327 Ergebnisse für „vermieter problem frist tür“

Leserforumvon max2384 | Mietrecht | 10 Antworten | 01.04.2019 10:53
Das Problem die Küche selber auszubauen war, dass der Durchlauferhitzer von dem Vermieter da drin war, welcher ein kleines Leck hatte und der Nachmieter die dann auch nicht mehr wollte. ... Danke für die Info Das passt glaube auch dazu, kam nix vorher.. stand einfach vor der Tür: http://www.immo-magazin.de/mietrecht-vermieter-darf-eigentum-des-mieters-nicht-einfach-entsorgen/ In der Abmahnung hat der Vermieter den Mieter unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist aufzufordern, seine ehemalige Mietwohnung zu räumen. ... Wenn Sie unrenoviert rein sind, dann gehen Sie auch unrenoviert (also besenrein) wieder raus, egal was der Vermieter poltert. 2.
Leserforumvon murmelschnecke | Mietrecht | 31 Antworten | 06.03.2013 15:09
Muss ich die Tür immer öffnen wenn ich da bin? ... Aber: falles es sich um ein Haus mit 2 abgeschlossenen Wohnungen handelt, in dem auch der Vermieter wohnt (hört sich so an) hat dieser auch ein erleichtertes Kündigungsrecht, er kann Euch ohne Grund mit einer verlängerten Frist (3+3 Monate) kündigen. ----------------- "MfG Susanne Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. ... Ich lege Wert auf Antworten von Leuten, die unser Problem ernst nehmen und verstehen!
Leserforumvon rabschi | Mietrecht | 9 Antworten | 05.01.2009 19:50
Als wir einzogen hatte mein Zimmer keine Tür aufzuweisen und der Vermieter versprach sich schnellstens drum zu kümmern. ... Ich rief den Vermieter des öffteren an und bat um eine Tür, wieder sagte er er würde sich drum kümmern, jedoch kam wieder keine Rüchmeldung. ... Eine Frist von 7 Tage sollte ausreichen, schliesslich weiss der VM von dem Problem ja schon länger.
Leserforumvon DerRitter | Mietrecht | 51 Antworten | 31.08.2009 00:09
Die gesetzte Frist zur Behebung des Mangels an der Mietsache läuft am 01.09.2009 um 0 Uhr ab. ... Tenor: Ist doch nicht unser Problem, daß die Tür jetzt kaputt ist. ... Natürlich könnte man auch auf die Idee kommen, der Mieter sei verpflichtet, im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht selbst einen Handwerker mit dem (provisorischen) Einbau einer Tür zu beauftragen und könne Erstattung der notwendigen Kosten vom Vermieter verlangen, doch setzt dies die grundsätzliche Einsicht beim Vermieter voraus, dass er – der Vermieter – für die Reparatur der Tür verantwortlich ist.
Leserforumvon amz475042-84 | Mietrecht | 5 Antworten | 21.09.2017 16:03
Unabhängig davon muss sich auch ein Vermieter an seine Zusagen halten. ... Ein Problem wird nur häufig die Beweisbarkeit sein. ... Auch bei Ablauf der Frist bist du meiner Meinung nach nicht berechtigt, die Duschtür selber reparieren zu lassen und dem Vermieter diese Reparatur in Rechnung zu stellen.
Leserforumvon srhdtzl | Mietrecht | 13 Antworten | 24.11.2014 18:29
Das Problem dürfte hier nur sein 1. das ganze dem Vermieter nachzuweisen 2. wirtschaftlich vertretbar nachzuweisen das hier überhaupt ein Aufbruch stattgefunden hat und kein Defekt am Schloss vorliegt Von daher wäre der Rechtsweg nicht gerade von Erfolg geprägt. ... Hättest du diese Frist verstreichen lassen und würdest immer noch in der Whg wohnen, führt erst eine Räumungsklage -die vom Vermieter zu betreiben ist- dazu, dich zum Auszug zu bewegen. ... Das Wort "fristlos" beinhaltet die Abwesendheit jedweder Frist... quote:Es ist deutlich sichtbar, dass die Tür aufgebrochen wurde.
