106 Ergebnisse für „vermieter renovieren mieter schönheitsreperaturen“

Leserforumvon LS83 | Mietrecht | 11 Antworten | 18.10.2009 11:34
Anstrich die tapeten abfallen Folgende Formulierung ist dort zu finden: Der Mieter hat auf seine Kosten die Schönheitsreperaturen durchzuführen. ... Vermieter und Mieter sind sich einig, dass diese fristen erst bei Übergabe der Mietsache zu laufen beginnen. Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreperaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter im Allgemeinen nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die Schönheitsreperaturen in Küchen, Bädern und Dusche länger als ein jahr zurück so zahlt der Mieter 33% der Kosten, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 66%.
Leserforumvon JuleSt | Mietrecht | 25 Antworten | 25.06.2009 14:03
Muss die Genossenschaft dem Mieter die Möglichkeit geben selbser zu renovieren anstatt sich an den Kosten für die Modernisierung zu beteiligen? ... Renovieren also keinesfalls. ... Und noch immer frage ich mich, unter welchen Vorraussetzungen der Vermieter einem Mieter verbieten darf selber zu renovieren.
Leserforumvon Rolli99 | Mietrecht | 12 Antworten | 26.10.2005 06:29
Können die Mieter vom Vermieter verlangen, daß er den Flur auf seine Kosten renovieren lässt? ... Gibt es nicht auch fristen für *Schönheitsreperaturen* für Vermieter? ... Die Mieter renovieren hier auf keinen Fall.
Leserforumvon genese | Mietrecht | 2 Antworten | 13.01.2007 17:46
Er liest sich seinen 20 Jahre alten mietvertrag durch und entdeckt dies hier: "Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit die Schönheitsreperaturen ohne besondere Aufforderung durch den Vermieter nach Maßgabe des nachfolgenden Fristplanes durch eine Fachfirma ausführen zu lassen. ... Hätte er wirklich in diesen teilweise sehr kurzen abständen von einer Fachfirma Renovieren lassen müssen und muss das jetzt auchnoch dem Vermieter vorlegen? ... Also kann der Mieter die Wohnung besenrein verlassen.
Leserforumvon parklane7 | Mietrecht | 14 Antworten | 22.03.2013 00:03
Im nachhinein kann der Vermieter in dieser Beziehung nichts verlangen. ... Gar nicht renovieren und gar nicht entschädigen geht nicht. ... Kann mir jemand sagen, was genau zu Schönheitsreperaturen gehört?
Leserforumvon Leyana | Mietrecht | 7 Antworten | 22.09.2014 19:34
Heißt das nun das ich renovieren lassen muss von einen Fachmann? ... Der Vermieter ist nicht zu Schönheitsreperaturen verpflichtet. 2. ... Der Vermieter ist nicht zu Schönheitsreperaturen verpflichtet. 2.
Leserforumvon bobson | Mietrecht | 5 Antworten | 02.02.2007 12:20
Nun steht in unserem Vetrag folgende Klausel: a) Die Sschönheitsreperaturen trägt der Mieter bei Auszug. ... Die Klausel, dass der Mieter bei Auszug immer renovieren muss, ist ungültig. ... Ein Teilanstrich muss der Vermieter auf keinen Fall akzeptieren.
Leserforumvon Bandinho | Mietrecht | 18 Antworten | 13.06.2018 18:31
In unserem Mietvertrag steht folgendes: "Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten der Schönheitsreperaturen. ... In der Regen sind Schönheitsreperaturen alle 5-7 Jahre durchzuführen." ... Zitat:In unserem Mietvertrag steht folgendes: "Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten der Schönheitsreperaturen.
Leserforumvon detben | Mietrecht | 10 Antworten | 29.08.2012 16:54
Im Mietvertrag steht: " Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreperaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgener Maßnahme zu bezahlen." z.B : liegt die Erneuerung der Anstriche von Fenstern, Türen, Heizkörper,Versorgungsleitungen und Einbaumöbel länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 17% der Kosten u.s.w (2 Jahre = 34%; 3 Jahre = 51, 4 Jahre = 68%, 5 Jahre = 85%) Da die Fenster, Türen usw,. laut Mietvertrag alle 6 Jahre gestrichen werden müssen (keine starre Fristen) stellt sich für mich die Frage ob nach 5 jähriger Mietzeit etwas bezahlt werden. ... Zieht der Mieter vor Ablauf dieser Fristen aus muss er nicht renovieren" Dann braucht er meiner Meinung nach auch nicht zu bezahlen, oder ? ... Zieht der Mieter vor Ablauf dieser Fristen aus muss er nicht renovieren" Und diese Aussage vom Mieterbund wurde sicherlich so nicht getroffen. http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mietprobleme/miet-irrtuemer/renovieren.jsp ----------------- "" Am 29.8.2012 von detben ok, fange nochmal an: Mietvertrag: "dass im Allgemeinen Küche, Bäder und Toiletten nach 3 Jahren und die Haupträume der Wohnung nach 5 Jahren und die Nebenräume nach 6 Jahren zu renovieren sind" weiter steht folgendes : " Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreperaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgener Maßnahme zu bezahlen. in dem link: http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mietprobleme/miet-irrtuemer/renovieren.jsp steht noch folgendes: "Zieht der Mieter dann nach sieben Jahren aus, muss er renovieren.
