1.276 Ergebnisse für „schaden anspruch“

Leserforumvon IloveMylife | Mietrecht | 8 Antworten | 13.03.2012 10:57
Der größte Schaden sind aber die durch den Kater zerkratzten Rahmen der 3! ... Wie kann man einen solchen Anspruch rechtlich sichern?
Leserforumvon KG10 | Mietrecht | 5 Antworten | 15.05.2018 10:18
Oder hat der Vermieter Anspruch auf professionelle Behebung durch einen Handwerker? ... Wenn du selber den Schaden beseitigst (obwohl du darauf keinen Anspruch hast), dann fallen keinen Kosten durch eine Beseitigung eines vom Vermieter bestellten Handwerkers an. ... Oder hat der Vermieter Anspruch auf professionelle Behebung durch einen Handwerker?
Leserforumvon wildnorth | Mietrecht | 17 Antworten | 19.08.2008 20:02
Das nahmen wir jedoch nicht in Anspruch. ... Risiken der Vermieter: Schäden an Gebäuden und Mietausfall. Risiken der Mieter: Schäden an Hausrat und anderweitige Raumkosten.
Leserforumvon totalnuclearwar | Mietrecht | 6 Antworten | 19.06.2020 18:02
Am 20.6.2020 von Harry van Sell Wenn der Vermieter nicht abrechnet und die Verjährung nicht unterbrochen wird dann ist der Anspruch des Vermieters nach 6 Monaten nicht mehr durchsetzbar, wenn man die Einrede der Verjährung erhebt. ... Nein, er muss den Schaden gar nicht beheben. ... Nein, er muss den Schaden gar nicht beheben.
Leserforumvon Franca-Ralf | Mietrecht | 1 Antwort | 12.10.2004 14:11
(was uns eigentlich egal ist) ob die Versicherung den Schaden trägt. ... Der Schaden wird ja im Übergabeprotokoll vermerkt. Hat sie noch Anspruch auf eine Fristsetzung bis wann sie die Tür ausgetauscht haben muß oder können wir die Kosten gleich mit der Mietkaution verrechnen?
Leserforumvon DerWald | Mietrecht | 8 Antworten | 16.11.2019 23:50
Hätte der Mieter trotz des fehlenden Schadens einen Anspruch auf eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung? ... Wieso gibt es keinen Schaden, wenn dem Mieter 10 EUR zuviel berechnet wurden? ... Der Mieter hätte auch bei einem Schaden im Regelfall keinen Anspruch auf Korrektur der Nebenkostenabrechnung.
Leserforumvon doesi | Mietrecht | 11 Antworten | 17.05.2007 13:33
Nach einem Monat machte der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz wegen verdeckten Mängeln geltend (damals noch ohne Betrag, den machte er jetzt geltend). ... Der VM soll euch Gelgenheit geben den Schaden zu reparieren. ... Auch müsste er auch die Gelegenheit geben die Schäden selber zu beheben.
Schaden und Beweislast 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon cass | Mietrecht | 8 Antworten | 03.05.2016 12:58
Nochmal: Wenn man selbst einen Schaden verursacht, dann kommt für Schäden an eigenen Sachen ggf die eigene Hausratversicherung auf für Schäden an fremden Sachen (Hausrat der Nachbarn, Gebäude des Vermieters) ggf. eine Privathaftpflichtversicherung auf Daneben können aber Nachbarn, Vermieter auch eigene Sachversicherungen für Schäden an ihrem Eigentum abgeschlossen haben und würden sich dann bevorzugt an ihre eigene Versicherung wenden, da die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung (z.B. gegen Wasserschäden) je nach Versicherungsumfang nicht nur den Zeitwert sondern sogar den Neuwert ersetzen. ... Dies hat zur Folge, dass die Rechtsprechungspraxis insbesondere im Hinblick auf Schäden durch vom Mieter eingebrachte Sachen wie Waschmaschinen u. ä. einer Zufallshaftung zumindest nahe kommt. ... ... Beweislast Nimmt der Vermieter den Mieter auf Schadensersatz in Anspruch bzw. hält er unter Berufung darauf aufrechnungsweise die Rückzahlung der Kaution zurück, so gilt im Streitfall: Der Vermieter muss nachweisen, dass der Schaden erst während der Mietzeit entstanden ist, und sämtliche Ursachen ausräumen, die aus seinem eigenen Gefahrenbereich herrühren.
Leserforumvon Wolf-TFK | Mietrecht | 9 Antworten | 05.02.2011 14:39
Jetzt meine Frage: Hab ich Anspruch auf Rückzahlung meiner Mietkaution, da ja die Schäden nicht geltend gemacht wurden? ... Wenn der Vermieter damit von dir verursachte Schäden behoben hat, dann muß er dir aber nur das zurückgeben, was davon noch übrig ist. Tip: ich würde zuerst mal bei den Nachmietern vorbeigehen und mich erkundigen, wann diese eingezogen sind, und ob der Vermieter noch Schäden in der Wohnung ausgebessert hat (z.B. beim Laminat).
Leserforumvon Samename89 | Mietrecht | 3 Antworten | 25.08.2016 17:38
Der Vermieter wollte sich beim ehemaligen Mieter mit einer Abrechnung zu diesen Schäden melden. ... Stimmt es, das jetzt die Verjährungsfrist gilt und der Vermieter keinerlei Anspruch auf eventuelle Forderungen mehr hat? ... MfG Am 25.8.2016 von Spezi-2 Nur steht der Verjährung § 215 BGB gegenüber: Zitat:§ 215 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung Die Verjährung schließt die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht aus, wenn der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem erstmals aufgerechnet oder die Leistung verweigert werden konnte.
