21 Ergebnisse für „wg kündigungsfrist frist pflicht“

WG Hauptmieter verstorben 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon muemmel | Mietrecht | 9 Antworten | 05.01.2014 15:26
Nehmen wir mal eine WG mit einem Haupt- und einem Untermieter an. ... Mit 3 Monaten Frist die Wohnung kündigen? Und steht der dann in der Pflicht, bis zum Ende der Kündigungsfrist die halbe Miete zu zahlen, quasi als Erbe des Hauptmieters?
Leserforumvon fb420800-54 | Mietrecht | 11 Antworten | 10.08.2015 21:22
Am 11.8.2015 von cauchy Hier http://www.123recht.net/Kuendigungsfrist-bei-moeblierter-Wohnung-nicht-eingehalten-__f490665.html ist der Hauptthread. ... So weit ich verstanden habe, ist das ein möbliertes Zimmer in einer WG mit dem Vermieterssohn? ... So weit ich verstanden habe, ist das ein möbliertes Zimmer in einer WG mit dem Vermieterssohn?
Leserforumvon Nico1516 | Mietrecht | 10 Antworten | 28.11.2015 18:01
Meine Freundin und ich wohnen in einer 3er WG. ... Das Verhältnis ist hier nun natürlich leicht angespannt, da uns während des Wg Castings gesagt wurde, die WG würde noch bis mindestens 2017 bestehen. ... Wo bitte steht denn, daß die Pflicht zur Mietzahlung mit dem Auszug erlischt?
Leserforumvon maitai08 | Mietrecht | 3 Antworten | 15.08.2008 13:34
Ich wohne mit 2 Leuten zusammen in einer WG. ... Nun möchte ich die WG fristlos kündigen. ... Ob man eine Abmahnung erteilen muss, lässt sich nicht klar beantworten: Im Gesetz heißt es: Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
Leserforumvon Anj.kel | Mietrecht | 8 Antworten | 22.12.2021 12:58
Ich habe ein WG-Zimmer in einer WG gemietet. ... Also in dem Fall habe ich mit der Kaution ja doch meine Pflicht erfüllt & er seinen nicht. ... [/quote]Vielleicht war vom TE gemeint: [i]Ich habe mit der 3monatigen K-Frist zum... 30.9.21 gekündigt.
Leserforumvon Elisa. | Mietrecht | 3 Antworten | 26.05.2017 14:54
Ich habe folgendes verzwicktes Problem: Ich wohne seit etwa anderthalb Jahren in einer Wg, nun muss ich ausziehen, da ich ab August ins Ausland gehe. ... Da diese Wg seit vielen Jahren besteht und Bewohner ein- und ausgezogen sind, wurde die Übergabe der Wohnung, Kaution etc. immer intern, also unter den neuen und alten Bewohnern geregelt. ... Kündigen kann man mit der normalen gesetzlichen Frist (je nach Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate).
Leserforumvon guest-12321.09.2009 18:17:40 | Mietrecht | 18 Antworten | 20.01.2008 22:38
Der Mieter einer WG ist mit der Miete Dezember und Januar im Rückstand. ... Wie lang die Frist ist, weiß ich nicht, nach meiner Einschätzung jedoch deutlich mehr als 3 Monate. ... Ich würde einem Aufhebungsvertrag zustimmen wenn er die Kündigungsfrist einhält.Aber er reagiert auf garnix.
