5 Ergebnisse für „vermieter vormieter nachbarin zähler“

Leserforumvon guest-12318.10.2010 10:47:51 | Mietrecht | 1 Antwort | 07.01.2010 19:47
Laut Vormieter und laut Vermieter gibt es für jede Mietpartei einen eigenen Stromzähler. ... Es gibt also nur einen Zähler! ... Muss der Vermieter einen weiteren Zähler einbauen lassen?
Leserforumvon go451240-65 | Mietrecht | 26 Antworten | 06.10.2016 22:17
So, da sich mein Vermieter anscheinend nicht kümmert (eine Nachbarin hat z.B. kaputte Rolladen seit 6 Monaten), wollte ich fragen wie ich dezent meinen Vermieter dazu bringen kann etwas zu tun. ... Zitat (von go451240-65):So, da sich mein Vermieter anscheinend nicht kümmert (eine Nachbarin hat z.B. kaputte Rolladen seit 6 Monaten), wollte ich fragen wie ich dezent meinen Vermieter dazu bringen kann etwas zu tun. ... Vielleicht ist der Zähler wo anders als du denkst !!
Leserforumvon Bertone-Fahrerin | Mietrecht | 24 Antworten | 18.02.2024 13:31
, die Nachbarn behandeln uns von oben herab, der Vermieter genauso, wir werden echt behandelt wie die letzten Asozialen, und genau so spricht man auch über uns bei Leuten, die wir überhaupt nicht kennen, und die uns auch überhaupt nicht kennen, aber trotzdem verbreitet man die Lügen einer Nachbarin frohen Mutes immer weiter. ... Dann evtl. gehts zur Mietminderung, die euch vermutlich nichts hilft und den Vermieter zu nichts bewegt. ... Der Vermieter ist unheimlich genervt von der Mängelliste, die sich in dieser Wohnung angehäuft hat.
Leserforumvon developer33 | Mietrecht | 35 Antworten | 29.02.2012 10:49
Ich weiß von einer Nachbarin, dass der Vermieter in der Wohnung war, meine Energiespar-Heizkörperventile waren abmontiert und durch Standard-Ventile ersetzt worden, während ich auf der Arbeit war. ... Dem Vermieter ist bekannt, dass ein Guthaben durch die NK Vorauszahlung in ausreichender Höhe vorhanden ist, die Zähler wurden alle abgelesen... ... Berufslose, also Makler werden dann genommen, wenn vermieden werden soll, dass der Nachmieter mit dem Vormieter in Kontakt kommt.....könnte der Vormieter doch auf versteckte Mängel hinweisen.... ----------------- "" Am 1.3.2012 von guest-12322.08.2012 17:44:40 quote:Das Amtsgericht Hamburg (45 C 74/02, Urteil vom 16.12.2002, MieterJournal 1/2003 S. 10) setzt eine Frist von 3 Monaten an, die je nach den Umständen des Einzelfalls kürzer oder länger sein könne. ???
Leserforumvon Moonix | Mietrecht | 47 Antworten | 11.12.2016 19:00
Ich dachte er hat sie abgelesen, als der Vormieter ausgezogen ist. ... Ich gehe davon aus, dass die Heizungsableser vor Ort waren, als der Vormieter ausgezogen ist. ... Jede Wohnung hat ihren eigenen Zähler!
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