6.283 Ergebnisse für „vermieter problem mieter wohnung“

Leserforumvon Fragender?? | Mietrecht | 3 Antworten | 30.09.2013 20:54
Als Vermieter vereinbaren Sie einen Termin zum Einzug mit dem neuen Mieter. ... Schadensersatz gibt es dann, wenn die Wohnung nicht in vereinbartem Zustand vom letzten Mieter übergeben wird. ... Die Frage ist nur, ob der Vermieter so etwas überhaupt tun darf, so lange der Mieter noch im Vertragsverhältnis steht. ----------------- " "
Leserforumvon guest-12310.12.2012 02:45:33 | Mietrecht | 21 Antworten | 10.07.2011 22:08
Hallo ich habe ein Problem ich bin letztes jahr mit meiner frau in eine wohnung gezogen die warr nicht einzugsrenoviert. ... Problem beschreibung: Mein problem ist in der wohnung lag ein alter teppich der vermieter meinte macht was ihr wollt mit dem teppich schmeist ihn raus oder behaltet ihn nun will er für den tepich geld haben. beim einzug muste ich seine alte möbel entsorgen. ... Im Übrigen kann aus dem Einzug von Mietern in eine renovierungsbedürftige Wohnung auch nicht geschlossen werden, dass die Mieter dem Vermieter die Verpflichtung zum Erhalt der Mietsache erlassen hätten.
Leserforumvon discordia23 | Mietrecht | 23 Antworten | 25.01.2008 13:02
Danach mit Vermieter schriftlich(!) ... Vermieter sucht einen dummen Mieter, der die Renovierung übernimmt. ... Vermieter sucht einen dummen Mieter, der die Renovierung übernimmt. >> das war gar nicht das Thema...
Leserforumvon eltritch | Mietrecht | 18 Antworten | 09.11.2011 15:34
Hallo zusammen, Ich erläutere hier mal kurz die Situation: Mieter A und B haben eine Wohnung gemietet und einen Mietvertrag unterschrieben. ... Das Wohnungsvermittlungsgesetz bestimmt, dass ein Makler, der gleichzeitig Eigentümer, Vermieter, Mieter oder Verwalter der Wohnung ist, keine Maklercourtage verlangen darf. ... Der Makler hatte den Mietvertrag ausgesucht, ausgefüllt, die Mieter ohne Rückfrage mit dem Vermieter ausgewählt und für den Vermieter den Mietvertrag unterschrieben.
Leserforumvon Knuddelmaus | Mietrecht | 3 Antworten | 10.07.2002 21:34
Ich habe ein Problem und hoffe, ich bekomme hier einen Rat, was ich noch machen kann ! ... Grüße Hank Am 4.8.2003 von Safri Mieter kann fristlos kündigen, wenn der Vermieter die Wohnung ohne Erlaubnis betritt Einem Vermieter ist es nicht gestattet, ohne vorherige Rücksprache die Wohnung seines Mieters zu betreten. ... Beide Männer betraten die Wohnung, ohne sich vorher bei dem Mieter angemeldet zu haben oder wenigstens zu klingeln.
Leserforumvon Amely-B | Mietrecht | 10 Antworten | 15.06.2020 23:24
Wo bitteschön ist jetzt das Problem? ... Wenn der Mieter keine Miete mehr zahlen möchte, sollte er den Vermieter machen lassen und dann die Miete ab dem Zeitpunkt zurückfordern, ab dem der Vermieter ohne Genehmigung des Mieters die Wohnung betreten und mit dem renovieren angefangen hat. ... Wie soll der Vermieter bei der eigentlichen Wohnungsübergabe noch Mängel dem Mieter gegenüber erfolgreich reklamieren?
Leserforumvon Kerstetine | Mietrecht | 27 Antworten | 02.10.2009 14:26
Wenn sich die Mieter bis dahin nicht gemeldet haben, kann der Vermieter sicher sein, dass das Herz nicht daran hängt. ... Der Rest, so ärgerliche der auch ist, ist das kleinere Problem. ... Somit sind die ehemaligen Mieter immer noch die Mieter und die Inbesitznahme der Wohnung, dürfte Hausfriedensbruch darstellen.
