199 Ergebnisse für „schaden anschluss“

TV Anschluss 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Fluppy1990 | Mietrecht | 11 Antworten | 22.08.2015 17:05
Hallo liebes Forum, mein Vermieter hat mir einfach den Sat Anschluss abgeklemmt da ich ihn nicht durch unsere Wohnung aufs Dach gelassen habe. ... Wurde der SAT-Anschluss mitvermietet? ... Dieses Recht, nämlich sein Eigentum vor Schaden zu schützen haben Vermieter noch.
Leserforumvon Webbymaster | Mietrecht | 4 Antworten | 26.09.2006 21:57
Jetzt ist meine Frage wer überhaupt für den Anschluss von diesen Geräten bei Wohnungseinzug zuständig ist. ... Ich möchte ja auch keinen Schaden verursachen. ... Für den Wasseranschluss gibt es Adapter die aus einem Anschluss 2 machen usw.
Leserforumvon maexis | Mietrecht | 4 Antworten | 24.02.2019 17:44
Zitat (von maexis):Mal abgesehen davon, dass der Schaden eben früher da war, als meinr Freundin. Wasn fürn Schaden? ... Steht doch Anschluss und nicht Abfluss?
Leserforumvon fb424434-15 | Mietrecht | 0 Antworten | 17.10.2015 17:24
der Vermieter kuemmerte sich um einen Elektriker.. nun der zweite Schlag.. im Badezimmer ist das Fenster bzw der umlaufende Schliessriegel ist kaputt und das Wasser laeuft uns so ins Badezimmer.. dort steht auch die Waschmaschine da wir nur in der Wohnung einen anschluss haben.. der Vermieter erwartet von Uns das wir 5 Wochen warten ehe der Verwalter aus dem Urlaub gekommen ist, obwohl es momentan jeden Tag regnet und sogar schneit. ... Das kann doch nicht sein das wir warten muessen.. jemand hat sich das fenster angeguckt und uns versichert das NUR ein Mann vom Fach sprich ein Fensterbauer den schaden reparieren kann und die Verwaltung sind Dachdecker... koennt ihr uns helfen??
Leserforumvon Steuer2011 | Mietrecht | 26 Antworten | 05.05.2011 16:48
Er kann natürlich, wenn man feststellt, dass ein Mieter hier schuldhaft den Schaden herbeigeführt hat, die Kosten von diesem zurückverlangen. ... Der INet-Anschluss gehört aber zur Mietsache. ... Trotzdem sollte der Vermieter schleunigst reparieren, denn der Mieter kann Schadenersatz verlangen, wenn ihm durch den Mietmangel weiterer Schaden entsteht (das reicht von den ggf. umsonst aufgewendeten Gebühren für den Provider bis hin zu Verdienstausfällen bei Gewerbetreibenden, die auf einen INet-Anschluss angewiesen sind.)
Leserforumvon BreezeKeeper | Mietrecht | 8 Antworten | 07.12.2011 16:12
Es ist völlig offen, ob das irgendetwas mit dem Schaden zu tun hat, das müsste Vm. beweisen.
Leserforumvon LuisaCC | Mietrecht | 1 Antwort | 03.06.2019 12:11
Diese wurden im Laufe der Zeit mehr und schließlich lief das Wasser dann auch aus der Wand, da der Schaden immer größer wurde. ... Des Weiteren müsste im Anschluss geprüft werden, ob sich in der Wand bereits Schimmel gebildet hat und die Wand muss wieder hergerichtet werden.
Leserforumvon Lola_1008 | Mietrecht | 26 Antworten | 26.06.2023 11:04
Darüber hinausgehend müsst ihr dann nichts zahlen. 2) Die Vermieterin zahlt den kompletten Schaden selber, weil der Anschluss nicht professionell stillgelegt bzw. euch die Stilllegung nicht mitgeteilt wurde und diese nicht erkennbar war. ... Sie könnte maximal versuchen, sich an denjenigen zu wenden, der den Anschluss stillgelegt hat. 3) Die Gebäudeversicherung zahlt. ... [/quote] Also Anschluss durch Laien, der das [quote=Lola_1008]In der Wand befanden sich 2 Abflüsse von denen einer totgelegt war .
Leserforumvon premutoz | Mietrecht | 1 Antwort | 19.04.2015 22:38
V möchte nun Kaution von M einbehalten um den Schaden zu reparieren. V behauptet der Anschluss habe zum Zeitpunkt der Übergabe funktioniert, M hat jedoch bereits am ersten Tag festgestellt dass dieser nicht richtig funktioniert (und schob es auf seinen Laptop).
Leserforumvon VoodooDolly | Mietrecht | 3 Antworten | 15.02.2016 13:34
Dies soll jetzt vom Ablauf der Waschmaschine gekommen sein, und das obwohl der Schaden eindeutig direkt unter dem Boiler und nicht unter dem Anschluss aufgetreten ist. ... Der Vermieter müsste beweisen, dass ihr die Schäden irgendwie verursacht oder verstärkt habt. ... Möglicherweise habt ihr den Schaden aber durch eure Reparaturversuche vergrößert.
