98 Ergebnisse für „reparatur euro rechnung mangel“

Leserforumvon AnneKaffeekanne | Mietrecht | 5 Antworten | 25.01.2007 15:05
Heute erhalte ich Post von unserer Hausverwaltung: eine Rechnung über 35 Euro für die Reparatur eines Rollladens. ... ----------------- "MfG Susanne" Am 25.1.2007 von Maddin74 Die Hausverwaltung kann meiner Meinung nach nicht einfach die Reparatur beauftragen / durchführen und Euch dann einfach nur die Rechnung geben. ... Am 25.1.2007 von SueCologne quote:Die Hausverwaltung kann meiner Meinung nach nicht einfach die Reparatur beauftragen / durchführen und Euch dann einfach nur die Rechnung geben.
Leserforumvon seuchler | Mietrecht | 20 Antworten | 01.01.2011 06:48
Die eine Rechnung betrug 30,00 Euro für die Ablesung der Heizkörper, außerhalb des normalen Termins. ... Die zweite Rechnung über 123 Euro war von einer Elektrikerfirma, die Schäden an einigen Anschlüssen reparieren mussten die wir angeblich verursacht haben. ... Es ist auch nicht bekannt um welche Anschlüsse es sich bei der Reparatur handelt.
Leserforumvon scaglietti | Mietrecht | 6 Antworten | 17.06.2017 23:57
Wäre es möglich diese Rechnung über die Kleinreparaturklausel nachträglich abrechnen, sofern diese innerhalb der Grenze liegt? ... Während des Mietverhältnisses kannst ich ja auch Reparaturen bis 100 Euro (lt MV) umlegen. ... Erst bei der Vorabnahme hat der Vermieter diesen gesehen und zur Reparatur aufgefordert.
Leserforumvon bob123123 | Mietrecht | 16 Antworten | 20.09.2017 11:37
Oder die Rechnung an den Vermieter weiterreichen? ... Am 20.9.2017 von AltesHaus @cauchy Wäre die Spüli über die Kleinreparatur gedeckelt, wäre der Mieter fein raus, dann könnte er einfach die Rechnung an den VM weiterreichen, denn es gilt: Pro Reparatur lediglich 100 €, ist die Reparatur teurer, dann muss der VM alles übernehmen. ... Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der gemieteten Sache, so hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen.
Leserforumvon TilmanTilman | Mietrecht | 21 Antworten | 19.12.2009 19:11
Nun soll ich die Kosten der Reparatur übernehmen, denn hier greift die Kleinreparaturenübernahmeregelung (Kosten waren um die 70 Euro). ... Schreibe der HV doch einfach, dass du die Rechnung nicht bezahlen wirst, da der Mangel schon bei Einzug bestanden hat und du zudem der Meinung bist, dass der Fehler nicht im Einflussbereich des Mieters liegt und so zudem nicht in den Bereich der Kleinrep-Klausel fällt. ... Mängel nach dem Einzug sind sofort nachzumelden, das hast Du versäumt.
Leserforumvon Janine04 | Mietrecht | 12 Antworten | 21.03.2017 20:48
Der stellt an den Vermieter eine Rechnung. ... Der hat einen Mangel gemeldet, welcher kein Mangel war. ... Z.B. 12,50 Euro lt.
Leserforumvon michor | Mietrecht | 8 Antworten | 20.04.2010 14:17
Das hätten wir schon vor Monaten getan (wir wohnen jetzt ca. 16 Monate dort), jedoch waren uns die 1000 Euro Provision für den Makler zu viel. ... Zur Behebung der Mängel ist der Vermieter verpflichtet. ... Da wird dem Mieter geraten, er solle doch mal schnell und unbürokratisch die Mischbatterie austauschen (wohlmöglich noch auf eigene Rechnung) und später, z.B. bei Auszug, wird Widereinbau bzw.
Leserforumvon Tinkerbellina | Mietrecht | 10 Antworten | 17.06.2012 14:15
Kann ich dann eine Frist für die Reparatur setzen? ... Mängel mindern? ... Mängel mindern?
