772 Ergebnisse für „schaden vermieter klausel mieter“

Leserforumvon crypter | Mietrecht | 5 Antworten | 24.05.2015 11:37
Grund dafür ist folgende Klausel, die der Vermieter unten angefügt hat: "Die Eltern beider Mieter verpflichten sich gegebenenfalls die Miete und Nebenkosten, sowie durch den Mieter verursachte Schäden in voller Höhe, zu übernehmen!" ... Zitat:"Die Eltern beider Mieter verpflichten sich gegebenenfalls die Miete und Nebenkosten, sowie durch den Mieter verursachte Schäden in voller Höhe, zu übernehmen!" ... Wenn die Klausel da so steht, ist sie ungültig.
Leserforumvon Maikäfer07 | Mietrecht | 2 Antworten | 09.11.2019 16:57
Kleine  Instandhaltung Der  Mieter  trägt  die  Kosten  für  die  fachgerechte  Beseitigung  kleiner  Schäden  an  den  Einrichtungs- und  Installationsgegenständen  der  Mietsache,  soweit  sie  seinem  direkten  Zugriff  ausgesetzt  sind. ... Muss bei dieser Klausel der Mieter bei größeren Reparaturen 250 € bezahlen und der Vermieter den Rest? Am 9.11.2019 von Harry van Sell Zitat (von Maikäfer07):Muss bei dieser Klausel der Mieter bei größeren Reparaturen 250 € bezahlen und der Vermieter den Rest?
Leserforumvon gurkenfred | Mietrecht | 6 Antworten | 19.01.2021 15:22
Aber beauftragen muss immer der Vermieter. ... So etwas darf per AGB Klausel daher nicht vom Mieter verlangt werden. ... So etwas darf per AGB Klausel daher nicht vom Mieter verlangt werden.
Leserforumvon MieterHH1 | Mietrecht | 9 Antworten | 09.07.2013 10:52
Kann der Vermieter jeden beauftragen und der Mieter muss das dann tragen? ... Der Mieter erklärt, dass er wegen der hieraus sich ergebenden Mängel der Mietsache kein Gewährleistungsansprüche (Mietminderung, Schadensersatz usw.) gegen den Vermieter erheben werde Der Mieter verzichtet auf einen Energieausweis. ... Der Schaden war am Leitungssystem der Heizung.
Leserforumvon foxendail | Mietrecht | 5 Antworten | 27.07.2010 10:24
Hallo, ist in einem Mietvertrag folgende Klausel erlaubt? "Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkung entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Feuchtigkeitseinwirkung ist." ... würde ich einen solchen Vertrag nicht unterschreiben. ----------------- " " Am 27.7.2010 von hh Da der Vermieter durch diese Klausel auch bei vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn herbeigeführte Feuchtigkeitsschäden nicht haftet, ist die Klausel unwirksam.
Leserforumvon go511255-70 | Mietrecht | 34 Antworten | 20.03.2019 16:26
VIII ZR 157/17, entschieden, dass der Vermieter dem Mieter nach Auszug aus der Wohnung keine Gelegenheit zur Schadensbeseitigung geben muss. ... Nun wollen die Vorgesetzten der Mieter ein „Beweis" der Schäden. ... Zitat (von go511255-70):Nun wollen die Vorgesetzten der Mieter ein „Beweis" der Schäden.
Klausel gültig?? 4 von 5 Sterne
Leserforumvon datchantall | Mietrecht | 14 Antworten | 19.04.2010 20:47
Ist folgende Klausel gültig? ... Der Mieter haftet für alle durch die Tiehaltung entstandenen Schäden. ... Damit ist die Klausel insgesamt unwirksam.
Leserforumvon Latif123 | Mietrecht | 18 Antworten | 10.03.2024 09:28
Noch eine Klausel: "Schönheitsreparaturen obliegen dem Mieter. ... Ich persönlich würde davon ausgehen, dass der Vermieter keine Schönheitsreparaturen durchführen muss und dass für den Mieter keine Fristen gelten. ... Vom Vermieter formulierte AGB dürfen den Mieter nicht unangemessen belasten.
Leserforumvon M0x | Mietrecht | 4 Antworten | 02.10.2020 14:18
Gruß und danke für Antworten Am 2.10.2020 von cauchy Zitat (von M0x):Die Klausel im Vertrag, in der Form überhaupt zulässig istWelche Klausel genau meinst du? ... Wenn Mängel in Gemeinschaftsbereichen auftreten, muss der Vermieter individuell dem jeweiligen Verursachen den Schaden beweisen. ... Werden Zimmer mit Einzelmietverträgen vermietet, so ist das ein Nachteil für die Mieter.
