5.193 Ergebnisse für „vermieter einzug“

Leserforumvon herby75 | Mietrecht | 0 Antworten | 03.09.2008 17:41
Hallo Zusammen, ich habe eine kurze Frage bezüglich Umfang und Art der Malerarbeiten die mein Vermieter vor dem Einzug zugesichert hat. Im Mietvertrag steht, das der Vermieter vor dem Einzug Malerarbeiten durchführen will. ... Dieser Termin fand nicht statt, da mein Vermieter urplötzlich abwesend war.
Leserforumvon peterrobin | Mietrecht | 4 Antworten | 16.04.2013 18:29
Der Vermieter (Immobilien-Büro und gleichzeitig Wohnungseigentümer) hat mich darauf hingewiesen, dass er als Eigentümer keine Provision verlangen darf. Man müsse allerdings 380 Euro für die Renovierung (Wände streichen) vor Einzug bezahlen, da dies gemacht wurde. ... Der Vermieter könnte dir die Wohnung auch unrenoviert übergeben und du müsstest nach einer gewissen Mietzeit trotzdem renovieren, selbst wenn du direkt nach Einzug renovierst.
Leserforumvon go570738-28 | Mietrecht | 28 Antworten | 26.09.2023 22:20
Bei dem Gespräch hat der Vermieter dem Einzug meines Ehemannes schlussendlich mündlich zugestimmt. ... [quote=go570738-28]Bei dem Gespräch hat der Vermieter dem Einzug meines Ehemannes schlussendlich mündlich zugestimmt.... Die Mitteilung zum Einzug beim Vermieter erfolgte vor rund drei Wochen mündlich.
Leserforumvon Sugar42 | Mietrecht | 6 Antworten | 10.04.2017 12:07
Meine Vermieterin lehnt die Mangelbeseitigung, mit Hinweis auf das Abnahmeprotokoll am Tag des Einzug, ab. ... http://www.123recht.net/Maengelfeststellung-nach-Einzug-Vermieter-lehnt-Beseitigung-ab-__f518492.html http://www.123recht.net/nach-Einzug-Maengel-festgestellt-__f518491.html Am 10.4.2017 von Ver Zitat (von Sugar42):Hauptsächlich handelt es sich dabei um nicht fachmännisch verlegte Laminat-Böden und Fußleisten. ... Nur hinterher nicht wundern, dass das Verhältnis ziemlich abgekühlt ist und der Vermieter bei Kann-Bestimmungen nicht mehr kann.
Leserforumvon Sunshine2901 | Mietrecht | 6 Antworten | 15.11.2006 14:12
Am 19.11.2006 von hh Eine Einzugsfrist für den Vermieter gibt es in so einem Fall jedoch nicht. Wenn der Vermieter sich mit dem Einzug 1 Jahr Zeit lässt und dann erst einzieht, dann ist das rechtlich einwandfrei. ... Am 20.11.2006 von Sunshine2901 das ist allerdings ziemlich unfair. zumal so ziemlich sicher ist, dass er da nie einziehen wird. da renoviert irgendwer anders. ich finde man darf den mieter nicht in seine fehltritte als vermieter reinziehen. man kann das doch alles vorher klären, beovr man einem das zu hause wegnimmt. dann kann man ja auch davon ausgehen, dass er nie vorhatte, die wohnung längerfristig zu vermieten, da er ja schon vor meinem einzug dort fremdgegangen ist. ist das nicht fahrlässig?!
Leserforumvon Pardie | Mietrecht | 6 Antworten | 21.06.2018 12:01
Problem: Fernab davon, dass mir die Wohnung gut gefällt ist es für mich auch extrem ärgerlich, dass ich vor gerade einmal einem Jahr bei meinem Einzug ca. 3500,- Euro an Kosten (Umzug/Renovierung) gestemmt habe. ... Bei meinem Einzug habe ich noch extra gefragt, was den passiert, falls die Firma unten irgendwann auszieht/dicht macht. Da versicherte mir mein Vermieter, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hätte.
Leserforumvon Klinsi | Mietrecht | 1 Antwort | 04.01.2005 13:57
Ich würde aber gerne wissen, ab wann der Vermieter beim Einzug die Kaution verlangen kann. Drei Wochen vor dem Einzug? ... Beim Einzug selber?
Leserforumvon fb445104-75 | Mietrecht | 1 Antwort | 06.07.2016 00:37
Habe beim Einzug für eine renovierte Wohnung 750 € an den Vermieter gezahlt plus entsprechender Kaution. ... Mein Vermieter fordert nämlich nach Auszug weitere renovierungskosten ?
Leserforumvon M.Groth | Mietrecht | 12 Antworten | 15.04.2004 22:20
Es wurde nur schriftlich festgehalten, das ich bei einzug die Wohnung mit Tapeten ausstatten muss. Kann der Vermieter es trotzdem verlangen ? ... Normalerweise gilt: Renovierung entweder bei Einzug oder bei Auszug.
Leserforumvon Ben_Essen | Mietrecht | 7 Antworten | 25.01.2005 21:38
Die beiden Mängel habt Ihr wahrscheinlich nicht angezeigt und den Vermieter um Behebung gebeten. ... Was ist denn, wenn der Vermieter beim Auszug die Beseitigung von Mängeln verlangt, die beim Einzug auch schon vorhanden waren. ... Der Mieter hat dann aber evtl. das Problem, dass er gar nicht beweisen kann, ob und welche Mängel beim Einzug bereits vorhanden waren, aber ggfls. beweisen muss, dass diese Mängel beim Einzug vorhanden waren.