Leserforumvon klarazufall | Mietrecht | 7 Antworten | 16.07.2008 21:21
guten tag, ich muss unbedingt wissen, was ich da tun kann.. folgendes ist vorgefallen: ich bin am 1.1.2008 mit einer freundin in eine wg gezogen, wir stehen beide auf dem selben mietvertrag. laut des mietvertrags sind wir 2 jahre an diesen gebunden. nun ist es so, dass sie insgesamt 3 monate ihre miete nicht gezahlt hat und dazu auch nichtmal ihre kaution abgezahlt hat. ich habe meine hälfte IMMER bezahlt und auch meine kaution abgezahlt. fakt ist, dass ich mein geld momentan vom arbeitsamt beziehe und folglich lediglich die hälfte des gesamtvertrags an miete bewilligt bekam (logisch). nun hat sie mir vor einigen tagen eröffnet, dass sie zum 1.8. ausziehen wird. nicht, will, sondern WIRD. ergo: die frau haut einfach ab und ich sitz da mit ihren mietschulden (insgesamt 612,50) in einer wohnung, dessen haltungskosten insgesamt mein monatliches budget um gut 30 euro übertreffen. ich kann die wohnung logischerweise nicht alleine halten... ich war bereits beim arbeitsamt, wo man mir sagte, dass sie nicht dafür zuständig seien, da meine mitbewohnerin ja keine "kundin" des jobcenters ist (sie bekommt bafög). dann war ich bei einem beratungsgespräch, wo mir empfohlen wurde, ein schreiben an die mitbewohnerin zu machen, welches eine zahlungsaufforderung der schulden beinhaltet, sowie eine frist. und dass es wichtig sei, dass sie den erhalt dieses anschreibens unterschreibt. da die gute frau momentan selten da ist, legte ich ihr den entsprechenden brief hin, dass sie ihn las erkannte ich daran, dass er woanders lag als ich ihn hinlegte. doch unterschrieben hat sie ihn nicht... fakt ist wohl, dass ich mit meinem hartz4-gehalt wohl kaum in der lage bin ihre kosten zu übernehmen, zumal ich auch keineswegs dazu gewillt bin. das problem ist, ich werde es MÜSSEN, wenn die am 1.8. verschwunden ist...eine ungerechtigkeit dieses ausmaßes ertrüge ich jedoch absolut nicht. also meine verzweifelte frage: was kann ich tun? ... oder stand direkt vor der türe (und ich war da natürlich wiedermal alleine zu hause). der scheint immerhin zu schnallen, dass ich sozusagen die pflicht habe und dazu ganz offenbar zuverlässiger bin, als sie es ist. dieses auszunutzen erscheint mir sehr ungerecht, aber leider in diesem rechtssystem ist sowas ja rechtens. mfg klara Am 16.7.2008 von guest123-2125 --- editiert vom Admin Am 17.7.2008 von klarazufall hallo, ja dazu scheint er bereit zu sein.. blöd ist nur, dass die (noch)mitbewohnerin keine kündigung schrieb und wohl auch nicht schreiben wird. das schreiben an sie, welches ich verfasste, "unterschrieb" sie mit irgendwelchen schmierereien aus lebensmittelresten (kaffeesatz,honig..irgendwie sowas) und schrieb dazu einen zettel auf welchem steht, ob die unterschrift so ok sei (die frage möchte sie gern von mir beantwortet haben) und dass sie mir ja nicht übel nehmen könne, dass ich mich rechtlich absichern will. eine klare provokation, auf welche ich nicht reagierte. ich händigte ihr die 2. anfertigung aus, wie ich es versprochen habe und schrieb dazu, dass sie den zettel behalten kann. naja, und dass sie endlich erwachsen werden soll *hust* konnte ich mir nicht verkneifen. jedenfalls hab ich somit einen beweis, dass sie das schreiben erhalten hat, ist sogar fast besser als eine normale unterschrift, da diese reaktion genau ihrer (infantilen, naiven) art entspricht. normalerweise ist ja, selbst wenn man mit dem vermieter geregelt bekommt, dass man nen nachmieter sucht für das zimmer und somit aus der 2-jährigen vertragsgebundenheit raus ist, doch dennoch eine 3-monatige kündigungsfrist, oder? im vertrag steht jedenfalls auch, dass nach ablauf der 2 jahre eine 3-monatige kündigungsfrist ist. sie "kündigte" jedoch nicht 3 monate, sondern 3 wochen vorm auszug, bzw.
Leserforumvon sonic73 | Mietrecht | 14 Antworten | 12.02.2019 10:03
Es gibt in dieser Konstellation folgende Parteien: - Untermieter (ich), M - Untermieter, S - Untervermieter, B - Vermieter, W Vor 4 Jahren haben ich, M, ein Kumpel S und ein Kumpel B die Wohnung von Vermieter W anmieten dürfen, um eine WG zu gründen. ... Ich habe dann aufgrund eines Praktikums und innerhalb der Kündigungsfrist bereits zum 31.08.2018 gekündigt und die Wohnung am 31.08.2018 übergeben. ... Sollte der die Frist ungenutzt verstreichen lassen, Mahnverfahrenn und wenn Sie einen Titel haben, dann vollstrecken Sie, aber bis dahin ist noch ein Stück des Wegs zu gehen. -- Editiert von AltesHaus am 12.02.2019 10:24 Am 12.2.2019 von Spezi-2 Zitat:b) Die Kaution wird erst mit Auflösung des Hauptmietvertrages fällig, so dass er bei sich ohnehin keine Pflicht sieht, mir die Kaution zurückzuzahlen. sehe ich nicht so und schließe mich der Auffasssung von "ALTERHAUS" an.
Leserforumvon Endlich_kein_Mieter_mehr | Mietrecht | 7 Antworten | 18.02.2007 19:13
Ich fragte höflich mittig der Kündigungsfrist an, ob es möglich sein, dass wir die letzte Miete einbehalten und von der Mietsicherheit abziehen. ... Der VM kann wg. der Nebenkostenabrechnung einen Teil der Kaution einbehalten bis max. 6 Monate nach Auszug. ... Es gibt keine Pflicht zur Erstellung eines Übergabeprotokolls.