Leserforumvon paimutan | Mietrecht | 3 Antworten | 11.05.2014 01:13
Wir haben zwar noch keine weiteren Infos hierzu vom Vermieter, rechnen aber damit daß er uns die Reparatur in Rechnung stellen will. ... Bedeutet dies unterm Strich daß wir 80 Euro an der anfallenden Reparatur tragen müssen oder kann man uns das nicht mehr anlasten weil wir schon ein Übergabeprotokoll haben das besagt daß mit der Wohnung alles in Ordnung sei? ... Zum Rolladen: Grundsätzlich ist erst einmal der Vermieter zuständig den Mangel beheben zu lassen.
Leserforumvon NielsBottin | Mietrecht | 13 Antworten | 01.09.2022 11:47
Also habe ich den Vermieter umgehend informiert und mich parallel auch mal erkundigt, wie teuer die Reparatur bei Installateuren vor Ort wäre (um 120 Euro mit neuem Wasserhahn bzw. mind. 80 Euro mit Besorgung der Kartusche). ... [/quote] Naja, er hat sich ja um den Mangel gekümmert - das kann man ihm nicht vorwerfen. ... Und der hat die Reparatur mit 75,- berechnet.
Leserforumvon sajopaja | Mietrecht | 10 Antworten | 09.03.2015 09:19
Nun bekamen wir die Endabrechnung vom Vermieter und in dieser war eine Rechnung enthalten, dass der Lichtschalter vom Elektiker ausgetauscht wurde und dass die Rechnung 84 Euro aufgrund der Kleinrepraturklausel von unserer Kaution abgezogen wird. Mein Frage: Kann ein Mangel nachträglich ein Mieter noch in Rechnung gestellt werden, wenn er nicht im Abnahmeprotokoll aufgenommen wurden ist. ----------------- " " Am 9.3.2015 von Harry van Sell quote:Kann ein Mangel nachträglich ein Mieter noch in Rechnung gestellt werden, wenn er nicht im Abnahmeprotokoll aufgenommen wurden ist. ... Der Vermieter hat diesem mündlich zugestimmt ... ist der übliche und korrekte Weg eine nötige Reparatur zu veranlassen.
Leserforumvon hagsas | Mietrecht | 37 Antworten | 03.03.2008 19:23
In dem Protokoll wurde auf Mängel hingewiesen und diese Mängel wurden von uns beseitigt. ... Dieser Mängel wurde im Übergabeprotokoll nicht erwähnt. ... Und da der Grundsatz besteht, dass der V nicht besser dastehen darf als vorher, können auch die Anschaffungskosten nicht in Rechnung gestellt werden.
Leserforumvon davidmuc | Mietrecht | 2 Antworten | 26.07.2013 10:54
Bei den Mängel handelt es sich um eine beschädigte Arbeitsplatte und ein beschädigtes Acryl-Fenster (sehr klein). ... Weiterhin behauptet die Vermieterin, dass von der Kaution von 880 Euro "nichts mehr übrig bleiben wird". Nach meiner Rechnung bleiben nach Abrechnung der Reparaturen (380+~ schätzungsweise 50 Euro) immer noch 450 Euro übrig.
Leserforumvon bazengin | Mietrecht | 12 Antworten | 15.06.2008 20:18
Zuletzt habe ich eine Miete in Höhe von 1.158,00 Euro gezahlt. ... - Kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen (einen ganzen Tag Verdienstausfall als Selbständiger, Rechtsanwaltskosten) - Warum kann diese Angelegenheit bis vor das Amtsgericht gehen, wenn die Fakten auf der Hand liegen (Kautionsrückzahlung durch die Erben, keine mietvertragliche Vereinbarung von Schönheitsreparaturen, in keinster Weise Information über Mängel in der Wohnung, sondern ohne Absprache Renovierung und Reparatur in Rechnung gestellt) - Ist mit der (nicht geringen) Mietzahlung nicht die Abnutzung des Mietobjektes (äusserst geringe Qualität der Wandanstriche, Teppichböden und aller festen Einrichtungen) für die Mietdauer abgegolten (Gesetzeslage)? ... Am 7.7.2008 von bazengin hallo, kurze info: fall endete mit vergleich --- 2.000 euro und 20% der gerichtskosten. nu .... ich wollte mich nicht zu sehr damit aufhalten. vielen dank für die zuschriften. gruss Am 7.7.2008 von warmalAli Baba --- editiert vom Admin
Leserforumvon Sabine79 | Mietrecht | 20 Antworten | 05.04.2007 09:23
Jetzt fordert mich mein Vermieter auf 49.09 Euro zu zahlen, da es sich um eine Reparatur handelt. ... Die eigentlcihe 'Reparatur' war ja im Keller an der Zentralheizung. ... Ich hatte übrigens vor ein paar Wochen auch eine Reparatur an der Heizung; Rechnung haben wir nie gesehen, wurde tutti completti über unseren Vermieter abgewickelt, wir mussten nur zum vereinbarten Zeitpunkt die Handwerker in die Wohnung lassen.
