Ein WG-Vertrag oder ähnliches wurde nie geschlossen, aber es wurde mal mündlich besprochen, das wir eine 3-monatige Kündigungsfrist vereinbaren (entfällt,wenn ein Nachmieter gefunden wird), falls jemand ausszieht. ... Wir hatten aber, wie gesagt, bei der WG-Grüdnung uns nur mündlich auf eine 3-monatige Kündigungsfrist geeinigt. ... Ein fehlender schriftlicher Vertrag stellt für den Mieter einen Vorteil dar.
Ich habe lt Vertrag 3 Monate Kündigungsfrist, habe es aber wegen ihres Zustandes nicht mehr dort ausgehalten. ... Ich habe für eine WG eine relativ hohe Kaution hinterlegt (1100) und bin mir nicht mal sicher ob in einer WG eine Kündigungsfrist von 3 Monaten überhaupt rechtlich sein kann... ... Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate - laut Vertrag und für 3 Monate müssen Sie auch Miete bezahlen, wie auch die vertraglich vereinbarten Nebenkosten.
Zu meiner Frage: Ich wohne in einer WG und es ist so das kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinen Mitbewohnern bzw. dem Vermieter besteht. ... Muss ich mich an die dreimonatigen Kündigungsfrist halten wenn ich ausziehen möchte?
Hallo zusammen, ich werde demnächst aus meiner jetzigen WG ausziehen. ... Daher habe ich auch Zweifel an der angegebenen Kündigungsfrist. ... Zwei Mitbewohner treten zum 31.10. aus der WG und dem Mietvertrag aus.
X möchte aus einer 3er WG (X,Y,Z) ausziehen, in der X, Y,Z alle im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen sind. Im Mietvertrag ist nur von der "normalen" Kündigungsfrist von drei Monaten die Rede. ... Angenommen der Vermieter stellt sich quer und Y und Z auch, bedeutet dies, das X nie aus dem Vertrag raus käme.
Ich wohne in einer 2er-WG und das Klima ist nicht mehr zu retten. ... Am 8.7.2008 von Jotrocken 1) Steht doch im Vertrag: Wenn Uneinigkeit besteht, kann nur gemeinsam gekündigt werden. ... Im Zweifel werden also wohl die gesetzlichen Fristen gelten, also 3 Monate Kündigungsfrist. 3) Gar keine. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Welche Kündigungsfrist bei Untervermietung
4,5 von 5 Sterne
Hallo, wir sind eine 3er WG. ... Diese Regelung gilt auch, wenn Untermieter und Hauptmieter k e i n e n schriftlichen Vertrag geschlossen haben. (!) ... Übrigens: Ohne (schriftlichen) Vertrag kann der Hauptmieter seinen Untermieter auch nicht verpflichten, sein Zimmer beim Auszug zu renovieren.
Wir sind eine 3er WG und haben einen Vertrag, bei dem wir alle drei als gemeinsame Hauptmieter eingetragen sind. ... Wir wohnen bereits sechs Jahre in der WG, mit der Unterschrift würde unsere Kündigungsfrist anscheinend wieder auf drei Monate herabsinken. ... Ist der alte Vertrag mit dem Auszug des Mitbewohners erloschen?
Am 19.9.2016 von Anitari Ist B immer noch laut Vertrag Mieter der Wohnung? ... Vielmehr möchte einer der beiden Mieter den anderen zum Auszug bewegen. ... Kündigungsfrist für die Mieter sind 3 Monate.
Mieter A und Mieter B ziehen zusammen in eine Wohnung und eröffnen eine WG. ... Jedoch steht nichts von einer Wohngemeinschaft im Vertrag. ... Mieter B hat jedoch noch eine 3-monatige Kündigungsfrist.
Die WG X besteht schon seit 15 Jahren. ... Welche Rolle kann nun der Vermieter haben, da ihm ja wohl das Recht auf eine 3-Monatige Kündigungsfrist zusteht? ... Wenn jeder einen eigenen Mietvertrag hat, die Ausziehenden; wenn alle drei einen gemeinsamen Vertrag haben, alle.
Hallo, ein Freund von mir will aus der WG ausziehen und es wurde nichts abgesprochen und auch nichts schriftlich festgehalten über Auszug und Malerarbeiten, o,ä.... DANKE an alle fleissigen Bienchen noch was vielleicht wichtiges: es besteht kein schr. vertrag,aber es ist sozusagen ein untermietsverhältnis-miete wird komplett von meinem kumpel überwiesen.nun hat er was anderes gefunden und "sein"Hauptmieter will jetzt kündigen-das heisst mein kumpel muss aus der whg,will aber nicht die kündigungsfrist des hauptmieters einhalten,weil er es nicht einsieht. ist er da im recht und kann zum monatsende ausziehen?... Wenn kein schriftlicher Vertrag existiert, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Feb 2004 per Zeit-Vertrag über 5 Jahre vermietet. ... Zeit-Vertrag tritt danach die gesetzliche Kündigungsfrist in Kraft. ... Abgesehen davon müsste man dann doch auch wg.
Alle 3 Personen stehen als Hauptmieter im Vertrag. ... Das Mietrechtsverhältnis bleibt von dem Auszug unberührt. ... Der Auszug stellt keine Pflichtverletzung dar.
Hallo zusammen, ich habe bei Auszug meiner langjährigen Mitbewohnerin den Hauptmietvertrag unserer 2er WG übernommen. ... DIese unwirksame Kündigungsfrist hat der VERMIETER für SEINE Kündigung in den Vertrag aufgenommen. ... Und es scheint einen Unterschied zu machen wg der Teilmöblierung.
Am 24.10.2007 von guest123-2125 --- editiert vom Admin Am 24.10.2007 von fd @mortinghale vereinbart wurde jederzeit mit einer 3-monatigen kündigungsfrist! ... Allerdings sind 3 Monate etwas mehr als die gesetzliche Kündigungsfrist. ... laut vertrag müßte ich also bis ende november zu ende feb. kündigen wg. der 3-monatigen kündigungsfrist; laut gesetzt aber bis 5. dec zu ende feb., weil am dritten werktag zum ablauf des übernächsten monats Am 25.10.2007 von guest123-1299 --- editiert vom Admin Am 25.10.2007 von fd ok, alles klar!
Ich wohne seit November 2009 mit einer Freundin zusammen in einer Art WG. ... Am Sonntag ist ein gemeinsames Treffen mit dem Vermieter geplant um den Vertrag zu ändern. ... Ich will ja nur wissen wie es innerhalb einer WG ist und ob es da gesonderte Regelungen gibt?
Den scheint gar nicht zu interessieren, wer in der WG noch wohnt und wer nicht. ... Was sollte jetzt geschehen, wenn ich kurzfristig ausziehe, aber noch keinen Nachmieter vor dem Auszug gefunden habe? ... Oder bin ich nach einer bestimmten Zeit raus aus dem Vertrag?
Mietzahlung nach Auszug wg. Renovierungsarbeiten
5 von 5 Sterne
Gruß, Daniel Am 18.11.2014 von cobold64 Wann genau würde denn das Mietverhältnis bei Einhaltung der Kündigungsfrist enden? ... Ich finde es als Entgegenkommen der Gesellschaft euch per 15.12. aus dem Vertrag zu entlassen.
Hallo zusammen, ich bin am Sonntag in ein WG Zimmer eingezogen. ... So oder so ist hier ein Mietvertrag zustande gekommen und die Kündigungsfrist ist einzuhalten. Ganz egal, ob der Vertrag unterschrieben wurde und ganz egal, ob der Vertrag vor oder nach dem Einzug kam.