1.713 Ergebnisse für „schaden kaution“

Leserforumvon fb496134-7 | Mietrecht | 1 Antwort | 24.07.2018 17:00
, dadurch entstandene Schäden des Fußbodens, fehlende Rauchmelder, fehlende Heizkostenverteiler. ... die letzte Kaution vorerst einbehalten? Ist bezahlt doch niemand Kaution für eine Whg inkl.
Leserforumvon Rechtsfragenuser | Mietrecht | 19 Antworten | 12.07.2021 12:50
Ist das wirklich so in Ordnung, wenn der einfach alles der Kaution abzieht ? ... [quote=Rechtsfragenuser]Ist das wirklich so in Ordnung, wenn der einfach alles der Kaution abzieht ?... Was bedeutet: Vermieter hat NUN--- Wann ist der Mieter ausgezogen, wenn er jetzt den Rest der Kaution ausgezahlt bekam?
Leserforumvon Mikk | Mietrecht | 6 Antworten | 23.01.2008 20:04
Daraufhin hat meine Vermieterin die Kaution vorerst behalten und einen Elektriker bestellt, da ich "kleinere Reparaturen an der Elektroinstallation" laut Mietvertrag selbst bezahlen muss... ... Nach mehrmaligem Anfragen ist die Rechnung jetzt (23.01.08) bekannt und sie will mir von meinen 235€ Kaution die Rechnung des Elektrikers abziehen, das wären allerdings 183€!
Leserforumvon Zahlmeister2 | Mietrecht | 33 Antworten | 23.09.2017 19:31
Berechtigte Forderungen wegen Schäden etc. sind auch während des Mietverhältnisses mit der Kaution zu verrechnen. ... Am 24.9.2017 von AltesHaus Zitat (von Banane123):Berechtigte Forderungen wegen Schäden etc. sind auch während des Mietverhältnisses mit der Kaution zu verrechnen. ... Übrigens ist ein Schaden vom Vermieter zu beheben, der M. bezahlt die Rechnung sofern Geld vorhanden ist oder es wird die Kaution angegriffen.
Leserforumvon Spongebob22 | Mietrecht | 4 Antworten | 16.04.2010 01:38
Unser Vermieter hatte damals zu uns gesagt wir würden die Kaution nach 4 Monaten zurück bekommen. Nun hatte ich vor 4 Wochen eine Mahnung mit Fristsetzung geschrieben das wir unsere Kaution zurück haben möchten. ... Und ich hätte diesen Schaden ja behoben aber ich bin ja nicht in das Haus gekommen.
Leserforumvon dreamcon | Mietrecht | 15 Antworten | 04.12.2022 23:20
Der Schaden sei ja viel mehr als die rausgebrochenen Fliesen und das Silikon könne man auch nicht entfernen. - kann sie trotz Haftpflicht Anspruch auf unsere Kaution erheben? ... Wenn unsere Haftpflicht das ausgleicht, hat sie kein Recht mehr für den gleichen Schaden unser Kaution zu verwenden, oder? ... Aber wenn die Kaution reicht, ist es für den Vermieter sehr viel einfacher, die Kaution zu nehmen.
Leserforumvon soldeca | Mietrecht | 9 Antworten | 19.03.2010 16:59
Schaden am Holzboden - Kaution wird einbehalten Hallo, da ich selbst absoluter „Rechts"-Laie bin hoffe ich, dass mir hier im Forum der eine oder andere einen Tipp geben kann. ... Deshalb besteht die Studentin auch darauf, die Kaution bis zur Klärung der Sache einzubehalten. ... ----------------- " " Am 21.3.2010 von soldeca Die Kaution betrug zwei Monatsmieten = ca. 1000€ (99.,...) ----------------- ""
Leserforumvon Spezi1980 | Mietrecht | 3 Antworten | 17.10.2007 00:18
Er verrechnet die kaution mit dem Schaden der von meiner Katze angerichtet wurde. ... Ich denke mal so nen schaden den ne Katze anrichtet (abgerissene Tapeten in Fussbodenhöhe??) ... Ich gehe mal davon aus, das der VM eine Nachzahlung + "Schaden" mit der Kaution verrechnen will.
Leserforumvon Coxy | Mietrecht | 2 Antworten | 20.10.2005 12:08
Also ich habe ein Problem mit meiner Kaution. ... Auch auf den Schaden an der Schlafzimmertür hatte ich einen anderen Hausverwalter hingewiesen. ... Natürlich muss aber sowohl der Schaden an den Türen vor Einzug wie auch nach Einzug belegt werden können.
Leserforumvon reina | Mietrecht | 4 Antworten | 24.04.2013 21:46
Er einigte sich mit Vermieter V das die gezahlte Kaution für die Beseitigung entstandener Schäden einbehalten wird. ... Muss V damit rechnen die nicht mehr vorhandene Kaution ersetzten zu müssen? Viele Grüße Reina ----------------- "" Am 25.4.2013 von Harry van Sell quote:Er einigte sich mit Vermieter V das die gezahlte Kaution für die Beseitigung entstandener Schäden einbehalten wird.
