152 Ergebnisse für „renovierung schönheitsreparatur“

Leserforumvon morpheus428 | Mietrecht | 6 Antworten | 08.12.2013 17:44
Wahlweise kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen hat, die eine im Falle des vollen Fristablaufes bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende fachgerechte Schönheitsreparatur verursacht hätte. ... Die Kosten der Renovierung werden im Zweifel nach einem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malerfachgeschäfts ermittelt. ... Das wissen die Vermieter inzwischen auch, versuchen aber trotzdem, eine Renovierung anzumahnen.
Leserforumvon arcona | Mietrecht | 2 Antworten | 10.05.2004 10:09
In den 2 1/2 Jahre fand keine wesentliche stärkere Abnutzung der Wohnung mehr statt, im Gegenteil, es erfolgte nach 1 Jahr Mietzeit die Renovierung (neue Tapeten, Streichen) von den Wohn- und Schlafräumen durch den Mieter. ... Am 10.5.2004 von guest123-16 > Eine Wohnung wurde ohne Schönheitsreparatur übernommen. ... Dies ist zulässig. > Das Mietverhältnis dauerte insgesamt 2 1/2 Jahre. > Nun meine Fragen: Ist es zulässig, dem Mieter die Kosten für eine Endrenovierung/Schönheitsreparatur aufzugeben, obwohl die Wohnung vom Vermieter bzw.
Leserforumvon Christina_1000 | Mietrecht | 3 Antworten | 21.05.2002 12:07
Allerding steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch ( § 326 BGB) zu, wenn der Mieter die fällige Schönheitsreparatur nicht durchführt. Dem Anspruch steht nichts entgegen, wenn der Vermieter die Renovierung nicht oder nur zu geringeren Kosten ausführen lässt. ... Der Mieter kann aber verpflichtet sein, anteilige Kosten für eine Schönheitsreparatur zu zahlen.
Leserforumvon Asina | Mietrecht | 5 Antworten | 15.08.2017 15:49
Und dann kann man gleich den Wortlaut der Klauseln / Vereinbarungen zu Renovierung und Schönheitsreparatur hier mit einstellen. ... Und dann kann man gleich den Wortlaut der Klauseln / Vereinbarungen zu Renovierung und Schönheitsreparatur hier mit einstellen.
Leserforumvon ReScH83 | Mietrecht | 21 Antworten | 02.09.2010 11:46
Der Vermieter meint nun, die Aufarbeitung der gesamten Decken wäre eine Schönheitsreparatur und weigert sich, dies zu übernehmen. ... Im Mietvertrag ist das "Anstreichen der Wände und Decken" als Schönheitsreparatur aufgeführt, inkl. üblicher Zeitabstände (3/5/7 Jahre). ... Die Renovierung vor unserem Einzug (die 3 Wochen in Anspruch genommen hat...) scheint einfach nicht ordentlich ausgeführt worden zu sein.
Leserforumvon Jockel | Mietrecht | 2 Antworten | 06.03.2002 20:26
Allerding steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch ( § 326 BGB) zu, wenn der Mieter die fällige Schönheitsreparatur nicht durchführt. Dem Anspruch steht nichts entgegen, wenn der Vermieter die Renovierung nicht oder nur zu geringeren Kosten ausführen lässt. ... Der Mieter kann aber verpflichtet sein, anteilige Kosten für eine Schönheitsreparatur zu zahlen.
Leserforumvon Lutz | Mietrecht | 3 Antworten | 16.10.2001 15:36
Allerding steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch ( § 326 BGB) zu, wenn der Mieter die fällige Schönheitsreparatur nicht durchführt. Dem Anspruch steht nichts entgegen, wenn der Vermieter die Renovierung nicht oder nur zu geringeren Kosten ausführen lässt. ... Der Mieter kann aber verpflichtet sein, anteilige Kosten für eine Schönheitsreparatur zu zahlen.
Leserforumvon Schaufenster | Mietrecht | 15 Antworten | 08.10.2009 14:26
Beim Zustand der Wohnung wird vermerkt, dass die Wohnung „abgewohnt" sei und die Renovierung durch den Nachmieter geschehen wird. ... Der Nachmieter erhält den Schlüssel von Mieter X (noch vor Ablauf des Mietverhältnisses; ein Entgegenkommen, da er die Renovierung durchzuführen hat). ... X hat die Wohnung bei Auszug nicht renoviert, da im Abnahmeprotokoll die Renovierung durch den Nachmieter festgehalten wurde.
Leserforumvon Jürgen011 | Mietrecht | 5 Antworten | 16.12.2006 19:00
wie du ja sicherlich weisst: starre fristen zur schönheitsreparatur und die klausel endrenevierung sind rechtsungültig ebenso klauseln: anteilige kosten bei den reparaturen, wie gesagt, was steht im vertrag drinne? ... Am 17.12.2006 von islabonita Das sehe ich genauso, keine Renovierung!
Leserforumvon Christine86 | Mietrecht | 21 Antworten | 22.07.2009 08:02
hallo zusammen, ich werde bald umziehen und habe daher die Frage der Gültigkeit zur Schönheitsreparatur: Hier erst einmal der Auszug aus meinem Mietvertrag: §11 Schönheitsreparaturen 1.Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparatur (SR) (das tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken, Holzwerk, das Streichen der Fußböden und Treppenstufen, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, der Innenseiten der Balkone/Loggien) in den Mieträumen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. ... Könnte man nicht sagen: Die Renovierung, tabezieren, streichen übernimmt der Vermieter, im Gegenzug behält er das Laminat?
