500 Ergebnisse für „vermieter schloss miete wohnung“

Leserforumvon Aldonah | Mietrecht | 24 Antworten | 26.03.2012 14:56
Habe meine alte Wohnung fristgerecht gekündigt. Was der Vermieter nicht einsehen möchte und im April weiter Miete haben möchte. ... Und hat er Anspruch auf weitere Miete von mir im April?
Leserforumvon guest-12306.05.2014 18:08:41 | Mietrecht | 11 Antworten | 05.05.2014 21:07
Hallo Ihr lieben, hab da mal ne frage bin rein rechtlich ne null naja ne 0,5 also ich hab meine wohnung auf den 30. juni gekündigt habe aber mit meinem Vermieter die Schlüsselübergabe am 2Mai gemacht mit der Bedingung ich habe noch einen Schlüssel wenn ich mal rein will ps. er will die Wohnung streichen weil er sie verkaufen will und weil er ja so nett ist überweise ich ihm die Miete für Mai nur Kalt nicht warm och wie nett der doch ist... heute bekomme ich eine mail und mich trifft fast der Schlag Sehr geehrter Herr xxxx, falls sie noch in die Wohnung wollen ich habe das Schloss ausgewechselt das ich es ihnen wieder geben kann ps hab nie gesagt das ich das schloss haben will kann er doch behalten der dödel ... na toll jetzt hat er das schloss ausgewechselt kann ich meine kaltmiete für den Monat mai zurückverlangen.... ... Ich habe die Miete für diesen Monat gezahlt - er wechselt das Schloss aus - ... danke ----------------- "" Am 6.5.2014 von Liane46 quote:ps hab nie gesagt das ich das schloss haben will kann er doch behalten der dödel ... ... Ja, das IST nett, denn du bist eigentlich verpflichtet, die komplette Miete einschließlich Nebenkosten bis zum Schluß zu zahlen. ----------------- "" Am 6.5.2014 von sunnyboy171981 1.Wenn ihr euch so geeinigt habt, dass der Vermieter die Wohnung wieder in ein für Ihr Vermiet-/verkaufbaren Zustand versetzen darf ist es zulässig DEIN Schloss gegen ein eigenes auszutauschen, solange er dir den Zugang ermöglicht, was ich denke ich auch der Fall ist wenn ich deinen Beitrag lese. 2.
Leserforumvon Wald-Lichtung | Mietrecht | 5 Antworten | 18.11.2008 10:34
ein vermieter bekommt seitens des mieters eine ordentliche kündigung. im kündigungsschreiben ist ersichlich, dass der mieter sich an einem bestimmten datum mit dem vermieter in verbindung setzen möchte zwecks schlüsselübergabe. an dem erwähnten termin meldet sich der mieter nicht und der vermieter sucht ihn schließlich 14 tage nach fristüberschreitung auf. auf dem klingel und briefkastenschild ist der name des mieters noch vorhanden. beim klopf und klingelvorgang öffnet niemand die tür. der vermieter beschliesst das schloß aufzubrechen da er u.a. noch keine miete für november erhalten hat. die wohnung sieht ausgeräumt aus lediglich ein paar gegenstände des mieters sind noch vorhanden. der vermieter baut ein neues türschloss ein. jetzt ist der mieter aufgetaucht der die letzten gegenstände aus der wohnung holen wollte. da er die tür nicht öffnen kann sieht er sein recht auf unverletzlichkeit der wohnung verletzt. frage: der mieter ist zwar widerrechtlich 14 tage länger in die wohnung geblieben kann dies aber mit einem ärztlichen attest nachweisen. weiterhin war der mieter bereit sich im laufe des monats november mit dem vermieter in verbindung zu setzen. es folgten seitens des vermieters auch keine mahn -briefe sondern er hat die tür aufgebrochen und anscheint die im briefkasten nochv vorhandene post wurde einfach ausgeräumt. frage: ist der vermieter vielleicht doch berechtigt dies zu tun? ... Soll der VM hier vertragsbrüchig werden, weil der alte Mieter seinen Kram nicht weggebracht hat und sogar die Miete noch schuldet.
