28 Ergebnisse für „schaden thema haftung forderung“

Leserforumvon guest-12318.02.2021 15:37:40 | Mietrecht | 30 Antworten | 11.01.2021 12:51
Inwieweit ist der Vermieter hier für die Schäden, insbesondere an den Gegenständen des/der Mieter, haftbar zu machen? ... OG wenn dann nutzen, ist es aber offenbar noch schlimmer, dort ist der Schaden vermutlich schon seit deutlich längerer Zeit vorzufinden.
Leserforumvon DavidAusKa | Mietrecht | 14 Antworten | 13.09.2007 22:10
Die Silikonfuge um die Badewanne wird undicht und Wasser läuft ins Mauerwerk (Mieter repariert natürlich die Silikonfuge und informiert bezüglich des Wasserschadens seine Haftpflichtversicherung) Die Versicherung kommt nicht für den Schaden auf, die Forderung des Vermieters wird abgewiesen. ... Der Vernieter muss die Kosten für den Schaden tragen. ... Ich habe zu diesen Thema die Aussage eines Anwalts!
Leserforumvon Irene76 | Mietrecht | 19 Antworten | 10.10.2019 06:37
Oder könnte ich da irgendwie aus der Haftung rauskommen ? ... Zitat (von Irene76):Ich allerdings möchte keine höhere Miete zahlen Am 10.10.2019 von Anitari Zitat (von Irene76):Ex-Freund will mich in die gemeinsame Haftung mit reinziehen. ... Das ändert nichts daran das sich der Vermieter an jeden von Euch beiden mit seiner Forderung wenden kann.
Leserforumvon Markus24 | Mietrecht | 3 Antworten | 27.05.2006 14:35
Die Geltendmachung eines weiteren vom Mieter zu vertretenden Schaden ist nicht ausgeschlossen. ----------------------------------------------------------------- Wenn ich das richtig verstehe, kann der Vermieter mich nach einer fristlosen Kündigung dazu verdonnern, die Differenz zwischen meiner Miete und der neuen Miete des Nachmieters zu bezahlen. Wenn der Vermieter nun so argumentiert, dass die Wohnung nicht "besser wegging", zwecks geringer Nachfrage o.s.ä., müßte ich die Forderung so hinnehmen oder wie? ... Am 8.12.2006 von berric Habe fast die gleiche Klausel-Frage und wollte dafür kein neues Thema aufmachen.
Leserforumvon Muster123mitglied | Mietrecht | 30 Antworten | 04.09.2017 15:18
Zusätzlich steht drinnen, dass die Wohnung abgenommen wurde (Habe also auch keine Schlüssel mehr) und für sämtliche Schäden gehaftet wird bzw. ausgebessert werden. ... Richtig, es geht darum, dass der Vermieter mir die Wanne als Schaden anrechnen will, ich der Meinung bin, dass die Wanne einfach normale Gebrauchsspuren besitzt, die mit dem Auge schwer zu sehen sind. ... Eben weil es nicht der eigene Schaden ist, und einen Schaden kann man ohnehin nicht bezahlen, mangels Masse.
Leserforumvon ibibo77 | Mietrecht | 58 Antworten | 31.03.2018 22:35
D.h. ich habe nie eine Mahnung oder eine Nachricht vom Vermieter über eine Forderung bekommen. ... Selbst dann nicht, wenn letztere keinen schriftlichen Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen haben, aber trotzdem Strom verbrauchen. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-viii-zr316-13-stromverbrauch-haftung-vermieter/ Am 1.4.2018 von hh Zitat:Nö, der Mieter sollte froh sein, das es keinen Strafantrag wegen Betrug vom Lieferanten gibt. ... Wenn der Vermieter nicht verpflichtet war, diese Stromkosten zu zahlen, hat er auch mit Kosten für die Mahnaktionen für diese Forderung nichts zu tun.
Leserforumvon julelein | Mietrecht | 25 Antworten | 26.11.2010 12:59
Schlüssel fällt (nachweislich) von einer Fähre ins Meer: Keine Haftung mangels Mißbrauchsgefahr. ... Geschweige denn, dass ein Schlüsselverlust solch hohe Forderung mit sich bringt. ... Tut er das nicht, bleibt er auf dem "überschiessenden" Schaden sitzen.
Leserforumvon Barni Gröllheimer | Mietrecht | 11 Antworten | 09.01.2009 12:15
Gibt es das (diese Forderung) auch in anderen Wohnbaugesellschaften oder eventuell nur regional begrenzt ? ... Wie haltet Ihr das als VM, bringt es wirklich Vorteile für den VM wegen einer zusätzlichen Haftung bei Schäden des Mieters und gleichzeitig einer schlechten Zahlungsfähigkeit ??? ... Was wäre mit dem Thema Hausratversicherung ?
Leserforumvon Unbekanntunbekannt | Mietrecht | 35 Antworten | 05.06.2017 21:13
Also in der Regel die Schäden - nicht das "gute" Laminat.Ja, wenn man den Schaden so weg bekommt, stimmt das. ... Ich gehe mal davon aus, dass es um ein mittlerer Qualität handelt.Dann finde ich die Forderung von 1/7 der Kosten mehr als Kulant: Das Laminat hätte demnach och nicht mal die Hälfte seiner Lebensdauer erreicht! ... Wie der Schaden entstand kann ich nicht sagen.
