1.760 Ergebnisse für „vertrag einzug“

Leserforumvon P_Paul | Mietrecht | 9 Antworten | 02.11.2011 18:12
Hallo, kann sich ein Mieter nach Einzug weigern einen Vertrag unteschreiben, wenn er das im Vorfeld noch nicht getan hat? VG, PP ----------------- "" Am 2.11.2011 von kathi2008 Ja, und das sollte er auch tun, zumindest dann wenn er beweisen kann, dass ein mündlicher Mietvertrag bereits existiert. ----------------- "" Am 3.11.2011 von Harry van Sell quote:kann sich ein Mieter nach Einzug weigern einen Vertrag unteschreiben, wenn er das im Vorfeld noch nicht getan hat? ... Es gibt eine Mail, in der geschrieben wird, dass der Vertrag dann später nachgereicht wird.
Leserforumvon Pwitz | Mietrecht | 3 Antworten | 05.08.2008 16:40
Hallo zusammen, folgendes Problem ich hab mich vor längerem für eine Wohnung entschieden und auch den Vertrag vor 1. ... Jetzt die Frage, wie komme ich aus den Vertrag raus und was erwartet mich? Einzug sollte der 01.09.08 sein!
Leserforumvon Desdya | Mietrecht | 9 Antworten | 12.04.2016 13:33
Der Vertrag kam Ende Februar zusammen mit der Mietangebotsbescheinigung. ... Nun haben wir heute den 12.4 und der Vertrag ist bis heute nicht da. ... Wenn sie darauf eingeht, super, denn die Schlüsselübergabe zwecks Einzug an den Mieter belegt den eindeutigen Willen mit diesem Mieter einen Mietvertrag eingehen zu wollen.
Leserforumvon guest-12315.02.2010 08:19:10 | Mietrecht | 29 Antworten | 24.06.2008 14:24
Habe vor zwei Jahren mit meinem neuen Mieter "Renovierung bei Einzug" vereinbart. ... Wurde die Renovierungspflicht bei Einzug schriftlich festgehalten ? ... Ein Aus- sowie ein folgender Einzug nochmals.
Leserforumvon Calistos | Mietrecht | 19 Antworten | 18.05.2008 20:24
Geht die verallgemeinerte Form "kein Einzug weiterer Personen / Lebensgefährten" oder muss ich explizit die Person eingrenzen "Kein Einzug von Frau XY" Danke Am 18.5.2008 von Morthingale würde ich mir lieber einen anderen Mieter suchen Das ist die TOP-Lösung. ... Am 18.5.2008 von Jotrocken quote:Geht die verallgemeinerte Form kein Einzug weiterer Personen / Lebensgefährten oder muss ich explizit die Person eingrenzen Kein Einzug von Frau XY Eine solche Formulierung ist nicht möglich. ... Am 18.5.2008 von bernmuel --- editiert vom Admin Am 18.5.2008 von Jotrocken Klar, man kann alles mögliche in den Vertrag schreiben.
Leserforumvon lebes | Mietrecht | 5 Antworten | 16.03.2007 09:39
Es geht um die Frage, ob ich den Vertrag kurz nach Unterzeichnung (also noch vor Einzug) wieder kündigen kann, weil ich doch eine noch viel bessere Wohnung gefunden habe.
Leserforumvon fotorobert | Mietrecht | 4 Antworten | 12.08.2011 12:01
Dies bedeutet, die neue Mieterpartei ist einen Vertrag eingegangen. ... Ich bezweifle, dass Du das Geld vom Makler wiederbekommen wirst, schliesslich hat diese ihren Job getan und Dir einen neuen Mieter vermittelt der den Vertrag eingegangen ist.
Leserforumvon fotorobert | Mietrecht | 8 Antworten | 29.01.2013 10:33
Die Übernahme der Wohnung / Einzug waren zum 01.03.2013 geplant. Im Vertrag steht: Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Vertragsteil spätestens am 3. ... Aus persönlichen Gründen ist der Einzug nicht möglich und die Kündigung des Mietvertrages geht dem Vermieter spätestens zum 03.02.2013 (eher früher) schriftlich zu.
Leserforumvon Socke-2001 | Mietrecht | 21 Antworten | 07.07.2009 13:33
Ist eine Klausel, die den Mieter zu einer Renovierung bei Einzug verpflichtet wirksam? ... Eine solche Zusatzforderung des Mieters, die dann vom Vermieter in den Vertrag aufgenommen wird, macht aus der gesamten Klausel aber eine Individualvereinbarung. ... Aus dem § 535 BGB ergibt sich übrigens kein Anspruch gegen den Vermieter auf eine frisch renovierte Wohnung beim Einzug.
Leserforumvon emilhase | Mietrecht | 17 Antworten | 31.08.2010 11:49
Auch einen früheren Einzug hat er uns zugesagt, da wir ab der letzten Septemberwoche für 3 Wochen in Urlaub sind und somit eigentlich gar nicht auf den 01.10.10 einziehen könnten. Dem Vermieter war dies bekannt, hätte das mit dem früheren Einzug nicht geklappt wären wir den Vertrag erst ab 01.11.10 eingegangen.
