ... Meine Fragen: Ist es tatsächlich so, dass der Vermieter bei bevorstehender Sanierung Geldleistung, statt Sachleistung (eigene Renovierung) verlangen kann? Wie hoch sind diese Kosten in etwa anzusetzen (2 Zimmer-Wohnung, 60m²)?
Hi meine vermieterin verlangt die renovierung der wohnung wenn ich in drei monaten ausziehe. im mietvertrag steht 'schönheitsreparaturen hat der mieter innerhalb der mieträume während der mietzeit auf eigene kosten durchzuführen. mindestens alle fünf jahre hat der mieter auf seine kosten eine fachgerechte renovierung vorzunehmen.' gab's da nicht ein urteil das man das nicht mehr muss?
Welche handhabe gibt es, muss der Vermieter dem Mieter die Change geben die Renovierung mit einer Fristsetzung nachzubessern oder ist der Vermieter verpflichtet Belege vorzulegen ? ... MfG Stefan Am 23.12.2011 von kathi2008 quote:zu klären wäre hier erst einmal, ob der Vermieter überhaupt berechtigt war, ohne Absprache auf Kosten des Mieters zu renovieren. ... Daher ist ist der Umzug steuerlich geltend zu machen , auch dem Arbeitgeber hätte er die Kosten für die Renovierung einreichen können.
Defekte soweit nicht durch Alters bzw aus Bautechnischen Gründen müssen auf eigene Kosten beseitigt werden. ... Also: Wenn da steht, dass die Wohnung in den "ursprungszustand" zurückversetzt werden soll, dann ist damit wohl eindeutig eine renovierung gemeint. ... Urteil entstanden ist und daher die Forderung nach einer Renovierung bei Auszug unwirksam ist.
Daraufhin hat der Vermieter sich wieder an mich gewandt und verlangte Renovierung. ... Die Kosten für eine Komplettrenovierung würden nun 1300 EUR betragen. ... Nun möchte der Vermieter von mir die Kosten für die Renovierung haben!
Unter Schönheitsreparaturen oder Renovierung versteht man alles, was sich beim normalen Wohnen im Laufe der Zeit abgenutzt hat und in der Regel mit Farbe, Tapete und etwas Gips erneuert werden kann. ... Hier noch mal der Text des betreffenden §: Sind bei Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nach dem vorstehenden Fristenplan noch nicht fällig, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen hat, die eine im Falle des vollen Fristenablaufes bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende fachgerechte Schönheitsreparatur verursacht hätte. ... Die Kosten der Renovierung werden im Zweifel nach einem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malerfachgeschäfts ermittelt.
Mein Vermieter möchte nun aber gerne mehr Geld sehen bzw. selbst Handwerker (Maler) bestellen und ich soll sie bezahlen, egal was die dann kosten würden. Nun würde mich interessieren, ob ich überhaupt zu einer Renovierung verpflichtet bin? ... Bei Auszug muss vom Mieter oder auf seine Kosten neu weiß fachgerecht gestrichen und der Teppichboden gereinigt werden.
wir haben einen Mietvertrag Fassung Januar 2003 : Wahrend der dauer des mietverhältnisses nimmt der mieter die schönheitsreparaturen auf eugene kosten vor. in der regel sind diese nach folgendem fristenplan erforderlich : küche, bade und duschräume - alle 3 jahre wohn- und schlafräume, flure, dielen, und toiletten - alle 5 jahre in sonstigen nebenräume - alle 7 jahre die fristen werden berechnet vom zeitpunkt des beginns des mietverhältnisses (hier 1.12.2005) wir haben zum 28.02.2007 gekündigt. wir haben die wohnung in einem renoviertem zustand übernommen, müssen wir nun wieder renovieren ? ... Gruß Michael Am 7.1.2007 von TR1948 Beendigung der Mietzeit : 1 Jahr und länger 1/3 des Kostenvoranschlags bezw. 1/5 bezw. 1/7 mfg Am 7.1.2007 von blaubär49 Renovierung - Kostenerstattung: Eine Mietvertragsklausel, die dem Mieter eine zeitanteilige Kostenbelastung für die bei Mietende noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen auferlegt und für die Berechnung der Quoten starre Fristen vorsieht, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist unwirksam (LG Hamburg, 311 S 152/04, Urteil vom 17.6.2005, WuM 2005, 453).
guten tag! kann ein vermieter verlangen, dass vom mieter durchgeführte renovierungsarbeiten vor einzug wieder "rückgängig" gemacht werden, sollte es auf wunsch des vermieters nicht zum mietvertrag kommen? hat der mieter ein recht auf erstattung der renovierungskosten?
Da wir nun Parkett nicht sonderlich mögen, vielmehr Laminat, würden wir es im Zuge der Renovierung auch mit verändern. ... Nur wenn ich so im Netz schaue, was die Arbeiten kosten, (ca. € 19 - 25,-- je m/2) läge ich beim Laminat günstiger. ... Nur Abschleifen etc. können wir nicht bezahlen, die Kosten sind schon sehr hoch.
Zwangsräumung ist abgeschlossen, VM macht jetzt Malerkosten und Kosten für Säuberungsarbeiten geltend. Dem ehemaligen Mieter wurde aber keine Möglichkeit zur Renovierung eingeräumt. ... Muss der ehemalige Mieter die Kosten übernehmen?
Soweit Arbeiten nicht auszuführen waren, weil Fristen noch nicht abgelaufen waren, hat der Mieter an den Vermieter einen Geldbetrag zu zahlen, der dem Anteil der Kosten an noch nich tfälligen Schönheitsreparaturen entspricht." ... Renovierung könnte durch das 'regelmäßig' gerettet sein, die Quotenklausel für die Beendigung des Mietverhältnisses reicht nicht aus, da sie keinen Bezug auf den Zustand der Räume nimmt. ... Klauseln in welchen ein Mieter zur Renovierung verpflichtet wird, auch wenn die Wohnung noch i.O. ist, z.B durch starre Fristen.