Leserforumvon Rechtsfragenuser | Mietrecht | 19 Antworten | 12.07.2021 12:50
Die würde ich auch in Anspruch nehmen zur Not. ... Ja gut aber ob im Übergabeprotokoll der Schaden drin steht ist ja egal oder? ... Der Zeitwert ist wohl trotzdem der Schaden der gezahlt werden muss.
Leserforumvon Tiger17 | Mietrecht | 17 Antworten | 02.01.2010 13:32
Er hat dafür zu sorgen, dass durch sein Verschulden keine Schäden auftreten. ... Und Vermieter muss sich wegen der Schäden an den Mieter halten. Sicher hat der Gasversorger auch die Pflicht, mögliche Schäden zu minimieren.
Leserforumvon dingil | Mietrecht | 9 Antworten | 28.02.2011 15:55
Ich habe mal alle Schäden Ihrerseits aufgelistet und würde gerne wissen für welche Schäden ich höchstwahrscheinlich aufkommen muss und welche Schäden erst gar nicht als Schäden zu betrachten sind. ... Diese Reguliert die Schäden dann mit deine VM gemäss ihrem Anspruch aus dem BGH. ... Generell hat die Vermieterin nie den Anspruch auf den Neuwert der beschädigten Sachen sondern wenn, dann höchstens auf den Zeiwert.
Leserforumvon dreamcon | Mietrecht | 15 Antworten | 04.12.2022 23:20
Der Schaden sei ja viel mehr als die rausgebrochenen Fliesen und das Silikon könne man auch nicht entfernen. - kann sie trotz Haftpflicht Anspruch auf unsere Kaution erheben? ... Kann sie Anspruch auf Mietausfall erheben? ... Kann sie Anspruch auf Mietausfall erheben?
Leserforumvon Frage71 | Mietrecht | 7 Antworten | 04.09.2014 11:51
Keine nennenswerten Schäden nach 14 Jahren! ... Aber Schäden? ... Leider weiss ich jetzt noch immer nicht definitiv, auf welche Art Schlüssel der Vermieter Anspruch hat.
Leserforumvon anvil99 | Mietrecht | 11 Antworten | 13.04.2009 15:14
Da mein Vater mittlerweile verstorben ist, habe ich natürlich keine Daten über den Schaden wie z.B. ... Ist dieser Schaden mittlerweile verjährt? ... Am 13.4.2009 von anvil99 Es ist ja auch nicht so, dass ich den Schaden nicht ersetzen wollte.
Leserforumvon Hypnodoc | Mietrecht | 42 Antworten | 23.05.2010 19:09
Dieser neue "Schaden" könnte derjenige sein, der den Vertrag beendet oder die Prämie in exorbitante Höhen treibt. ... Bei einem Schaden, den der Mieter zu verantworten hat und für den er selbst versichert ist ? ... Wenn ansonsten seine Privathaftpflicht den Schaden alleine regulieren müßte, woraus erwächst dann der Anspruch des Mieters ?
Leserforumvon Horst0308 | Mietrecht | 5 Antworten | 18.06.2012 07:59
Am 18.6.2012 von Horst0308 Reicht es auch wenn ich den Vermieter (mit Zeugen) mündlich darauf hinweise das ich diesen Schaden nun endlich behoben haben möchte oder ist zwingend der schriftliche Weg einzuhalten? ... Oder noch besser die Hotline in Anspruch nehmen.
Leserforumvon nosp52 | Mietrecht | 7 Antworten | 02.06.2009 15:21
Vermieter aeusserte, dass er sich die hinterlassenen Schäden des Mieters A von dessen Kaution holen würde. ... Im Übergabeprotokoll mit einem Beauftragten des Vermieters (Bruder) wurden nun wieder die 15 beschädigten Bodenfliesen (wie übernommen) festgehalten, dazu festgestellt, dass in der Abstellkammer die Wasserspülung, der während der Mietzeit nicht benutzten Toilette funktioniert und dass im Anschlag einer Tür zur Vorratskammer innen eine leichte , kaum sichtbare Druckstelle im Holz ist, wobei nicht feststellbar war, aus welcher Mieterzeit dieser Schaden stammt. ... Einen Anspruch auf Einzahlung in eine Rücklage für eine spätere Reparatur hat der Vermieter jedoch nicht.
Leserforumvon Dave Brubeck | Mietrecht | 4 Antworten | 24.11.2003 22:22
Gleiches gilt, wenn zwar feststeht, dass der Schaden entweder von der einen oder von der anderen Mietpartei verursacht worden ist, aber nicht aufgeklärt werden kann, wer von den möglichen Verursachern die Verstopfung tatsächlich herbeigeführt hat. Mehrere Mietparteien können nur dann zusammen in Anspruch genommen werden, wenn feststeht, dass jede der Parteien an der Schadenserstehung schuldhaft beteiligt war ( § 830 BGB ). 1.3 Schadensersatzanspruch des Mieters Wird ein Mieter durch eine Abflussverstopfung geschädigt, so kann er den Vermieter auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn den Vermieter an der Verstopfung ein Verschulden trifft. ... Aus diesem Grunde ist der Vermieter verpflichtet, Abflussverstopfungen unverzüglich zu beseitigen; jeder Mieter, dessen Wohnung von der Verstopfung betroffen ist, kann den Vermieter hierauf in Anspruch nehmen.
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