14 Ergebnisse für „vertrag ego“

Leserforumvon Lissi2301 | Mietrecht | 8 Antworten | 28.08.2014 08:53
Am 29.8.2014 von Felicia Absahn Hallo Lissi, es kommt wirklich auf den exakten Wortlaut im Vertrag an, also Gänsefüßchen unten ... Text im Vertrag ... ... John "Hannibal" Smith" Am 29.8.2014 von Lissi2301 @ Harry, ich hoffe Deinem Ego geht es jetzt ein Stückchen besser.
Leserforumvon arlo | Mietrecht | 5 Antworten | 23.06.2005 14:39
Gruss, Tom ----------------- "ego lavo meum manus endo innocentia" Am 23.6.2005 von joku Guten Tag, ich denke, rechtlich bleibt Dir da keine Handhabe. Dein Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, Dich vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn Du ihm Nachmieter präsentierst. ... Unter dem angegebenen Link zur Legende von den drei Nachmietern fand ich diesen Abschnitt: "Wenn der Vermieter durch Forderung unangemessener Vertragsbedingungen mit einem potentiellen Ersatzmieter den Vertragsabschluss vereitelt, obwohl ein wichtiger Grund vorlag, gilt das Mietverhältnis ab dem Zeitpunkt, zu welchem der potentielle Nachmieter einen Vertrag geschlossen hätte, als beendet."
Leserforumvon Sugar42 | Mietrecht | 9 Antworten | 16.05.2019 18:47
Wenn du dein Ego sonnen musst, dann - bitte - mach das dort und äußere dich hier nicht so herablassend. ... Die Bohrlöcher an sich nicht, je nachdem was im Vertrag steht !! ... Die Bohrlöcher an sich nicht, je nachdem was im Vertrag steht !!
Leserforumvon Nindjo2k | Mietrecht | 5 Antworten | 16.06.2005 12:26
Mache ihm auch klar, dass bei nicht gezahlter Kaution, der Mieter gegen den Vertrag verstoßt. ... Gruss, Tom ----------------- "ego lavo meum manus endo innocentia"
Leserforumvon ana.dot | Mietrecht | 8 Antworten | 07.01.2016 04:58
Mehrere Persoenen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ich verstehe dies so, wenn Mieter als Gesamtschuldner haften, dann jene die im Vertrag stehen - beispielsweise bei einer WG, gemeinsamer Mietvertrag von Eheleuten o.ä aber nicht jene die nur mit eingezogen sind weil z.B Kind/Partner oder wer auch immer aber eben NICHT im Vertrag mit drin stehen. ... Am 7.1.2016 von Anitari Die Tochter steht nicht als Mieter im Vertrag, folglich ist sie auch nicht Vertragspartner des Vermieters und dem gegenüber auch nicht haftbar für Forderungen aus dem Mietvertrag. ... Zu den hier aufgekommenen "wenns" - Tochter ist wie gesagt in einem Minijob Gastronomie, Mutter - kerngesund und nicht verrentnert da gerade mal kanpp die 40 überschritten , verdient sogar recht gut aber ist aufgrund ihrer absolut chaotischen Lebensweise (Verantwortungslos, auf Ego pur mit einigen wahnsinns Lebensweisheiten die zum Glück nicht auf die Tochter übersprangen) mit Sicherheit nicht wirklich ernsthaft mit Pfändung einzuschüchtern.
Leserforumvon Sebastian1988 | Mietrecht | 9 Antworten | 04.07.2012 20:28
Das Ego pushen ist oft wenig hilfreich. ... " Am 5.7.2012 von Sebastian1988 Es steht nichts von der Terrassenreinigung im Vertrag. ----------------- "" Am 5.7.2012 von Harry van Sell Und welche Grundlage genau verpflichtet euch dann, das Unkraut weg zu machen?