Leserforumvon kira88 | Mietrecht | 7 Antworten | 19.05.2014 14:05
(Würde ja im Umkehrschluss bedeuten, wenn der VORmieter den gleichen Vertrag hat, das er def. zahlen muss und da es jedoch von mir auch verlangt wird, wird die Gebühr doppelt gezahlt?!...) ... Diese Klausel ist gültig, das hatten wir doch diese Tage hier: http://www.123recht.net/Passus-im-Mietvertrag-rechtens-%28Zwischenablesung%29-__f472190.html Was nicht so klar ist, wie kommt der Vermieter dazu, diese Gebühr auch beim Einzug zu verlangen. ... Da ich ja eingezogen bin und nicht ausgezogen und somit nicht Verursacher der Zwischenabrechnung bin Die Begründung hinkt ;-) Wurde bei Deinem Einzug etwa nicht abgelesen?
Leserforumvon M.Groth | Mietrecht | 12 Antworten | 15.04.2004 22:20
Es wurde nur schriftlich festgehalten, das ich bei einzug die Wohnung mit Tapeten ausstatten muss. ... Und witer: Dies braucht nicht ausdrücklick im Vertrag zu stehen ! ... Normalerweise gilt: Renovierung entweder bei Einzug oder bei Auszug.
Leserforumvon steffent | Mietrecht | 7 Antworten | 26.03.2012 11:05
Unser Einzug ist jetzt über 2 Jahre her (Dez. 2009). ... Beim nächsten Vertrag schriftlich. ... ----------------- "" Am 26.3.2012 von werner_r Beim nächsten Vertrag schriftlich.
Leserforumvon Regina58 | Mietrecht | 10 Antworten | 04.05.2019 14:27
Immer den Zustand bei Einzug dokumentierenn. ... Zitat (von Regina58):Darüber hinaus: Das alles hast du bei bzw. nach Einzug gemacht---*Mieter renoviert bei Einzug*---Das hast du für dich gemacht, nicht für den Vermieter. ... Man weiß auch nicht, ob der Vermieter dem nächsten Mieter wieder die o.a. besondere Vereinbarung in den Vertrag schreibt.
Leserforumvon SamSamSamson | Mietrecht | 18 Antworten | 02.11.2020 16:24
In meinem Vertrag steht "Die Wohnung wurde renoviert übergeben und wir bei Auszug vom Mieter wieder renoviert übergeben". ... Jedoch steht es anders im Vertrag. ... Diese Klausel ist also nichtig wenn das alles sein sollte was zur "Renovierug bei Auszug" im Vertrag steht.
Leserforumvon Melani-87 | Mietrecht | 1 Antwort | 14.10.2008 21:30
Wir haben damals bei Einzug gestrichen und uns wurde dann gesagt das wir bei Auszug nicht streichen müssen, wenn wir nicht länger als zwei Jahre drin wohnen. ... Den Vertrag habe ich leider nicht zur Hand da er schon verpackt wurde Ich meine mich erinnern zu können das es auch so im Vertrag steht.
Leserforumvon Djoli | Mietrecht | 4 Antworten | 05.08.2009 20:32
Szenario: Einzug in eine Mietwohnung zu einer (natürlich) lt. Vertrag vereinbarten Miete. Wann frühestens könnte der Vermieter nach dem Einzug die Miete erhöhen?
Leserforumvon Erik_Fischer | Mietrecht | 5 Antworten | 04.12.2005 16:13
Der richtige Vertrag wird in 2 Wochen fertiggestellt – bis dahin gibt mir der Vermieter Zeit die Wohnung zu renovieren, ohne dass ich dafür Miete bezahlen muss. ... Durch Schimmel und Putzschäden verzögert sich weitere Arbeiten wie Tapezieren und Malern und somit auch der Einzug. Für den Einzug gab man mir, wie schon erwähnt, 2 Wochen ohne dafür zu bezahlen.
Leserforumvon Mrs. Giggle | Mietrecht | 8 Antworten | 27.09.2013 00:32
Wie sieht das Ganze aber bei Einzug aus? ... Bei Einzug müßten doch eigentlich die Daten vom Vormieter vorliegen. ----------------- "" Am 27.9.2013 von Mrs. ... Ich verstehe deine Diskussion nicht, wenn du doch selber im Eingangsposting das BGH-Urteil genannt hast, nachdem eine im Vertrag umgelegte Kostentragungsgebühr durch den Mieter von diesem dann auch zu tragen ist. ----------------- "" Am 30.9.2013 von Mrs.
Leserforumvon Patrick222 | Mietrecht | 12 Antworten | 09.01.2008 00:19
Hallo, ich hätte eine Frage für den folgenden Fall: Die Vormieter der Wohnung haben das letzte Mal vor langer Zeit (z.B. 10 Jahren) renoviert und einen Vertrag mit starrer Klausel, d.h. sie müssen nicht erneut bei Auszug renovieren und hinterlassen eine Wohnung die nicht frisch renoviert wurde, mit Bohrlöchern und freiliegende Dielen (da auch der Teppich entfernt wurde). ... Genügt es beim Einzug im Mietübergabeprotokoll zu vermerken, dass die letzte Renovierung 10 Jahre zurück lag und Bohrlöcher vorhanden sind, etc., d.h. die Wohnung insgesamt schon beim Einzug abgenutzt wirkt? ... Gruß Michael Am 16.1.2008 von icecycle Anstatt beim Auszug darüber zu streiten, wieviel man abgewohnt hat, ist es besser vor Einzug selbst zu renovieren.
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