349 Ergebnisse für „vertrag vermieter mitbewohner mieter“

Leserforumvon diarima | Mietrecht | 3 Antworten | 04.10.2020 17:24
Unser Vermieter hat sich daher geweigert einen entsprechenden Änderungsvertrag bzw. einen neuen Mietvertrag für den aktuellen Mitbewohner aufzusetzen, da er der Meinung ist, der alte Mitbewohner sei dann nicht mehr haftbar. Der aktuelle Mitbewohner zog dann nach mündlicher Absprache mit dem Vermieter ein. ... Und falls dies so ist, sind dann alle aktuellen Mieter (auch der neue Mitbewohner) für die bestehenden Mietschulden haftbar?
Leserforumvon Casiopeja | Mietrecht | 6 Antworten | 14.02.2006 20:31
Ich habe folgendes Problem und brauche dringend einen Rat: Ich habe mit meinem Mitbewohner eine Wohnung gemietet, bei der wir beide als Hauptmieter und somit gesamtschuldnerisch im Vertrag genannt sind. ... Inzwischen ist klar, dass mein Mitbewohner mir Steine in den Weg legen wird, wo er kann. ... Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig, Erklärungen gegenüber dem Vermieter abzugeben. 3.
Leserforumvon Argentum | Mietrecht | 12 Antworten | 01.08.2015 15:52
Am 1.8.2015 von Harry van Sell Mit wem hat der Mitbewohner einen Vertrag geschlossen? ... Laut Vertrag sind die Mieter der WG selbst verantwortlich sich um die Zahlung der Stromkosten zu kümmern. ... Zeugen sind quasi alle Mitbewohner und der Vermieter.
Leserforumvon anjabeere | Mietrecht | 4 Antworten | 24.09.2014 09:49
Nun hat mir mein Mitbewohner im Vertrauen erzählt,dass ich 150 Euro mehr Miete zahle als er, da ich als letzte eingezogen bin. ... Jeder hat diesen Vertrag mit dem Vermieter ausgehandelt. ... Es gibt keine Vorschrift, dass alle Kunden (Mieter) für die gleiche Ware (Wohnung) den gleichen Preis zahlen müssen.
Leserforumvon Herdem62 | Mietrecht | 10 Antworten | 26.08.2020 11:49
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jede Änderung unverzüglich anzuzeigen." Ich muss zugeben, meine Freundin hat sich den Vertrag durchgelesen und mir das so mitgeteilt. ... Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jede Änderung unverzüglich anzuzeigen." ...
Leserforumvon fb392735-1 | Mietrecht | 69 Antworten | 29.06.2014 15:11
Und dann einen neuen Vertrag machen ohne ihn. ... Nö, das haben Sie falsch verstanden - wenn der Vermieter mit Ihnen einen Mietaufhebungsvertrag macht, dann erlöschen Ihre Pflichten aus dem Vertrag. ... Kündigung = einseitige Willenserklärung (des Mieters) Mietaufhebung = beiderseitige Willenserklärung von Mieter und Vermieter (ähnlich wie der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht) ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon Mister Mitbewohner | Mietrecht | 17 Antworten | 10.02.2009 20:22
Und es ist ja kein befristeter Vertrag, sondern ein beiderseitiges Kündigungsverzicht. ... Und ich finde NUR was über Kündigung vom Vermieter aus... der Vermieter darf dann und dann, und dann nicht... aber was ist mit dem Mieter??? ... Der Vermieter muss den Nachmieter sogar in den Vertrag aufnehmen und muss schon gute Gründe für eine Ablehnung haben.
Leserforumvon Tim | Mietrecht | 0 Antworten | 04.09.2002 11:54
Nachdem mein ehemaliger Mitbewohner aus Studienplatzgründen den Wohnort wechseln musste hat einer neuer Mieter seinen Platz in der WG eingenommen. ... Das Problem dabei ist, daß beide Bewohner (also ich und mein unliebsamer Mitbewohner den Vertrag mit dem Vermieter unterzeichnet haben.
Leserforumvon anrainerstaat | Mietrecht | 3 Antworten | 11.08.2009 16:45
Infos zum Mietvertrag: - Ein Vertrag besteht mit jedem einzelnen Mieter. - Auszug aus meinem eigenen Mietvertrag: "Vermietet werden im Hause [...] folgende Räume: 1 Zimmer. [...] ... Nun die erste Frage: Kann unser Vermieter uns einen neuen Mitbewohner aufzwingen? ... Beste Grüße und besten Dank Anrainer ----------------- "" Am 11.8.2009 von guest-12315.08.2009 08:57:45 quote:Kann unser Vermieter uns einen neuen Mitbewohner aufzwingen?
Leserforumvon Mieter1312 | Mietrecht | 13 Antworten | 15.07.2018 19:40
Also der ehemalige Mieter. Der bzw. der neue Mieter hat vermutlich versäumt sich ab- und anzumelden. ... Nochmal: Ihr habt zu 3. einen Vertrag mit dem Stromanbieter und jeder von Euch einzeln ist dafür haftbar für die Gesamtsumme der Forderung.