Leserforumvon HerrHorst | Mietrecht | 8 Antworten | 16.03.2011 23:37
Hallo, mein Problem ist folgendes: Der Vertrag meiner ehem. ... Das geht zum einen schlicht aus Ego-Gründen nicht.
Leserforumvon erylska1984 | Mietrecht | 31 Antworten | 13.10.2010 16:03
Allerdings habe ich so das Gefühl, dass mein Vermieter mir jeden Nachmietervorschlag ablehnen würde und geradezu nach einem Haar in der Suppe sucht um mich nicht früher aus dem Vertrag lassen zu müssen... ... Zu der "Frage", was denn mein Vermieter davon hätte, mich nicht aus dem Vertrag zu lassen, ganz einfach: er mag mich nicht und das hab ich von Anfang an gemerkt, mein Nachbar hingegen hatte schon immer den sprichwörtlich "goldenen Ar...". ... Es geht mir nur darum, dass ich den Sinn nicht darin verstehe, mir zwar zu getatten früher auszuziehen, bzw. den Vertrag früher zu beenden als ges. 3-Monats-Frist, in dem Fall dass ich einen Nachmieter habe, anderseits aber mit allen Mitteln verhindert, dass ein Nachmieter zu Stande kommt.
Leserforumvon Ghosti87 | Mietrecht | 22 Antworten | 07.09.2011 20:20
Ca. 1 Woche erreichte ich ihn telefonisch , wo er wutentbrannt auf mein Verhalten reagierte(angekratztes Ego , durch kurzfristige Kündigung , liegt hier in der Gegend an der Mentalität). ... Ich habe jetzt ein kurzes Schreiben nochmal fertig gemacht , indem ich die Übernahme der Mietkosten wie im Vertrag vereinbart klar zusage , das anwaltliche Schreiben zur Kenntnis nehme und allgemein kurz eine Unverständnis gegenüber bevorstehenden Anwaltsgebühren schildere , weil er mit mir vorher nie über seine geäußerte Problematik sprach und als er das doch tat , bin ich jeglicher Maßgabe von ihm sofort nachgekommen und habe mich absolut kooperativ gezeigt.
Leserforumvon leosana | Mietrecht | 26 Antworten | 16.06.2005 21:03
*seufz* ----------------- "ego lavo meum manus endo innocentia" Am 19.6.2005 von leosana mensch leute,warum denkt ihr immer das man seinem vermieter einen auswischen will oder sonstwie streit mit ihm hat. ich wollte hier lediglich mal einem gerücht nachgehen dass ziemlich hartnäckig kursiert und es auf seinen wahrheitsgehalt prüfen. trotzdem danke für die mehr oder weniger hilfreichen antworten!
Leserforumvon papalagi | Mietrecht | 25 Antworten | 15.01.2017 16:53
So denn ein diesbezüglicher Vertrag vorhanden ist. ... So denn ein diesbezüglicher Vertrag vorhanden ist. ... Manche wollen Eskalation, weil es um das eigene Ego geht.
Leserforumvon Thunder131 | Mietrecht | 66 Antworten | 08.12.2016 17:18
Am 8.12.2016 von AltesHaus Der VM hat einen Vertrag mit Ihnen und nicht mit dem JC, daher muss er das Guthaben an Sie auszahlen. ... nur um den Vermieter sein Ego zu befriedigen?
Leserforumvon thaomy | Mietrecht | 262 Antworten | 24.09.2017 23:23
Hallo zusammen, mal angenommen ein Mieter M hat eine Abmahnung vom Vermieter V (Hausverwaltung) wegen Störung des Hausfriendes (angeblich laute Musik & verleumderisches Verhalten) bekommen. Der Rechtsanwalt von Vermieter V verlangt von Mieter M für seine Tätigkeit 500,-Euro. Aus Sicht von Mieter M ist diese Abmahnung unberechtigt.
Leserforumvon Carlos1993 | Mietrecht | 59 Antworten | 04.08.2016 11:46
Sie haben einen Vertrag mit dem VM, den müssen Sie einhalten.
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