55 Ergebnisse für „vermieter boden bodenbelag renoviert“

Leserforumvon Sugar42 | Mietrecht | 10 Antworten | 17.12.2011 20:43
Hallo, ich möchte in eine Wohnung einziehen die derzeit grundlegend renoviert wird. ... Gehört zu einer Mietwohung nicht ein nutzbarer Bodenbelag bzw. kann ich den Vermieter an den Kosten beteiligen, wenn ich für den Belag (bspw. ... Damit sicherst du dich dagegen ab, das der Vermieter dir bei deinem Auszug die Abnutzungen am verlegten Boden in Rechnung stellt, weil er vergessen hat, das du den Boden bezahlt hast.
Leserforumvon Fritz89123 | Mietrecht | 21 Antworten | 12.04.2015 12:54
Bei der Übergabe ist die Wohnung tatsächlich renoviert. ... Das bekommt man vielleicht noch irgendwie hin, zumal der Vermieter ja auch tatsächlich renoviert hat. ... Und genau das hat der Vermieter gemacht, die Wohnung renoviert.
Leserforumvon PatiJemnieu | Mietrecht | 5 Antworten | 14.11.2012 20:25
Seine Wohnung ist renoviert. Jedoch der Bodenbelag von meiner Wohnung nicht!!! Der Boden schimmelt doch sicherlich, wenn er nicht zum TR Trocknen kommt.
Leserforumvon Jessica K. | Mietrecht | 26 Antworten | 05.07.2020 20:48
Am 5.7.2020 von wirdwerden Der Vermieter hat eine Wohnung mit Bodenbelag vermietet. ... Zitat (von wirdwerden):Der Vermieter hat eine Wohnung mit Bodenbelag vermietet.Nö. ... Übergabe: renoviert Am 6.7.2020 von Jessica K.
Leserforumvon Lara1681 | Mietrecht | 5 Antworten | 22.11.2003 10:59
Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen, dass in dem Bodenbelag Schnitte und Risse drin. Aussage Vermieter: Diese Risse usw. stammen von einem Vormieter und er weigert sich, den Boden erneuern zu lassen. Ich wüsste gerne, wie alt ein Bodenbelag sein muss, dass er vom Vermieter erneuert werden muss.
Leserforumvon sweetjane07 | Mietrecht | 28 Antworten | 10.12.2009 21:06
Damals wurde vor meinem Einzug die Wohnung renoviert und auch der Bodenbelag ausgetauscht. ... Ich habe damals schon darum gebeten lieber Laminat verlegen zu lassen und auch angeboten, den Aufpreis selbst zu zahlen, worauf der Vermieter sich allerdings nicht eingelassen hat. ... Nun meine Frage, die offizielle Lebensdauer eines PVC Bodens ist ja anscheinend ca. 10 Jahre (meiner hat nicht mal 1 Jahr überstanden, aber das sei mal dahin gestellt), ist der Vermieter nun verpflichtet auch wenn ich nicht ausziehe, den Boden zu erneuern?
Leserforumvon fddf3 | Mietrecht | 13 Antworten | 20.10.2015 23:24
Als ich die Wohnung vor einer Woche besichtigt habe, wurde sie gerade renoviert. ... Wenn das mit dem Boden nicht geht, muss der Vermieter theoretisch einen entsprechenden Boden einbauen. ... Wenn der Vermieter im Mietvertrag keinen Boden zugesagt hat, ist das egal, ob der Mieter davon wußte.
