In der Dusche hat sich ein Riss in den Fugen gebildet durch diesen das Wasser dringt. ... Er müsste also beweisen, dass der Mangel für den Mieter bereits früher erkennbar war, er schuldhaft die Mängelmeldung unterlassen hat und genau deswegen der Schaden eingetreten ist. ... Er müsste also beweisen, dass der Mangel für den Mieter bereits früher erkennbar war, er schuldhaft die Mängelmeldung unterlassen hat und genau deswegen der Schaden eingetreten ist.
Hallo, ich habe folgende Frage: In einem Einfamilienhaus befindet sich im Keller ein offener Kanal in dem das gesamte Wasser und Fäkalien abläuft. ... Nun ist der Kanal nach draußen in die Kanalisation verstopft und im gesamten Haus läuft das Wasser nur noch sehr langsam ab. ... Am 5.2.2008 von Morthingale Wenn nicht ein Schaden am Rohr vorliegt, kann bei einem EFH die Verstopfung ja nur auf den Mieter zurückzuführen sein.
Kann der Vermieter jeden beauftragen und der Mieter muss das dann tragen? ... Diese Verpflichtung umfasst das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen. ... Der Schaden war am Leitungssystem der Heizung.
Also haben diese den Schaden ja auch selbst verursacht bzw. zum Zeitpunkt des Defektes war der Boiler als Eigentum der Mieter. ... Also haben diese den Schaden ja auch selbst verursacht bzw. zum Zeitpunkt des Defektes war der Boiler als Eigentum der Mieter. ... Am 13.1.2018 von fb367463-2 Seit wann ist der Vermieter nicht mehr für die Bereitstellung von warmem Wasser verantwortlich?
Ein Einzelfall scheint es auch nicht gerade zu sein, da auch andere Mieter, teilweise sogar in anderen Gebäuden (aber gleicher Vermieter, Baujahr des Gebäudes,...) das gleiche Problem haben. ... [/quote]Ja, man könnte seinem Vermieter schriftlich diesen Mangel oder Schaden an der Mietsache mitteilen und die Beseitigung in angemessener Frist fordern. ... Wenn das Wasser auch in anderen Wohnungen auftritt, wie handhaben es die anderen Mieter?
Der Vermieter will sich IN DEN NÄCHSTEN Tagen kümmern. ... Was für Wasser? ... ----------------- "Achtung Mieter!
Wenn der Mieter der Verursacherwohnung den Schaden hätte bemerken können, aber dem Vermieter nicht rechtzeitig gemeldet hat, dann kann der Mieter der Verursacherwohnugn in Regress genommen werden. ... Ein Mieter ist aber verpflichtet, erkennbare Schäden dem Vermieter zu melden, damit der diese beseitigen kann. ... In der Praxis ist es allerdings schwierig durchzusetzen, denn dafür müsste der Vermieter darlegen, wann der Mieter den Schaden hätte erkennen können und um viel der Schaden geringer gewesen wäre, wenn der Vermieter ihn sofort hätte beheben lassen können
In meiner Wohnung gab es durch einen Schaden an der Therme für eine Woche nur kaltes Wasser, davon zusätzlich 2 Tage keine Heizung. ... Muss der Vermieter/Hausverwalter mir diesen Betrag dann erstatten? ... angehen und Wasser auf dem Ofen erhitzen.
Sie müssen den Schaden aber sofort dem Vermieter melden. ... Der Mieter hat in diesem Zusammenhang nur eine einzige Pflicht, nämlich die, den Schaden umgehend dem Vermieter zu melden. ... Einzig korrekte Antwort wäre hier gewesen, dass der Mieter verpflichtet ist, den Schaden zu melden und der Vermieter sich darum kümmern muss.
Die Kosten der Wartung übernehmen wir als Mieter. ... Zum Glück ist unser Vermieter/Mieter-Verhältnis gut genug dafür. ... Somit haftet der Mieter auch nicht für Schäden an der Anlage aufgrund eines zu niedrigen Wasserstandes.
Desweiteren bin ich der Meinung, dass der VM erst einmal beweisen sollte, dass der Mieter ursächlich für den Schaden verantwortlich zeichnet, dies kann er mE nicht. ... Der Vermieter muss beweisen, dass du oder dein Untermieter den Schaden verursacht hast. ... Zitat (von AltesHaus):Desweiteren bin ich der Meinung, dass der VM erst einmal beweisen sollte, dass der Mieter ursächlich für den Schaden verantwortlich zeichnet, dies kann er mE nicht.
Steht doch da: Zitat (von pa517354-73):5.1 Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung trägt der Vermieter, sofern der Schaden nicht vom Mieter oder von seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden ist. ... Das hat mit Schäden die der Mieter zu verschulden hat nichts zu tun. ... Auf das Mietrecht übertragen: Behandelt der Mieter seine Wohnung nicht schonend und verursacht dadurch fahrlässig oder mutwillig Schäden, kann der Vermieter Schadenersatz fordern.
Mieter teilt telefonisch (Vermieter wohnt in anderer Stadt) mit, daß am Waschbecken auch bei zugedrehtem Hahn ständig Wasser läuft. ... Kann Vermieter die unnötig entstandenen Kosten vom Mieter zurückfordern? Am 23.5.2018 von cauchy Da fehlt doch noch etwas, oder hat der Mieter wirklich einen frei erfundenen Schaden gemeldet?
Der Vermieter wurde bereits informiert, sonst hätte er ja niemanden vorbeischicken können, der das Wasser abdreht. ... Ist der Schaden im Bereich des Versorgers kann und darf der Vermieter gar nicht tätig werden, Im übrigen hat der Vermieter den Mangel nicht sofort zu beseitigen, sondern nur unverzüglich. In der Zwischenzeit müsste er versuchen durch Notmaßnahmen die Unannehmlichkeiten für die Mieter zu mildern.
Ein paar Fragen: Speziell zu "Wasser verschwand auch bis heute nicht": Hat das Wasser niemand (Vermieter, Mieter) weggemacht oder läuft das immer wieder nach? ... Für die Ursachenforschung (woher das Wasser kommt) ist eigentlich der Vermieter verantwortlich. Doch dafür, dass das Wasser wegkommt, ist meiner Ansicht nach der Mieter verantwortlich.
... der Vermieter zur Beseitigung aufgefordert? ... Im Kinderzimmer ist öfters schon was ausgelaufen oder um geflogen, mein Kleiner experimentiert gerne und da ist schön öfters Wasser auf dem Boden gewesen, dort sind aber keine Schäden. ... Dann mal abwarten, was der Vermieter dazu sagt, denn es kommt halt noch dazu, dass Wasser nicht länger auf versiegeltes Parkett einwirken darf.
Mein vermieter hat dann mitte Dezember den Kundendienst des herstellers kommen lassen. ... Und somit musst du den Schaden auch beheben. ... Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
Muss der Vermieter für Abhilfe sorgen? ... Muss der Vermieter für Abhilfe sorgen? ... Muss der Vermieter für Abhilfe sorgen?
Muß der Vermieter den Schaden beheben, oder ist der Mieter als Verursacher zur selbständigen Schadenbehebung verpflichtet ? ... Sieht der Mieter das denn genauso ? ... Wenn zufällig dann mal die Hauptsicherung flöten geht, dann ist das eher normaler verschleiss und den hat der Vermieter zu tragen.
Wenige Tage später läuft bei Mieter darunter Wasser durch die Decke, Küche, E-geräte etc. nass. Mieter EG geht zu Mieter 1.OG, der den Schaden wohlweislich nicht meldete. ... Das ist Deine Aufgabe als Vermieter.