356 Ergebnisse für „schaden wohnungsübergabe frage“

Leserforumvon Winni123 | Mietrecht | 4 Antworten | 06.11.2019 06:20
Wir haben mündlich ein Hausverbot erteilt bekommen in der wohnungsübergabe steht flur nicht geputzt,obwohl ich sauber gemacht hatte. ... Sie will eine neue Wanne einbauen weil 3 emalie Schäden da sind. ... Am 6.11.2019 von philosoph32 Zitat (von Winni123): in der wohnungsübergabe steht flur nicht geputzt,obwohl ich sauber gemacht hatte.
Leserforumvon sausapia | Mietrecht | 7 Antworten | 04.03.2010 21:44
Die Wohnungsübergabe soll aber offensichtlich erst zum Ultimo erfolgen. ... Ich möchte auf jeden Fall mit einem Freund als Zeugen die Wohnungsübergabe erledigen. ... Meine Frage ging dahin, dass ich eventuelle Schäden im Übergabeprotokoll vermerke, aber die M dies, sofern diese überhaupt persönlich zugegen sind, nicht unterschreiben .
Leserforumvon luis13 | Mietrecht | 10 Antworten | 25.11.2010 12:22
Hallo zusammen, heute meine Frage, wer darf alles dabei sein bei Wohnungsübergabe. ... Was muss ich alles zulassen. vielen Dank für eine Info von Euch Gruss Timon ----------------- " D" Am 25.11.2010 von guest-12309.12.2010 15:42:15 --- editiert vom Admin Am 25.11.2010 von luis13 Danke für die Antworten, bitte um Nachsicht, der Fehler im Text, man sollte bevor man was anschickt immer noch mal lesen :-) Nartürlich meine ich einen Makler, den muss ich doch nicht dulden bei der Übergabe,habe die Wohnung damals privat vom VM übernommen mit Übergabeprotokoll, und bei Wohnungsrückgabe, werde ich auch mit Ihm eine Protokoll anfertigen, Schäden sind keine entstanden in meiner Mietzeit, durch mein Verschulden, Schäden die entstanden sind, durch nicht beheben durch den VM, die ich ihm schriftlich angezeigt habe( Feuchtigkeitspruren ( Schimmel)durch kaputte Aussenwände ( Risse am Haus) auf der Wetterseite. ... Die neuen Mieter, wäre gerne früher in die Wohnung gezogen, jetzt wurde der MV aber zum 01.01.2011 abgeschlossen, dann bekommt mein VM auch den Schlüssel und die Wohnungsübergabe am 31.12.
Leserforumvon jacke | Mietrecht | 6 Antworten | 25.01.2005 16:27
Da unsere Vermieterin aber sehr pingelig ist und es ein paar kleine Unsicherheiten gibt hier eine Auflistung mit der Frage ob wir da Ärger zu erwarten haben: - aufgrund Schimmel hinterm Schrank ist der Teppich an dieser Stelle (in einer Linie entlang des Schrank) etwas dunkel - im Parkett ist ein sichtbarer Kratzer - die Fenster haben wir nicht gestrichen sehen aber noch gut aus - ich hatte ein Loch durch die Decke in den Keller gebohrt für einen Telefonanschluss (ohne Rücksprache mit der Vermieterin). ... Sache des Vermieters - Schaden im Parkett, der über "normalen Verschleiss" hinausgeht muss beseitigt werden (abschleifen und neu versiegeln) - Fenster müssen von innen gestrichen werden, wenn nicht innerhalb der letzten 5 Jahre (galub ich) geschehen - ebenso wie Heizkörper, Türen usw. ... Ich werde heute nochmal in der Wohnung etwas nachbessern und dann die Wohnungsübergabe am Samstag abwarten.
Leserforumvon deeda | Mietrecht | 1 Antwort | 08.03.2009 16:28
Hallo, wir ziehen Ende März aus und die Wohnungsübergabe (bzw. ... Die Frage ist auch, ob das als Zusatzvertrag gilt oder ob sich die "Nr. 2" nur auf das 2. ... Helfen würde uns, wenn Anlage 1 aus Mietvertrag 1 nicht gilt, weil dann erstmal bewiesen werden muss, dass die Schäden durch uns verursacht wurden.....