Leserforumvon moonsafari | Mietrecht | 1 Antwort | 13.12.2005 14:33
hallo zusammen, ich habe folgendes problem: ich habe bis ende november mit meiner besten freundin zusammen gewohnt. der bodenbelag der wohnung (ausgenommen küche und bad) war ein teppichboden, den wir damals (vor 4 jahren) auch schon recht abgenutzt übernommen haben. ich nehme mal an, dass der schon 4 jahre vorher lag. also ist der boden mindestens 8 jahre alt. als dann besichtigungstermine waren, haben wir jedes mal mitbekommen, dass die hausverwalterin den interessenten mitgeteilt hat, dass hier noch laminat verlegt würde. das hat sie da also schon ein paar mal gesagt. (es gibt auch ausser meiner freundin und mir noch andere zeuge dafür). es wurden uns dann auch zwei mal handwerker in die wohnung geschickt, die die wohnung FÜR DAS LAMINAT ausmessen sollten. eine firma sagte uns sogar noch, dass wir doch bei der renovierung bitte auch die leisten abnehmen und bis zum boden streichen sollen, wegen dem laminat. nun gut, wir haben dann also renoviert (gestrichen) und dabei nicht so wirklich auf den boden aufgepasst, weil uns gesagt wurde, dass laminat verlegt würde. jetzt hatten wir also übergabe und die hausverwalterin war schon mal nicht begeistert, dass wir die leisten abgenommen haben, nur weil das die handwerker gesagt haben. und die farbe auf dem boden fand sie natürlich auch "entsetzlich" (zitat) nichts desto trotz sagte sie mir dann, dass die kaution dann bald abzüglich eines abschlages für die bevorstehende nebenkostenabrechnung überwiesen würde. heute hab ich dann angerufen und nun heisst es, dass der vermieter selbst sich das angeschaut hat, "entsetzt" ist, und dass es mitnichten meine kaution zurück gibt, weil wir nicht einfach davon ausgehen konnten, dass sowieso laminat verlegt würde. was kann denn da jetzt auf mich/uns zukommen? ... und vor allem, ist das nicht so oder so unfair, da sowieso ein neuer boden hinkommt, ganz egal, wie der teppich ausgesehen hätte?
Leserforumvon Malustras | Mietrecht | 25 Antworten | 05.01.2018 22:31
Hi, in einer Anzeige für eine ~60m² Wohnung steht, dass diese renoviert ist und mit Teppichen in den 2 Zimmern ausgestattet ist und sowohl Flur als auch Küche einen Linoleum Boden besitzen. ... Müsste der Vermieter den Boden nicht eigentlich erneuern? ... Der Bodenbelag kann sicherlich in Absprache mit dem Vermieter durch einen eigenen ersetzt werden.
Leserforumvon Urlaub_macht_Spass | Mietrecht | 4 Antworten | 21.08.2013 20:15
Die Wohnung wurde ohne Bodenbelag im Wohnzimmer übergeben, den Boden im Schlafzimmer sollte ich entfernen. Es wurde von mir ein neuer Bodenbelag gekauft und verlegt welchen ich dem Vermieter zur Übernahme angeboten habe. ... Meine Leieneinschätzung ist: 1)Vermieter hat ohne Beauftragung renoviert und mir die Möglichkeit zur Ausbesserung der von mir verursachten Mängel gesorgt -> Keine Anteilige Erstattung der Renovierungskosten. 2)Keine erneute Renovierung (Überstreichen der aktuellen Malerleistung, da keine Verbesserung) 3) Ich kann den Boden von mir verlegten und Bezahlten Boden einfach mitnehmen.
Leserforumvon guest-12316.03.2015 10:38:06 | Mietrecht | 10 Antworten | 02.07.2008 22:11
Vom Vermieter war überall PVC gelegt. ... Bei Böden steht überall PVC. ... Am 2.7.2008 von guest-12321.12.2010 11:06:01 haben im Januar 2006 komplett renoviert, Ende 2007 nochmal teilweise neu gestrichen.
Leserforumvon Sugar42 | Mietrecht | 3 Antworten | 18.04.2015 09:06
Kann mein Vermieter von mir verlangen einen völlig intakten Boden zu entsorgen weil ich die Wohnung ohne Bodenbelag gemietet habe? Vielen Dank für Infos Am 18.4.2015 von Anitari Zitat:Kann mein Vermieter von mir verlangen einen völlig intakten Boden zu entsorgen weil ich die Wohnung ohne Bodenbelag gemietet habe? ... Am 18.4.2015 von Harry van Sell Zitat:Kann mein Vermieter von mir verlangen einen völlig intakten Boden zu entsorgen weil ich die Wohnung ohne Bodenbelag gemietet habe?
