Bei dem Protokoll bei der Polizei schilterte ich den Vorfall. ... Geldbuße davonkommen, wenn man einen Schaden von 30.000 Euro verursacht hat oder wie ist das zu verstehen? ... Danke Am 11.2.2003 von Hansemann @Bob: Beziehen Sie die Strafe mit den 60 Tagessätzen auf den Schaden von 30.000 Euro oder worauf war das bezogen?
Es mißlang und alle drei wurden von der Polizei gestellt. ... Versucht wurde hier die Verwirklichung von §§ 242 i.v.m. 243 Abs.1 Nummer 2 StGB (§242 Diebstahl, §243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls). ... Also Schaden ca. 5000,00 Euro geteilt durch 3?
War es ein Diebstahl mit einem Schaden von 15.000 Euro oder verteilt sich der Schaden auf mehrere Taten? ... 242 oder 243? ... Nach dem Schreiben von der Polizei ist er direkt zu deinem Anwalt gegangen.
X hat fiktional zwei Briefe von der Polizei bekommen. ... Muss man da etwas an die Polizei senden? ... Muss man da etwas an die Polizei senden?
Hallo, bin jetzt 20 Jahre und bin heute von der Polizei aufgesucht worden wegen diebstahl, ich habe in verschiedenen Märkten Sachwerte von ungefähr insgesammt 2000 Euro eingesackt. ... Am 30.12.2006 von C.Konert Das kann niemand sagen, bei 2000 € Schaden kann es auch sein, dass es Freizeit oder Dauerarrest gibt, da kommt es aber überwiegend auf den Richter an. Allerdings kommt bei dieser wiederholten Tatbegehung auch eine Strafbarkeit gem. §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Nr.3 in Betracht.
Im Laden wurde ich also nicht angesprochen, sondern nur eben von der Polizei. ... Natürlich etwas anders für die Polizei/Staatsanwaltschaft. ... Dann kann man in der schriftlichen Stellungnahme auch darauf hinweisen, dass man den Schaden wieder ausgeglichen hat.
Die ganze Sache ist nun aufgeflogen. vor der Polizei habe ich auch die tat gestanden, mich bei der Unibibliothek entschuldigt und mich bereit erklärt den Schaden wieder gut zu machen. ... Heute war es soweit und heraus kam ein Strafbefehl mit 40 Tagessätzen der Tagessatz wurde auf 20 euro festgesetzt. ... Angeklagt wurde ich wegen den Vergehen nach §242 STGB und §53 STGB.
Hallo, ich wurde erwischt, wie ich bescheuerterweise in dem Laden, wo ich gearbeitet habe, Geld in Höhe von ca. 1000 Euro veruntreut habe. ... Jetzt frag ich mich nur noch, wie lange es wohl dauert, bis ich mal irgendwas von der Polizei höre. ... Am 13.9.2008 von Richard_Jungandre Ich hab jetzt eine Vorladung von der Polizei gemäß §242 bekommen.
Daraufhin rief er die Polizei an. ... Jetzt stand das Reizgas ebenfalls auf dem Verzeichnis und der Verdacht lautete auf „Diebstahl mit Waffen in /aus gewerblichen Raum gem. §§ 242..., schwerer Diebstahl, gem. § 243 STGB...". ... Kessy ----------------- "" -- Editiert am 26.11.2009 19:54 Am 26.11.2009 von justice005 Der Vorwurf der Polizei ist nicht falsch, sondern juristisch korrekt.
Nun "besorgen" sie sich aus einem benachbarten eingezäunten Garten Brennholz (im Wert von max.30 Euro). ... Die Kumpel wollen gegenüber der Polizei alles wahrheitsgemäß gestehen und mit dem Gartenbesitzer in Kontakt treten um den Schaden zu ersetzen. ... Bei weniger als 50,- Euro ist der Diebstahl geringwertig.
Die "Ersparnis" wären 10 Euro gewesen. ... Falls Sie sich dazu entschließen, kann auch das nicht schaden. ... Ich soll mich nun äussern, allerdings wird mir nun Ladendiebstahl (§ 242 StGB) vorgeworfen.
Kurze Zeit (30 Min) nach dem Vorfall, den ich selbst nicht wahrgenommen habe, war er schon bei der Polizei und hat Strafanzeige erstattet. ... Hat er einen Dummen für einen alten Schaden gesucht? Hat er den Schaden vielleicht auch bei deiner Versicherung geltend gemacht?
Später wurde ich von der Polizei abgeholt und auf dem Revier vernommen; habe die Sache soweit gestanden und habe auch gestanden dass ich schon 2 mal etwas (Sägeblatt und Meßschieber, die ich der Polizei sogar freiwillig abgegeben habe als die bei mir zu Hause war) mitgenommen hatte. ... oder darauf aufmerksam machen das ich nur Müll geklaut habe im Wert von maximal 25 Euro? ... Wenn aber der § 243 STGB nun tatsächlich fallen gelassen wird, dürfte dann stattdessen wegen § 242 STGB in Tateinheit mit §123 STGB jeweils in mehreren Fällen erhoben werden.
Also da steht Straftat: § 242 Strafgesetzbuch, Ladendiebstahl von sonstigem Gut. ... Dann hat er die Polizei angerufen da sie mich durchsuchen sollte. Die Polizei hat nichts gefunden und mir ebenfalls nicht geglaubt.
$242 hier Ladendiebstahl Vorladung zur Polizei als Beschuldigter: Ladendiebstahl wurde direkt im Laden gegenüber der Marktleitung und der Polizei zugegeben. Der Schaden wurde ersetzt. ... Gruss Am 12.12.2015 von PP9325 Hallo, wenn die entwendete Sache nicht gerade hunderte Euro wert ist, dann stehen die Chancen sehr gut, dass das Verfahren nach § 153 I StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Wenn von Anklägern behauptet wird, diese Flasche wäre angeblich voll gewesen, könnten in jeder Disskothek etliche, teure Drinks gemixt werden, deren potentieller Gesamtwert sicher 50 Euro übersteigen würde. ... ...aber § 242 StGB, der hier ja einschlägig wäre, ist ja ein Eigentums- und kein Vermögensdelikt! ... Am 30.7.2005 von Miad erstmal anhörungsbogen, dann gegebenenfalls vernehmung bei der polizei, dann einstellung ... ca. 2 Wochen - ca. 2 Wochen - ca. 2 Wochen bis 6 Monate m.
Wert: unter 50 Euro. Die Polizei war vor Ort. ... Grund: Die Polizei fand in meiner Tasche ein Taschenmesser.
Ich rief bei der Polizei an, und fuhr auch gleich mit dem Auto zum Präsidium. ... Wie erwartet, Beschuldigter nach 242 Stgb. ... Schaden kann es keinesfalls.
Angeblicher Ladendiebstahl- Weitere Vorgehen
3 von 5 Sterne
Der "Täter" gab keine Personalien an und die Polizei wurde gerufen. Die Aussage geschah im Anwesenheit der Polizei. ... Die 50 Euro sind nicht weiter wichtig, das war dann halt ein teueres Werkzeug.
Wert: 1,99 Euro. ... Ich musste 30 Euro Strafe zahlen. ... Wäre ich nochmal in der Situation würde ich auf die Polizei bestehen!