Leserforumvon Cooper2k | Mietrecht | 16 Antworten | 11.01.2008 12:23
Aber ich weiß leider nicht , ob das auch auf meinen Mietvertrag passt, denn der Vermieter meinte das das auf den Vertrag nicht trifft, und hat schnell das Thema gewechselt. also zu dem Problem, anfang dez. hatten wir einen "schvollständigem" der wohnungsgesellschaft bei uns in der wohnung, der die wohnung begutachtet hat (da kam auch das gespräch wegen des nicht rechtsgültigem vertrages) mitte dezember sind wir dann ausgezogen (mietvertrag ende zum 31.12.07). aufgrund der aussage des sachvollständigem haben wir die wohnung versucht zu renovieren (leider hat das wohl nicht ganz genug gereicht), denn als dann am 02.01.08 die schlüsselabgabe war und der hauswart da war, schrieb er in den abschlussbericht rein, dass die wohnung schlecht renoviert sei. sagte aber das wohl nichts weiter kommen würde. und nahm die schlüssel entgegen. er riet uns auch die unterschrift auf dem abschlussbericht zu verweigern. gestern bekam ich post von der mietgesellschaft, das ich nun bis zum 17.01.08 zeit habe die wohnung ordnungsgemäß zu renovieren. da die wohungn nicht ordnungsgemäß renoviert worden ist. falls ich mich nicht kümmern würde, würden sie die mängelbeseitigung anderweitig vergeben, was ich dann selbstverständlich zu bezahlen hätte. ich habe mal die meinermeinung wichtigen passagen des mietvertrages abgeschrieben : --------------------------- Nr. 4 Erhalten der Mietsache (1)Der Mieter hat die Mietsache sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. ... Der Mieter darf nur mit Zustimung dfes Wohnungsunternehmens von der bisherieren Ausführungsart abweichen. ... Nun gibt es zu dem Problem, daß Ihr nun schon renoviert habt 2 Meinungen: Meinung 1: Ihr habt dem zugestimmt und Pech gehabt, bzw. habt die Wohnung durch Eure nicht fachgerechte Renovierung "beschädigt" und müsst nun diese wieder in Ordnung bringen Meinung 2: Ihr hättet nicht renovieren müssen und könnt Euch die Kosten vom Vermieter zurückholen.
Leserforumvon chroli | Mietrecht | 19 Antworten | 13.04.2007 10:45
Der Mieter führt auf eigene Kosten die Schönheitsreperaturen fachgerecht durch. ... Suind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreperaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten anteilig aufgrund eines KVA eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreperaturen während der Mietzeit Küchen, Bäder und Duschen länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33% der Kosten, länger als zwei Jahre 66%. ... Der Mieter ist berechtigt, den Kostenvoranschlag eines anderen Malerfachbetriebes vorzulegen, oder die Schönheitsreperaturen fachgerecht in neutraler Ausführung selbst durchführen.
Leserforumvon solala0815 | Mietrecht | 13 Antworten | 22.03.2010 10:12
Also wenn ich das Ganze richt verstanden habe, muss ich nicht renovieren. ... Am 23.3.2010 von solala0815 Was meint Ihr, sollte ich dem Vermieter vorab aus Fairness-Gründen schon mal Bescheid geben, dass ich nicht renovieren muss und werde? Am 23.3.2010 von guest-12326.03.2010 18:51:32 Warum solltest du nicht renovieren müssen?
Leserforumvon cologne2006 | Mietrecht | 13 Antworten | 25.04.2007 16:37
Muss ich diese selber Renovieren ? ... Am 26.4.2007 von Irene-Marie Fragt sich, wie der Vermieter auf die Idee kommt, dass der Mieter die Treppe renovieren soll. ... Am 27.4.2007 von Michael32 Vieleicht rückst Du auch mal mit der Information raus, was zum Thema Schönheitsreperaturen im MV steht ??
