370 Ergebnisse für „schaden vermieter mieter rechtslage“

Leserforumvon mibbis12 | Mietrecht | 4 Antworten | 24.11.2009 01:14
Hallo, wenn ich eine Mietwohnung vermieten würde und der Mieter dort einen Schaden an der Mietsache, wie z.B. einem Teppich, an Tapeten, an Einrichtungen im Badezimmer oder an der mitvermieteten Küche oder Türen, beispielsweise verursachen würde und die Schuldfrage unstrittit ist, so dass der Mieter den Schaden ersetzen muss. ... Also der Vermieter 100 EUR und der Mieter 900 EUR? ... Wie lautet ist dazu die Rechtslage und Rechtsprechung?
Leserforumvon WarumEinName? | Mietrecht | 11 Antworten | 10.08.2011 09:03
Soweit ich die Rechtslage überblicke, ist es wohl so, dass ich als Mieter die Wartung zu tragen habe (ist auch im Mietvertrag angegeben), und der Vermieter die Reparaturen. ... Also: melde den Schaden erst mal dem Vermieter. ... Der Mieter hat die Wartung versäumte, und die Gastherme explodierte, wer haftet für die Schäden ?
Leserforumvon Drucki | Mietrecht | 4 Antworten | 18.04.2009 08:26
Hier der Sachverhalt: Ein Mieter meldete dem Vermieter einen Schaden an einer (ziemlich großen) Balkonscheibe; ein Riss im Glas sei angeblich durch die Temperaturverhältnisse (Hitze und Kälte) aufgetreten. ... Oder muss der Vermieter dem Mieter beweisen, dass dieser selbst die Scheibe beschädigt hat? ... Ist dadurch die Rechtslage (wer muss den Schaden tragen) anders zu beurteilen?
Leserforumvon fb381511-22 | Mietrecht | 2 Antworten | 14.01.2014 20:05
Vermieter will zu Beweiszwecken die Schäden fotografieren. ... Kennt sich jemand bzgl. der Rechtslage aus? ... Interesse an der Dokumentation des Schadens kann wenn nur der Mieter haben, damit der Schaden nicht nachträglich "großgerechnet" werden kann. ----------------- ""
Leserforumvon Maexje | Mietrecht | 3 Antworten | 22.03.2013 11:27
Wer kommt nun für entstandene Schäden in der Mietpartei auf? ... Wie sieht hier die Rechtslage aus und welche Person steht in der Haftung? ... Derjenige, der im Vertrag steht, ist der Mieter und er haftet auch für alle Schäden.
Leserforumvon HeavenlyHigh | Mietrecht | 9 Antworten | 25.04.2011 16:28
Mieter EG geht zu Mieter 1.OG, der den Schaden wohlweislich nicht meldete. ... Nur haben wir mal hier wieder das nicht seltene Problem, dass Mieter nicht in der Lage sein wird, diesen Schaden zu begleichen. ... Das ist Deine Aufgabe als Vermieter.
Leserforumvon Ratsam94 | Mietrecht | 12 Antworten | 20.02.2020 13:07
Bei Schäden muss der Mieter aufkommen. ... Insbesondere entspricht es bei bestehenden Mietverhältnissen nicht der Rechtslage. Man kann die natürlich als Vermieter ignorieren und hoffen, dass der Mieter einlenkt.
Leserforumvon Butzichen | Mietrecht | 15 Antworten | 02.07.2007 15:53
Wie sieht die Rechtslage in folgendem Fall aus: Im Dezember sind die Mieter über uns ausgezogen, nachdem sie vom Vermieter gekündigt wurden. ... Aber als diese Mieter in die Wohnung gezogen sind, haben diese gegenüber dem Vermieter nichts von Schäden oder Müll in der Wohnung erwähnt. ... Er habe keine Schäden verursacht!
Leserforumvon Rechtsfragenuser | Mietrecht | 19 Antworten | 12.07.2021 12:50
Wie ist in solch einem Fall die Rechtslage und wie sollte sie sich verhalten? ... Üblicherweise hat der Mieter bei festgestellten Mängeln/Schäden eine Frist zur Beseitigung/Nachbesserung. ... Am 17.7.2021 von Leo4 [quote=Anami]Hat der Vermieter zu diesem Übergabetermin den Mieter aufgefordert, die
Leserforumvon Petra H | Mietrecht | 25 Antworten | 29.05.2014 14:48
Das ist nicht der Vermieter, sondern der Mieter, der wird ja durch die Stromabnahme Vertragspartner des Versorgers. ... D.h. der Vermieter ist nichtmal verpflichtet den Versorger über den neuen Mieter zu informieren, sondern der neue Mieter als Abnehmer ist verpflichtet sich anzumelden. ... Dann bleibt der Schaden gering, der Strom wird wieder angestellt.
