78 Ergebnisse für „wohnungsübergabe wohnung mangel verhalten“

Leserforumvon EN3M1GO | Mietrecht | 1 Antwort | 16.12.2011 14:20
Der Vermieter möchte die Wohnungsübergabe nun am 04.01.2012 um 14:00 Uhr durchführen. ... Wenn Sie keine Zeit haben, werden wir die Wohnung alleine abnehmen und die Mängel erfassen und Ihnen ein entsprechendes Protokoll zukommen lassen, das dann die Basis ist, für die weitere Vorgehensweise. ... Wie kann ich mich am besten absichern und korrekt verhalten?
Leserforumvon Santman | Mietrecht | 5 Antworten | 28.05.2007 19:00
Wie genau sollte man sich bei, vom VM festgestellten, Mängeln verhalten? ... Mängel sollten schriftlich fixiert werden. zu 6. ... Wie genau sollte man sich bei, vom VM festgestellten, Mängeln verhalten?
Leserforumvon skorpi27 | Mietrecht | 22 Antworten | 28.09.2007 19:09
Wir teilten dies dem Vermieter mit und der verwies auf ein falsches Verhalten unsererseits. ... Nun war gestern die Wohnungsübergabe und der Vermieter hat nichts beanstandet. ... Am 28.9.2007 von Mortinghale Er hat den Mangel aber ordnungsgemäß angezeigt, demnach ist dem VM der Mangel bekannt.
Leserforumvon JudithB | Mietrecht | 1 Antwort | 18.09.2003 12:45
Ich habe meine Wohnung zum 31. 08. 03 gekündigt. ... Solange dies der Fall sei müsse ich weiterhin Miete zahlen, da er die Wohnung so nicht übernimmt. ... Wie soll ich mich weiter verhalten?
Leserforumvon mk2022 | Mietrecht | 30 Antworten | 21.08.2022 08:50
Zum Ende einer dreijährigen Mietzeit muss der Mieter eine renoviert übernommen Wohnung an den Vermieter zurückgeben. ... Letztendlich geht der Mieter davon aus das er bei der Wohnungsübergabe mit dem Vermieter nicht übereinkommen wird. ... Kann der Mieter bei eine solche Forderung einen vereidigten Gutachter mit der Bewertung der aufgezeigten Mängel beauftragen und die Kosten, falls der Gutachter die Mängel nicht anerkennt, von Vermieter zurückverlangen?
Leserforumvon Peter100 | Mietrecht | 3 Antworten | 02.07.2014 10:01
Er gibt dem M nun eine Frist die „erheblichen Mängel" bis zum 15.07 zu beseitigen. ... Wie soll sich der M nun verhalten? ... Der M sieht es nicht ein, die Mängel zu beseitigen, da er der Meinung ist, er habe die 130m² Wohnung nach 1,5 Jahren Ordnungsgemäß verlassen. ----------------- " " Am 2.7.2014 von BigiBigiBigi quote:Laut VM Anwalt, hätten wir nichts gesagt.
Leserforumvon fb440138-17 | Mietrecht | 10 Antworten | 25.04.2016 10:39
Auf ein Verschulden des Vermieter kommt es hier meiner Meinung nach nicht an, weil der Mangel "keine Wohnung" bereits bei (fehlender) Übergabe vorhanden ist. ... Man mag noch streiten, ob eine Wohnungsübergabe am 2.5. noch ausreichend ist. ... Er kann sich nicht einfach mit dem Verhalten der Vormieter herausreden.
Leserforumvon Rockville | Mietrecht | 43 Antworten | 31.01.2018 17:48
Das Verhalten des Vermieters ist zwar merkwürdig, da er trotz Übergabeprotokoll erst hinterher erkannte versteckte Mängel auch dann noch hätte geltend machen können. ... Ist die Wohnung schon weiter vermietet? ... Wenn das Verhalten des VM "völlig ok" ist, dann zweifel ich langsam an der Menschlichkeit.
Leserforumvon Malte_t | Mietrecht | 5 Antworten | 11.02.2007 15:18
Bei der Wohnungsübergabe habe ich leider nicht alles gesehen bzw. auf alles geachtet. ... Wie muss ich mich weiter verhalten? ... Mach mit der Hausverwaltung eine Begehung und zähl die Mängel auf.
Leserforumvon franzi1986 | Mietrecht | 0 Antworten | 06.03.2010 17:37
Wohnungsübergabeprotokoll noch in anderer Form von V aufgefordert oder verpflichtet, die Mängel zu beseitigen. ... M erhält jedoch am 09.01. des Folgejahres eine E-Mail von V, in dem V die Kosten zur Beseitigung der festgestellten Mängel tabellarisch auflistet (u.a. findet sich eine Position für ein "Nachstreichen der Wohnung"). ... (Eine Verjährung ist nicht erfüllt, da die Sache bereits zum 25.01. rechtsanhängig wurde) Wie soll sich M verhalten?
Leserforumvon Lasnik23 | Mietrecht | 17 Antworten | 05.07.2018 13:37
Wie kann der Mieter sich verhalten? ... Am 5.7.2018 von hh Zitat:Wie kann der Mieter sich verhalten? ... Der VM rechnet die Kaution ab, behält ein, weil er angebliche Mängel geltend macht.
