758 Ergebnisse für „schaden renovierung“

Leserforumvon fusl2009 | Mietrecht | 4 Antworten | 12.07.2012 17:36
Das Laminat ist abgelaufen, einige Fliesen gebrochen, keine Randalierungen oder große Schäden, halt verwohnt. ... DANKE ;-) ----------------- "" -- Editiert fusl2009 am 12.07.2012 17:37 Am 12.7.2012 von JollyJumper quote:Was muss man beachten beim Auszug Was steht denn im Vertrag z.B. zu Schönheitsreparaturen, Renovierung etc. ... Mir gehts nur darum das er nicht nach dem Auszug ankommt und sagt wir sind an den defekten Zargen Schuld und ihr üsst das machen und das renovieren, irgendwas war auch mit renovierungen nach 6 Jahren, ich denke mal das es um das rep. von Schäden geht, sind ja keine weiter, nur das Laminat hat gelitten, abgelaufen... ----------------- "" Am 12.7.2012 von JollyJumper quote:Ich habe den typischen Mietvertrag, den man überall kaufen kann, halt die Kündigungsfrist steht drin, mehr nicht.
Leserforumvon Subba_Susan | Mietrecht | 0 Antworten | 29.06.2003 23:41
habe eine frage zum thema renovierung. ich habe ein halbes jahr eine wohnung ohne mietvertrag bewohnt. auszugstermin meinerseits war der 31.1.2003. meine beiden hunde haben in einem zimmer den teppich und die wände beschmutzt und an der türe kratzer hinterlassen. ich machte mit der mir bekannten vermieterin aus, dass ich den enstandenen schaden reparieren würde. ausgemacht war, dass ich die wände und die türe in diesem zimmer streichen werde und den teppuich würde ich bezahlen, wenn ich wieder arbeit habe. nachdem ich einmal vor der tüe meiner ehemaligen wohnung gestanden habe mit farbe und malerwerkzeug, wurde mir die türe nicht aufgemacht. auf eine bitte meinerseits per sms, einen erneuten termin zur renovierung auszumachen kam keine antwort mehr. statt dessen ein monat später ein schreiben vom anwalt, dass die renovierung jetzt von einer firma vorgenommen werden würde. ich nahm dazu stellung... naja, jetzt bekam ich ein weiteres schreiben vom anwalt meiner ehemaligen vermieterin, dass ich die komplette renovierung aller räume übernehmen solle. 3600 euro und noch das honorar des anwalts. ich hätte nicht das recht das beschädigte zimmer selbst zu streichen. die übrigen räume waren im gleichen zustand, wie zu der zeit, als ich in die wohnung eingezogen bin. ich habe nur 6 monate darin gewohnt und außerdem waren die wände vor meinen einzug auch nicht frisch gestrichen und ich hatte flecken an der decke was mach ich jetzt.... muss ich wirklich das ganze geld bezahlen?
Leserforumvon Nanc | Mietrecht | 5 Antworten | 05.05.2004 17:09
Und auch bei der Renovierung und Abkleben der Türrahmen, um sie nicht zu überstreichen, haben sich einfach Lackstücke gelöst. ... Am 5.5.2004 von olafbn Was steht denn generell zum Thema "Renovierung" bzw. ... Ich hab aber gelesen, wenn man sie so mietet, muß man sie dennoch herrichten beim Auszug, obwohl man manche Schäden nicht verursacht hat.
Leserforumvon patina | Mietrecht | 3 Antworten | 28.05.2006 19:35
Zu beseitigen wären allenfalls schuldhaft verursachte Schäden an der Wohnung, nicht aber die normale Abnutzung. ----------------- "Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..." ... Wenn man nachweisen kann, dass aufgrund einer geplanten Renovierung eh alles für die Katz ist, dann muss man nichts machen !
Leserforumvon lagula | Mietrecht | 21 Antworten | 31.01.2008 11:30
Ist jedenfalls nicht euer Problem der Schaden ! ... Sie müssen den Schaden aber sofort dem Vermieter melden. ... Vermieter kann froh sein das Schaden jetzt entdeckt wurde, bevor weitere Schäden auftreten !
