Hierzu zählen auch die Abwicklungskosten, sowie eine übliche Fangprämie. ... Die Klägerin verlangte von der Beklagten Erstattung einer Fangprämie von 550 DM (281,21 EURO), die sie ihren Angestellten vor der Tat für jeden von ihnen ertappten Ladendieb versprochen und an G. ausgezahlt hat. ... Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht ihr einen Teil der Fangprämie in Höhe von 50 DM ( 25,56 EURO ) zugesprochen, im übrigen aber die Berufung zurückgewiesen. ----------------- "Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 20.1.2004 von Thomas9994444 Danke erstmal...
Die Höhe muss aber angemessen sein (50.- Euro ist schon nicht wenig....).... ... Fangprämie ist mitlerweile angehoben auf 50,- Euro, bestätigt u.a. vom OLG Zweibrücken Ersatzfähig kann auch eine höhere Prämie sein, die für besonders umfangreiche Entwendungen verhältnismäßig zugesagt ist; in Bagatellfällen kann die Erhebung der Pauschale unzulässig sein. ... Die Geschäftsführung dürfte sich dann schon überlegen, ob das Risiko bei Gericht zu verlieren nicht höher ist als der Nutzen, der durch die restlichen 50 Euro entsteht.
ich bin schülerin, nicht mehr bei den eltern wohnend und kann mir das nicht leisten, außerdem besteht überhaupt keine verhältnismäßigkeit mehr zu dem 5€ artikel. außerdem sollen ja nur 50€ zulässig sein wenn kein besonders schwerer spezialfall vorliegt (es war wirklich ein versehen dass ich das teil nicht bezahlt hab, ich bin sofort stehengeblieben und hab es abgegeben + geringer warenwert) wo sind da 100€ gerechtfertigt und dürfen bearbeitungsgebühr oder 9€ porto für einen brief erhoben werden? ... Ich kenne Fälle wo dies so war (da allerdings nur 50DM) Am 3.12.2004 von Klagdichreich Ich habe gelesen, daß bis zu 50 Euro Fangprämie (evt knapp drüber auch noch) im Rahmen des noch vertretbaren ist. ... Ich habe gelesen, daß bis zu 50 Euro Fangprämie (evt knapp drüber auch noch) im Rahmen des noch vertretbaren ist Richtig.
Ein 11 jähriger Junge versucht Bonbons für 1,99 Euro zu stehlen, in dem er diese in den Rucksack steckt. ... Die Eltern sind nicht willens eine Fangprämie zu zahlen, die mit 50 Euro dotiert ist. ... Am 23.4.2005 von ikarus02 Natürlich brauchen die Eltern keine Fangprämie erstatten.
Die können doch nicht einfach so schreiben 100 euro oder gericht ohne das ich überhaupt weiß woraus sich die zusammensetzen ich danke euch für eure hilfe Am 31.1.2009 von Wellkamp Es geht wohl um die Fangprämie (die als zivilrechtlicher Schadensersatz unabhängig von der strafrechtlichen Seite ist). Ob die in der Höhe korrekt ist, könnte man vielleicht prüfen (ich kenne da eher 50 EUR als Standard). ... Rechtliche Grundlage für eine Fangprämie ist §823 I BGB.
Der Wert liegt bei ca. 80-100 Euro (ca. 12-16 Artikel). ... ALG I und II, Wohngeld, Kindergeld (wenn man es selbst bekommt) und auch z.B: "freies Wohnen" bei den Eltern (oder wem auch immer) kann als sog. ... By the way: Zusätzlich zur Polizei wird wahrscheinlich noch Post von dem Laden kommen, in dem die "Fangprämie" für den Ladendetektiv eingefordert wird.
Kleine Anmerkung noch: Die "Fangprämie" war deutlich zu hoch, 50.-€ sind das maximal zulässige. ... Eine Fangprämie ist nur bis zu 50,- Euro zulässig. ... Die Gerichte haben aber für diesen pauschalen Schadensersatz eine Obergrenze von 50,- Euro festgelegt.
Muss ich trotzdem die 80 Euro bezahlen? ... Höchstens 50 Euro. ... In meinem fall liegt der Wert unter 100 Euro und (jeweils unter 50 Euro pro Geschäft) und die ware wurde mir ja zum Glück abgenommen.
Die Fangprämie von EUR 200,- erscheint auf ersten Blick zu hoch gegriffen. ... Dieses gilt es gesondert zu prüfen, um dann die Angemessenheit der Fangprämie festsetzen zu können. ... Ich würde mich hinsichtlich der Fangprämie Herrn Roenner anschließen und durch die Eltern dem Supermarkt mitteilen lassen, dass eine größere Fangprämie als 50 Euro nicht anerkannt wird.
