795 Ergebnisse für „schaden schimmel“

Leserforumvon KalteMöwe | Mietrecht | 20 Antworten | 01.04.2008 11:46
Wer bezahlt mir jetzt den Schaden an den Schränken und der Kleidung. ... Nun wenn der Schimmel aus dem Verantwortungsbereich deines VM's kommt dann hat er dir auch den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. ----------------- " Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. ... Nur wer ersetzt mir den Schaden?
Leserforumvon sealiah | Mietrecht | 6 Antworten | 05.10.2007 22:03
ich schon wieder... nun geht es noch um ein anderes leidiges problem, der gute alte schimmel: wir sind hier vor gut 4 jahren eingezogen und haben vor Bezug bei der Kernsanierung des Hauses mitgeholfen. ... Schließlich kam der Schimmel ja wegen einer falschen Lüftungsanweisung des Vermieters ? ... wurde nur die quelle abgegraben; damals wußten wir das alles noch nicht so genau und dachten der vermieter würde das alles natürlich perfekt sanieren, es geht doch um sein haus...aber na ja, kürzlich meinte dann die vermieterin noch, wenn unser sohn so massive gesundheitliche probleme wegen dem bisschen schimmel im keller hat dann müssen wir halt ausziehen... aber gut, drainage hin oder her - wer haftet nun für den entstandenen Schaden ????
Leserforumvon Gernot | Mietrecht | 3 Antworten | 22.10.2004 12:13
samt schwarzem Schimmel. ... Der Schaden ist nunmehr schon seit gut 2-3 Wochen vorhanden und täglich wird der Wasserfleck größer und der Schimmel stärker. ... Wenn der Schimmel und der Wasserfleck tatsächlich von einem defekten Abflussrohr kommt, ist der Vermieter auch sicher für solche Schäden, die in einer anderen Mietwohnung auftreten versichert.
Leserforumvon jasse | Mietrecht | 5 Antworten | 30.01.2011 09:14
Ich habe seit oktoner 2010 Schimmel in meinem Schlafzimmer Außenwand und innen wand zum Nachbarhaus, das Zimmer ist auch nicht mehr bewohnbar. ... Sie meinten wir werden den schaden beheben wenn es draußen nicht mehr friert. Meine frage jetzt wie viel Mietminderung darf ich rückwirkend erheben da ich keine luxuriöse 3 zkb sonder eine voll gestellte mit Schimmel dämpfen verseuchte 2zkb habe.
Leserforumvon Shamsa | Mietrecht | 17 Antworten | 25.02.2008 14:57
Man sagt,das bei Schimmel meistens der Mieter daran schuld ist. Wir haben Schimmel an allen Fensterleibern und im Bad (Duschkabine). ... Wird der Schaden fachmännisch behoben muss die Kürzung natürlich wieder aufgehoben werden.
Leserforumvon Gunnar Meyer | Mietrecht | 4 Antworten | 27.08.2002 14:30
Meyer Am 27.8.2002 von Berndt Sehr geehrter Herr Meyer, Schimmel kann sogar ein fristloser Kündigungsgrund sein, ein Grund für eine Mietminderung ist er allemal. Der Schaden sollte dem Vermieter angezeigt werden und unter Fristsetzung Beseitigung verlangt werden. mit freundlichem Gruß Sebastian Berndt Am 14.11.2002 von Karl Stefanowicz Sehr geehrter Herr Meyer, Eine konkrete Antwort auf Ihr Problem wäre, ohne das genaue Schadensbild zu kennen, unseriös. ... Zum Thema: Der Schimmel kam eindeutig durch die falsche Wandfarbe und die unvermeidbare Duschnässe zu Stände.
Leserforumvon Jokel | Mietrecht | 1 Antwort | 02.09.2002 22:12
Der Äußere Schaden wurde von der Hausverwaltung beseitigt.
Leserforumvon Sumse66 | Mietrecht | 0 Antworten | 07.03.2005 21:14
Bereits 4 Wochen nach unserem Einzug haben wir Schimmel in der anderen Ecke des Schlafzimmers festgestellt. Außerdem steht auf allen Fensterrahmen das Wasser; teilweise ist das Holz der Rahmen schwarz vom Schimmel. ... Bücher, die teilweise nicht wiederbeschafft werden können, haben Schaden daran genommen und müssen zum großen Teil vernichtet werden.
Leserforumvon stylo67 | Mietrecht | 15 Antworten | 06.02.2018 12:01
Folglich wäre der von euch verursachte Schaden nur die Schimmelentfernung und nicht die Neutapezierung. ... Nein, der Schimmel ist ein Schaden der beseitigt werden muss. ... Also muss der Schaden beseitigt werden.