Leserforumvon StefanSMS | Mietrecht | 9 Antworten | 19.02.2018 11:41
Also der Mieter muss sich mit Maximla 150 an den Schönheitsreperaturen beteiligen. ... Also der Mieter muss sich mit Maximla 150 an den Schönheitsreperaturen beteiligen. ... Dann müsste man überlegen, was Mieter und Vermieter damit erreichen wollten.
Leserforumvon reimann | Mietrecht | 8 Antworten | 27.04.2006 09:06
Nun habe ich im Vertrag entdeckt: Bei Auszung hat der Mieter die Mieträume im geräumten, vollständig renovieren und in sauberen, mängelfreien Zustand zurückzugeben. ... Vertrag kann der Vermieter 200 EUR als Sicherheit für die Abrechnung einbehalten, gilt dies für je offene Abrechnung oder für beide Abrechnungen ??? Am 27.4.2006 von Specht Gibt es noch zusätzlich im Mietvertrag Klauseln bzgl. der Schönheitsreperaturen?
Leserforumvon go481954-10 | Mietrecht | 27 Antworten | 11.05.2019 22:48
Der Vermieter schuldet keine Schönheitsreperaturen. ... Der Vermieter schuldet keine Schönheitsreperaturen. ... Führt der Mieter Schönheitsreperaturen gleichwohl aus, hat dies fachgerecht zu erfolgen.Das steht unter dem Punkt Schönheitsreparaturen.
Leserforumvon daddeln | Mietrecht | 7 Antworten | 20.02.2017 21:53
Folge: Der Mieter muss überhaupt nicht renovieren. ... file=186c50-1487631515.jpg Erklärung Schönheitsreperaturen http://www.bilder-upload.eu/show.php?... Am 21.2.2017 von cauchy Zitat (von Banane123):Hat der Mieter nur rumgeschmiert, sieht die Wohnung nach Renovierung schlechter aus als zuvor weil nicht annähernd fachmännisch ausgeführt, hat der VM das Recht auf Kosten des Mieters die Wohnung renovieren zu lassen.
Leserforumvon Sarah3 | Mietrecht | 11 Antworten | 04.06.2007 02:12
Meiner Meinung nach bewegen wir uns hier in einer Grauzone und da wird es nur möglich sein ein vernünftiges Gespräch zwischen Vermieter und Mieter herbeizuführen. ... Es ist einfach übertrieben, alle 3-7 Jahre zu renovieren ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand. ... Am 4.6.2007 von Michael32 Ja Morti, für die netten und ehrlichen VM gebe ich Dir Recht, aber denen, die meinen, der Mieter muss Miete zahlen + alle Reperaturen und Instandsetzungen + am besten jährlich renovieren, denen geschieht es recht....
Leserforumvon niggo000 | Mietrecht | 26 Antworten | 16.04.2009 00:04
Nun zu meinen Fragen muss ich die Wohnung überhaupt streichen bzw. renovieren wegen den rissen bzw. den Farbabblätterungen in der Küche, ich habe diese ja nicht verursacht. ... Um was kümmert sich der Vermieter und um was muss ich mich nun kümmern? ... Nur leider bin ich ein bisschen nervös nicht das der vermieter dan hier alles auf meine Kosten renovieren lässt.
Leserforumvon Herr_Katz | Mietrecht | 11 Antworten | 09.01.2014 22:24
Der Mieter hat ferner vom Vermieter gesetellte Textielböden bei Bedarf fachgerecht reinigen zu lassen. b) Der Mieter ist auch bei beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreperaturen nach Bedarf fachgerecht durchzuführen wenn die Zeitfolge nach §16 Ziff. 4a seit Übergabe der Mietsache bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreperaturen verstriche sind. ... Der Mieter kann Zahlungsverpflichtungen dadurch abwenden, dass er die Schönheitsreperaturen fachgerecht selbst durchführt. ... Gericht=bgh&Art=en&sid=d52d68d1febf34ceb4dfe3a48c737d26&nr=31080&pos=0&anz=1 Erst kürzlich ausgeführte Renovierungen könnte der Mieter nachweisen bzw. dem Vermieter darlegen und der Vermieter könnte den demzufolgende nicht renovierungsbedürftigen Zustand dieser Sachen überprüfen.
123·5·6