320 Ergebnisse für „vermieter frage boden bgb“

Leserforumvon fddf3 | Mietrecht | 13 Antworten | 20.10.2015 23:24
Korrekt, das folgt meiner Meinugn nach aus § 535 BGB. ... Wenn das mit dem Boden nicht geht, muss der Vermieter theoretisch einen entsprechenden Boden einbauen. ... Versteh ich nicht ganz....wenn dem so wäre müsste ich ja jetzt nicht diese Frage hier stellen.
Leserforumvon DerDaEine | Mietrecht | 9 Antworten | 04.09.2020 23:40
Nun zur Frage, ob überhaupt ein Schadensersatz vom Mieter zu zahlen ist. Der Vermieter beweisen, dass der Schaden in der Mietzeit des Mieters durch unsachgemäße Benutzung entstanden ist. ... Danach wird es wegen § 548 BGB extrem schwierig.
Leserforumvon Ratsuchender_2021 | Mietrecht | 21 Antworten | 09.04.2018 13:05
Ich habe den Vermieter nach § 548 BGB auf die Einrede der Verjährung hingewiesen. ... Am 9.4.2018 von AltesHaus Zitat (von Tasti123):Zitat (von Basti2709):Ich habe den Vermieter nach § 548 BGB auf die Einrede der Verjährung hingewiesen. ... Zitat (von Basti2709):Der Fleck an sich ist kreisförmig und so groß wie ein üblicher Weihnachtsbaumständer...dieser hat nämlich auf den hellen PVC Boden abgefärbt Am 10.4.2018 von Basti2709 Noch eine weitere Frage.
Leserforumvon imugeline | Mietrecht | 9 Antworten | 25.09.2013 19:26
Der Vermieter will natürlich wieder vermieten und bat mich den Boden nicht zu entfernen, begutachtete den Boden zwischenzeitlich, natürlich stehen noch Möbel drin und unterschrieb, dass zu diesem Zeitpunkt keine Mängel vorhanden sind. ... Ich bat den Vermieter , dem Interessenten im vorab mitzuteilen, dass es möglich sein kann, dass der Boden entfernt wird, falls es zwischen uns (also mir und ihm)zu keiner preislichen Einigung kommt. ... Der Mieter hat ein Wegnahmerecht (BGB § 539) und der Vermieter hat das Recht das Wegnahmerecht durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abzuwenden (BGB § 552). http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html Wenn keine Einigung erzielt wird, dann ist es eben so - und damit müssen dann halt beide leben. ----------------- ""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.
Leserforumvon go502696-28 | Mietrecht | 60 Antworten | 02.11.2018 14:29
Da ich nun noch mitbekommen habe das der boden hier schon über 50 Jahre drin ist und das letzte mal das schleifen und ölen 3 Jahre her ist frage ich mich wie hoch die kosten für mich anfallen würden. ... Hast du die Firma bestellt oder der Vermieter? ... Welchen Grund hatte der Vermieter?
Leserforumvon Supparichy | Mietrecht | 15 Antworten | 21.05.2018 12:04
Einfach mal mit dem Vermieter abklären. ... Und die Abnutzung geht nach § 538 BGB auch nicht zu seinen Lasten. ... Eine "zum Nachteil des Mieters ist unwirksam" gibt es für die Wohnungsausstattung nicht im BGB und wäre auch nicht sinnvoll.
Leserforumvon go462112-78 | Mietrecht | 19 Antworten | 18.03.2017 16:48
Du musst den Zeitwert des Boden ersetzen und nicht den Neuwert. Von daher ist es nicht sinnvoll, den Boden selber austauschen zu lassen. ... Am 18.3.2017 von go462112-78 Ach eine Frage noch: Bezieht sich der Zeitwert nur auf den Materialwert bzw. den Neubeschaffungswert des neuen Fußbodenbelags?
Leserforumvon WillsWissen2014 | Mietrecht | 14 Antworten | 26.07.2014 19:35
Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." ... Ich dagegen frage mich wie lange oder wie viel Wasser aus einem kleinen Katzenwassernapf überlaufen muß eh der Fußboden so aussieht. ... Ansonsten darf der Vermieter deswegen nicht auf die Kaution zurückgreifen.
Leserforumvon menowore | Mietrecht | 5 Antworten | 07.09.2014 12:41
Meine Frage nun. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon thomas1973 | Mietrecht | 4 Antworten | 05.01.2015 11:39
Hallo zusammen ich habe mal eine Frage zwecks Kellerschäden Wir wohnen in ein Mehrfamilienhaus und der Kellerboden wird feucht wenn es länger regnet .dazu wölbt sich der Boden teilweise nach oben und dadurch bricht er an manchen Stellen (ca 60-70 cm durchmesser)kann man richtig schön stolpern wenn man nicht aufpasst. ... Meine Frage :Muß der Vermieter die Wände neu verputzen lassen und den Boden aufreißen und neu Isolieren ??? ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon fredi_fuchs84 | Mietrecht | 2 Antworten | 22.09.2017 08:56
Schlafzimmer, Küche neuer Boden und ich glaub sogar eine neue Küche. ... Danke im Voraus Am 22.9.2017 von cauchy Nach § 548 (1) BGB verjähren Ansprüche des Vermieters 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache (also nicht 6 Monate nach Mietende). ... Dann gibt es nämlich zumindest die Chance, dass dieser vom Vermieter gezahlt werden muss.