Leserforumvon dirkb | Mietrecht | 2 Antworten | 10.03.2006 16:15
ISt dies Rechtsmäßig, da die Kaution meines Erachtens doch nur für entstandene Schäden in der Wohnung gedacht ist? ----------------- " " Am 10.3.2006 von wald-hase Die Kaution dient grundsätzlich auch zur Abdeckung von eventuellen Nachzahlungen bei den Nebenkosten. Allerdings: (1) Mehr als sechs Monate nach Übergabe (Verjährungsfrist für Schäden an der Wohnung) darf die Kaution nur zu einem angemessenen Anteil zurückbehalten werden, der voraussichtlich zur Abdeckung von NK-Forderungen ausreicht. (2) Nach Abrechnung der Nebenkosten und Bezahlung eventueller Nachforderungen aus dieser Abrechnung muß die Kaution komplett zurückbezahlt werden. ----------------- "Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Leserforumvon suri | Mietrecht | 4 Antworten | 08.12.2007 02:18
Beim Auszug haben wir eine Wohnungsübergabe mit unserer Vermieterin gemacht,es jedoch nicht schriflich festgelegt.Nun will sie die Kaution einbehalten,da angebliche Mängel entdeckt worden sind, die vorher nicht da waren.Leider haben wir beim Einzug keine Wohnungsabgabe gemacht.Nun würde ich gerne wissen ob sie das Recht hat die Kaution einfach einzubehalten? ... Am 8.12.2007 von suri Angebliche Mängel wie,kaputte Fliesen in der Küche und Schaden am Eingangstür (die Wohnung ist bereits neu Vermietet) Am 10.12.2007 von bürotechnik24 Ich denke da hat dein EX- Vermieter aber ein problem . Wie will er beweisen das du die Schäden verursacht hast ??
Leserforumvon Belvis | Mietrecht | 5 Antworten | 10.07.2009 09:34
Vor 4 Wochen sind wir ausgezogen und der Vermieter hat einen Großteil der Kaution einbehalten. ... Das Entfernen und erneuern der bereits angesprochenen Teppichs Die Satellitenschüssel wurde von mir gekauft und in der Wohnung gelassen (nach mündlicher Vereinbarung) Entsprechen die relevanten Schäden einem Wert von 550€ (hinterlegte Kaution 1350€)? ... Du solltest die vollständige Herausgabe der Kaution (abzgl. der Kosten für die Schlüssel) verlangen und dazu eine Frist setzen.
Leserforumvon Nani80 | Mietrecht | 2 Antworten | 25.04.2006 20:24
Ich habe die Wohnung somit frisgerecht zum 1.7. gekündigt und nun besteht der Vermieter auf seine Kaution. ... Aber er besteht auf die Kaution und wird jetzt einen Anwalt einschalten. ... Vor einer Klage kann dich das zwar nicht schützen, aber du hast ja alles getan um seinen wirtschaftlichen Schaden zu verhindern.
Leserforumvon hubertius | Mietrecht | 5 Antworten | 23.06.2005 14:54
Meine Fragen daher: Wäre eine Bestätigung im Mietvertrag, dass Kaution gezahlt wurde, rechtens? ... Am 23.6.2005 von Gruwo Hallo, sofern das Zimmer mängelfrei ist und Sie nicht Gefahr laufen, mit Ihrer Kaution für Schäden des Vormieters zu haften, sehe ich keine Probleme darin, den Vorschlag Ihres Vormieters anzunehmen. ... In diesem Fall sollten Sie m.E. darauf bestehen, dass der Vermieter die alte Kaution mit Ihrem Vormieter abrechnet und Sie Ihre Kaution direkt beim Vermieter hinterlegen.
Leserforumvon fb525916-54 | Mietrecht | 13 Antworten | 18.09.2019 09:00
Das Cerankochfeld hat einen kleinen Schaden. ... Ich brauche die Kaution dringend, weil ich in meiner neuen Wohnung auch Kaution bezahlen muss. ... Sie könnte den reellen Schaden von deiner Kaution abziehen, dieses Recht verspielt sie sich allerdings grade mit Ihrer Verweigerung der Versicherung gegenüber.
Leserforumvon Roland-S | Mietrecht | 6 Antworten | 14.10.2021 20:34
Vom ehemaligen Mieter möchte er 50% des zur Schadensbeseitigung voranschlagten Betrages von der Kaution einbehalten. ... [/quote] Der VM kann sich den Schaden auch durch Geld ersetzen lassen. ... [quote=Roland-S]Vom ehemaligen Mieter möchte er 50% des zur Schadensbeseitigung voranschlagten Betrages von der Kaution einbehalten.
Leserforumvon holli90 | Mietrecht | 6 Antworten | 09.10.2019 19:31
Steht mir meine Kaution voll zu selbst wenn es hier einen möglichen Mangel gab?
Leserforumvon fb414537-50 | Mietrecht | 12 Antworten | 10.08.2017 13:54
Im Übergabeprotokoll sind kleinere Schäden vermerkt, wie Kratzer im Türrahmen. ... Zitat (von fb414537-50):Im Übergabeprotokoll sind kleinere Schäden vermerkt, wie Kratzer im Türrahmen. ... Hallo, nein wir haben keinerlei Aufforderung zur Behebung der Schäden erhalten.
Leserforumvon pebbles71 | Mietrecht | 17 Antworten | 18.05.2008 12:19
Hier mal wieder das leidige Thema Kaution. ... Sprich wann kann ich mit meiner Kaution rechnen? ... Dies ist nur eine Absicherung für den Vermieter, das die Miete regelmässig gezahlt wird, bei Auszug Schäden beseitig und Schönheitsreparaturen erledig werden.
123·15·30·45·60·75·86