Leserforumvon Naffyx | Mietrecht | 6 Antworten | 15.08.2019 18:27
Guten Tag, ich habe aktuell ein Problem mit meiner Müllentsorgung. ... Dies ist kein Scherz, da die halbe Hausbelegschaft sich meist zu den genannten Zeit trifft und vor der Tür kampiert. ... Ich würde den Vermieter gerichtsfest (Frist nach Datum, Zustellnachweis) auffordern den Mangel unverzüglich zu beseitigen.
Leserforumvon J.Kwack | Mietrecht | 22 Antworten | 03.01.2013 10:42
Vermieter wissen um dieses Gesetz. ... Hierzu zählt auch wenn der VM es mit einem Zeugen, der den Inhalt kennt, dir im Kasten oder unter die Tür durchschiebt. ... Die Frist zur Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB wird nur dann gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugeht; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch den Vermieter genügt nicht (Rn.10). 2.
Leserforumvon cawero2 | Mietrecht | 3 Antworten | 13.03.2015 08:14
Die Tür lässt sich also nur noch durch den Schlüssel öffnen. ... Jetzt seh ich aber gerade, dass der Vermieter "Fenster- und Türverschlüsse" durchgestrichen hat. Zu Problem zwei: Einbehalten der Vorauszahlungen ist kaum noch möglich, da die Wohnung zu Ende April gekündigt ist.
Leserforumvon Ariella1979 | Mietrecht | 7 Antworten | 12.08.2009 15:21
Mit Frist ? Wenn ja wie lange sollte die Frist sein ? ... Ich denke die 4% Feuchtigtkeit sind nicht das Problem.
Leserforumvon patchworker123 | Mietrecht | 4 Antworten | 08.08.2018 15:25
Nun ist das Problem und auch meine Frage wie folgt Wenn ich die Tür und Fenster schließe,kann man den Raum nicht betreten da es sofort in den Atemwegen beißt und in den Augen. ... Er wollte über den Wasserschaden und dem Schimmel nur weiße Farbe drüber machen .Er wollte kein Trockner rein stellen,und er wollte nach dem die Tapeten runter waren,und man den Rest Schimmel gesehen hatte erst im Winter beseitigen da es im Moment zu warm wäre .Da gegen hatte ich mich zur Wehr gesetzt und Ihm schriftlich eine Frist zur Beseitigung zukommen lassen . ... Und ihm auch mitteilen mit was der Vermieter da gedroht hat.
Leserforumvon bobo1979 | Mietrecht | 9 Antworten | 11.06.2014 11:50
Hallo zusammen, ich habe mit meinem Ex-Mieter folgendes Problem und bitte um Einschätzung. ... Ich habe vor zum Anwalt zu gehen, aber ich habe den Mieter bis 15.06.2014 die Frist gegeben, die Schäden zu beseitigen und möchte mich vorab etwas informieren. ... Aber die Schäden an der Tür waren nicht und das stand beim Übergabe dabei, alle sowohl Verkäufer, Mieter und wir haben unterschrieben, das diese zu beseitigen sind bzw. nachbessern, ich erwarte keine neue Tür!
Leserforumvon Lina113 | Mietrecht | 13 Antworten | 26.10.2017 21:02
Das ist sein Problem. ... Das ist das Problem von Ben. ... Das ist das Problem von Ben.
Leserforumvon Plautzielein | Mietrecht | 49 Antworten | 13.09.2011 13:00
Diese überweist nun meinem Vermieter den Zeitwert der Tür. Mein Vermieter ist aber nicht mit der Zahlung einverstanden und möchte, dass ich eine neue Tür einbauen lasse. ... Ist mein Vermieter im Recht, wenn er eine neue Tür eingebaut haben möchte oder muss er sich mit der Zahlung von meiner Versicherung abfinden?