Leserforumvon stemarine | Mietrecht | 5 Antworten | 18.02.2005 12:39
Daraufhin haben wir gleich den Hausmeister informiert, der sich den Schaden ansah. ... Schadenersatz gefordert werden, wenn es durch den Schimmel Schäden gegeben hat. ... Wundert mich schon selber, daß dort KEIN Schimmel ist.
Leserforumvon BIFI-1970 | Mietrecht | 2 Antworten | 28.07.2006 15:45
Ich weiß nicht mehr weiter.In meiner Wohnung ist das Badezimmer voller Schimmel.Als ich eingezogen bin war alles super sauber und von Schimmel keine Spur.Aber schon nach drei Monaten war dann der Schimmel zu sehen.Ich sagte sofort meinem Vermieter bescheid.Denn ich habe immer Fenster auf und kann es mir nicht erklären.Mein Vermieter meinte nur der Schimmel sei schon fast fünf Jahre da und ich solle mir ein Spray gegen den Schimmel holen-so hat er das bis jetzt auch immer entfernt.Nun ist mein Problem,daß ich so einen geringen Verdienst habe und es mir nicht leisten kann zum Mieterschutzbund zu gehen.Was kann ich also gegen den Schimmel bzw.gegen meinen Vermieter unternehmen damit der Schaden behoben wird.Oder bin ich dazu verpflichtet das Bad auf eigene Kosten zu sanieren-denn renovieren wird da ja wohl nicht helfen.Ich bedanke mich schon mal für die Antworten. Am 30.7.2006 von MaCon Hallo, du bist nicht dazu verpflichtet, den Schimmel auf eigene Kosten zu entfernen. Da Dein Vermieter ja wohl schon seit 5 Jahren weiß das dort Schimmel ist, und es daher definitiv nicht Deine Schuld ist, ist er in der Verpflichtung, diesen zu entfernen.
Leserforumvon winiwu | Mietrecht | 1 Antwort | 23.07.2005 11:35
Da es sich um einen Neubau handelt,hat sich der Bauherr den Schaden am Erker und an der Wand angeschaut. ... Den Schimmel will er aber nur mit Lösungsmittel entfernen, an unserem Parkettboden will er überhaupt nichts machen, da man von außen nichts sieht. ... Aber wir als Mieter haben den Schaden, weil es nun das zweite Mal ist, wissen wir was auf uns zukommt.
Leserforumvon knopf13 | Mietrecht | 36 Antworten | 10.10.2010 18:48
Leider können wir derzeit den schimmel nicht entfernen weil uns die Arbeits agentur einen gutachter vorbei schicken wollte (auch 2-3wochen her) und wir dem vermieter ja den schaden zeigen wollen. nach dem dritten anruf bei dem vermieter, um zu fragen wann er denn kommen kann um sich das anzusehen, habe ich mit dem hausmeister der im selben haus wohnt, wie wir, gefragt ob es bei im auch schimmelt oder er weiss ob es bei irgend einem anderen bewohner des hauses (alles eigentums wohnungen) schimmelt. der hausmeister hat uns bestätigt das es jedes jahr zum winter im haus unter den fenstern schimmelt auf grund einer wärme brücke und das er uns als zeuge beim vermieter hilft und bestätigt das es ein baufehler ist. nun zu meiner frage. was kann ich aus rechtlicher sicht tun. da der vermieter nicht darauf hingewiesen hat das es schimmelt. können wir fristlos kündigen, mitminderung usw. jede hilfe ist mir recht möchte wenn der vermieter kommt wissen wo seine plicht als vermieter ist wegen mängel beseitigung und meine plicht/rechte als mieter wäre(n) bei auszug aus der wohnung. ----------------- "" -- Editiert am 10.10.2010 18:50 Am 10.10.2010 von hamburger-1910 Grundsätzlich gibt es nur zwei Möglichkeiten: - Falsches Heiz- u. ... ----------------- "" Am 11.10.2010 von knopf13 -------------------------------------------------------------------------------- @ Anton der Zauberer ja sie kann nur einen gutachter schicken aber da die agentur die miete zahlt, da denk ich ist es auch sinnvoll das sie einen gutachter schicken da sich der da besser auskennt.und in dem fall agentur schicken sie uns nur einen gutachter da wir umziehen wollen und der gutachter beurteilen muss ob die agentur uns den umzug genemigt. der vermieter hat den schaden/schimmel noch garnicht selbst gesehen. weil er bis jetz keine zeit hatte es sich anzusehen (seit ca3 wochen). und er ja davon ausgeht das wir daran schuld sind. und warum soll das eig. kein extremfall sein, es ist ja höchst gesundheitsschädigen so ein schimmel befall und da ist es schon egal wie groß der ist. wenn der schimmel einmal in der wand sitz ist es nur sehr schwer in zu entfernen. in der luft sind ja auch schimmel sporen die zu astma und anderen krankheiten führen können. ich frage mich halt nur wo ist da der sinn wenn laut inet lärm durch nachbarn und/oder hunde ein extrem fall ist was ja nur lästig ist und gesunheitsschädigung nicht. nichts gegen euch nur versteh ich da den gesetz geber nicht. was die eigentümer gemeinschaft sagt weiß ich nicht. nur das was der hausmeister mir bestätigt hat. ----------------- "" Am 11.10.2010 von knopf13 zum thema gesundheitsamt wie können die mir helfen was genau können die für mich tun? ich war schon auf der internet seite aber hab da auch nichts gefunden ----------------- "" Am 11.10.2010 von knopf13 andere frage weil ich gerade was gelesn habe das mein hausarzt denn schimmel ins labor schicken kann und dort dann fest gestellt wird wie gesundheits schädlich für mich bzw meine freundin ist. wenn akute gesundheits schädigung besteht zählt das dann als extremfall?