Leserforumvon sannchen | Mietrecht | 11 Antworten | 19.06.2005 10:58
Unser Umzug rückt nun endlich in greifbare Nähe und nun frage ich mich, was bei der Wohnungsübergabe mit dem Vermieter zu beachten wäre. ... Die Wohnungsübergabe wird "lustig" Am 20.6.2005 von Sumse66 Genau so war es bei mir auch: das Protokoll rettete mich! ... Bei der Wohnungsübergabe solltest Du klar zwischen den Schäden die ihr angerichtet habt und den notwendigen SR differenzieren, da Du für die Schäden aukommst, egal ob die Klausel bzgl. der SR nun wirksam ist oder nicht.
Leserforumvon Julius Klee | Mietrecht | 5 Antworten | 04.01.2021 13:25
Da dieser Tag ein Sonntag ist, stellt sich die Frage wann die Wohnungsübergabe stattfinden muss. ... Frage: Sollte ich die Fugen vorher neu machen (lassen) oder es bei der Wohnungsübergabe drauf ankommen lassen weil es aufgrund eines Mängels der Wohnung besteht und ohnehin in Verantwortung des Vermieters fällt? ... Der Geschädigte selber hat das Recht zu entscheiden, was mit dem Schaden passiert.
Leserforumvon Eisenbrenner | Mietrecht | 3 Antworten | 26.02.2015 23:29
Guten Abend, Ich habe eine Frage zur Abnahme meiner Mietwohnung: kurz die Fall Beschreibung; ich hatte in meiner Wohnung ein Schaden am Türrahmen verursacht, das Fournier war beschädigt. ... Dann einige Zeit später hatte ich mit dem Vermieter dem Makler die Wohnungsübergabe es wurde vom Vermieter und vom Makler keine Schäden an der Wohnung festgestellt, das wurde auch im Übergabeprotokoll so Dokumentiert Zitat die Wohnung ist ohne Mengel. ... Meine Frage: muss ich noch für den Schaden aufkommen?
Leserforumvon Hausfreund923 | Mietrecht | 9 Antworten | 30.10.2009 21:40
So ganz nebenbei mal eine Frage zur Wohnungsbesichtigung. Darf der Mieter bei Wohnungsübergabe/besichtigung mit 5 oder mehreren Zeugen ankommen? Hatte letztens den Fall, das bei der Wohnungsübergabe, der Mieter mit Frau und deren beiden Eltern (je Vater und Mutter) und noch 2 Bekannte dabei waren als ZEUGEN.
Leserforumvon Busfahrer25 | Mietrecht | 2 Antworten | 22.02.2011 18:12
Hallo zusammen, folgender Fall: Ich hatte am letzten Sonntag die Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung,diese läuft noch bis Ende Februar. ... Nun meine Frage: zählt irgendeiner dieser Schäden als verdeckter Mangel bzw. muss ich,auch wenn oben erläutertes Protokoll vorliegt, für die Schäden aufkommen? ... Kann mir irgendwer sagen was ich nun zu erwarteb habe bzw. ob ich nun irgendwas von diesen Schäden bezahlen muss?
Leserforumvon Sponsor1975 | Mietrecht | 10 Antworten | 30.03.2011 07:34
Wir haben heute Wohnungsübergabe. ... Und wenn es wie im hier beschriebenen Fall um die Frage nach der Höhe stellt, wäre es wirklich ratsam sich individuellen Rat zu holen - evtl. eben Mieterbund. Wenn ein Mangel irgendwo entstanden ist, der nicht korrigiert wurde und in der Folge dessen zu weiteren Schäden führte, kann es - wie Jobeuel schon sagt - vermutlich teuer werden. ----------------- "" -- Editiert am 30.03.2011 11:35 -- Editiert am 30.03.2011 11:39 Am 30.3.2011 von Sponsor1975 @Honigbiene geh und SPAM woanders Also der abplatzer ist ca.
Leserforumvon Neuling87 | Mietrecht | 8 Antworten | 01.07.2021 10:15
Erster Punkt wäre für die Wohnungsübergabe. ... Zweiter Punkt wäre dann die Frage, ob der Schaden offensichtlich war. ... Es wäre also wiederum die Frage, wie offensichtlich der Schaden war und wenn er offensichtlich war, warum das bei der Übergabe nicht bemerkt wurde.
