25 Ergebnisse für „vermieter hauptmieter mitmieter vereinbarung“

Leserforumvon WgOWeh | Mietrecht | 23 Antworten | 06.07.2018 17:46
Dem Mitmieter und dem Vermieter mitteilen, das solche Verträge zu Lasten Dritter nichtig sind. ... Ergänzung: Dies kann der VM auch, wenn beide Hauptmieter noch vorhanden sind, es sei denn, man hat eine andere Vereinbarung um Vertragswerk aufgenommen. ... Am 6.7.2018 von Harry van Sell Zitat (von AltesHaus):Wir beide wissen aber, dass die Vereinbarung für die Tonne ist, Die zwischen unbeteiligtem Mitmieter und Vermieter: ja Die zwischen beteiligtem Mitmieter und Vermieter: nein Am 6.7.2018 von AltesHaus Zitat (von Harry van Sell):Die zwischen unbeteiligtem Mitmieter und Vermieter: ja Ebend und deswegen kann er sich an diesem gütlich halten, wenn denn beide Hauptmieter waren.
Leserforumvon Roomaan | Mietrecht | 7 Antworten | 28.08.2013 02:15
Es ist eine 4er WG 2. 3 sind Hauptmieter, einer hat noch keinen Vertrag 3. ... Das ist jetzt erleichtert möglich: Der oder die Mitmieter können mit dem Vermieter die Entlassung aus dem Mietvertrag auch ohne Mitwirkung des verbleibenden Mieters vereinbaren. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter einverstanden ist und auch die in der Wohnung bzw im Mietvertrag verbleibenden Mieter im Einzelfall kein Interesse daran haben, dass der Mitmieter im Vertrag bleibt.
Leserforumvon kleinesengelchen2004 | Mietrecht | 3 Antworten | 21.03.2011 18:51
In dem Mietvertrag stehen wir beide als Hauptmieter. ... Könnte der Vermieter z. ... Ist sowas in Ordnung, sprich kann der Vermieter oder er später noch irgendwelche Forderungen an mich stellen was Miete angeht wenn wir beide die Vereinbarung unterzeichnet haben?
Leserforumvon Chris8283 | Mietrecht | 8 Antworten | 10.08.2011 15:40
Vertragverhältnisse Hauptmieter / Untermieter? ... von Chris8283 am 10.08.2011 16:13 Es dürfte darauf hinauslaufen, dass der Mietvertrag geändert wurde und damit der Vermieter - zumindest ohne abweichende Vereinbarung - gegen den ehemaligen Mitmieter keinen Anspruch hat. ... D.h. der Vermieter wird sich an euch Verbliebene wenden, da ihr greifbar seid.
Leserforumvon c0bain | Mietrecht | 33 Antworten | 21.01.2020 00:50
Es ist aber eher eine Mündliche vereinbarung zwischen uns vieren gewesen, da im Vertrag alle als Hauptmieter stehen und somit der Vermieter den fehlenden Teil von mir verlangen könnte. ... Es gab doch eine schriftliche Vereinbarung? ... Wenn nicht, dann müssten Sie vermeintliche Erstattungsansprüche mMn an Ihre damaligen Mitmieter stellen.
Leserforumvon Podden | Mietrecht | 15 Antworten | 15.06.2011 13:34
Abgesichtert ist der Vermieter natürlich nur über die hinterlegte Kaution. ... Ich möchte eben nur sicher sein, dass er es nicht so auffasst, dass die eine Bürgschaft, die mit abgegeben wurde für alle Hauptmieter Gültigkeit hat. ... Wenn die Eltern aufgrund der Bürgschaft für Dinge in Anspruch genommen werden, die ein Mitmieter der Tochter verursacht hat, dann können sie ihre Aufwendungen von dem Mitmieter einfordern.
Leserforumvon lilli01 | Mietrecht | 3 Antworten | 09.05.2006 20:36
Habe ich ein Recht darauf, dem Vermieter gegenüber, die Wohnung zu behalten ? ... Wie sieht es mit der Kündigungsfrist für den Mitmieter aus ? ... Am besten setzen sich in solchen Fällen alle Beteiligten (beide Hauptmieter, Untermieter und Vermieter) zusammen und unterschreiben eine gemeinsame Vereinbarung, der zufolge Hauptmieter A ab einem bestimmten Datum aus den (Haupt- und Untermiet-)Verträgen entlassen wird und diese mit dem verbleibenden Hauptmieter B allein fortgesetzt werden.
Leserforumvon Shiraa | Mietrecht | 14 Antworten | 09.02.2007 12:49
Wir waren beide Hauptmieter. ... Weil aber der Vermieter die Abrechnung nur an einen Mitmieter geschickt hat, hat er jetzt ein Problem. ... Einer schriftlichen Vereinbarung bedarf es dafuer nicht, es reicht eine muendliche.
Leserforumvon Jugadore | Mietrecht | 3 Antworten | 27.12.2010 14:55
Alle Mieter sind Hauptmieter. ... Wenn ihr alle drei gemeinsam Hauptmieter seid, dann hat der Vermieter das schon richtig gesagt: Ihr müsst alle drei gemeinsam kündigen. ... Möglicherweise sind alle anderen Vertragsparteien (Vermiter und Mitmieter) bereit dich durch eine Vereinbarung aus dem Mietvertrag zu entlassen.
Leserforumvon Nutzermann | Mietrecht | 5 Antworten | 11.04.2021 11:52
[/quote] Gab es denn hierzu eine Vereinbarung zwischen allen Parteien inkl. Vermieter? ... Z.B. deine Mitmieter aus dem ursprünglichen Mietvertrag auffordern, eine gemeinsame Kündigung zu verfassen.
