167 Ergebnisse für „vermieter frist zahlung verzug“

Leserforumvon go502441-61 | Mietrecht | 7 Antworten | 13.11.2023 10:56
Die gesetzliche 30-Tage-Frist sorgt für automatischen Verzug. ... Die Vermieter sind ja auch gerade erst aus der Frist raus. ... Im Mietvertrag steht, der Vermieter darf bei verspäteter Zahlung seitens des Mieters Mahnkosten von Betrag x pro Mahnung erheben und Verzugszinsen von 8% über dem Basiszins der EZB berechnen.
Leserforumvon oooPeterooo | Mietrecht | 11 Antworten | 06.10.2012 11:53
Kann ich der Hausverwaltung nun eine Frist setzen (14 Tage) um mir die Kaution zurück zu erstatten? ... Die Abrechnung für 2012 ist doch noch offen, deshalb ist sie noch nicht in Verzug. ... Damit wird im Erfolgsfall die Zahlung möglicherweise schon den einen oder anderen Monat vor der nächsten Betriebskostenabrechnung erfolgen.
Leserforumvon guest-12315.02.2021 01:40:39 | Mietrecht | 8 Antworten | 16.09.2011 12:07
D.h. hier den Vermieter in Verzug setzen, nachweisbar fixe Zahlungsfrist setzen. ... Der Vermieter ist mit der Rückzahlung in Verzug. Ich würde ihm eine Frist setzen mit der Androhung Gerichtshilfe in Anspruch zu nehmen, wenn er nicht in der gesetzten Frist zahlt.
Leserforumvon fb462250-23 | Mietrecht | 7 Antworten | 20.03.2017 19:17
Wie ist die Vorgehensweise um den Vermieter gerichtlich dazu aufzufordern die Zahlung (inkl. ... Zitat (von fb462250-23):Wie ist die Vorgehensweise um den Vermieter gerichtlich dazu aufzufordern die Zahlung (inkl. ... Am 20.3.2017 von fb462250-23 Ich muss den Vermieter nicht mahnen, damit er im Verzug ist.
Leserforumvon deutschi2013 | Mietrecht | 10 Antworten | 14.01.2014 21:20
Dazu gibt es die Stufenklage, § 254 ZPO, also erst Klage auf Rechnungslegung, dann Erledigung oder je nach Ergebnis Zahlung. ... Grundsätzlich muß der Vermieter Sie in Verzug setzen. ... Grundsätzlich muß der Vermieter Sie in Verzug setzen.
Leserforumvon heartbeat | Mietrecht | 17 Antworten | 15.04.2008 23:30
Zinsen können erst ab dem Tag verlangt werden, an dem der Vermieter in Verzug geraten ist. Der Vermieter sollte daher zunächst mit Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert werden. ... Er schrieb zurück, dass er nun bis zum Ende meiner Frist warten wird (28.04.2008) bis er den Betrag überweist.
Leserforumvon Famous | Mietrecht | 4 Antworten | 19.03.2007 14:08
Es war lediglich ein Hinweis das ich in Verzug wäre und ich die Nebenkostenabrechung noch begleichen müsse, diese habe ich dann bezahlt und seitdem auch nichts mehr davon gehört. ... Von der Frist zur Zahlung im letzten Schreiben, könnte eine Kündigung durchaus der Fall sein. ... Es liegt ein Fehler beim Vermieter vor.
Leserforumvon ABC2018 | Mietrecht | 12 Antworten | 15.08.2011 19:17
Andererseits war TE durch "Ich konnte diese 1 Woche nicht einhalten, da diese Sachen ja alle geprüft werden mussten" offensichtlich im Verzug. ... Juli (Zahlung bis 30.07.). Neue Frist war bis 08.08..
Leserforumvon go455416-33 | Mietrecht | 6 Antworten | 09.12.2016 21:15
Irgendwo habe ich mal gelesen/aufgeschnappt, dass die Kaution nicht zurückgezahlt werden muss (auch nicht wenn Frist überschritten) wenn ein gemeldeter Schaden (in diesem Fall der Teppich) - noch nicht reguliert wurde. ... Wenn die dann innerhalb der Frist nicht kommt, so befindet sich der Vermieter in Verzug. ... Im übrigen muss der Vermieter sich meiner Meinung nach nicht zwingend wegen des Bodens an deine Versicherung wenden.
Leserforumvon Ellida | Mietrecht | 15 Antworten | 02.01.2012 12:43
Sollten die Mieter erneut um Zahlung bitten und neue Frist ansetzen, damit der Anspruch gewahrt bleibt? ... Schließlich hat der Mieter wie der Vermieter die Pflicht, sich um Mietsachen zu kümmern. ... Wie bereits erwähnt, ist der Vermieter sehr unzuverlässig und es scheint eine Insolvenz im Verzug.
Leserforumvon mlD1234 | Mietrecht | 9 Antworten | 12.04.2016 07:03
Mit einem, im Dezember, nach Zahlung der BKA, per Einwurfeinschreiben gesendetem Brief wurde Frist gesetzt bis 01/02/2016 um die Kaution zurück zu zahlen. ... Zitat:Mit einem, im Dezember, nach Zahlung der BKA, per Einwurfeinschreiben gesendetem Brief wurde Frist gesetzt bis 01/02/2016 um die Kaution zurück zu zahlen. ... Kann irgendwie alternativ noch begründet werden, warum sich der Vermieter in Verzug befand?