Leserforumvon mystery00 | Mietrecht | 34 Antworten | 25.10.2010 16:09
Ich habe eben erfahren das mein Vermieter das Schloss von meiner Wohnung getauscht hat, und er mich meine Sachen erst dann abholen lässt, wenn ich ihm min. 1000€ für rückständige Mieten in Bar vorbei bringe. ... Möglich ist dieses Sicherungsrecht aber eigentlich nur, wenn der Vermieter die Wohnung betreten kann. ... Hat der Mieter beispielsweise die Miete gemindert und der Vermieter hat diese Minderung nicht akzeptiert, besteht noch keine berechtigte Forderung.
Leserforumvon karlotto | Mietrecht | 3 Antworten | 15.11.2005 07:59
Ich hab ihr geraten, die Miete zu bezahlen und den Vermieter um den Schlüssel zu bitten, dass sie sich eine andere Wohnung suchen kann. ... Ich kenn sie jetzt schon ein paar Jahre, und das ist die dritte Wohnung, wo es so passiert, weil sie immer wieder was findet, um die Miete nicht zu bezahlen. ... Wohnung" sich Probleme mit dem Vermieter selbst schafft/konstruiert, wird sie sich sicher auch selbst zu helfen wissen.
Leserforumvon Nitum | Mietrecht | 24 Antworten | 03.02.2010 22:06
Dieser bekam das Geld für die Miete vom Amt (Sozialamt?). ... Mein Vater wechselt daraufhin das Schloss aus, und lässt die Wohnung räumen (alle Gegenstände wurde protokolliert, fotografiert und eingepackt verwahrt). ... ----------------- "" Am 4.2.2010 von Bewährungshelfer Das kann ich nur bestätigen und steht - soweit ich mich erinnere - sogar so im Gesetz: Auf Wunsch des Leistungsempfängers wird die Miete direkt an den Vermieter überwiesen.
Leserforumvon sudeki | Mietrecht | 13 Antworten | 16.11.2006 20:42
Ihr Vermieter Will den schlüssel reinstecken geht nicht (mein eigenes Schloss) ich schau mir das schloss und vor allem die Hausnummer genau an das ist tatsächlich meine Tür also das schloß wurde ausgewechselt Nungut vieleicht war ja was also Vermieter angerufen und gefragt was sache ist. ... Sprich so ein Quer-Schloss. ... Also ich behaupte jetzt als noch Mieter, jeder Vermieter der nicht mal seine ausstehende Miete anmahnt, ist vermutlich nicht in der Lage sein Eigentum richtig zu verwalten.
Leserforumvon Amely-B | Mietrecht | 10 Antworten | 15.06.2020 23:24
Jede dieser Personen könnte noch über Schlüssel zur Wohnung verfügen. ... Am 16.6.2020 von cauchy Wenn der Miter nicht möchte, dass der Vermieter hineingeht, dann sollte er das Schloss tauschen. Wenn der Mieter keine Miete mehr zahlen möchte, sollte er den Vermieter machen lassen und dann die Miete ab dem Zeitpunkt zurückfordern, ab dem der Vermieter ohne Genehmigung des Mieters die Wohnung betreten und mit dem renovieren angefangen hat.
Leserforumvon Pulli | Mietrecht | 8 Antworten | 02.04.2004 13:32
Nun ist der Vermieter einfach hingegangen und hat das Schloss ausgetauscht und er kann nicht mehr in seine Wohnung. ... Genausowenig wie "dein Bekannter" das Recht hat, kostenlos die Wohnung zu nutzen, genausowenig hat der Vermieter während der Mietzeit das recht, das Türschloss der Wohnung auszutauschen. ... Ohne Zustimmung des Mieters darf er die Wohnung nicht betreten und auch kein Schloss auswechseln.