Leserforumvon Hexe2354 | Mietrecht | 6 Antworten | 02.05.2010 08:08
Aber bevor hier eine Renovierung stattfindet, sollte doch zuerst einmal geklärt werden müssen, woher diese Schäden kommen. ----------------- "" Am 2.5.2010 von guest-12323.06.2010 10:27:41 --- editiert vom Admin Am 2.5.2010 von Hexe2354 Habe nachgesehen.
Leserforumvon Kyuzo | Mietrecht | 2 Antworten | 01.08.2018 17:45
Eine Renovierung wird nicht erwähnt. ... Ist entsprechend bei Auszug eine Renovierung (Streichen / Tapezieren) als Schönheitsreperatur durch den Mieter gemäß Mietvertrag vorzunehmen oder fällt die Pflicht zur Renovierung auf den Vermieter gemäß 535 BGB? ... Durch einen Auftragnehmer/Erfüllungsgehilfe des Vermieters wurden zum Anschluss des Telefons ein Schlitz in die Tapete eingebracht (um die dahinterliegende Leitung zu erreichen) Ist der Mieter dazu verpflichtet, den Schaden an der Tapete zu beheben?
Leserforumvon Jump | Mietrecht | 7 Antworten | 04.07.2009 14:57
LG Am 4.7.2009 von justice005 Du musst nur die Schäden ersetzen, die du selbst verschuldet hast. ... Daher muss er natürlich alles ersetzen, was durch die Renovierung in Mitleidenschaft gezogen wurde. ... Es übrigens auch völlig egal, ob die Bauarbeiterdie Schäden verursacht haben.
Leserforumvon Seniler | Mietrecht | 7 Antworten | 18.10.2010 10:43
Hallo Zusammen, folgendes: - Mietvertrag mit gültiger Schönheitsreperaturenklausel - Auszug nach einem Jahr Wohnen - Vorherige Renovierung liegt min. 9Jahre zurück Ich Ziehe aus und die Nachmieterin möchte nun Ihr neues Nest von mir in perfektem Zustand erhalten. - An den Türzargen sind leichte Abnutzungserscheinungen vorhanden, - An einem Fenster geht der Anstrich über dem Anstrich ab (Holzfenster in Nasszelle über Badewanne) - Alle Wände sind Weiss mit Raufasertapete. ... Die Schäden (Steckdose/Fenster) wurden damals bei einer Vorabbegehung dem Vermieter mitgeteilt. ... Zudem sehe ich nicht ein die vollen Kosten für die vollständige Renovierung zu tragen.
Leserforumvon Happyness8 | Mietrecht | 16 Antworten | 30.04.2004 14:59
Renovierung nötig durch mich, oder nicht? ... Muß ich die durch den Einbau der Rollos enstandenen Schäden an den Tapeten beheben? ... Was heißt eigendlich 'Renovierung bei Auszug'?
Leserforumvon lorenz_82 | Mietrecht | 2 Antworten | 21.09.2004 16:56
Die Verwaltung meinte daraufhin, dass meine Mitbewohnerin an der Verstopfung Schuld sei da sie lange Haare hat und deshalb meine Mitbewohnerin die Kosten der Renovierung (~1000 €) selber tragen müsse. ... lorenz_82 Am 21.9.2004 von ikarus02 Eine Verstopfung des Abflusses und eine Renovierung haben absolut nichts miteinander zu tun. Den Abfluß müßt Ihr schon selbst reinigen (lassen), da Schaden durch Euch verursacht.
Leserforumvon Annett1979 | Mietrecht | 3 Antworten | 13.11.2006 20:51
Am 14.11.2006 von Interessierter Laie Schäden am PVC-Boden, die nicht von Euch verursacht sind, müsst Ihr nicht zahlen. ... Am 14.11.2006 von blaubär49 .. hier scheint mir noch von bedeutung, dass der vm anscheinend vom vormieter einen kostenanteil für die renovierung der türen etc. verlangt, die renovierung aber nciht vorgenommen hat. er würde also doppelt absahnen. .. übrigens hat der bgh jüngst pauschale vereinbarungen zur kostenteilung ebenfalls verworfen.