Leserforumvon tribalcut | Mietrecht | 9 Antworten | 05.07.2014 03:16
Mein Mitbewohner wohnt schon 10Jahre hier! ... ----------------- "" Am 5.7.2014 von xxsirodxx Wenn der Vermieter Sie nicht aus dem Mietvertrag läßt, haften Sie weiterhin für die Mietahlung u.s.w. genau wie Ihr Mitbewohner. ----------------- "" Am 5.7.2014 von muemmel Der Vermieter hat recht. ... Am 5.7.2014 von Anitari Ausziehen kannst Du wann Du willst, genau wie Dein Mitbewohner.
Leserforumvon castefa | Mietrecht | 3 Antworten | 05.02.2016 00:11
3 Mieter als Hauptmieter. ... Der Vertrag kommt zu Ende und wir ziehen aus. Ein Mitbewohner ist seit einem Monat weg.
Leserforumvon Jillifee | Mietrecht | 9 Antworten | 26.06.2013 19:53
Meine Mitbewohner wollten sich um Nachmieter kümmern, es hieß recht schnell, jemand sei gefunden. ... Daher habe ich seit Mai keinen Mietvertrag mehr (nur vorher mit dem alten Vermieter), Und wieso gilt der alte Vertrag entgegen § 566 BGB nicht weiter ?? ... Am 26.6.2013 von Jillifee Ich habe es meinen Mitbewohner gesagt, sowie dem neuen Vermieter und keiner hatte etwas dagegen einzuwenden.
Leserforumvon Billyom | Mietrecht | 3 Antworten | 12.08.2016 12:16
Mieter A bewohnt schon länger eine Wohnung und hat Mieter B bei sich aufgenommen. ... Der Vermieter weiß von dem Problem, möchte Mieter B auch gar nicht so gern als Alleinmieter haben, aufgrund zu geringem Einkommen. ... Andere Möglichkeit sehe ich keine, wenn Vermieter und B nicht wollen.
Leserforumvon Sandra 1983 | Mietrecht | 8 Antworten | 02.10.2013 10:42
Wer momentan in der Wohnung wohnt, wer der Vermieter ist und ob ich noch als Mieter geführt werde, ist mir nicht bekannt. ... Wie soll ich da Kontakt aufnehmen, kenne weder Mieter noch Vermieter? ... Und dann ggf. dem Vermieter anbieten, den Vertrag zu beenden und mit den neuen einen abzuschließen.
Leserforumvon msn418204-13 | Mietrecht | 1 Antwort | 04.07.2015 14:47
Wir sind einer 4er WG, die einen gemeinsamen Vertrag unterschrieben (demnach eine GbR bilden). Ein Mitbewohner ist vor kurzem ausgezogen und wir haben deshalb nun einen Nachmieter. ... Ich dachte, da wir diesen Gesamtbetrag gesamtschuldnerisch als Mieter leisten müssen, wir auch das Recht haben die Kostenaufteilung selbstständig unter uns zu vereinbaren bzw. auch nachträglich zu ändern.
Leserforumvon LaHire | Mietrecht | 45 Antworten | 08.08.2012 10:10
Du kannst dann sehen, dass Du die Kohle vom Mitbewohner bekommst, aber das ist nicht das Problem der Vermieter. ... Die Vermieter wollen dich als Hauptmieter und du sollst dir einen neuen Mitbewohner suchen. ... D.h. du bist also sowieso darauf angewiesen, dass deine Mitbewohner ihren Teil zahlt.
Leserforumvon tim567245 | Mietrecht | 11 Antworten | 08.02.2024 07:56
Jetzt ist genau dieser Mitbewohner zum Vermieter gegangen und hat diesem ohne Absprache aufgeschwatzt, dass er Hauptmieter ist. ... Ich zahle Miete (allerdings zahle ich meinen Teil schon seit immer an den Mitbewohner der jetzt den Hauptmietvertrag beim Vermieter unterschrieben hat, dieser zahlt dann die gesamte Miete an den Vermieter) 3. ... Am 8.2.2024 von wirdwerden Letztlich geht den Fragesteller doch nur sein Vertragsverhältnis zu Vermieter und Mitbewohner an.
Leserforumvon Flossi | Mietrecht | 9 Antworten | 07.01.2007 15:32
Am 7.1.2007 von blaubär49 .. wenn ihr aus eurem vertrag raus seid, kann sich euer vm wohl kaum auf einen anderen vertrag berufen, um irgendwelche forderungen zu stellen oder durchzusetzen. insofern erscheint deine darstellung schlüssig - andererseits aber auch als zu 'ungefähr', um wirklich zu einer meinung zu kommen. ... Als ein Mitbewohner auszog, quartierte die Vermieterin jemand anderen ein, mit dem sie einen Vertrag abschloß. ... Der Mietvertrag gilt für die verbliebenen Mieter und den Vermieter dann aber weiter für die gesamte Wohnung. 4) Ein einzelner Mieter hat gegen seine Mitmieter einen Anspruch auf Mitwirkung bei der Kündigung, falls er ausziehen möchte.
Leserforumvon heitech | Mietrecht | 9 Antworten | 17.05.2015 18:21
Mieter A und Mieter B wohnen in einer WG, nur Mieter A steht im Mietvertrag, A und B zahlen die Miete anteilig getrennt auf das Konto des Vermieters ein. ... Es bestand tatsächlich nur ein mündlicher Vertrag. ... Die Mieter müssen dann den Rest untereinander ausmachen.
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