Leserforumvon MyNewHome | Mietrecht | 11 Antworten | 25.01.2010 21:01
Hallo, die Frage gab es schon oft, aber jede Vertragsformulierung ist anders, deshalb wäre es schön, Eure Meinung zu hören. PROBLEM 1: Wir ziehen in einem Monat (nach 3,5 Jahren) aus, Vermieter (VM) verlangt Malern laut Mietvertrag nach der starren Zeitvorgabe, also Bäder, Küche. Für den Rest anteilige Kostenübernahme durch uns.
Leserforumvon nopro | Mietrecht | 4 Antworten | 08.08.2023 15:45
Bunte Tapeten und Bohrlöcher lassen mich vermuten, dass eine fachmänische Renovierung aus zwei Anstrichen bestanden hätte. ... Neuverlegen eines Bodenbelags ist auf jeden Fall keine Schönheitsreparatur mehr. ... Bunte Tapeten und Bohrlöcher lassen mich vermuten, dass eine fachmänische Renovierung aus zwei Anstrichen bestanden hätte.
Leserforumvon Lamahh | Mietrecht | 51 Antworten | 17.07.2007 20:45
Im Mietvertrag habe ich eine Klausel (§8 Schönheitsreparaturen) mit einer laufenden Renovierung mit den Zeitabständen 3,5 und 7 Jahre für die verschiedenen Räume.
Leserforumvon Ingo Uhlemann | Mietrecht | 2 Antworten | 27.08.2004 20:46
Wir sind momentan Ratlos was wir machen sollen da der Umzug und die Renovierung schon eine ganze menge Geld verschluckt hat. ... Zweitens sind die Dinge, die da beschrieben werden, keine Schönheitsreparatur mehr, sondern Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die zu Lasten des Vermieters gehen.
Leserforumvon Flossi | Mietrecht | 21 Antworten | 04.12.2007 08:42
Am 5.12.2007 von Flossi Das Badezimmer ist als erster Raum nach 3 Jahren einer solchen schönheitsreparatur zu unterziehen, die anderen Räume folgen dann, nämlich nach 4 bzw. 5 Jahren. ... Renovierung könnte durch das 'regelmäßig' gerettet sein, die Quotenklausel für die Beendigung des Mietverhältnisses reicht nicht aus, da sie keinen Bezug auf den Zustand der Räume nimmt. ... Klauseln in welchen ein Mieter zur Renovierung verpflichtet wird, auch wenn die Wohnung noch i.O. ist, z.B durch starre Fristen.
Leserforumvon bützi | Mietrecht | 10 Antworten | 06.12.2017 23:05
Vorausgesetzt, der M ist überhaupt lt.MV zur Renovierung verpflichtet. ... Das gilt nämlich nur, wenn der Vermieter aufgrund einer Sanierung dem Mieter mitteilt, dass eine Schönheitsreparatur überflüssig wäre. ... Am 8.12.2017 von Banane123 Zitat (von cauchy):Das gilt nämlich nur, wenn der Vermieter aufgrund einer Sanierung dem Mieter mitteilt, dass eine Schönheitsreparatur überflüssig wäre.
Leserforumvon Bianka31 | Mietrecht | 5 Antworten | 20.06.2007 14:36
Zur Berechnung des Kostenanteil werden die Kosten einer im Sinne der Nr. 4 Abs. 2 umfassenden und fachgerechten Schönheitsreparatur im Zeitpunkt der Beendigung des Nutzungsverhältnisses ermittelt. ... Nun gestern der Anruf, er bekommt kein Geld zur Renovierung und er hätte mit dem Verein gesprochen ich müsse renovieren.
Leserforumvon saorsa | Mietrecht | 1 Antwort | 19.01.2007 11:47
hallo, ich habe folgende frage: in meinem standardmietvertrag (1999) sind bezüglich schönheitsreparaturen starre fristen vorgegeben, die ja nun laut neuem BGH-Urteil für unwirksam erklärt wurden. unter sonstige vereinbarungen befindet sich in meinem mietvertrag eine individualvereinbarung, die mich dazu verpflichtet, die räume nach auszug weiß zu streichen (dies tue ich gerade). darüber hinaus steht dort in klammern gesetzt: renovierung der gesamten wohnung. mein vermieter verlangt nun von mir, die türen - die bei meinem einzug übrigens nicht frisch gestrichen waren - zu streichen. ist die individualvereinbarung gültig, obwohl die gesamte klausel zu schönheitsreparaturen ungültig ist? und was umfasst "renovierung der gesamten wohnung"?
Leserforumvon matz70 | Mietrecht | 14 Antworten | 04.01.2013 17:55
Renovierung bei Auszug einige neue Regelungen und ich wollte mal in die Runde fragen, was bei uns nun gilt. ... Soweit mir bekannt, ist es jetzt so, dass man, sofern der Mietvertrag starre Renovierungsfristen vorgibt, keine Renovierung bei Auszug vornehmen muss. ... Du schuldest Deinem Vermieter (im Prinzip) das was im Vertrag steht....alle 3 bzw.5 Jahre die entsprechende Renovierung.
Leserforumvon Hoppi75 | Mietrecht | 4 Antworten | 08.07.2004 20:13
Unter Schönheitsreparaturen oder Renovierung versteht man alles, was sich beim normalen Wohnen im Laufe der Zeit abgenutzt hat und in der Regel mit Farbe, Tapete und etwas Gips erneuert werden kann. ... Hier noch mal der Text des betreffenden §: Sind bei Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nach dem vorstehenden Fristenplan noch nicht fällig, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen hat, die eine im Falle des vollen Fristenablaufes bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende fachgerechte Schönheitsreparatur verursacht hätte. ... Die Kosten der Renovierung werden im Zweifel nach einem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malerfachgeschäfts ermittelt.
123·5·8