Leserforumvon RobinhatRecht | Mietrecht | 2 Antworten | 09.07.2006 23:49
Ich habe keinen Schaden in der Küche gemacht. ... D.h. die Renovierung muss der VM selber durchführen.
Leserforumvon luebke1970 | Mietrecht | 5 Antworten | 03.03.2007 15:03
Wenn sie sich etwa in Widersprüche verwickeln, können sie etvl. mehr schaden als nützen. Hat du ein oder zwei Personen, die dir mehrere Tag bei der Renovierung geholfen haben?
Leserforumvon Dominik13 | Mietrecht | 24 Antworten | 23.12.2006 16:44
Am 25.12.2006 von Dominik13 Trotzdem noch eine Frage: Da er ja anscheinend auf Renovierung besteht,wir aber für Januar noch Miete bezahlen müsssen,kann ich sicherheitshalber mal die Januar-Miete einbehalten,um wenigstens schon mal einen Teil der Kaution sicher zu haben? ... Wenn er dann immer noch darauf besteht, die Kaution für die Renovierung einzubehalten, dann müßt ihr die Kaution gerichtlich einklagen. ... Aber wenn Du tatsächlich ungültige Klauseln in Deinem Vertrag hast und keine von Dir zu verantwortenden Schäden in der Wohnung sind, hast Du sehr gute Chancen, zu Deinem Recht zu kommen.
Leserforumvon Bully | Mietrecht | 5 Antworten | 07.05.2003 20:24
Am 7.7.2003 von alembong Was mich interessiert: Woher weisst Du, dass die Klausel "Renovierung bei Auszug in jedem Fall" unwirksam ist? ... Was ich nur krass finde, dass ich trotz schriftlicher Bestätigung des Mieterbundes, dass der Teil bezüglich der Renovierung unwirksam und gar keine Renovierung durchzuführen ist, am Ende Pech gehabt hätte, wenn der Richter für den Vermieter entscheiden würde. ... Auf meine Frage, ob ich bei einer Niederlage vor Gericht den Schaden vom Mieterbund ersetzt bekommen würde, erhielt ich nur ein verschmitztes Lächeln mit der Antwort Nein.
Leserforumvon Salara | Mietrecht | 14 Antworten | 25.03.2007 10:59
Am 25.3.2007 von sika0304 Da du aber Schäden an den Tapeten und der Decke hast, die durch andere verursacht wurden, muss deren Versicherung dir die Renovierung bezahlen. Bitte also die Vermieterin, die Schäden ihrer Versicherung zu melden, damit entsprechendes geschieht. ... Für die Schäden, die durch das eindringende Wasser entstanden sind, bist Du im Übrigen nicht verantwortlich.
Leserforumvon Lammi | Mietrecht | 9 Antworten | 27.05.2004 11:29
Schäden und Abnutzungen aus dieser Zeit gehen dann auf Deine Kappe. ... Renovierung bei Auszug : Da Du nicht einziehen wirst, dürften keine Abnutzungen anfallen, jedoch wäre es interessant, was im MV wg. ... Interessant wäre, ob der Vermieter bereits vor dem eigentlichen Mietbeginn die Renovierung begonnen hatte.
Leserforumvon patricia76 | Mietrecht | 28 Antworten | 07.09.2009 22:13
Aber die Wohnung mit den Schäden ist einfach genug. ... Darf ich mal lachen meine Schäden, die vom Haus (Wasserrohrbruch!) ... Die Schäden wurden durch das Kind
Leserforumvon Martina87 | Mietrecht | 5 Antworten | 28.05.2019 17:16
Muss ich für diese "Schäden" aufkommen? ... Mein Mietvertrag beinhaltet starre Klauseln für die Renovierung, ohne den Zustand zu berücksichtigen. "1.
123·5·10·15·20·25·30·35·38