Vermieterin verlang Bezahlung der neuen Dusche
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Am 31.3.2016 von P-Ratlos Der Knaller ist die Vermieterin hat die Rechnung auf meinen Namen schreiben lassen. ... Am 31.3.2016 von 0815Frager Zitat (von P-Ratlos):Der Knaller ist die Vermieterin hat die Rechnung auf meinen Namen schreiben lassen. ... Der Wasserschaden ist von Ihrer Wohngebäude versicherung übernommen wurden.
Hi, Wir haben heute eine Abmahnung vom Anwalt unserer Vermieterin bzw. ... Viele glauben, nur weil ein Schreiben von einem Anwalt kommt, müssen sie etwas tun/zahlen - dem ist nicht so. ... Gerichtskosten werden nicht billig, habt ihr eine Versicherung ?
Hat sich die Vermieterin legal verhalten?
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Am 3.11.2017 von Akkarin Und was ermittelt die Versicherung dann? ... Am 4.11.2017 von 0815Frager Zitat (von Akkarin):Und was ermittelt die Versicherung dann? ... Also was soll die Anleitung zur Straftat, nur um Beiträge zu schreiben?
Die Vermieterin möchte den Kostenvoranschlag nicht machen, sie besteht auf die 600 Euro. ... Falls nicht, würde ich die Kaution nahc 6 Monaten in einem gerichtsfesten Schreiben einfordern und dann einklagen. ... Am 18.9.2019 von spatenklopper Die Versicherung hat den Regulierungswillen geäußert und eine berechtigte Forderung an die Vermieterin gestellt, wenn diese es ignoriert, ist es allein ihr Verschulden.
Aus diesem Grund zahlt auch keine Versicherung! ... In den meisten Fällen reicht schon an Schreiben vom Mieterverein und die VM "knicken" ein. aD Am 11.9.2008 von guest123-2122 --- editiert vom Admin Am 11.9.2008 von guest123-2128 --- editiert vom Admin Am 11.9.2008 von guest123-2122 --- editiert vom Admin Am 11.9.2008 von guest123-2128 --- editiert vom Admin Am 11.9.2008 von Michael32 Die Versicherung hat doch bezahlt. ... Wenn die Vermieterin nicht zahlt, dann solltest Du einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken.
Wir haben leider das Pech, eine gefühlt eher ängstlich- bis paranoide Vermieterin zu haben. ... Das Schloss können sie austauschen und würde selbiges der Vermieterin sagen. ... Bei Feuer-und Wasserschaden ist die Versicherung zuständig und bei Kleinigkeiten, wie z.B. ein gekipptes Fenster, wird das nicht zum Notfall zählen, wer hier für die Kosten der aufgebrochenen Türe zuständig wäre?
Es hat sich nun herausgestellt das die Versicherung der Vermieterin jegliche Kosten ablehnt, da die Dame bei dem Abschluss der Versicherung im Dezember 2013 falsche Angaben gemacht hat und auch bei dem letzten Schadensbesichtigungstermin im Dezember 2014 die Versicherung angelogen hat. Die Vermieterin hat nun, die Firma die ursprünglich durch die Versicherung beauftragt wurde selbst beauftragt. ... Vielen Dank und Liebe Grüße Tina ----------------- "" Am 12.1.2015 von kathi2008 Ich halte das Schreiben für unnötig.
welchen ich meiner Versicherung melden sollte und getan habe, Kaution wurde bei der Wohnungsübergabe an mich zurück gegeben. Nun muss ich der Versicherung einen Kostenvoranschlag vorlegen, den ersten Kostenvoranschlag den ich von der Vermieterin erhalten habe war eine selbstgerechnete sache auf Grundlage einer alten Rechnung, also bat ich sie mir ein aktuelles Angebot zukommen zu lassen. ... In der Nebenkostenabrechnung sind nun rund 380 Euro Guthaben, die von der Vermieterin laut ihrem Schreiben einbehalten werden bis zur Klärung des Versicherungsfalls.
Daraufhin, bekamen wir ein schreiben vom Anwalt unserer Vermieterin, dass wir das austauschen des gesamten Laminates bezahlen müssten, da wir den Boden nicht richtig gepflegt hätten. ... Diese Versuchte allerdings das Geld von unserer Versicherung zu bekommen. Wir haben denen dann das schreiben unseres Anwaltes weitergeleitet.