Leserforumvon PannenOlli | Mietrecht | 6 Antworten | 25.02.2006 18:23
-in meiner Küche gab es auch keinen eigenen Anschluß für die Spülmaschine.
Leserforumvon titschi | Mietrecht | 6 Antworten | 10.01.2012 11:04
Im Vorfeld will ich nur wissen wer für den Schaden aufkommt? ... Heißt das nur den Zulauf auf den vorhandenen Anschluss aufgeschraubt wurde oder ist der Anschluss auch durch den, der angeschlossen hat, hergestellt worden?????? ... Ist der Mieter bzw. der den Anschluss hergestellt hat schuld an dem Schaden muss er selbt Rückgriff auf denjeneigen nehem der den Anschluss hergestellt hat.
Leserforumvon georg60 | Mietrecht | 2 Antworten | 20.12.2005 14:26
Hallo, bei der Wohnungsübergabe wurde bemerkt, dass wohl am Anschluss der Geschirrspülmaschine an die Wasserleitung eine "Undichtigkeit" eingetreten ist. ... Ich habe den Schaden sofort bei meiner Haftpflichtversicherung gemeldet, nun kam ein Brief: Weil der Schaden durch eine "Undichtigkeit" entstand, Sachschäden die durch allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit etc. entstanden sind, besteht für diesen Fall kein Versicherungsschutz. ... Wenn der Anschluss undicht ist, ist das nicht Ihr Problem, also erst mal nicht in Panik laufen.
Leserforumvon fb425763-81 | Mietrecht | 6 Antworten | 14.10.2015 12:08
Eins ist vllt noch von Bedeutung, den anschluss hat mein papa gemacht, es hat ja auch vier Wochen gehalten. ... Deine Haftpflicht zahlt die Schäden, die Du schuldhaft herbeigeführt hast. ... Aber hier ist der Anschluss vom Wasserhahn in der Küche undicht geworden.
Leserforumvon Maiki.69 | Mietrecht | 5 Antworten | 08.05.2021 13:09
[/quote] Den Schlauch aufschrauben kannst du selber, aber der Anschluss sollte von einem Fachmann montiert werden, macht sich auch besser wenn mal ein Schaden auftreten sollte. ... [/quote] Eine falsch angeschlossene Waschmaschine kann erheblichen Schaden verursachen, weshalb der Anschluss nur dem Fachmann erlaubt ist. ... Könntest Du bei Pfusch den Schaden auch bezahlen?
Leserforumvon guest-12331.12.2013 12:34:08 | Mietrecht | 2 Antworten | 28.10.2011 17:40
Dadurch könne ihrer Meinung nach der Router Schaden nehmen (alte Leitungen im Haus). ... Mir entsteht dadurch aber ein gewaltiger Schaden, da ich als Alumni mitten in der Bewerbungsphase bin und den Anschluss brauche. Außerdem beziehe ich Harz4 und habe kaum Geld den eigenen Anschluss alleine zu zahlen.
Leserforumvon Kyuzo | Mietrecht | 2 Antworten | 01.08.2018 17:45
Durch einen Auftragnehmer/Erfüllungsgehilfe des Vermieters wurden zum Anschluss des Telefons ein Schlitz in die Tapete eingebracht (um die dahinterliegende Leitung zu erreichen) Ist der Mieter dazu verpflichtet, den Schaden an der Tapete zu beheben? ... Durch einen Auftragnehmer/Erfüllungsgehilfe des Vermieters wurden zum Anschluss des Telefons ein Schlitz in die Tapete eingebracht (um die dahinterliegende Leitung zu erreichen) Ist der Mieter dazu verpflichtet, den Schaden an der Tapete zu beheben?
Leserforumvon zinni2012 | Mietrecht | 3 Antworten | 10.01.2013 02:42
Der Hausmeister meinte ich hätte den Anschluss zusätzlich mit einer Zange zudrehen müssen. ... Es entstand ein Schaden in Höhe von 550€. ... Biete doch an, den Schaden selbst zu beheben: Kosten sind dann ein Bruchteil davon ...
Leserforumvon Margodok | Mietrecht | 19 Antworten | 31.01.2017 16:11
Genau aus dem Grund erkennt der Kaminkehrer auch die Kräfte was ein Abgasrohr losreisen kann, und später tritt der Schaden auf. ... Hat man die Rechnung kann man gelassen zum Kaminkehrer gehen und den Schaden geltend machen, denn unter Umständen wäre dies sogar ein versteckter Mangel beim Einbau gewesen. ... Es geht um das Kaminfutter (den anschluss des Kamins!)
Leserforumvon Hugo100 | Mietrecht | 2 Antworten | 13.08.2005 12:58
Nach Anschluss eines neuen Kaminofens drang innerhalb von zwei Wochen eine übel riechende braune Flüssigkeit durch die Schornsteinwände. ... Unser Vermieter will nun die Kosten einer Sanierung auf uns abwälzen, da der Schornstein ja vorher in Ordnung gewesen sei, und wir den Schaden verursacht hätten. 1. ... Die Frage dürfte hier vor allem sein, wer für den Anschluß der neuen Feuerungsanlage und die Voraussetzungen für ihren reibungslosen Betrieb verantwortlich war. -- Editiert von fix am 13.08.2005 13:39:03
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