Leserforumvon Luparo | Mietrecht | 8 Antworten | 26.07.2010 17:59
Ich bitte um Hinweise auf die Rechtslage. ... Im extremfall kann sogar der Mieter für Schäden am Eigentum des Vermieters haftbar sein, z.B. wenn er einen ihm bekannten Schaden nicht unverzüglich gemeldet hat und sich dadurch der Schaden vergrößert hat. ... quote:Im extremfall kann sogar der Mieter für Schäden am Eigentum des Vermieters haftbar sein, z.B. wenn er einen ihm bekannten Schaden nicht unverzüglich gemeldet hat und sich dadurch der Schaden vergrößert hat.
Leserforumvon BigMikeOWL | Mietrecht | 25 Antworten | 29.08.2008 23:44
Daher muss sich der Vermieter mit dem Schadenverursacher auseinander setzen und nicht der Mieter. ... Der Schaden ist natürlich auch dem Vermieter zu melden. ... @icecycle >>>wieso soll der Mieter / Vermieter dafür blechen ?
Leserforumvon F1409 | Mietrecht | 0 Antworten | 15.03.2005 14:20
Der Gutachter hat aber keinen weiteren Schaden feststellen können, auch nicht in der Wohnung meiner Eltern. ... Oder ist man als Mieter jederzeit gezwungen Handwerker und Vermieter in die Wohnung zu lassen, auch wenn kein akuter Fall vorliegt? Wie ist die Rechtslage?
Leserforumvon Baldwin123 | Mietrecht | 76 Antworten | 01.09.2016 20:43
Kann der Hausmeister denn einfach die Rechnung nachträglich an den Vermieter stellen, wenn er sie schon an den Mieter adressiert hat? ... Sowohl über den Vermieter als auch über den Mieter hätte jetzt ein Fachbetrieb mit der Reparatur beauftragt werden müssen. ... Beides wäre dann vom Vermieter an den Mieter zu berechnen.
Leserforumvon go464392-72 | Mietrecht | 30 Antworten | 24.04.2017 10:44
Wie ist hier die Rechtslage? ... Nun die Frage wurde wohl nicht verstanden, wenn der Vermieter nach der Schadenbeseitigung vom Mieter frägt. ... Nun die Frage wurde wohl nicht verstanden, wenn der Vermieter nach der Schadenbeseitigung vom Mieter frägt.
Leserforumvon beppi | Mietrecht | 24 Antworten | 20.11.2022 17:19
Und falls es keine solche Möglichkeit gibt: Was kann der Vermieter tun, wenn der Mieter sie trotzdem ablehnt? ... [quote=beppi]Was kann der Vermieter tun, wenn der Mieter sie trotzdem ablehnt?... Zur Erklärung: Ich bin der Vermieter und musste dem Mieter wegen Bruch des Mietvertrags kündigen.
Leserforumvon mibreit86 | Mietrecht | 12 Antworten | 08.01.2010 16:47
Guten Tag, wie beurteilen Sie die Rechtslage in folgendem Fall: Die Mieter sind nach 23 Jahren aus der Wohnung ausgezogen. ... Müsste der Vermieter oder der Mieter diese Kosten nach dem Auszug tragen? ... Allerdings kann den Mieter schon dadurch ein Verschulden treffen, dass er den Schaden (Schimmel) nicht rechtzeitig gemeldet hat. ----------------- " " Am 8.1.2010 von guest-12320.01.2010 09:40:40 --- editiert vom Admin Am 8.1.2010 von Nyre Nachtrag: Es handelt sich um einen standardmäßig vorgefertigten Mietvertrag aus dem Jahre 1986.
Leserforumvon sunnyboy171981 | Mietrecht | 2 Antworten | 05.12.2011 15:58
Der Mieter fragt nun den Vermieter ob man nicht einen Heizstrahler auf dem Klo montieren kann weil es im Herbst/Winter "auf der Brille" so kalt sein (kein Scherz). ... Wie ist die Rechtslage? ... Dafüar kann er zusätzliche Kaution verlangen für den Rückbau oder Schaden.
Leserforumvon Supparichy | Mietrecht | 15 Antworten | 21.05.2018 12:04
Wie ist hier die Rechtslage? ... Wenn der Mieter bei seiner voreiligen Entfernung Schäden verursacht hat, muss er dafür aufkommen. -- Editiert von Spezi-2 am 21.05.2018 19:55 Am 21.5.2018 von Supparichy @Spezi-2: Gehen Sie davon aus, dass der Mieter keine Schäden am Boden verursacht hat. ... Und die Kosten muss der Mieter tragen, weil er das so mit dem Vermieter vereinbart hat.
Leserforumvon freeman303 | Mietrecht | 4 Antworten | 25.02.2014 00:21
Kann ein Vermieter eine Pflicht auf den Mieter umlegen, die er selbst nicht hat? ... Kann man als Vermieter eine Verpflichtung auf den Mieter übertragen, die der Vermieter selbst nicht trägt? ... Welche Chancen hat der Mieter zu argumentieren, dass der Vermieter in diesem Fall ihm eine Verpflichtung aufzubürden versuchte, die der Vermieter selbst nicht erfüllen musste?
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