1.106 Ergebnisse für „vertrag mündlich“

Leserforumvon fb452047-49 | Mietrecht | 8 Antworten | 19.10.2016 06:27
Ende September wurde mündlich bis Ende November verlängert (meine Ehefrau war ebenfalls anwesend und ist Zeugin!). ... Damit gibt er ja indirekt zu, dass er den Vertrag mündlich verlängert hat? ... Am 19.10.2016 von cauchy Zitat (von fb452047-49):Damit gibt er ja indirekt zu, dass er den Vertrag mündlich verlängert hat?
Leserforumvon urlhaus1 | Mietrecht | 15 Antworten | 10.09.2018 08:54
- Müssen wir einen Mietvertrag abschließen, oder geht das auch mündlich ? ... Aber vermutlich läuft ein Vermieter mit diesem immernoch besser als ganz ohne schriftlichen Vertrag. ... Geht auch mündlich.
Leserforumvon Lefay4 | Mietrecht | 9 Antworten | 02.10.2019 20:57
Der Vermieter und ich haben jedoch mündlich darüber gesprochen, wobei der Vermieter keine Einwände dagegen eingebracht hatte, sondern meinte, dass wir das noch nachtragen können, ohne ein Frist genannt zu haben. ... Zitat (von Lefay4):jedoch hat der Vermieter es mir mündlich gestattet einen neuen, anderen Untermieter mit reinzuholen, und wir den Namen im Mietvertrag nachträglich ändern, bzw eintragen. ... Eventuell kann man da eine Einigung finden und dann den Vertrag früher beenden.
Leserforumvon Q_Big | Mietrecht | 29 Antworten | 28.10.2011 16:37
Verträge kann man auch mündlich schließen ... ... quote:Also muss auch kein Vertrag gekündigt werden. ... Es war doch eine Absichtserklärung und kein mündlicher Vertrag?
Leserforumvon Kotischka | Mietrecht | 3 Antworten | 29.01.2024 08:16
Eine Familienpaar hat einen Wohnung mehrmals besichtigt und mündlich alle Vertragsbedingungen vereinbart, Sowie einen Bürgschaft wurde mitgegeben, wo alle Eckdaten wie Miete, Datum schriftlich festgehalten wurde, Mietvertrag schriftlich wurde an die Mieterin gegeben, damit ihrer Man (abwesend Krankheitsbedinnt gewesen) auch unterschreibt und dann komplett einen Exemplar abgibt. ... [/quote] Den Vertrag hat man also mit allen Unterschriften vorliegen? Am 29.1.2024 von Kotischka [quote=Harry van Sell]Den Vertrag hat man also mit allen Unterschriften vorliegen?
Leserforumvon willmeingeld | Mietrecht | 8 Antworten | 23.05.2013 18:48
Wo sollen die Nebenkosten denn bitte sonst sein, wenn nicht im Vertrag? ... Mündlich war das genehmigt. ... Ideal wäre es, wenn der schriftliche Vertrag eine Formulierung hat wie z.B.
Leserforumvon guest-12330.07.2016 09:52:01 | Mietrecht | 4 Antworten | 06.04.2016 21:42
hallo mal eine Frage ein Mietvertrag kann ja auch einfach so (mündlich) geschlossen werden durch übereinstimmende Willenserklärung. ... Es ist durchaus möglich und üblich, mündlich nur eine Art Absichtserklärung zu vereinbarn. Der schriftliche Vertrag folgt dann später.
Leserforumvon s.k.84 | Mietrecht | 6 Antworten | 20.05.2016 01:02
Person A fühlt sich mit der Entscheidung jedoch im Nachhinein unwohl und bittet V um Streichung aus dem Vertrag (mündlich). V sagt ihr die Streichung aus dem Vertrag zu (mündlich), ein weiterer Kontakt findet zwischen A & V nicht statt. ... Dieser Vertrag spiegelt also im Grunde die Vertragslage wieder, die von A mündlich vom V gefordert/gewünscht wurde.
Leserforumvon guest-12307.07.2009 14:08:27 | Mietrecht | 44 Antworten | 06.07.2009 23:12
Hallo, wir wohnen seid 3Jahren in einer Mietswohnung, zum Einzug wurde uns mündlich mitgeteilt das die Wohnung 65m² hätte... ... So wie ich es verstanden habe, ist die Wohnung 5-6 qm kleiner als mündlich zugesagt. ... Wenn jemand mündlich 65 qm mietet und dann später feststellt, dass es weniger sind (und sei es auch nur 1 qm) halte ich die Frage für berechtigt, ob sich dann der Mietzins ändert.