Wenn das so ist, dann bezahle ich lieber die 50,00 Euro (von d. ... Fangprämie ist mitlerweile angehoben auf 50,- Euro, bestätigt u.a. vom OLG Zweibrücken Ersatzfähig kann auch eine höhere Prämie sein, die für besonders umfangreiche Entwendungen verhältnismäßig zugesagt ist; in Bagatellfällen kann die Erhebung der Pauschale unzulässig sein. ... Es besteht somit ein Anspruch des Kaufhauses auf Zahlung der €50 Fangprämie gegen den Täter
Daher kannst du nur hoffen, dass du keinen Brief von der Polizei im Briefkasten finden wirst... ----------------- "" Am 13.10.2011 von Albarion Meines Wissens und nach Rechtsprechung beträgt eine akzeptable Fangprämie 50 Euro (AG Dülmen mit Urteil vom 12. ... quote:Da es sich aber in der Tat um Bagatellangelegenheiten handelte, sind 100 Euro zu hoch und es könnten die 50 Euro zurückgefordert werden. ... Und das wegen 50 Euro... ----------------- ""
Als Mittäterin müssen Sie zahlen, wobei 100 Euro überzogen sind - 50 Euro gelten als angemessen. ... @muemmel: Die 50 Euro gelten für einen Einzeltäter als angemessen. ... Habe die Fangprämie (50 EURO) abgegeben, bin 25 Jahre, Ersttäter und bereue meine Tat zutiefst.
Und die Konsequenzen dürften wieder mal in der Einstellung des Verfahrens liegen, da Ihre Vorverfahren zumindest nicht einschlägig sind und die Schadenshöhe mit 8,29 doch recht niedrig liegt. 100 Euro müssen Sie übrigens nicht zahlen - die Rechtsprechung erkennt nur 50 Euro als angemessene Fangprämie an. ... Zunächst einmal sind Sie von dem Geschäft abgezockt worden, da Fangprämien nur bis zu 50,- Euro zulässig sind. ... Die 50,- Euro sind in der Tat (leider) allgemein anerkannt.
Daß Minderjährige keine Fangprämie zahlen müssen ist Unfug, da auch Minderjährige sich schadensersatzpflichtig machen können. 100 Euro sind aber zu hoch, höchsten 50 sind angemessen und rechtlich durchsetzbar. ... Da es sich auch nur um EIN Tatgeschehen handelt, wird man die 50 Euro auch nur EINMAL geltend machen können (Sie haften gesamtschuldnerisch mit Ihrem Freund) Bei Minderjährigen wird stets der Erziehungsberechtigte informiert und mitgeladen, egal ob der Minderjährige 14, 15 oder 17 ist. ... Da ich nicht will dass es meine Eltern falsch in den Hals kriegen und noch was missverstechen.
Fangprämie bzw. ... Denen können Sie mitteilen, dass die verlangte Höhe die in der Regel zulässige Höhe der Fangprämie von EUR 50,- überschreitet. EUR 50,- sind in der Rechtsprechung anerkannt.
Am 9.6.2007 von KleinerJurist Die 50 Euro sind die Fangprämie des Detektivs. ... ich wuerde die 50 Euro nicht bezahlen, ob dies eingeklagt wird ist zweifelhaft. ... Ich werde auf jeden Fall die 50€ bezahlen...
Nur vorsichtshalber: Fangprämien sind nur bis zu einer Höhe von maximal 50,- Euro zulässig. ... Wenn die nicht mehr vorhanden sind gibts nichts, ausser Fangprämie. Wobei ich einfach nichts machen würden, denn die Rechnung geht an den Täter nicht an dessen Eltern.
Sie als Eltern können -strafrechtlich- nicht ersatzweise belangt werden. 2. ... Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 24.5.2007 von justice005 Ich schließe mich vollumfänglich an, möchte aber nur noch kurz eine Kleinigkeit ergänzen: Selbst wenn man Ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen könnte, wären 100 Euro fangprämie zu hoch. Die Rechtsprechung hat sich auf eine maximal zulässige Höhe von 50 Euro eingependelt.
Am nächsten Tag musste ich mit meinen Eltern (ich bin 15) zur Polizei und wir haben ein "Geständnis" verfasst in dem ich die ganze Geschichte so erzählt hab. ... Ausserdem müsste ich die 50 Euro Fangprämie zahlen (angezeigt wurde ich trotzdem) und es standen noch die Daten von zwei Beispielfällen dabei und dass es in ständiger Rechtssprechung rechtmäßig wäre die Prämie zu verlangen.
Als ich dann rausgehen wollte, kam ein dedektiv...er meinte das ich hausverbot bekomme und strafe von 150 euro zahlen muss!!! ... Die sogenannte Fangprämie (hier 150€) ist eindeutig zu hoch. Sie ist bis max. 75€ (Richtwert) zulässig - üblich sind 50€. 150€ würde ich auf gar keinen Fall zahlen!