Leserforumvon octo8 | Mietrecht | 10 Antworten | 31.01.2019 22:10
Mitmieter? ... Mitmieter? ... Mein Vermieter des gemieteten Zimmers ist Untermieter beim Hauptmieter der Wohnung.
Leserforumvon LaHire | Mietrecht | 45 Antworten | 08.08.2012 10:10
und ein neuer Vertrag erstellt werden soll, bestehen meine Vermieter nun darauf, dass es in Zukunft nur noch einen Hauptmieter gibt, die zweite Person wird dann Untermieter. ... Die Vermieter wollen dich als Hauptmieter und du sollst dir einen neuen Mitbewohner suchen. ... Wenn der Mitmieter nicht zahlen kann oder will, dann bist Du aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung für die komplette Miete verantwortlich.
Leserforumvon mw-892 | Mietrecht | 9 Antworten | 16.11.2018 15:38
Sie haben mit Ihrem Mitmieter den Mietvertrag unterschrieben und sind mit diesem gesamtschuldnerisch haftbar. ... Heißt im Moment z.B. auch, dass der Vermieter an den noch im Mietvertrag stehenden zweiten Hauptmieter herantreten und die Miete verlangen kann. ... Wobei die Gesellschaft explizit sagt, dass persönliche Termine nur mit vorheriger Vereinbarung möglich sind.
Leserforumvon amaryll | Mietrecht | 11 Antworten | 15.06.2011 14:14
Wenn nicht, werden wir halt doch beide Hauptmieter... ... So wird es kommen. ----------------- "" Am 15.6.2011 von amaryll Gibt es vielleicht sowas wie erster und zweiter Hauptmieter, im Sinne einer Hierarchie oder irgendeine andere Vertragsform, Hauptmieter und Mitmieter oder sowas? ... Würde der Vermieter den Abschluss der Vereinbarung davon abhängig machen, dass der Untermieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses gesamtschuldnerisch mit dem Mieter zusammen haftet?
Leserforumvon Casiopeja | Mietrecht | 6 Antworten | 14.02.2006 20:31
Ich habe folgendes Problem und brauche dringend einen Rat: Ich habe mit meinem Mitbewohner eine Wohnung gemietet, bei der wir beide als Hauptmieter und somit gesamtschuldnerisch im Vertrag genannt sind. ... Man kann dem verbleibenden Mitmieter nicht einen Nachmieter (und dann auch Mitbewohner) gegen seinen Willen aufzwingen. Wenn eine freiwillige Vereinbarung nicht zustande kommt, bleibt nur die fristgemäße Kündigung beider Altmieter.
Leserforumvon go624466-21 | Mietrecht | 105 Antworten | 07.01.2023 11:14
Ende Oktober diesen Jahres habe ich meinen Vermieter angerufen, um mit ihm meinen Auszug zum 01.01.2023 und meine Kündigung zum 31.01.2023 zu besprechen. Hierbei wurde mir mitgeteilt, dass beide WG-Bewohner Hauptmieter sind und durch meine Kündigung die gesamt WG aufgelöst werden würde. ... [/quote] So wie ich das sehe, kannst du nicht alleine kündigen, da es ja wohl mehrere Hauptmieter gibt.
Leserforumvon _ke___ | Mietrecht | 27 Antworten | 07.10.2020 17:20
Folgende Situation: Wir drei Mitbewohner sind alle Studierende und alle drei Hauptmieter und haben gemeinsam einen Mietvertrag. ... Meine Mitbewohner haben einen Nachmieter gefunden und dem Vermieter diesen Mitte August mitgeteilt. ... Zwischen den Parteien dieser Vereinbarung besteht Einvernehmen, dass K(aus- scheidender Mieter) mit dem Ablauf des 30.09.2020 aus dem Mietverhältnis ausscheidet und danach nicht mehr Mieterin ist.
Leserforumvon Terraeizo | Mietrecht | 13 Antworten | 28.02.2017 17:28
Hallo liebe Forumsgemeinde, ich wohne in einer 3er WG, in der alle drei Personen als Hauptmieter im Mietvetrag stehen. ... Wenn der alte Mitmieter nicht auszieht und der Vermieter euch alle dadurch rausklagen müsst, so werdet auch ihr verklagt und haftet für die Kosten. ... Wenn der Mitmieter nicht auszieht, muss er auf Räumung verklagt werden.
Leserforumvon AntonChigurh | Mietrecht | 31 Antworten | 08.06.2023 07:00
Hallo, Person A ist ist alleiniger Hauptmieter einer Wohnung. Person B wurde dem Vermieter gegenüber nur als Mitmieter/Bewohner gemeldet und besitzt auch sämtliche Schlüssel für die Wohnung. ... A ist Mieter, kein Hauptmieter.
Leserforumvon guest-12309.12.2023 18:08:08 | Mietrecht | 16 Antworten | 18.11.2023 18:16
Hallo zusammen, A und B waren zusammen in einer WG als Hauptmieter. ... Solange es keine individuelle Vereinbarung zu einer Zwischenabrechnung durch den Vermieter gibt, sehe ich daher keine gesetzliche Grundlage für die Forderung nach einer Zwischenabrechnung. ... Solange es keine individuelle Vereinbarung zu einer Zwischenabrechnung durch den Vermieter gibt, sehe ich daher keine gesetzliche Grundlage für die Forderung nach einer Zwischenabrechnung.
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