Leserforumvon Pietscher | Mietrecht | 6 Antworten | 13.09.2004 12:40
Vielen Dank Am 13.9.2004 von ikarus02 Pietscher hat doch obern bestätigt, daß ein mündlicher Vertrag bis November 2004 getroffen wurde. Dann ist dieser Vertrag auch einzuhalten. ... Du würdest doch sicher auch auf Einhaltung der (mündlich vereinbarten) Frist bestehen - oder sehe ich das falsch?
Leserforumvon Hyperion | Mietrecht | 96 Antworten | 22.05.2007 09:33
Nein, das ist kein Vertrag! ... Man kann also auch einen Vertrag mündlich abschliessen. @ paddy, im vorliegenden Fall gehe ich auch nicht davon aus, dass ein Vertrag geschlossen wurde. ... Da du nicht bezahlst hast, hast du diesen Vertrag gebrochen.
Leserforumvon Onno | Mietrecht | 7 Antworten | 05.08.2005 09:28
Ist dieser Vertrag rechtens? ... Vertrag ist Vertrag. ... Der Mieter wurde doch sicherlich vor Vertragsunterzeichnung mündlich darauf hingewiesen, dass man den Vater vertritt und der Vater kann die Vertretung bestätigen.
Leserforumvon Thomas Gabriel | Mietrecht | 8 Antworten | 14.08.2006 18:08
Solange ihr beide den Vertrag nicht unterschrieben habt oder du mündlich abgemacht hast, dass du dann und dann einziehst, gibt es keinen Vertrag. ... Einen Mietvertrag kann man durchaus mündlich abschließen. ... Er kann ja lügen und sagen, ich hätte ihm die Untermiete mündlich zugesagt.
Leserforumvon sascha2k | Mietrecht | 5 Antworten | 21.10.2009 12:19
So wie mündlich gemietet wurde ist halt nach 1 Monat mündlich wieder gekündigt worden... ... Sie hat einen Mieter, womöglich sogar mit Vertrag, und dort hat sie sich ihr Geld zu holen. ... Es ist auch nie das Wort Vertrag oder Vereinbarung gefallen.
Leserforumvon Jarnsen | Mietrecht | 6 Antworten | 22.03.2012 20:58
Um ihm glaubhaft zu machen das er einen vertrag abgeschlossen hat den er ordentlich schriftlich kündigen muß. ... Wenn VM was anderes will muss er es beweissen und dies scheitert oft daran dass es eben mündlich, ohne Zeugen, vereinbart wurde Es sind ja nicht nur die NK, hinzu kommen die Schönheitsreparaturen, die Bagatellschäden, nach BGB alles Vermietersache. ... Absprache zum Vertragsinhalt exestiert hat, aber noch kein wirklicher mündlicher Vertrag geschlossen wurde.
Leserforumvon sh0rty | Mietrecht | 3 Antworten | 03.03.2008 11:37
Ein WG-Vertrag oder ähnliches wurde nie geschlossen, aber es wurde mal mündlich besprochen, das wir eine 3-monatige Kündigungsfrist vereinbaren (entfällt,wenn ein Nachmieter gefunden wird), falls jemand ausszieht. ... Ein fehlender schriftlicher Vertrag stellt für den Mieter einen Vorteil dar. Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden.
Leserforumvon MAIERSABINE | Mietrecht | 4 Antworten | 22.04.2004 16:35
Der Vermieter ist damit einverstanden und betrachtet den Vertrag als nichtig.
Leserforumvon rebellecoeur | Mietrecht | 4 Antworten | 27.04.2018 13:30
Ist hier trotzdem ein mündlicher Vertrag bzw. ein Vorvertrag zustande gekommen?
Leserforumvon Chaoslotte68 | Mietrecht | 6 Antworten | 01.05.2020 11:38
Allerdings ohne Vertrag. Nun gab es privat Streit und sie hat mir, ebenfalls mündlich, gekündigt. ... Ich weiß nicht weiter Am 1.5.2020 von Solan196 Verträge können mündlich geschlossen werden, Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
Leserforumvon Kaffebohne | Mietrecht | 9 Antworten | 22.12.2009 16:05
Hallo , Habe im Jahr 2008 eine Wohnung gemietet , mit einem Jahr Vertrag . ... Am 22.12.2009 von Kaffebohne nein nicht schriftlich aber mündlich unter Zeugen !!!
123·5·10·15·20·25·30·35·40·45·50·55·56