Leserforumvon J.Kwack | Mietrecht | 14 Antworten | 04.03.2011 08:10
Den Punkt im Mietvertrag wo steht das der Vermieter sich vor Einzug um irgendwelche Reparaturen kümmern muss wurde gestrichen, da bei Unterzeichnung diese Mängel noch nicht vorhanden waren. ----------------- "" Am 4.3.2011 von guest-12304.03.2011 09:44:02 --- editiert vom Admin Am 4.3.2011 von IM_Christine Oje! ... Wie soll der VM es sonst schaffen, die Macken vor eurem Einzug zu beseitigen? ... Ist der Vermieter denn dazu verpflichtet diese Mängel zu beseitigen?
Leserforumvon Socke-2001 | Mietrecht | 21 Antworten | 07.07.2009 13:33
Der Vermieter teilt auf Nachfrage mit, dass dies doch die Chance biete die Wohnung bei Einzug zu renovieren und nach den eigenen Vorlieben zu gestalten. ... Der Vermieter hat dem BGB folgend u.a. die Reparaturen durchzuführen, die er hier im Nachmieter verlangt. ... Aus dem § 535 BGB ergibt sich übrigens kein Anspruch gegen den Vermieter auf eine frisch renovierte Wohnung beim Einzug.
Leserforumvon Feroc | Mietrecht | 5 Antworten | 26.05.2006 09:25
Am 26.5.2006 von wald-hase Das reine 'Aufschreiben von Mängeln' im Übergabeprotokoll (was von Mieter und Vermieter zu unterzeichnen wäre, sonst ist es nur eine einseitige Behauptung) dient im Grunde nur dazu, festzustellen, daß diese bereits beim Einzug vorhanden waren, so daß der Mieter später nicht für ihre Entstehung verantwortlich gemacht werden kann. Der Vermieter ist nicht schon deswegen zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Wegen schon beim Einzug offensichtlicher Mängel kann auch nicht die Miete gemindert werden.
Leserforumvon Regina58 | Mietrecht | 10 Antworten | 04.05.2019 14:27
Handschriftlich haben der Vermieter und ich seinerzeit (2005) folgende Vereinbarung im Formularmietvertrag aufgenommen: „Der Mieter renoviert beim Einzug und ist beim Auszug von der Renovierung befreit." ... Immer den Zustand bei Einzug dokumentierenn. ... Zitat (von Regina58):Darüber hinaus: Das alles hast du bei bzw. nach Einzug gemacht---*Mieter renoviert bei Einzug*---Das hast du für dich gemacht, nicht für den Vermieter.
Leserforumvon Sugar42 | Mietrecht | 1 Antwort | 10.04.2017 11:07
Hallo Forum, ich habe eine Mietwohnung bezogen, an der ich eine Woche nach Einzug Mängel festfestellt habe, die mir weder bei der ersten Besichtigung , noch bei der Abnahme der Wohnung aufgefallen sind. ... Meine Vermieterin lehnt die Mangelbeseitigung, mit Hinweis auf das Abnahmeprotokoll am Tag des Einzug, ab.
Leserforumvon precursor | Mietrecht | 7 Antworten | 12.07.2007 11:47
Kann der Vermieter bei Einzug des Lebensgefährten nun eine Mieterhöhung verlangen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Einzug des Lebensgefährten eine Mieterhöhung begründet. ... Wenn z.B. in der Miete alles inklusive ist (Wasser, Heizung, Müll usw.) dann könnte der Einzug schon eine angemessene Erhöhung auslösen.
Leserforumvon CrisOfSox | Mietrecht | 1 Antwort | 23.07.2003 16:29
Trotzdem hat der Vermieter die komplette Miete von meinem Konto abgebucht. ... Der Einzug wurde nicht mal mit mir besprochen, das wurde mir von einem Bekannten mitgeteilt.
Leserforumvon emilhase | Mietrecht | 17 Antworten | 31.08.2010 11:49
Auch einen früheren Einzug hat er uns zugesagt, da wir ab der letzten Septemberwoche für 3 Wochen in Urlaub sind und somit eigentlich gar nicht auf den 01.10.10 einziehen könnten. Dem Vermieter war dies bekannt, hätte das mit dem früheren Einzug nicht geklappt wären wir den Vertrag erst ab 01.11.10 eingegangen. ... Septemberwoche einziehen, unser Vermieter fordert allerdings jetzt auch die Monatsmiete für den kompletten September.
Leserforumvon kyra | Mietrecht | 7 Antworten | 08.03.2005 23:41
Hallo, habe heute von Kollegen erfahren, daß der Vermieter bei Einzug Küche mit Spüle und Herd ausstatten muß (wenn keine EBK vorhanden), wegen Überbrückung z.B. ... Kyra Am 9.3.2005 von altona01 Das wäre mir völlig neu, wenn ein Vermieter eine leere Wohnung vermietet, ist das der akzeptierte Zustand. ... Das bedeutet doch dann, dass sie im Mieter/Vermieter-Verhältnis gar nicht existiert, oder in Anlehnung an diese DIN eben doch ?
Leserforumvon Uli N. | Mietrecht | 1 Antwort | 25.05.2005 12:49
Hallo, ich wollte nachfragen ob mir jemand zum Thema Einzug in eine Wohnung zu meinen Rechten als Mieter weiterhelfen kann? ... Muss der Vermieter bei nicht gemeinsamer Besichtigung darauf hinweisen, was gemacht wird oder nicht (wenn z.B. noch Handwerker in der Wohnung bei Besichtigung anwesend waren?)
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