1.069 Ergebnisse für „schaden versicherung“

Leserforumvon Tim1985 | Mietrecht | 3 Antworten | 03.04.2019 16:20
Der Schadensverursacher hat seiner Versicherung den Schaden gemeldet, ich habe die Kostenvoranschläge entsprechend eingereicht und bin nun überrascht, dass die Versicherung nur den Zeitwert des Sicherungskasten bezahlen will. ... Der Schaden ist nur der Zeitwert. ... Am 3.4.2019 von cauchy Wenn die Versicherung eintreten muss, so zahlt sie den Schaden, den der Schadensverursacher hätte bezahlen müssen.
Leserforumvon fb525916-54 | Mietrecht | 13 Antworten | 18.09.2019 09:00
Das Cerankochfeld hat einen kleinen Schaden. ... Nochmal den Kostenvoranschlag anmahnen, Ihr schriftlich mitteilen, dass nur der Schaden beglichen wird seitens der Versicherung und darauf hinweisen, dass ohne ihr mitwirken kein Ersatz geleistet wird. ... Sie könnte den reellen Schaden von deiner Kaution abziehen, dieses Recht verspielt sie sich allerdings grade mit Ihrer Verweigerung der Versicherung gegenüber.
Leserforumvon icecycle | Mietrecht | 0 Antworten | 11.08.2012 13:26
Werbung von Mietnomaden-Versicherung quote:So genannte Mietnomaden zahlen keine Miete mehr und verursachen meistens große Schäden an Ihrer vermieteten Wohnung bzw. an ihrem vermietetem Haus. ... Diese leisten nicht nur bei Miet- und Mietnebenkostenausfall sondern auch bei Schäden durch mutwillige Zerstörungen und Abhandenkommen. ... Hat jemand Erfahrung mit solcher Versicherung ?
Leserforumvon Drk-Maedel | Mietrecht | 2 Antworten | 26.01.2011 17:24
Im Mietvertrag steht was von dass der Mieter die Kosten für Schäden in Einzelfällen bis einschließlich 80 EUro bzw. 8% der Jahresnettomiete auf sich nimmt. Heißt das wir müssten den TEppich bezahlen oder kann man den [size=12px]nach SChlüsselübergabe noch bei der Versicherung geltend machen?... Warum meldet Ihr den Schaden nicht gleich Eurer Versicherung ?
Leserforumvon MarcoMHH | Mietrecht | 3 Antworten | 28.11.2019 15:37
Versicherung mit der Zahlung den Schaden reguliert hat, darf der VM hierfür die Kaution nicht belasten. ... Das solltest Du der Versicherung mitteilen. ... Ob der Mieter eine Versicherung hat und inwieweit diese für den Schaden leistet ist allein eine Frage des Vertragsverhältnisses zwischen Mieter und Versicherung.
Leserforumvon Bavariablue2012 | Mietrecht | 0 Antworten | 10.12.2012 19:19
Der Mieter klagt über Mäuse in der Halle und droht mir falls Sie Ihm eingelagerte Sachen anknappern das ich für den Schaden aufkommen muss. Kann ich für solche Schäden eine Versicherung abschließen falls ja welche Versicherung brauche ich? Muss ich für den Schaden aufkommen.
Leserforumvon Obelix_0 | Mietrecht | 1 Antwort | 26.10.2004 12:30
Hallo, kurz vor unserem Auszug ist ein Schaden in unserer Mietwohnung entstanden. ... Unsere Haftpflichtversicherung schickte einen Gutachter der den Schaden aufgenommen hat. ... Nun meine Frage: Sollte unsere Versicherung den Schaden nicht gänzlich abdecken, kann der Vermieter dann die Bankbürgschaft hinzuziehen ?
Leserforumvon guest-12320.01.2017 12:12:04 | Mietrecht | 5 Antworten | 19.01.2017 22:44
Wenn nicht, dann teile deinem ehemligen Vermieter mit, dass die Versicherung für den Schaden eingetreten ist und ihn eben auf die Höhe taxiert hat. ... In dem Fall wird dann die Versicherung vermutlich nochmal prüfen. ... Darüber hinaus ist die Frage, was für ein Schaden das tatsächlich ist.
Leserforumvon Vueling | Mietrecht | 17 Antworten | 09.12.2008 12:58
Oder meine Versicherung? Zahlt das meine Versicherung? ... Entweder Ihre Versicherung ist sehr großzügig und regelt den Schaden auf Kulanz, was ich pers. nicht glaube; es wird wohl der VM den Schaden übernehmen müssen.
Leserforumvon It''s_me | Mietrecht | 7 Antworten | 12.01.2006 09:19
Hier hat die Haftpflicht den Schaden beglichen. ... Bei der Versicherung fragen kostet nichts. ... Am 12.1.2006 von guest123-333 --- editiert vom Admin Am 12.1.2006 von meharis Die Versicherung zahl nur z.B. bei Umzüge, d.h. wenn also wirklich bitterer WEise der Hammer aus dem zweiten Stock auf den PArkett fällt und dadurch erheblichen Schaden verursacht.
Leserforumvon Rechtsfragenuser | Mietrecht | 19 Antworten | 12.07.2021 12:50
Bis die Versicherung sich gemeldet hat, dass sie den Schaden wegen dem Alter der Türe nicht übernehmen können, war der Auszug bereits durch und der Vermieter hat selber den Schaden reparieren lassen. ... Da würde Aussage gegen Aussage stehen, denn es wurde besprochen, dass man den Schaden mit der Versicherung klärt, mehr aber auch nicht. Bis die Versicherung die Antwort gegeben hatte, dass der Schaden nicht übernommen wird, war der Auszug aber schon mehr als 14Tage her.