Leserforumvon elerya01 | Mietrecht | 11 Antworten | 17.11.2008 13:23
Wir legen die Rechnung zur Kenntnis bei und ziehen ihnen den Betrag von der Kaution ab. ... So nu zu meiner frage Ich habe die wohung Am 31.10.08 Ordenlich und im Einwandfreien zustand übergeben alle Mängel und Schäde wurden behoben. ... ( könnten ja auch die Nachmeiter gewesen sein ) Hätten sie mich nicht vorab von den Schäden und dessen Reparatur infomieren müssen?
Leserforumvon danysahne01 | Mietrecht | 22 Antworten | 17.05.2013 12:34
Die Rechnung lautet wie folgt: Wechsel Waschtisch-Batterie, Reinigung Spülkasten Unterputz, Wechsel Schwimmventil 3/4 Stunde = 21,00 Euro Waschtisch-Batterie EH Largo, Chrom 1 Stück = 53,86 Schwimmventil 510 3/8 " 1 Stück = 11,50 Euro Zwischensumme netto = 86,36 Euro 19 % Umsatzsteuer 16,41 Euro Rechnungsbetrag = 102,77 Euro zahlbar innerhalb von 14 Tagen Jetzt meine Frage: Ich bin der Auffassung, dass Dinge, auf die der Mieter keinen direkten Zugriff hat, nicht bezahlt werden müssen. ... Die Reparatur ansich hat nicht länger als 20 Minuten gedauert. ... Die 75,- Euro sind schon längst überholt, dank der Inflation.
Leserforumvon shuling | Mietrecht | 6 Antworten | 06.10.2015 18:10
Als ich ausgezogen bin, haben wir bei der Zimmerübergabe Mängel im Boden gefunden. ... Da nun 6 Monate vergangen sind und die Rechnung von der Reparatur auch schon kam und auch schon bezahlt wurde, habe ich meine Hauptmieter nach meiner Restkaution gebeten. ... Allerdings sind es bei meinem Mitbewohner keine 6 Monate und ich frage mich, ob der Hauptmieter trotzdem erst 3 Monate (er ist zum 30.6 ausgezogen)nach Auszug iwelche Mängel feststellen darf und in Rechnung stellen darf..
Leserforumvon Martin_1 | Mietrecht | 26 Antworten | 23.01.2017 15:20
Abgesehen davon, dass das natürlich ökologischer Bull**** ist, geht auch die ökonomische Rechnung nicht auf. ... Genau wie Du AltesHaus geschrieben hast, würde ich über die paar Euro zusätzlicher Stromkosten isoliert betrachtet natürlich hinweg sehen. ... Die erste Frage wäre für mich: Ist das ein Mangel?
Leserforumvon Payo | Mietrecht | 12 Antworten | 23.06.2023 09:38
Befürchte halt, wenn ich bezahle, das es dann nicht der letzte Mangel war, der auf mich umgelegt wird bei Bedarf. ... Ihr seid euch ja wohl einig, dass der Mieter die Rechnung nicht zahlen muss. Insoweit wäre es ein 150 Euro Geschenk an den Vermieter, wenn der Mieter es doch tut.
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