Leserforumvon Wasserschade | Mietrecht | 0 Antworten | 09.02.2016 09:28
Der Schaden war leider zwischen den Jahren und daher hat es leider etwas gedauert bis die Trockung anfing. Es wäre ja Möglich das sich im Estrich Schimmel gebildet hat oder? Beim Öffnen der Randfugen und bei den Bohrungen war schon einmal kein Schimmel zu erkennen.
Leserforumvon Kristus | Mietrecht | 1 Antwort | 28.01.2005 17:19
Bei mir in der Wohnung gibts Schimmel im Bad. Mein Vermieter kam mit einem fachkundigen vorbei und inspizierte den Schaden. Nun sind wir auch so verblieben, dass ich für den Schaden nicht zur Rechenschaft gezogen werde.
Leserforumvon pieps123 | Mietrecht | 13 Antworten | 03.06.2015 06:46
Nur so als Anmerkung: Die Kosten für den Schaden sind nicht auf die Höhe der Kaution begrenzt. ... Da kondensiert dann die Feuchtigkeit aus der warmen Luft und es gibt Schimmel. ... Mein Rat: Versuch so schnell wie möglich den Schaden zu beseitigen und halte den Ball gegenüber dem Vermieter flach. -- Editiert von Ver am 03.06.2015 12:21 Am 3.6.2015 von pieps123 Der Vermieter ist daran den schaden zu beheben.also ist es zu spät den ball flach zu halten. laut Tochter des Vermieters wäre der Schimm
Leserforumvon LottaBabotta | Mietrecht | 4 Antworten | 14.08.2012 12:28
Jetzt habe ich beim Putzen schwarzen Schimmel im Badezimmer & in der Küche entdeckt. Der Schimmel sitzt in den Fugen. ... Melden Sie den "Schaden" erst später wird der Vermieter Ihnen falsches Lüften vorwerfen. ----------------- "" Am 14.8.2012 von Liane46 quote:Ist das die richtige Vorgehensweise?
Leserforumvon Markus69 | Mietrecht | 5 Antworten | 24.09.2006 19:08
Die Hälfte des Schrankes war von Schimmel befallen. ... Die Wand-Feuchtigkeit läßt keinen Schimmel zu. ... Auch an dieser Stelle sei kein Schimmel zu messen.
Leserforumvon schillka | Mietrecht | 21 Antworten | 01.02.2008 15:05
Wieder kam ein Techniker vorbei, hat sich den Schaden angeschaut und gemessen...wieder abspachteln, Spezialfarbe drüber... ... Am 1.2.2008 von guest123-2125 --- editiert vom Admin Am 1.2.2008 von muecke1401 @ schilka deine Arbeit und die direkten Schäden (nicht am Haus, sondern die durch den Schimmel entstandenen z.b Teppich, menge an Wäsche, u.ä.) regelt deine Hausrat. ... Ich hab zum Glück keinen Schimmel.
Schimmel vom Vormieter 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Robert1987 | Mietrecht | 5 Antworten | 20.04.2016 14:44
Da die Vormieter den Schaden verursacht haben, müssen die auch für die Kosten aufkommen. Notfalls liegt es an Euch, den Schaden einzuklagen. ... Denn dann hast du denn Schimmel ja nicht verursacht und im Untermietvertrag vermutlich auch keine Haftung für bestehende Schäden übernommen.
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