69 Ergebnisse für „schaden keller mieter möbel“

Leserforumvon guest-12324.07.2020 10:55:57 | Mietrecht | 0 Antworten | 01.05.2015 18:03
Als A nun durch andere Mieter von dem Schaden erfährt, kontaktieren diese sofort den Vermieter und räumen Sachen, die offensichtlich noch kein Wasser gezogen haben aus dem Keller in die Wohnung von A. ... Fragen dazu: 1.Soll A auch die restlichen, schon beschädigten Möbel aus dem Keller holen? ... Die Wohnung des A ist für die Möbel zu klein, so dass diese aus diesem Grund auch im Keller lagern. 2.
Leserforumvon EltonJ | Mietrecht | 7 Antworten | 04.01.2012 13:16
Unser Mieter hat uns seitdem immer wieder vertröstet und möchte nun, dass wir den Schaden schätzen. ... Dieser hat den Schaden offensichtlich nicht verursacht, sondern ein Dritter. ... Warum hat der Vermieter eigentlich Möbel im Keller des Mieters stehen?
Leserforumvon abelu | Mietrecht | 11 Antworten | 23.06.2011 23:05
Das Wasser dringt dabei in einen der mehreren Keller verschiedener Mieter zunächst über einen Schacht ein und sickert dann durch die Wände von Keller zu Keller. ... Zu den Fragen: 1.Kann der Mieter Schadensersatz für die beschädigten Möbel verlangen? ... ----------------- "" Am 24.6.2011 von Harry van Sell quote:1.Kann der Mieter Schadensersatz für die beschädigten Möbel verlangen?
Leserforumvon fb501664-64 | Mietrecht | 58 Antworten | 18.10.2018 15:20
Die Nachbarin hatte renoviert und neue Möbel gekauft, also habe ich sie angesprochen und sie entfernte 2 Regale o.ä. aus meinem Keller. ... Dann kann der Mieter den Schwarzen Peter gelassen an den Vermieter weiterreichen, denn der hat einen Kellerraum vermietet, in dem nicht die Möbel anderer Leute stehen. ... Wenn der Teilnehmer die Sachen irgendwo anders hinstellt, ist er für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Leserforumvon srue | Mietrecht | 4 Antworten | 30.10.2011 20:06
Wir haben heute abend entdeckt dass in unserem Keller Wasserpfützen stehen,nicht sehr hoch aber weitflächig verbreitet. ... Wir haben noch einige Möbel dort gelagert gehabt und zudem noch andere Sachen wie Deko usw,alles einzeln nicht unbedingt super teuer,aber sowas läppert sich ja doch. Kann mir jemand sagen,was für Ansprüche man als Mieter hat?
Leserforumvon cube.star | Mietrecht | 14 Antworten | 03.05.2013 10:46
Unser Keller steht unter Wasser. ... Es handelt sich auch um Kisten mit Kleidung vom Winter, Spiele, Möbel usw. ... Und die BGG will nicht mal für den Schaden aufkommen.
Leserforumvon snowflow | Mietrecht | 11 Antworten | 10.02.2009 13:45
Der Schimmelbefall befindet sich an den Wänden, und Decke und Mieter-Eigentum wie Kleidung, Schuhe, Möbelstücke etc. die nun alle kaputt sind. ... Belüftet wird der Keller ausreichend. ... Ein hoher Kostenfaktor war die Entsorgung der kaputten Möbel etc. gewesen.
Leserforumvon Netcohort | Mietrecht | 3 Antworten | 13.01.2014 18:52
Wer kommt für den Schaden auf? ... Möbel oder Gegenstände vom Mieter ? ... ----------------- " " Am 16.1.2014 von Netcohort Möbel oder Gegenstände vom Mieter, sowie Renovierungsarbeiten an Boden und Wänden im Keller des Mieters. ----------------- " "
Leserforumvon Hüttenkäse | Mietrecht | 14 Antworten | 13.03.2024 16:27
Einige im Keller gelagerte Möbel sind nass geworden. ... Einige im Keller gelagerte Möbel sind nass geworden.... Im Zweifel wäre aber vom Mieter zu beweisen, dass der Vermieter den Schaden zu vertreten hat.
Leserforumvon kemasi2001 | Mietrecht | 14 Antworten | 07.06.2019 08:42
Möbel bringen und einziehen. ... Hinzu kam, dass wahrscheinlich im Dezember Wild*******e im Garten waren und meine damaligen Mieter den Schaden nicht beseitigten. ... Also keinen Keller fließen, was weiss ich.