Leserforumvon angle07 | Mietrecht | 61 Antworten | 07.04.2008 11:50
mittag, sehr gute freundin von mir hat rießen großes problem mit ihrer wohnung und mit ihrem vermieter (der leider ihr schwager ist). heute erhielt sie folgendes schreiben: sehr geehrter mieter, ich habe ihr einschreiben erhalten und möchte gerne dazu stellung nehmen: zu punkt 1 in ihrem schreiben, der mischbatterie verweise ich sie darauf, das in unserem mietvertrag vereinbart wurde, das reparaturen in höhe von 100 eur der mieter zu tragen hat. zu punkt 2 ihres schreibens, dem schimmel, weiße ich sie darauf hin, das ich ihnen schon mehrfach gesagt habe, das dieses problem auf mangelder lüftung und entfernen einer nachtspeicherheizung zurückzuführen ist. die wohnung war auch schon vor ihren vermietern und keiner der mieter hat je solche probleme wie sie durch mehrfaches tägliches lüften und konstanter tempraraturreglung. in einer wohnung wäre dieses problem nicht aufgetreten und ich fühle mich in sofern nicht für die schäden verantwortlich die ihnen durch missachtung der einfachsten lösungsmöglichkeiten entstanden sind. sofern sie weiterhin meinen mir durch fehlerhaftes verhalten irgendwas in rechnung stellen oder mit eventuellen mietkürzüngen drohen könnten werde ich meine folgenden schritte schon jetzt darlegen: punkt 1 mit dem erhalt dieses schreibens kündige ich sofort zum 31.05.2008 das mietverhältnis und fordere sie auf bis zu diesem zeitpunkt meine mietwohnung zu räumen und in den urstand widerherzustellen. desweiteren ist der nachtspeicher der aus dem schlafzimmer entfernt wurde durch einen neuen und durch einen fachmann wieder aufgestellt und wieder in betrieb zu nehmen. punkt 2 hiermit fordere ich sie auf die garage zu räumen und den dort gelagerten müll binnen 7 tagen zu entfernen. punkt 3 den mit müll oder kartonage zugestellter keller ist binnen 7 tage zu leeren und sauber zu hinterlassen. punkt 4 der kehrdienst wurde mit meinerseits eingestellt, so das jeder mieter alle 4 wochen zum kehren der strasse und des innehofes aufgefordert wurde. dies wurde mehrfach von ihnen nicht eingehalten. punkt 5 im garten wurde die kostenlose mitbenutzung eingeräumt die ich hiermit zurückziehe und fordere sie auf diesen binnen 7 tagen zu räumen und ihre aufgestellten sachen zu entfernen. punkt 6 ich werde einen gutachter beauftragen nach auszug die räumlichkeiten auf schäden untersuchen zu lassen. sollte durch das gutachten festgestellt werden das schäden durch ihr fehlerhaftes verhalten entstanden sind, werde ich diese auf ihre kosten durch eine fachfirma beseitigen lassen. abschliessend noch ein persönliches wort meinerseits ich finde es schade das man innerhalb der familie zu solchen schritten gezungen wird. ---------------- das problem des schimmel besteht schon seit jahren. die mieterin (meine freundin) hat einen zeitvertrag über 5 jahre, welche jetzt noch eine dauer von 3 jahren hätte. das nächste ist der garten. dieser ist im mietvertrag so ausgewiesen das er zu der wohnung gehört, für welche miete gezahlt wird. der garten wurde immer auf selbstkosten bepflanzt und sehr schön hergerichtet. der angebliche müll in der garage sind kartonagen. das nächste ist der keller. in diesem war ein akuter rattenbefall, welcher die kompletten ordnungsgemäs gelagerten sachen zerstört hat, so das alles weggeworfen werden konnte. der keller ist in gemeinschaftsnutzung. der vermieter wohnt nicht mit im haus, es wohnt noch ein junges paar mit im haus. meine freundin ist so oder so auf wohnungssuche, aber mit hund ist hier sehr schwer eine zu finden, deshalb wird sie auch nicht bis zu diesem zeitpunkt eine wohnung finden die bezahlbar ist. ausserdem hat sie ende letztes jahr auf ihre kosten noch einen durchlauferhitzer eingebaut. die nachtspeicherheizung wurde mit ausdrücklicher zustimmung des vermieters richtig ausgebaut. es bestehen dennoch weitere heizmöglichkeiten die vollkommen ausreichend sind. der schimmel erstreckt sich übrigens über die komplette hintere hauswand, auch in die wohnung der oberen mieter. der schimmel dringt von der aussenwand in die innenwand des schlafzimmers der mieter. wie weiter vorgehen? ... Garage: Wenn die Wohnung mit Garage vermietet ist, dann kann die Mieterin diese auch weiterhin nutzen. ... Fotos machen, die andere Mieter als Zeugen zusätzlich parat haben.
Leserforumvon platho | Mietrecht | 2 Antworten | 19.08.2006 01:38
Ich habe noch nichts schriftliches von dem Vermieter erhalten , er hat mir aber angeboten das er mir eine Wohnung besorgt und den Umzug organiesiert , sowie die Kosten für Ummeldung übernimmt . ... Ich bin nun der letzte Mieter in dem Haus der dort noch wohnt , alle anderen Mieter haben im Nachbarhaus die Eigentumswohnungen von meinem Vermieter gekauft bzw. sind anstandslos woanders hin gezogen. ... Vermieter?)
Leserforumvon sch3lst | Mietrecht | 12 Antworten | 26.06.2008 14:59
Problem auch mit der nächsten Wohnung von den beiden. ... Wie die Mieter das unter sich ausmachen muss den Vermieter nicht interessieren. ... Das Problem ist dann nur, dass sie selbst das Geld eintreiben muss und nicht der Vermieter.