Leserforumvon Recalion | Mietrecht | 15 Antworten | 17.08.2007 19:29
Das wurde als Pflicht des Vermieters auch in den Mietvertrag aufgenommen. ... Kündigung ist natürlich immer möglich (ohne 'Schadensersatzanspruch' wg. ... Die Mieter haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten.
Leserforumvon Dancer123 | Mietrecht | 34 Antworten | 20.12.2020 21:44
Mieter B ist schon früher in und außerhalb der WG wegen Gewaltausübung aufgefallen und ist auch aktenkundig. ... Keiner muss sich in einer WG immer positionieren, damit das Zusammenleben schöner wird. ... Also Mieterin A, die Hauptmieterin, möchte es wohl so darlegen, dass der Hausfrieden durch B und C dauerhaft gestört worden ist und sie als Hauptmieterin in der Pflicht steht, diesen wiederherzustellen.
Leserforumvon Hafenlärm | Mietrecht | 11 Antworten | 23.02.2015 18:13
Ist zum Beispiel die Dauer der Leihe nicht bestimmt, so kann der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern ( § 604 Abs 3 BGB), er braucht also noch nicht einmal eine Kündigungsfrist einzuhalten." http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm Aber keine Miete = selbst Schuld ? ... Die spricht auch nur von einer Frist aus "faktischen Gründen". ... Die Anwältin sprach nur von einer "praktischen Pflicht", was für mich nicht mehr als "gesunder Menschenverstand" oder "schön wäre es doch" bedeutet.
Leserforumvon w00kie | Mietrecht | 9 Antworten | 09.03.2016 12:54
Hallo, Ich wohne derzeit noch in Rheinland-Pfalz als Hauptmieter einer 2-er WG. ... Da ich ja nicht freiwillig diese zweite Wohnung unterhalte, sondern nur, weil sich der Umzug mit der Kündigungsfrist überkreuzt. ... Und der Mieter hat nur die Pflicht die Miete zu zahlen und nicht die Pflicht, in der Wohnung zu wohnen.
Leserforumvon EinJohannes | Mietrecht | 25 Antworten | 27.02.2020 17:32
Die ihm gesetzte Frist endet morgen. ... Teil 1 wurde so gemacht, Frist ist nun abgelaufen. ... Fasse gerne mal zusammen: Einjohannes hat ein Zimmer in einem WG-Haus gemietet.
Leserforumvon Gesges | Mietrecht | 16 Antworten | 19.04.2017 00:35
In § 573c BGB richtet sich die Kündigungsfrist nicht nach dem Beginn des Mietvertrages sondern der Überlassung des Wohnraumes. Von daher ist es nicht ausgeschlossen, dass die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt. ... Einzig in Berlin scheinen einige Richter der Meinung zu sein, dass dies anders ist, wenn der Vermieter ausdrücklich an eine WG vermietet hat.
Leserforumvon kikkiiii | Mietrecht | 31 Antworten | 11.02.2015 21:26
Die zentralen Frage wäre für mich: Welche Kündigungsfrist hast du? ... Vereinbaren kann man natürlich auch eine kürze Frist. ... Ab dann läuft die Frist mit der Rückzahlung der Kaution.
Leserforumvon RatloserMensch | Mietrecht | 23 Antworten | 30.03.2016 11:08
Frist setzen nicht vergessen. ... Abmahnen, kurze Frist setzen mit Ablehnungsandrohung, bei Fristablauf putzen lassen und Rechnung weiterleiten. ... Verunreinigungen bis spätestens 10.04.2016 nicht entfernt worden sein Zu den Fragen: Wir hatten "eigentlich" ein WG- ähnliches Verhältnis.
Leserforumvon Dinimek | Mietrecht | 21 Antworten | 08.02.2007 10:38
-frist) gekündigt, sondern sie kündigten am 01.02.2007 zum 15.03.2007 aber egal - wir haben die Kündigung zwar akzeptiert aber schriftl darauf aufmerksam gemacht - sie mögen ihre Kü.-frist einhalten! ... Einziger Rat: Sieh zu, dass die so schnell wie möglich ausziehen, pfeif auf die Kündigungsfrist und versuche so schnell wie möglich neue, solvente, Mieter zu bekommen. je länger die nämlich drin wohnen, desto höhere Betriebskosten (Wasser, Heizung, Strom etc.) verursachen sie und das Geld wirst du auch wahrscheinlich nie sehen.
Leserforumvon Lars-Daniel Weber | Mietrecht | 14 Antworten | 21.02.2016 11:27
Wir lösen unsere WG auf und ich will mir jetzt eine eigene Wohnung nehmen.
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