Leserforumvon claire.kamalini | Mietrecht | 7 Antworten | 17.12.2010 16:59
Wir sind uns nicht ganz sicher, ob die Schönheitsrepapatur klausel rechtens ist. ... Die Schönheitsreparaturen sind absolut sach- und fachgerecht auszuführen. _______________________________________ Endet das Mietverhältnis zu einem Zeitpunkt, in dem der Mieter gemäß 8 Absatz 2 vereinbarten Fristplan noch nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet wäre, so kann der Vermieter von dem Mieter die Erstattung der auf dem Kostenvoranschlag einen Fachbetriebs basierenden anteiligen Kosten der Schönheitsreparaturen verlangen. ... Ist der Fristenplan für Schönheitsreparaturen für einzelne oder alle Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses abgelaufen und kommt der Mieter seiner Verpflichtung zur sach- und fachgerechten Durchführung der Schönheitsreparaturen gemäß 8 auch nach einer schriftlichen Fristsetztung durch den Vermieter mit Ablehungsandrohung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, die Renovierungsarbeiten selbst in Auftrag zu geben und die entstehenden Kosten sowie Mietausfall vom Mieter erstattet zu verlangen ----------------- "" Am 17.12.2010 von dem User continually known as Mortinghale quote:Wir sind uns nicht ganz sicher, ob die Schönheitsrepapatur klausel rechtens ist.
Leserforumvon Max_Neuer | Mietrecht | 3 Antworten | 04.08.2023 10:59
Was bedeutet diese Klausel und welche Möglichkeiten werden dem Mieter damit eingeräumt? ... Was bedeutet diese Klausel und welche Möglichkeiten werden dem Mieter damit eingeräumt?... Dann beträgt der Schaden für den Vermieter 2000 Euro plus die Kosten der Nachmietersuche (vielleicht 2 Monantsmieten).
Leserforumvon leserin51 | Mietrecht | 4 Antworten | 10.06.2015 19:41
Hat diese Klausel ihre Gültigkeit? ... Am 10.6.2015 von Liane46 Diese Klausel ist gültig. ... Bei einer wirksamen Klausel müsste gelten: Reparatur kleiner als 75 Euro => Mieter zahlt komplett, Reparatur größer als 75 Euro => Vermieter zahlt komplett.
Leserforumvon summisumm | Mietrecht | 4 Antworten | 27.04.2013 20:56
Du kannst auch jetzt noch, alle Schäden aufnehmen und ersetzt verangen. ... Für alle Schäden/nachteilige Veränderungen der Mietsache haftet der neue Mieter, soweit er nicht beweisen kann, dass diese nicht schon bei seiner Übernahme der Mietsache vorhanden waren. Insofern hat der neue Mieter sich durch seine unübliche Vorgehensweise (Übergabe von Vermieter) ggf selbst geschadet. ----------------- " "
Leserforumvon NIUBEE | Mietrecht | 30 Antworten | 09.12.2009 20:41
Der Umstand, dass der Mieter vom Vermieter zur Übergabe gedrängt wurde, ändert nichts an der Freiwilligkeit. ... Bis zur Wohnungübergabe ist der Mieter für Schäden, die in der Wohnung entstehen, danach der Vermieter. ... Denn im Prinzip bin ich da ganz Deiner Meinung, aber warum benutzen denn dann die Vermieter die Klausel mit den SR ??
Leserforumvon Werdenfels | Mietrecht | 5 Antworten | 30.08.2018 19:26
In diesem Falle müssen Sie diesen Schaden beheben und die Wände neu weißen. ... Ohne wortwörtliche Wiedergabe der Klausel und der Umstände, wie es zur Klausel gekommen ist, ist eine Beurteilung schwierig. ... Hat der Mieter z.B. 10 Jahre da gewoht, dann darf der Vermieter eine renovierungsbedürftige Wohnung erwarten.
Leserforumvon Steppenwolf_81 | Mietrecht | 4 Antworten | 23.03.2006 10:43
Außerdem heißt es: "Die laufenden Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter.... Somit liegt die Renovierungspflicht beim Vermieter. Unberührt davon bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieter bei Schäden (z.
Leserforumvon kaffeetante | Mietrecht | 6 Antworten | 10.11.2009 19:44
Die erforderlichen Kosten werden vom Vermieter veranlasst und dem Mieter auferlegt. Die Instandsetzung von Dach und Fach trägt der Vermieter". ... ist der Schaden aber offensichtlich aufgetreten.
Leserforumvon alyssa3334 | Mietrecht | 21 Antworten | 31.10.2022 17:01
Die Klausel ist wirksam. ... Da hier aber überhaupt keine Gegenstände benannt sind ist diese Klausel zu allgemein gehalten und benachteiligt den Mieter in unzulässiger Weise. => Unwirksam [editmessage]-- Editiert von User am 2. ... Zumindest, wenn der Vermieter den Mietvertrag mehrmals verwendet (verwendet hat) und ihn nicht selbst aufgesetzt hat...
Leserforumvon Rici123 | Mietrecht | 6 Antworten | 16.09.2004 16:49
Ist diese Klausel so rechtens? ... sind natürlich vom Vermieter zu erneuern! ... Aber: Hat der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht, so muss er die Reparatur auch bezahlen.
Leserforumvon ThereseBrunsvick | Mietrecht | 8 Antworten | 02.06.2015 17:20
Hallo Zusammen, es gilt eine Wohnung aufzulösen, deren Klausel nachweislich unwirksam ist was die Renovierung/Schönheits-Rep etc angeht. ... Nein, der Mieter muss nicht renovieren. Aber er muss Schadensersatz leisten, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter durch sein Verhalten einen Schaden verursacht hat.
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