Leserforumvon Seven1988 | Mietrecht | 10 Antworten | 28.11.2013 20:53
Hallo Liebe Forengemeinde, ich habe eine Frage und zwar ziehe ich am Wochenende um. ... Da ich gar keine Ahnung habe und den Vermietern auch nicht blöd kommen will wollte ich mal nachfragen, wer muss die Kosten für den Boden tragen der Mieter oder Vermieter? ... Frage deinen Vermieter wie es ist mit dem Bodenbelag vllt. macht er es oder wenn er es nicht will versucht ne lösung zu finden. bei uns war es so wir haben uns geeinigt und ich hab 2 Kaltmieten nicht zahlen müssen.
Leserforumvon Slittles | Mietrecht | 3 Antworten | 31.10.2017 14:12
Letztens kam dann als er erneut an die tür klopfte das gespräch auf, das man einen neuen Boden in die küche legt, wo auch das Grundproblem liegt. ... Nun zu meiner Frage: kann er uns, trotzalledem das keine Lärmbelästigung vorliegt, aus dieser Wohnung schmeissen? ... Verantwortlich dafür ist der § 573a BGB. https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl090.htm
Leserforumvon Mann72 | Mietrecht | 18 Antworten | 02.07.2016 11:26
Der Vermieter beansprucht das Carport für sich, weil er laut § 946 BGB Eigentümer des auf seinem Grundstück errichteten Carports geworden ist. ... Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind nach § 94 Abs. 1 S. 1 BGB die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen. ... Eine Frage hätte ich noch.
Leserforumvon KlausW1971 | Mietrecht | 12 Antworten | 20.11.2018 20:19
Die Frage ist nun: Können wir den Boden jetzt wieder mitnehmen? ... Wegen § 539 (2) BGB sind sie berechtigt, das Laminat mitzunehmen. Wegen § 552 BGB kann der Vermieter dies abwenden, wenn er eine angemessene Entschädigung zahlt.
Leserforumvon guest-12320.02.2014 12:39:01 | Mietrecht | 13 Antworten | 21.08.2012 12:13
Frage doch mal den Vermieter, wie er sich die Übergabe während seines Urlaubs vorstellt, vielleicht ergibt sich im Gespräch eine Lösung! ... Ihr geht es bei der Abnahme primär um Böden und Wände. ... Und der Boden ist ihr heiliges Echtholzparkett...)
Leserforumvon Martin-1984 | Mietrecht | 11 Antworten | 27.01.2009 23:57
Es ist obendrein noch ehemaliger Kriminalpolizist... die ganze Geschichte schlägt für mich den Fass den Boden aus... ... Um auf Deine Frage einzugehen: Ja, es wohnt noch eine andere Person in diesem Haus und hat dort genauso wie meine Freundin eine separat abgetrennte Wohnung in diesem Haus. ... In dem Fall hätte der Vermieter ein Recht zur Kündigung nach § 573a BGB, ohne daß es ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB bedarf.
Leserforumvon Seanag | Mietrecht | 56 Antworten | 09.11.2020 18:21
Daher meine Frage was können wir tun? ... Im übrigen ist das wegen § 548 (2) BGB spätestens nach 6 Monaten eh so. ... Kann der Vermieter irgendwie beweisen, dass die jetzt in Frage gestellten Böden und Tapeten ebenfalls vom Vormieter übe
Leserforumvon marcellehmann | Mietrecht | 9 Antworten | 25.12.2014 16:54
Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." Am 25.12.2014 von marcellehmann Danke für die Hilfe und wenn ich mal beim Verbraucherschutz Frage? ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon Mietmaier | Mietrecht | 42 Antworten | 12.04.2012 19:08
Hallo Leute, Ich hab da ein großes Problem und komme somit auch gleich zu meiner Frage. ... Dazu kommt noch das in meinem Bad der Boden der aus Holz ist am schimmeln ist und der Boden langsam sehr weich wird... dieser muss gemacht werden... aber das will mein Vermieter erst dann machen wenn ich ausgezogen bin. ... (Thomas Mann)" Am 12.4.2012 von Steffen Meier quote:Dazu kommt noch das in meinem Bad der Boden der aus Holz ist am schimmeln ist und der Boden langsam sehr weich wird... dieser muss gemacht werden... aber das will mein Vermieter erst dann machen wenn ich ausgezogen bin.
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