Leserforumvon cyrap03 | Mietrecht | 7 Antworten | 18.09.2005 17:33
Aber: erstens ist zu prüfen, ob die Klausel für Schönheitsreparaturen in eurem Mietvertrag überhaupt gültig ist, und zweitens muss der Vermieter euch die Möglichkeit einräumen, die Zahlung der 40% zu umgehen, indem ihr die Wohnung selbst streicht oder streichen lasst. ... Und wer weiß - vielleicht ist dieser Vermieter ein Turbo-Schnellstreicher? ... Gesetz den Falles, ihr renoviert nicht, habt eine angemessene Frist versäumt, seid tatsächlich in Verzug geraten (d.h. der Vermieter muss das euch so erklärt haben), dann darf er selber renovieren und einen Anteil von Euch gemäss einen Kostenvoranschlag einholen.
Leserforumvon Kristus | Mietrecht | 5 Antworten | 10.11.2004 18:42
Auch als ich am Ende die Waffen strecken musste, habe die Zahlung innerhalb der mir zuletzt gesetzten Frist eingehalten. Die Anwälte halten mir nun vor, mit der Zahlung in Verzug geraten zu sein und fordern angefallene Anwaltskosten von mir ein. ... Was ist dran an der Aussage: Die letzte Frist gilt?
Leserforumvon alinho | Mietrecht | 16 Antworten | 04.12.2016 07:47
Die Frist beträgt somit zwei Wochen. [...]" ... Die Frist beträgt somit zwei Wochen. [...]" ... Die Frist beträgt somit zwei Wochen. [...]"
Leserforumvon RamonRainer | Mietrecht | 17 Antworten | 14.01.2022 12:24
[/quote] Ich denke, man sollte als erstes den Vermieter gerichtsfest in Verzug setzen und nach fruchtlosem Fristablauf sollte man einen Rechtsanwalt beauftragen. ... Am 14.1.2022 von RamonRainer Ich habe ja bereits mehrere Mails mit Betrag und Aufforderung zur Zahlung bis zum Termin X gesendet, d.h. in Verzug gesetzt habe ich ihn, die Frist ist abgelaufen, jetzt kann ich doch ohne einen RA zu beauftragen den Mahnbescheid versenden oder nicht? ... Am 14.1.2022 von Harry van Sell [quote=RamonRainer]Ich habe ja bereits mehrere Mails mit Betrag und Aufforderung zur Zahlung bis zum Termin X gesendet, d.h. in Verzug gesetzt habe ich ihn, die Frist ist abgelaufen,[/quote] Und das war auch gerichtsfest?
Leserforumvon developer33 | Mietrecht | 43 Antworten | 11.03.2012 18:48
Die zweite Frist, die ich ihm gesetzt habe, ist inzwischen auch abgelaufen ohne eine Reaktion des Vermieters. ... Warum der Vermieter die Kaution dennoch einbehalten will, hat er mir nicht mitgeteilt, Frist 2 Wochen ist verstrichen. ... Insoweit gilt das ab/seit Zahlung/Anlage der Kaution.
Leserforumvon stormrider | Mietrecht | 12 Antworten | 29.08.2004 20:54
Eine Instandsetzungsklage (hinsichtlich Vollwärmeschutz) dauert wieder über den Winter, der schnellste weg ist doch die Ersatzvornahme( Vermieter hat Beseitigungs-Frist bis 30.09.2004) Uns ist klar, dass der Vermieter (Schwiegersohn!) ... Das geht doch wenn Gefahr im Verzug ist, oder ? ... Hinterher gleich Räumungsklage und zusätzliche Klage auf Zahlung.
Leserforumvon Nordhaus | Mietrecht | 12 Antworten | 06.08.2009 20:41
Antwort: " Wie Sie wissen entbindet eine mangelhafte Abrechnung Ihrer Meinung nach Sie nicht vor der Zahlung, da Ihr Vermieter immer in Vorleistung geht. ... ----------------- "" Am 6.8.2009 von guest-12326.08.2009 09:46:54 quote:Antwort: " Wie Sie wissen entbindet eine mangelhafte Abrechnung Ihrer Meinung nach Sie nicht vor der Zahlung, da Ihr Vermieter immer in Vorleistung geht. ... @Nordhaus Setze Deinen Vm ein letztes Mal in Verzug; Einschreiben/Rückschein, auch wenn dieser im selben Haus wohnen sollte und verlange die Einsichtnahme in die Unterlagen.
Leserforumvon Markus.s | Mietrecht | 4 Antworten | 15.07.2015 17:03
Entscheidend ist also, wann Verzug eingetreten ist. Wurde in den Mahnschreiben, die der Mieter (nicht der Anwalt) geschrieben hat, ein Datum als letzte Frist genannt? ... Am 15.7.2015 von Jotrocken Dann dürften im Zweifel nur die Gerichtskosten erstattet werden müssen durch den Vermieter, da erst durch die Anwaltsschreiben Verzug eingetreten ist.
Leserforumvon syslogic | Mietrecht | 35 Antworten | 16.06.2008 09:20
Hallo, wir haben vom Anwalt unseres Vermieters ein Schreiben zur Zahlung der 5 Tage in Verzug befindlichen Miete bekommen mit einer Frist zur Zahlung innerhalb von 7 Tagen. ... Ich frage deshalb so genau, da die gesetzte Frist zur Zahlung der RA Anwalt Kosten morgen ablaufen und wir heute den Betrag nicht aufbringen können. ... Selbst die jetztige Frist können die M. nicht einhalten, ergo - der Export ist in Vorbereitung. ----------------- "Wir Vermieter raten niemals an Hartzler zu vermieten Von VM lernen heisst Siegen lernen" Am 16.6.2008 von syslogic Selbst die jetztige Frist können die M. nicht einhalten, ergo - der Export ist in Vorbereitung.
123·5·9