Leserforumvon Phi | Mietrecht | 5 Antworten | 14.06.2022 16:25
Hallo ich habe zusammen mit 1 Paar in meiner Wohnung angemeldet, aber ich wohne nicht in der Wohnung, diese Paar zahlt mir Monatlich Miete, seit 3 Monate sie zahlen mir nicht mehr, ich habe sie den Vertrag fristlos gekündigt und verlange die Ausräumung, keine Reaktion, ob ich den Schloss von Wohnungstür tauschen darf? ... [editmessage]-- Editiert von Daskalos am 14.06.2022 17:50[/editmessage] Am 14.6.2022 von eh1960 [quote=Phi]Mieter zahlt Miete nicht darf ich Wohnungstür Schloss tauschen?... [quote]Hallo ich habe zusammen mit 1 Paar in meiner Wohnung angemeldet, aber ich wohne nicht in der Wohnung, diese Paar zahlt mir Monatlich Miete, seit 3 Monate sie zahlen mir nicht mehr, ich habe sie den Vertrag fristlos gekündigt und verlange die Ausräumung, keine Reaktion, ob ich den Schloss von Wohnungstür tauschen darf?
Leserforumvon andi_bone | Mietrecht | 13 Antworten | 20.11.2011 17:23
Daher habe/ hatte ich die Wohnung noch drei Monate an der Backe (Miete habe ich normal weiterbezahlt). ... Ich habe noch zwei Wochen Mietvertrag und kann nicht mehr in die wohnung, zahle aber volle Miete?! ... Ich habe meinem Vermieter nicht erlaubt die Wohnung zu betreten.
Leserforumvon Zeckenhenker | Mietrecht | 3 Antworten | 03.06.2007 09:15
hallo, ich habe folgendes problem: ich bin letztes jahr in meine damalige wohnung gezogen, klingel und briefkasten wollte der vermieter in den nächsten tagen montieren. im wohnzimmer ging kein licht, keine steckdose, die toilette und dusche hatten ständige vertopfung. an der küchenwand tropfte eine wasserperle nach der anderen infolge einer defekten wasserleitung. da keine post zugestellt worden konnte, wurden sämmtliche briefe an meinen arbeitgeber geschickt, es folgte die kündigung da mein chef meinte das ich obdachlos sei... ich nicht dieser adresse angehöre. ich habe dann die miete verweigert, erst nach montage des brief- kastens und klingel würde ich die miete weiterbezahlen... doch der vermieter meinte das es nicht seine aufgabe sei!!! ... beim ersten streit habe ich die polizei rufen müssen, da der vermieter einfach in meiner wohnung stand und das schloss austauschen wollte... der hat damals eine anzeige wegen hausfriedensbruchs bekommen. von einer nachbarin habe ich erfahren das es sich noch nichtmals um die hauseigentümer handelt. was kann ich machen? ... Um die Wohnung einfach zu räumen bedarf es einer Räumungsklage durch einen GV, was jedoch mit erheblichen Kosten verbunden ist.Wie lange wurde keine Miete mehr gezahlt??
Leserforumvon ullebap | Mietrecht | 9 Antworten | 04.12.2014 12:07
Kann ich die Kosten dafür von der nächsten Miete abziehen? ... Ich werde die Frist abwarten und falls keine Reaktion erfolgt im nächsten Monat die Miete um 55€ reduzieren (Kosten anrechnen) und dies dem Vermieter mitteilen. ... Da der Vermieter Schlüssel meiner Wohnung nicht hergibt, tauschte ich den Schließzylinder auf seine Kosten aus.
Leserforumvon fb446892-94 | Mietrecht | 5 Antworten | 29.09.2016 13:49
Hallo zusammen Beide sind Hauptmieter Meine Ex hat am 02.08.2016 Schloss ausgetauscht ich darf nicht mehr in die gemeinsame Wohnung , Sie sagte mir der Vermieter hat es Ihr erlaubt . ... Sie verlangt weiter hin von mir das ich die Miete zahle , ich soll mir aber eine eigene Wohnung nehmen Sie möchte die Wohnung behalten wo Sie jetzt drin ist. ... Und wenn meine Ex sagt der Vermieter hat es Ihr erlaubt mit dem Schloss ohne das ich davon wusste und der Vermieter sagt die haben nichts erlaubt die wissen von garnichts hat die da nicht eine Falsch aussage gemacht.. 58 Seiten Wahtsapp Chat mit Ihr habe ich auf meinen PC gespeichert und immer wieder schreibt Sie ich habe nicht das recht in diese Wohnung zu gehen , ich soll mir eine eigene Wohnung suchen kann Sie dann so einfach von mir die Miete verlangen?