Leserforumvon Baldwin123 | Mietrecht | 76 Antworten | 01.09.2016 20:43
Der Fehlerstromschutzschalter funktioniert nun wieder, das Gehäuse des Herdes steht nicht mehr unter Spannung, alle Schäden sind behoben. ... Am 1.9.2016 von Baldwin123 Achso, da sich der Mieter ja überhaupt nicht äussert, gilt die Forderung nach wie vor als unbestritten oder?
Leserforumvon go462112-78 | Mietrecht | 19 Antworten | 18.03.2017 16:48
Der Schaden vom Verbewohner senkt dann den Wert noch weiter. ... Meine Haftpflicht deckt leider keine Schäden an gemieteten Sachen - habe ich leider schon gecheckt. ... Dann noch der erhebliche Schaden in der Mitte des Raumes.
Leserforumvon nessaya82 | Mietrecht | 24 Antworten | 03.12.2014 12:35
Das würde nicht das Thema Gast oder Nichtgast klären. Darauf kommt es für die Haftung an. ... Wenn nicht, ist es ihre Aufgabe, die Forderung abzuwehren.
Leserforumvon Rafaela | Mietrecht | 29 Antworten | 13.04.2021 23:24
Geht diese Haftung ins Leere, kann man zum Bürgen durchgreifen. ... Also lasst den Vater und den Vermieter das Thema beenden. [quote=Rafaela ]auch wenn meine Tochter jetzt den Schaden, den ihr Vater angerichtet hat, ausbaden muss.
Leserforumvon Itze123 | Mietrecht | 41 Antworten | 21.01.2022 23:56
Habe den Schaden direkt an meine Hausratversicherung gemeldet und den Vermieter informiert. Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden nicht da der Boden dem Vermieter gehört , der Schaden wurde dann an meine Haftpflichtversicherung übertragen. ... Am 22.1.2022 von charlyt4 Wenn er einen Schaden ersetzt haben will, muss er ihn beziffern.
Leserforumvon Kubik1990 | Mietrecht | 37 Antworten | 02.10.2017 16:56
Am 2.10.2017 von Banane123 Betrifft § 278 BGB https://www.lecturio.de/magazin/haftung-auch-fuer-erfuellungsgehilfen-§-278 Zitat (von Kubik1990):Als Antwort bekam ich das ich zum Schadensersatz verpflichtet bin als Mietvertragspartner. ... Wer diesen Schaden letztendlich bezahlt würde mich interessieren. ... Gleichzeitig sollte man aber nochmal das Versandunternehmen nachweisbar über die Forderung informieren und unter Fristsetzung zur Stellungsnahme auffordern.
Leserforumvon go373031-68 | Mietrecht | 21 Antworten | 12.07.2023 13:01
[/quote] Dann ignoriert man einfach auch deren Forderung und macht keine voreiligen Zugeständnisse. ... Genau deshalb ist auch die Verweigerung der Unterschrift durch den Mieter schlicht ein Hirnfurz, da eine Verweigerung der Unterschrift keinen Haftungsausschluss des Mieters als Folge hat, genau so wie die Unterschrift nicht automatisch zu einer Haftung des Mieters führt. taxpert Am 13.7.2023 von Harry van Sell [quote=taxpert]Mit der Unterschrift bestätigt man zunächst nur, dass die „Schäden" tatsächlich vorhanden sind, nicht jedoch, dass der Mieter für die Beseitigung aufkommt!... Und welchen rechtlichen Sinn macht es die Unterschrift für Schäden (NICHT Schuldeingeständis!)
Leserforumvon bastianle | Mietrecht | 27 Antworten | 10.03.2015 15:27
Und dann kommt der Vermieter dann nämlich mit einer zeitlichen Forderung und droht mit Kündigung. ... Und wenn der Mieter weitere Schäden angerichtet hat oder mit den Schönheitsreparaturen (sofern er überhaupt dazu verpflichtet ist) im Rückstand ist, können daran eigene Zeugen auch nichts ändern. ... Anderenfalls geht die Haftung möglicherweise für Schäden auf den Mieter über.
Leserforumvon NasterX | Mietrecht | 28 Antworten | 26.01.2021 13:18
Guten Tag zusammen, ich möchte mich mit einem folgenden Fall einmal an euch wenden, ggf. kann ich hier Hilfe finden. Dies ist nicht mein eigener Fall, jedoch in der Familie, dazu sind ein paar Fragen die sich ergeben und wo wir nicht weiter wissen. Folgender Sachverhalt.
Leserforumvon jupp61 | Mietrecht | 64 Antworten | 31.05.2011 20:58
Sobald sich Mieterstellung und Eigentum vereinigen gilt folgendes (s. letzteer Absatz im Urteil): "Die subsidiäre Haftung des früheren Vermieters setzt das Bestehen des Anspruchs gegen den neuen Vermieter voraus.
Leserforumvon Fragender2017 | Mietrecht | 11 Antworten | 26.10.2017 13:47
Weiterhin auch die Abtretung der Forderung. ... Eher ein Verlust, weil er die Haftung für alle Untermieter übernimmt. ... , Schäden durch Umzug/Umdekoration?
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