Hallo, letzte Woche bekamen wir ein Schreiben in dem Uns folgendes mitgeteilt wurde. ... Die neue Vermieterin teilte uns somit mit, das Sie die neue Vermieterin sei, seit wann usw. ... Dies geschah auch nach mehreren Nachfragen und Schreiben nicht.
Ich habe daraufhin die Vermieterin kontaktiert, da ich mein Geld gerne wieder hätte. Der Wasserschaden war nicht meine Schuld, darum sollten die anfallenden Kosten von der Versicherung der Vermieterin übernommen werden. ... Ist die Vermieterin im Recht?
Ob die Versicherung da 100% übernimmt? ... Ob die Versicherung da 100% übernimmt? ... Außerdem haben wir am Ende der Renovierungsarbeiten gemäß ihrer Forderung ein Schreiben aufgesetzt indem wir bestätigt haben, dass für 3 Monate keine Miete gezahlt wurde, welches sie an die Versicherung weitergeleitet hat.
(nicht unser verschulden) Am 09.06.2011 kamen dann morgens die Versicherung mit Gutachter. ... Am 23.06.2011 meinte die Vermieterin das die Versicherung die Ferienwohnung nicht übernimmt, dass wir auf den Kosten selber sitzen bleiben würden. ... Am 04.07.2011 morgens habe ich die Vermieterin nach diesem Schreiben gefragt und sie meinte das sie es nicht unterschreibt, da wir noch mal über den Auszugstermin sprechen müssen.
Nochmal privat einen Brief schreiben? ... Wenn der Vermieterin das Angebot der Versicherung nicht passt, dann wird sie Dich verklagen müssen (mit dem Risiko, dass das Gericht einen Schaden von 0 EUR feststellt). Das meldest Du dann Deiner Versicherung.
Nun will die Vermieterin den gesamten! ... Meine Versicherung übernimmt den Schaden nicht, weil die meint, es wäre normale Abnutzung. ... Ich habe vor der Vermieterin ein Schreiben zukommen zu lassen, in dem ich sie bitte, mir einen Beleg vom Kauf des "alten" Teppichs zukommen zu lassen.
Zeitgleich bekam ich ein Schreiben ihrer Anwältin,daß es ausreichen würde mit Heitungsluft zu trocknen und das ich keine Modernisierung! ... Bekannten erging es so, wurde alles von der Versicherung bezahlt. Natürlich benötigt man dafür zuerst die Zusage der Versicherung.
bitte helft mir: 1. das umzugsunternehmen hat das treppenhaus beim auszug beschädigt und der vermieterin schriftlich bestätigt, für den schaden aufzukommen. jetzt wollen die nicht soviel zahlen, wie die vermieterin will und sie zieht uns einfach wahrlose 120euro von der mietkaution ab (sie hätte das treppenhaus nun selbst gestrichen...) 2. die hälfte der mietkaution haben wir bei auszug bekommen, die andere hälfte hat die vermieterin seit nun über 6 monaten einbehalten (der nebenkostenabrechnung wegen). wir forderten schriftlich mit zahlungsziel von 14 tagen die restkaution ein. wir erhielten nun ein schreiben, dass sie erstmal 120euro fürs treppenhaus einbehält, uns nochmal einen geringen betragt überwiesen hätte (200 euro) und will weiterhin auf die nebenkostenabrechnung ihrer hausverwaltung warten. was sollen wir um himmels willen tun????? ... Umzug, da steht es dann drin für wieviel die haften, man kann auch einen Nachweis der Versicherung verlangen.
Heute haben wir von unserer Vermieterin ein Schreiben bekommen, dass ein Teil der Nebenkosten (Grundsteuer, Versicherung, Straßenreinigung, allg.
Die Vermieterin sieht nicht ein die Rechnung zu bezahlen, weil es ja mein "Verschulden" ist. ... Meine Vermieterin meinte lediglich, dass sie einen rufen wird, der sich das anschaut. ... Nun bezahlt eben die Versicherung nur den Zeitwert und nicht den ganzen Preis und meine Vermieterin möchte nun, dass ich ihr den Restpreis überweise.
Wir haben die Vermieterin benachrichtigt. ... Die Versicherung will uns, falls es zu einem Rechsstreit vor Gericht kommen solle, laut ihrem Schreiben vertreten. ... Wenn die Vermieterin im Recht wäre, kann sie klagen und die Versicherung würde, wenn die Klage Erfolg hat, die Kosten dann übernehmen.