Leserforumvon Lena321 | Mietrecht | 12 Antworten | 01.08.2019 17:15
Der Vermieter hat m.E. keinen Anspruch mehr auf die Miete. ... Der Vermieter hat m.E. keinen Anspruch mehr auf die Miete. ... Damit hat der Vermieter im Grundsatz gegen den Vormieter einen Anspruch auf die Miete.
Leserforumvon aqua0 | Mietrecht | 2 Antworten | 26.06.2012 17:51
Der Vermieter gibt seinen Wohnungsschlüssel unangemeldet und nicht abgesprochen "Freunden" die in die Wohnung kommen, welche ihrerseits wieder Bekannte oder Geschäftspartner in die Wohnung einlassen. Es gäbe einen Mitbewohner, der die Wohnung auch direkt von dem Vermieter mietet (kein Mieter-Untermieter-Verhältnis). ... ----------------- "" Am 26.6.2012 von Liane46 Du kannst problemlos das Schloß an deinem Zimmer wechseln.
Leserforumvon Schemo | Mietrecht | 11 Antworten | 05.02.2010 00:03
hallo wie ist das wenn man als mieter das schloss austauscht und z.b. man 2 tage nicht da ist und ein feuer ausbricht und man dem vermieter keinen schlüssel gegeben hat...? kann da die versicherung vom vermieter sagen, dass sie nicht zahlt und das ich zahlen muss weil ich dem vermieter den schlüssel nicht gegeben habe? ... Die Kosten werde ich von der Miete abziehen, wenn er die Kosten nach Fristsetzung nicht zahlt.
Leserforumvon loriotmd | Mietrecht | 12 Antworten | 14.11.2006 20:54
Solltest du dich jetzt entschliessen keine Miete zu zahlen, wäre dies ein grund für die Vermieterin dich aus der Wohnung zu schmeissen, wegen Mietverstoss! ... Um Sicher zu gehen das deine Vermieterin nicht nochmal in deinen Wohnung geht ohne Schlüsseldienst, solltest du zum Baumarkt gehen und dir dort nen Schloss kaufen für die Tür. ... Der Vermieter darf nur in die Wohnung, wenn Gefahr in Verzug ist (Brand, Wasserschaden) und du nicht da bist.
Leserforumvon Peterwellesberg | Mietrecht | 23 Antworten | 13.12.2009 17:44
Unser Vermieter forderte uns dann bald auf die kompl Miete zu zahlen. ... Wenn ihr gewitzt seid, taucht ihr morgen in "eurer" Wohnung auf, tut empört "was machen sie in unserer Wohnung" - werft die Handwerker raus, tauscht das Schloss aus und wartet dann ab, bis der Vermieter sich meldet - denn im Moment ist es ja "eure" Wohnung. ... Man kann sofort kündigen und die Kündigungsfrist läuft auch ab sofort und nicht erst ab Datum des Mietbeginns. quote:Wenn ihr gewitzt seid, taucht ihr morgen in "eurer" Wohnung auf, tut empört "was machen sie in unserer Wohnung" - werft die Handwerker raus, tauscht das Schloss aus und wartet dann ab, bis der Vermieter sich meldet - denn im Moment ist es ja "eure" Wohnung.
Leserforumvon Andreas Nachrichter | Mietrecht | 18 Antworten | 31.03.2019 16:10
Es war (angeblich) mein Vermieter, ich hätte seit sechs Monaten keine Miete gezahlt. ... Ich sollte das Schloss wohl jetzt mal tauschen lassen... ... Genauso kommt mir das vor. ... natürlich darf der Vermieter in Deutschland nicht einfach so in die Wohnung.
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