Leserforumvon fb485060-68 | Mietrecht | 24 Antworten | 27.02.2018 17:58
Die Wohnungsübergabe an den vom Vermieter beauftragten Makler fand am 31.01. im Beisein meines Vaters statt. ... DieVereinbarung war "Es sieht ja alles gut aus soweit, da brauchen sie nicht zu renovieren und im Übergabeprotokoll ist wie gesagt festgehalten, dass es keine Mängel an der Wohnung gab. ... DieVereinbarung war "Es sieht ja alles gut aus soweit, da brauchen sie nicht zu renovieren und im Übergabeprotokoll ist wie gesagt festgehalten, dass es keine Mängel an der Wohnung gab.
Leserforumvon Calimabu | Mietrecht | 7 Antworten | 04.02.2013 11:47
quote:mein ehemaliger Vermieter nun für 1 1/2 Monate doppelt Miete für die Wohnung kassiert hat. ... Dezember 2012 die Schlüssel abgegeben habe, bzw. wir dort die Wohnungsübergabe gemacht haben. ... Stichwort: Versteckter Mangel?
Leserforumvon Amely-B | Mietrecht | 10 Antworten | 15.06.2020 23:24
Ja, das geschilderte Verhalten des Vermieters ist unverschämt. ... Wie soll der Vermieter bei der eigentlichen Wohnungsübergabe noch Mängel dem Mieter gegenüber erfolgreich reklamieren? ... Ja, das geschilderte Verhalten des Vermieters ist unverschämt.
Leserforumvon Patricia 2 | Mietrecht | 3 Antworten | 30.06.2004 11:27
Am 30.6.2004 von Interessierter Laie Was für Mängel wurden aufgelistet, Schönheitsmängel oder Schäden? ... Auf jeden Fall würde ich mich bei der Vermieterin über das Verhalten der Maklerin beschweren. ... Inzwischen habe ich mich auch etwas schlauer gemacht: die angeführten Mängel sind Schönheitsmängel, keine Schäden.
Leserforumvon Goldsnakers | Mietrecht | 4 Antworten | 23.09.2004 12:06
Am 17.98.04 fand die Wohnungsübergabe mit dem Hausmeister unserer Wohnungsgesellschaft statt. ... Ich weiß jetzt echt nicht, wie ich mich verhalten soll. ... Machst du es nicht und hat der Vermieter noch die Mietkaution, kann er die Wohnung von Handwerkern in Ordnung bringen lassen.
Leserforumvon TannhäuserTor | Mietrecht | 18 Antworten | 01.08.2018 18:35
Sehr geehrte Community, ich erhoffe mir hier Hilfe bezüglich folgendem Sachverhalt: Heute war die Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung an den Nachmieter. ... Diese Wand habe ich damals bei der Wohnungsübergabe so übernommen. ... Also geht es rein darum die Wand aus Prinzip zu entfernen trotz das sie keine Mängel an der Wohnung selbst hinterlässt.
Leserforumvon Hondajuink | Mietrecht | 36 Antworten | 17.10.2011 11:59
Wie soll ich mich verhalten bzw. was erwartet mich? ... Was ja der Fall ist. ----------------- "" Am 17.10.2011 von Ilsa1939 quote:Eine Klausel bzgl. ausgefallener Farben war nicht festgelegt, so dass ich den vermeidlich Mangel bei der Übergabe nicht als solchen betrachtet habe. ... Dabei wird sie erläutern müssen, weswegen sie selbst erst am 10.10. zur Wohnungsabnahme bereit gewesen ist. quote:Wie soll ich mich verhalten bzw. was erwartet mich?
Leserforumvon go455922-73 | Mietrecht | 19 Antworten | 17.12.2016 01:37
Der Vermieter ist mit den Sanierungsarbeiten nicht fertig will jedoch eine Wohnungsübergabe dennoch durchführen ohne meine Zustimmung. ... Der Vermieter ist mit den Sanierungsarbeiten nicht fertig will jedoch eine Wohnungsübergabe dennoch durchführen ohne meine Zustimmung. ... Allerdings kann der Vermieter, da er sich ja wohl zunächst in der Pflicht dazu sah, die Wohnung auch im halbfertigen Zustand anbieten, wenn die noch zu behebenden Mängel minderer Art sind.
Leserforumvon Kaktusbilly | Mietrecht | 3 Antworten | 03.02.2010 12:05
"Mängel in der Mietwohnung xxxxx Sehr geehrter xxxx, In der von mir oben genannten Wohnung sind seid Dezember 2009 folgende Mängel zu beklagen:Auch meine Geduld hat einmal ein Ende. ... Bei Übergabe der Wohnung wurden Ihnen diese Mängel alle mit angezeigt, und Sie wurden aufgefordert diese schnellstens zu beheben. ... Ich fordere Sie daher nunmehr schriftlich auf, diese Mängel bis zum 5.02.2010 zu beheben, sodass diese Wohnung auch bewohnbar ist.
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