Leserforumvon tekkie | Mietrecht | 9 Antworten | 07.11.2007 11:08
Es hatte bis dahin keine Wohnungsübergabe stattgefunden!! ... Nun folgende Frage: Wielange muss ich auf die "Mängelliste" warten? ... Und um eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe.
Leserforumvon semma | Mietrecht | 9 Antworten | 20.01.2010 15:39
Nicht nur das er beweisen muss das die Schäden vom Mieter verursacht wurden, bevor der Vermieter irgendwelche Reparaturen vornimmt, muss er dem Mieter Gelegenheit geben diese Schäden zu beseitigen und ihn dazu auffordern. ... Inwieweit ist denn die anstandslose Wohnungsübergabe auch ein gewisser Schutz für den Mieter? ... Das machen die ja auch oft genug ... quote:Wenn das so wäre, dann bräuchte ich doch gar keine Wohnungsübergabe machen Doch, am besten mit Protoll und Zeugen.
Leserforumvon manuelHB | Mietrecht | 11 Antworten | 10.08.2011 21:17
Hallo in die Runde, ich habe eine Frage bezügl. Wohnungsübergabe bzw. ... " Am 12.8.2011 von Tussie Also was mich einfach sehr erstaunt ist, dass ihr die Wohnungsübergabe selbst gemacht habt und nicht die Vermieterin.
Leserforumvon Lyssah | Mietrecht | 5 Antworten | 09.05.2008 23:29
Hallo, ich habe zwar eine schon mehr als oft gestellte Frage, aber ich bin einfach verunsichert, was das "Renovierungsurteil" denn nun tatsächlich bezüglich dieser Wohnungsübergabe zu bedeuten hätte. ... Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie der Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen nachgekommen und keine Schäden an der Wohnung vorhanden sind. ... In diesem wird festgehalten, ob und ggf. welche Mängel und Schäden die Wohnung aufweist, zu deren Beseitigung Sie mietvertraglich verpflichtet sind..."
Leserforumvon Dabere | Mietrecht | 15 Antworten | 07.11.2018 13:35
Meine Frage: Selbst wenn ihn eine Mängelliste erreicht, ist er dazu verpflichtet, der Anweisung nachzukommen? ... Moin, du hast die Frage schon selbst beantwortet. ... Nun ist die Mängelliste tatsächlich per Post angekommen - inklusive Fristsetzung und Hinweis darauf, dass zur Behebung der entstandenen Schäden am Fensterrahmen ein Fachmann beauftragt wird.
Leserforumvon Katja2012 | Mietrecht | 18 Antworten | 28.07.2012 14:37
Hallo Forumsteilnehmer ich habe eine Frage zu meinen bevorstehenden Auszug aus der Mietwohnung in der ich fast 7 Jahre gewohnt habe bei meinem Einzug wurde kein Übernahmeprotokoll erstellt die Vermieterin meinte damals sie wisse welche Schäden in der Wohnung sind und wir bräuchten das nix extra schriftlich niederschreiben wie verhält sich das nun wenn ich ausziehe muß dann ein solches Protokoll erstellt werden? ... Sie haben die Schäden nicht zufällig beim Einzug fotografiert ?? ... Der Vermieter muss jedoch bei der Übergabe alle Schaden genauestens dokumentieren.
Leserforumvon fb440138-17 | Mietrecht | 10 Antworten | 25.04.2016 10:39
Tut er dies nicht, haftet er für den entstandenen Schaden (§ 536a BGB). ... Du könntest also fristlos kündigen und aller daraus entstehender Schaden bliebe beim Vermieter hängen. ... Man mag noch streiten, ob eine Wohnungsübergabe am 2.5. noch ausreichend ist.
Leserforumvon Gehaltserhöhung | Mietrecht | 18 Antworten | 27.10.2013 22:13
Hallo, es steht bald eine Wohnungsübergabe wegen Umzug an und der Vermieter hat bereits angekündigt, besonders kritisch vorzugegehen, da ich auf eine Klausel zur unrenovierten Wohnungsübergabe hingewiesen habe (dazu gibt es eine andere Frage von mir). ... Mit der Klausel zur unrenovierten Wohnungsübergabe dürfte das kein Problem sein. ... Den Schlüssel erhält der Vermieter auf jeden Fall direkt bei der Wohnungsübergabe.
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