Leserforumvon Gee | Mietrecht | 19 Antworten | 28.02.2007 19:35
MFG Am 28.2.2007 von Ellie naja, wenn der Vormieter den WZ-Boden liegen ließ, eigentlich aber 60 Euro dafür haben wollte - hat vielleicht der VERmieter diese 60 Euro bezahlt? ... Wie aber oben schon erwähnt, keine Eintragung über Auslegware, ich selber fand die Räumlichkeiten teils ohne Bodenbelag vor und musste selber dafür aufkommen Am 28.2.2007 von Eirene113 Der Vormieter wollte doch den Boden an seine Nachmieter verkaufen. ... Somit ist der Boden Eigentum der Mieter.
Leserforumvon 3NelliV3 | Mietrecht | 5 Antworten | 12.08.2008 23:35
Der Vermieter sicherte uns zwar immer wieder mündlich zu, dass in der gesamten Wohnung neuer Bodenbelag verlegt wird, wollte dies allerdings weder im Mietvertrag, noch in sonstiger schriftlicher Form festhalten. ... (neu renoviert oder wie gesehen?) ... Bodenbelag selbst verlegen, zum Beispiel.
Leserforumvon San99 | Mietrecht | 5 Antworten | 25.01.2005 11:10
San99 Am 25.1.2005 von karamel Ja, denn ihr habt den Bodenbelag ja nicht mitgemietet, also gehört er euch. ... Gibt es einen Nachmieter, der den Boden eventuell übernehmen würde? ... Haben da also schon die Kosten getragen Am 25.1.2005 von karamel Wenn der Bodenbelag nicht vom Vermieter, sondern von euch gelegt wurde, müsst ihr ihn auf Verlangen auch wieder entfernen.
Leserforumvon Fruchtagent | Mietrecht | 4 Antworten | 07.02.2021 14:00
Fotos vom fehlenden Boden wurden natürlich gemacht sowie bei allem mein Opa Zeuge war da er mir bei allem geholfen hat. ... Ich habe meine Wohnung komplett ohne Bodenbelag, doch renoviert angemietet, alles frisch tapeziert und gestrichen. ... Und diese Mängel wurden dem Vermieter auch nachweisbar gemeldet?
Leserforumvon guest123-320 | Mietrecht | 13 Antworten | 28.02.2004 07:27
Am 28.2.2004 von guest123-320 --- editiert vom Admin Am 28.2.2004 von Merline Also sehe ich das richtig, das der Vermieter vor Deinem Einzug den Bodenbelag selbst reingelegt hat, und selbst bezahlt hat? Dann hast Du den Boden auch renoviert bekommen, und mußt ihn, wie die Tapeten, renoviert, bzw. in einwandfreien Zustand zurückgeben. ... Ich meine ja, hätte der Vermieter keinen Bodenbelag gelegt, hättest Du Dich bei Einzug selbst drum kümmern müssen.
Leserforumvon Meljani | Mietrecht | 5 Antworten | 15.04.2016 09:36
Das war nicht ersichtlich ohne den Boden hochzunehmen. ... Der Boden wurde natürlich ausgetauscht. ... Wir haben ja 2 Monate lang renoviert, eher saniert.
Leserforumvon jens koenen | Mietrecht | 5 Antworten | 11.10.2003 04:24
der mieter hat bei auszug den bodenbelag in ordnungsgemäßen und einwandfreien zustand zu versetzen, parkettboden ist bei einem auszug regelmäßig nach einer mehr als 4jährigen mietdauer fachmännisch abzuschleifen und zu versiegeln, soweit eine im Einzelfall über den vertraglichen gebrauch hinausgehende abnutzung vorliegt. darüber hinaus gibt es eine weitere, ergänzende vereinbarung die besagt : sämtliche räume werden renoviert übernommen und müssen bei beendigung des mietverhältnisse im gleichen zustand zurückgegeben werden. der vermieter behauptet, damit sei auch der boden eingeschlossen. ... Also extreme Macken im Boden oder Farbe oder dergleichen. ... Am 13.10.2003 von karo900 Ich schliesse mich auch hier meinem Vorredner an - frag doch mal den Vermieter, wie er sich das vorstellt, dass man alle 4 Jahre den Boden abschleift?
Leserforumvon hauself90 | Mietrecht | 2 Antworten | 10.02.2016 20:23
Bedeutet der Passus, dass wir nach dem Auszug neuen Boden verlegen müssen? Ab wann ist ein Bodenbelag nicht mehr "neuwertig"? ... Der Vermieter ist beweispflichtig, ob die Klausel als Individualvereinbarung gilt.
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