Leserforumvon Ellidora | Mietrecht | 24 Antworten | 07.02.2011 20:47
Ein Mieter wohnt seit Oktober 2010 in einer Wohnung mit eigenem Hauseingang und Keller. ... Außerdem war zwischenzeitlich vor Weihnachten 2010 ein Wasserrohrbruch im Keller. ... Bei diesem Nachbarschaftsverhältnis verzichtet man lieber auf die Miete, ehe man auch noch gesundheitliche Schäden durch den laufenden Ärger und Sreß bekommt.
Leserforumvon DavidAusKa | Mietrecht | 14 Antworten | 13.09.2007 22:10
EBK gefällt dem Mieter nicht, er stellt sie in den Keller und kauft sich eigene EBK. ... Der Vernieter muss die Kosten für den Schaden tragen. ... Jede Mieterinstallation ist in irgendeiner Form mit dem Gebäude verbunden (sogar Tapeten, Markisen etc.), alles andere sind Möbel.
Leserforumvon jasett | Mietrecht | 11 Antworten | 07.12.2003 21:38
Ist der Schaden verursacht durch einen der Mieter? ... Tipp für Mieter: den Schaden sofort anzeigen und eine angemessene Frist für die Schadenbeseitigung setzen (schriftlich!)... Auf Schäden durch "höhere Gewalt" bleibt der Mieter also meist selbst sitzen.
Leserforumvon tfa | Mietrecht | 25 Antworten | 10.08.2010 14:57
Es stehen auch noch Reinigungskanister vom Vormieter bei ihm im Keller. ... Es wurden doch keine Möbel übernommen. ... Meinen Anwalt habe ich schon eingeschaltet und werde den Vormieter schriftlich mit einer Frist auffordern den Schaden, der mir gestern von dem neuen Mieter angezeigt wurde, zu beheben.
Leserforumvon guest-12308.09.2010 11:45:21 | Mietrecht | 8 Antworten | 08.09.2010 10:14
Beide wussten von diesen Schäden bereits seid Einzug der Mieter 1 und Mieter 2. ... Im Januar 2010 hatten Mieter 1 und Mieter 3 dann ein Wasserschaden im Keller. ... Auf dem Rasen lagen alte Möbel die noch von Mieter 2 waren und alte Holzzargen die vom Vermieter und seinem Sohn bereits für den Abfall vorbereitet wurden.
Leserforumvon hues | Mietrecht | 14 Antworten | 07.01.2008 23:08
Darf ich von Arge 3 Monatige Miete fordern, und Sie es dann von Mieter entziehen? ... Am 7.1.2008 von Michael32 Vertragspartner ist der Mieter, nicht die Arge. ... Keine nennenswerten Schäden hinterlassen.
Leserforumvon Sam82 | Mietrecht | 11 Antworten | 13.10.2007 17:45
Zumal ich schon mit meiner Versicherung gesprochen habe, und diese den Schaden übernimmt. ... Wenn die Vermieterin die Mieter daran hindern sollte, einzuziehen, dann müßten die Mieter kurzerhand in ein Hotel, die Möbel müssen irgendwo untergestellt werden. ... Die Versicherung vom Mieter zahlt ja die Kosten für die Behebung des Schadens.
Leserforumvon Adeline | Mietrecht | 60 Antworten | 27.07.2014 02:25
Heute hat er Möbel hergebracht. ... Als ich dann in den Keller ging, wo ich einen Abstellraum habe, fiel mir der typische Rauchergeruch auf, zudem noch kneipenartig, der im Keller war , denn der neue Mieter hatte einige seiner Möbel im Keller abgestellt. De Möbel rochen so, und der Geruch verteilte sich im Keller.
Leserforumvon Finchen321 | Mietrecht | 9 Antworten | 06.10.2021 15:32
Einige Möbel wolle er einfach stehen lassen. ... Die Möbel die er eh stehen lassen wollte hat er stehen lassen. ... Käme ihm ja auch zu Gute wenn wir so den Schaden für alle begrenzen.
Leserforumvon Pit Dralon | Mietrecht | 10 Antworten | 29.09.2004 17:43
Restmöbel im Keller lagern, Mieter auffordern: "Abholen innerhalb von 3 Tagen", danach alle Reste verwerten oder entsorgen. ... Dieser Schaden wird mit jedem Tag größer, da der Vermieter nicht vermieten kann. ... Am 30.9.2004 von hh Da der Mieter die Schlüssel noch nicht abgegeben hat, ist aus meiner Sicht weder das Mietverhältnis beendet, noch das Eigentum an den Möbel aufgegeben.
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