Leserforumvon calypso234 | Mietrecht | 9 Antworten | 27.03.2013 15:03
Es reicht, wenn der Mieter die Schlüssel an den Vermieter zurückgibt. ... Beginn des neuen Mietverhältnis, dann hätte dein Vermieter ein Problem. ... Der Vermieter wird wohl noch viel Freude mit diesem Mieter haben ----------------- ""
Leserforumvon Jk2309 | Mietrecht | 14 Antworten | 19.05.2016 23:23
Unser Vermieter will unsere Wohnung verkaufen. ... Zitat (von Jk2309):Unser Vermieter will unsere Wohnung verkaufen. ... Tatsächlich gilt das Vorkaufsrecht nur in diesem speziellen Fall: Nach § 577 BGB hat der Mieter einer Wohnung nur dann ein Vorkaufsrecht, wenn die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, während der Mieter schon darin lebt und der Vermieter die Eigentumswohnung an einen Dritten verkaufen möchte.
Leserforumvon caschmi | Mietrecht | 2 Antworten | 27.12.2002 12:15
Das Problem: Einen Tag vor Heiligabend hat sich der Hauseigentümer Zutritt in seine vermietete Wohnung verschafft, indem er hinter einem Gast, noch schnell mit hineinhüpfte. ... Der Vermieter darf grundsätzlich nur nach vorheriger Ankündigung wegen best. Gründe die Wohnung betreten.
Leserforumvon -Katie- | Mietrecht | 4 Antworten | 22.03.2007 11:17
Wir haben folgendes Problem: meine Großmutter ist im Herbst letzten Jahres nach langem Krankenhausaufenthalt verstorben und wir mussten ihr Haus samt Mieter verkaufen. ... Das Haus ist jetzt verkauft und die Mieter sollten bis Ende dieses Monats ausziehen, allerdings bekamen wir ein Schreiben vom Mieterschutzverband in dem stand dass sie wegen dieser oben genannten mündlichen Zusicherung und der Lärmbelästigung durch den neuen Vermieter die letzte Miete nur mit 50%iger Mietminderung zahlen wollen. ... Es ist jetzt seine Sache, die Mieter aus der Wohnung zu klagen.
Leserforumvon guest123-610 | Mietrecht | 9 Antworten | 05.10.2006 11:45
Hallo, unser Vermieter will unsere Wohnung fotografuiern um sie zu verkaufen. ... Daneben hindert der Umstand, dass die Wohnung vermietet ist, den Vermieter auch nicht am Verkauf der Wohnung. ... Samstage können zur Besichtigung herangezogen werden, Sonn- und Feiertage nicht, es sei denn der Mieter und Vermieter sind sich da einig.
Leserforumvon Anj.kel | Mietrecht | 8 Antworten | 22.12.2021 12:58
Ob er als Mieter dann irgendwo in der Sonne liegt, ist nicht relevant. Ob dieser Vermieter jetzt einem anderen die Wohnung überlassen hat, weißt du nicht. ... Wenn man gerichtsfest beweisen kann, das die Übergabe der Schlüssel berechtigt gefordert und unberechtigt verweigert wurden, hat der Vermieter ein Problem.
Leserforumvon retikulum11 | Mietrecht | 7 Antworten | 29.11.2018 19:16
Meine Freundin hat mal wieder ein Problem mit ihrer Mietgesellschaft. ... Am 29.11.2018 von cauchy Zitat (von retikulum11):Man muss den Schlüssel zur Wohnung bei der Verwaltung abgebenKein Mieter muss seine Schlüssel bei der Verwaltung abgeben. Wenn der Vermieter es ausreichend begründet, muss der Mieter Zutritt zur Wohnung gewähren.
Leserforumvon fb452674-59 | Mietrecht | 44 Antworten | 09.03.2020 12:05
Ich vermute, du meinst Mieter. Der Vermieter darf zum abgesprochenen Zeitpunkt die Wohnung besichtigen. ... Alternativ kann der Mieter wie der Vermieter auch Briefe schreiben mit typischerweise mehreren Terminangeboten.
Leserforumvon fb476731-59 | Mietrecht | 11 Antworten | 19.10.2017 14:42
Weil vom Vermieter aus passiert ja nichts. ... War es schon bei der Anmietung der Wohnung so? ... Einfach mal den Vermieter auffordern.
Leserforumvon Spocki | Mietrecht | 2 Antworten | 30.07.2010 19:26
Mietausfall, aber keine Ersatzunterbringung für den neuen Mieter. Die Hausratversicherung des neuen Mieters übernimmt ebenfalls keine Kosten für die Unterbringung, weil der neue Mieter erst am 01.o8. 2010 die neue Wohnung bezieht. Folgendes Problem: Keine der Versicherungen tritt für die Unterbringungs- und Umzugskosten des neuen Mieters auf, sodass sich der neue Mieter mit seinem Schaden an den Vermieter wenden wird, wegen Hotelkosten, zusätzlichen Umzugskosten und ähnliches!
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