Unser Vormieter mußte anteilige Kosten übernehmen. jetzt ziehen wir wieder aus, nach knapp 3 jahren, und sollen ebenfalls anteilige Kosten übernehmen. ... Im Mietvertrag steht, dass Lackierungsarbeiten nach 10 jahren durchzuführen sind oder anteilig die Kosten berechnet werden. 10 Jahre alter PVC-Boden hat mehrere Löcher und ist stark verkratzt, war ebenfalls so beim Einzug. ... Am 14.11.2006 von blaubär49 .. hier scheint mir noch von bedeutung, dass der vm anscheinend vom vormieter einen kostenanteil für die renovierung der türen etc. verlangt, die renovierung aber nciht vorgenommen hat. er würde also doppelt absahnen. .. übrigens hat der bgh jüngst pauschale vereinbarungen zur kostenteilung ebenfalls verworfen.
Diese Kosten zog sie von meinem Gehalt ab. ... D.h. die Renovierung muss der VM selber durchführen. ... Gibt Dir der VM NICHT die Möglichkeit dies selbst zu tun und er veranlasst dies einfach selber, so muss er auch die Kosten tragen.
Da wir diese Wohnung nun endlich verlassen können, stellen sich hinsichtlich der Renovierung einige Fragen: 1. ... Können wir diese Kosten auch jetzt, nach Ablauf von über sechs Monaten, bei den Kosten für die Renovierung geltend machen/ verrechnen?
Hallo Zusammen, folgendes: - Mietvertrag mit gültiger Schönheitsreperaturenklausel - Auszug nach einem Jahr Wohnen - Vorherige Renovierung liegt min. 9Jahre zurück Ich Ziehe aus und die Nachmieterin möchte nun Ihr neues Nest von mir in perfektem Zustand erhalten. - An den Türzargen sind leichte Abnutzungserscheinungen vorhanden, - An einem Fenster geht der Anstrich über dem Anstrich ab (Holzfenster in Nasszelle über Badewanne) - Alle Wände sind Weiss mit Raufasertapete. ... Zudem sehe ich nicht ein die vollen Kosten für die vollständige Renovierung zu tragen. ... Wenn man in eine Wohnung einzieht, bei der die vorherige Renovierung mindestens 9 Jahre zurückliegt, noch dazu mit Mietvertrag mit gültiger Schönheitsreperaturenklausel und dann den Zustand der Wohnung nicht im Übergabeprotokoll vermerkt, der - wurde über den Tisch gezogen - muss nun die vertraglich vereinbarten Renovierungen leisten - wird daraus seine Lehren für die nächste Wohnungsübergabe ziehen quote:- Steckdose Defekt (ging noch nie) ist ein Defekt in der Dose, dort ist keine Spannung vorhanden. - ein Heizkörper ist eine Halterung lose.
hallo ich hab da mal folgende Frage: ich möchte Nachmieter einer wohnung werden. der jetzige mieter hat diese wohnung auf eigene Kosten komplett saniert, Bad, Küche, Elektrik... jetzt verlangt die verwaltung dass er alles wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt oder wenn ich die wohnung so anmiete wie sie jetzt ist, ich wenn ich irgendwann mal ausziehe und keinen finde der sie so übernimmt wie sie jetzt ist, ich alles wieder in den Ursprungszustand zurückversetze. Die Wohnung ist durch die renovierung aber eindeutig bewohnbarer geworden. jetzt meine Frage, 1. muss man alles wieder entfernen wie Fliesen, Eltektrik, Parkettboden etc. 2. wenn ich mich im Mietvertrag verpflichte das wieder so herzustellen irgendwann ist das rechtens 3. kann ich da irgendwie einen dann wenns soweit wäre dass ich wieder ausziehe noch irgendwie was machen? ... Am 19.6.2006 von unbestechlich also die erste idee find ich schonmal klasse mit dem Ursprungszustand. grins aber wie ist das nun wenn die den ursprungszustand vor der renovierung ausgehen. da müssten die ja ganz explitiet sagen welche fliessen boden tapete welche waschbecken etc vorher drin waren oder?
Am 14.1.2007 von Dominik13 So...melde mich mal wieder in dieser Sache zu Wort.Fakt ist,dass der EX-Vermieter die Kosten für die Renovierung auf uns abwälzen will,sogar die Abnutzung,des von uns verlegten Teppichs moniert er.Er will auf jeden Fall die Kaution (2 Monatsmieten) dafür verwenden.Ein befreundeter Jura-Student machte mir Mut,wir müssten wegen der Klausel gar nichts zahlen.Mein Problem:Ich kann keinen RA beauftragen,weil ich keinen Rechtschutz mehr habe seit 1.1.07.Wir haben aber nnoch die Monatsmiete für Januar zu zahlen an den EX-Mieter...wenn ich die jetzt einfach behalte,damit ich wenigstens einen Teil meiner Kaution wieder habe,hab ich dann was zu befürchten?... Wenn er dann immer noch darauf besteht, die Kaution für die Renovierung einzubehalten, dann müßt ihr die Kaution gerichtlich einklagen. Die Kosten muß dann der EX-Vermieter tragen. gruß avalon 2006 ----------------- "Das Leben ist eines der Härtesten."
In Summe ca.2400€ Mein Freund S. hat auf seine Kosten Laminat in der Wohnung verlegt. ... Meines Wissens nach kann der Vermieter die Umlage der Kosten einer Wartung im Mietvertrag vereinbaren. ... Die Kosten trägt der Mieter.