Leserforumvon Lenana | Mietrecht | 9 Antworten | 12.12.2023 18:47
Ich fragte was mit meiner Tür passiert ist, als Antwort bekam ich nur unsere Tür und ob ich ein problem damit hätte. ... Wegen des Müllproblems, des Parkproblems und der gestörten Ruhe zu Ruhezeiten kannst du dich schriftlich bei dem Vermieter *beschweren*, ihn auch auffordern, für die Beseitigung der Mietmängel in angemessener Frist zu sorgen. ... Als angemessene Frist könnte man 2 Wochen nennen.
Leserforumvon CraZyJOSi | Mietrecht | 12 Antworten | 07.05.2012 11:55
Hallo zusammen, ich habe ein gravierendes Problem, wie ich finde. ... Vorgehen wäre wie folgt: Vermieter schriftlich auffordern die Mängel zu beseitigen, Frist setzen (hier wäre wohl der 30.05. angemessen), ankündigen, nach Ablauf der Frist selber für die Beseitigung zu sorgen und die Kosten mit der Miete zu Verrechnen. ----------------- " " Am 7.5.2012 von CraZyJOSi Hm. ... Wenn die Einbruchsicherheit der Tür nicht vorhanden ist, darf der Vermieter die Tür durch eine normale Wohnungseingangstür ersetzen.
Leserforumvon Manecko | Mietrecht | 12 Antworten | 04.07.2019 12:11
Servus, Suche einen Rat, deswegen beschreibe ich hier mal mein Problem. ... (mit 6 Monaten Frist) Wieso sollte er uns da jederzeit kündigen können?. ... Also praktisch jede Tür einzeln abschließen, wenn ihr nicht da seid.
Leserforumvon Frage71 | Mietrecht | 16 Antworten | 20.11.2014 12:46
hallo zusammen, ich hatte meine whg fristgerecht zum 31.08.2014 gekündigt. nachdem mich der vermieter jedoch genötigt hat, ( er hat seinen fuß in meinen wohnungseingang gestellt, so dass ich die tür nicht schliessen konnte. hab ihn 2x gebeten, zu gehen und dann die tür mit nachdruck geschlossen ) habe ich die fristlose kündigung zum 31.07.2014 nachgeschickt. aus persönlichen gründen konnte ich die whg. aber erst nach der 1. augustwoche verlassen und wollte dann die whg übergeben. der vermieter hat sich darauf aber nicht eingelassen und verlangt jetzt die gesamtmiete für august! ... Zu was hat Dich der Vermieter eigentlich genötigt? ... Wenn der VM *dir* fristlos gekündigt hätte, ließe sich vielleicht ein Gericht noch darauf ein, dir eine Frist zuzugestehen, wenn ein Härtefall vorliegt.
Leserforumvon alexa161282 | Mietrecht | 12 Antworten | 08.12.2021 10:54
Das Problem neben mir sind 4 Parteien die es auch massiv stört da die Tür eh schon so alt ist neben bei und auch jeden Winter das Problem ist das diese nicht schließt und nun durch die Risse auch noch aus unserer Sicht erhebliche Gefahr ausgehen kann . ... [/quote] Das Problem kannst du nicht lösen. ... [/quote] Na ja, das hast du im Eingangspost nicht erwähnt - ebensowenig, dass die Tür nicht mehr schließt!
Leserforumvon Olga123mitglied | Mietrecht | 12 Antworten | 12.03.2020 09:52
Ich hatte mehrfach über unseren Vermieter berichtet. ... Das Problem ist nur, wir haben keine Nebenkostenabrechnung erhalten, er hätte sie bis Ende 2019 schicken müssen, sonst verjährt diese. ... Hier wird es nicht ausreichend sein zu sagen, dass der Vermieter schon einmal eine Frist vertan hat.
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