Leserforumvon chm123 | Mietrecht | 7 Antworten | 12.12.2015 10:54
Die neue Mieterin hat nun Schäden am Laminat bemängelt. ... Wenn die Versicherung also prinzipiell einstandspflichtig ist, dann wird alles weitere sinnvollerweise über die Versicherung laufen und du hast damit keinen Stress mehr. ... Wenn die Versicherung solche Schäden nicht umfasst, dann wird's problematisch.
Schaden und Beweislast 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon cass | Mietrecht | 8 Antworten | 03.05.2016 12:58
Am 3.5.2016 von Harry van Sell Eventuell wäre es angebracht, einfach eine entsprechende Versicherung abzuschließen. ... Welche Versicherung genau meinst du? ... Nochmal: Wenn man selbst einen Schaden verursacht, dann kommt für Schäden an eigenen Sachen ggf die eigene Hausratversicherung auf für Schäden an fremden Sachen (Hausrat der Nachbarn, Gebäude des Vermieters) ggf. eine Privathaftpflichtversicherung auf Daneben können aber Nachbarn, Vermieter auch eigene Sachversicherungen für Schäden an ihrem Eigentum abgeschlossen haben und würden sich dann bevorzugt an ihre eigene Versicherung wenden, da die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung (z.B. gegen Wasserschäden) je nach Versicherungsumfang nicht nur den Zeitwert sondern sogar den Neuwert ersetzen.
Leserforumvon kimipoldi | Mietrecht | 2 Antworten | 21.07.2011 20:18
Würde es sich lohnen einen Einspruch bei der Versicherung einzulegen? Wie würde es in solch einem Schaden rechtlich aussehen. In der gesamten unteren Etage wurde der gleiche Granitboden verbaut, hätte der Vermieter dann eine Chance das auch der gesamte Wohnraum erstattet wird oder wird nur der Raum anerkannt wo der Schaden entstanden ist. ----------------- "" Am 21.7.2011 von guest-12323.08.2011 15:08:53 --- editiert vom Admin
Leserforumvon Vmax777 | Mietrecht | 4 Antworten | 27.06.2005 17:34
(U.)Mieter meldet Schaden der Versicherung, die auch Fliesen etc. zahlen will, allerdings nicht die notwendige neue Unterkonstruktion für die neuen Fliesen. ... Freue mich auf Antworten, vielen Dank vmax Am 27.6.2005 von Gruwo Hallo, die Wohngebäudeversicherung deckt auch Schäden am Gebäude ab, die durch austretendes Leitungswasser entstanden sind. ... Angenommen der Vermieter hat, wie er sagt, tatsächlich keine Versicherung, die diesen Schaden übernimmt.
Leserforumvon 79Zee | Mietrecht | 4 Antworten | 15.03.2007 23:27
Innerhalb dieser Jahre sind folgende "Schäden" zustande gekomm: 1) Badezimmertür, durch Feuchtigkeit aufgeplatzt musste unten abgesägt werden damit sie wieder zugeht 2) Teppichboden ist durch nicht-wieder-entfernbare Farbflecken optisch sehr sehr unschön und abgenutzt Jetzt meine Fragen, ich hab zu meinem Übel keine Hausratsversicherung abgeschlossen. ... Ob Du das selbst zahlen musst oder der Vermieter hängt davon ab, wie der Schaden zustande gekommen ist.
Leserforumvon massatomba | Mietrecht | 2 Antworten | 02.07.2006 22:18
er schiebt die schuld pauschal auf mich aber seine versicherung hat bislang ohne murren oder die kleinste rückfrage an mich den schaden reguliert. schon mal vielen dank! ... Nein , das kann er nur, wenn der Mieter den Schaden verursacht hat.
Leserforumvon Hypnodoc | Mietrecht | 42 Antworten | 23.05.2010 19:09
Bei dem Auszug entstand ein Wasserschaden, welchen ich meiner Versicherung gemeldet habe. ... Ist es nicht auch die Versicherung der Mieter, die die Versicherung mit ihren Betriebskosten bezahlen? ... Deswegen nicht, aber du hast den Schaden verursacht, und wenn du Geld von der Versicherung haben willst, musst du schon aktiv werden.
Leserforumvon guest-12318.03.2019 08:07:44 | Mietrecht | 6 Antworten | 17.03.2019 15:13
Wer oder wessen Versicherung kommt für die Beschaffung bzw dem Ersetzen der Küchenmöbel nun auf?? ... Die Hausratversicherung des Mieters, vorausgesetzt er hat solch eine Versicherung abgeschlossen. ... Ist für den Wasseraustritt erkennbar keiner Schuld, kann man versuchen den Schaden über die eigene Hausrat (s.
Leserforumvon dreamcon | Mietrecht | 15 Antworten | 04.12.2022 23:20
Ein Fakt zu eurer Versicherung: Der Vermieter muss sich nicht mit eurer Versicherung beschäftigen. ... Dann ist es an euch, mit eurer eigenen Versicherung zu klären, ob die Versicherung den Schaden in welcher Höhe übernimmt. ... Bei der Versicherung nachfragen könnte nicht schaden.
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