13 Ergebnisse für „angabe diebstahl ersttäter euro“

Leserforumvon Sally | Strafrecht | 7 Antworten | 18.02.2003 22:13
MfG Bob Am 22.1.2009 von deeva Wenn der Warenwert unter 50 Euro ist, handelt es sich sowieso um einen Diebstahl einer geringfügigen Sache, und diese wird bei einem Ersttäter in der Regel wegen Geringfügigkeit eingestellt, und es kommt nicht einmal zu einem Strafbefehl. ... Bei einem Ersttäter wird ein Diebstahl mit einem Warenwert unter 10 € gem. § 153 StPO eingestellt, wenn er geständig ist, also auf dem Anhörungsbogen die Tat zugibt. ... Den arbeitslosen Gatten würde ich mir ebenso sparen wie die Angabe, nicht gewusst haben zu wollen, dass es Diebstahl ist, wenn man in einem Geschäft Ware einsteckt, verpackt oder nicht.
Leserforumvon MickeyMaus | Strafrecht | 18 Antworten | 19.02.2003 10:05
Die Angabe des Strafmaßes ist natürl. von mir (aufgrund Berufserfahrung) geschätzt und daher ohne Gewähr. ... Die Buerste kostet bloss 3-4 Euro! ... Wenn Du noch vor der Kasse warst ist es kein Diebstahl!
Leserforumvon tiffi05 | Strafrecht | 9 Antworten | 12.02.2006 22:13
Ich bin 33 Jahre alt und vor genau 3 Jahren wurde ich als Ersttäter bei einem Ladendiebstahl erwischt. ... Mal bei einem Ladendiebstahl erwischt, Warenwert ca. 90,- Euro. ... Ist es besser wenn ich konsequent keine der freiwilligen Angaben mache, oder kann ich die Eine oder Andere Angabe machen.
Leserforumvon BloodyNova | Strafrecht | 20 Antworten | 07.08.2008 08:20
Bei einem Wert von 800,- Euro kann es durchaus auch bei einem Ersttäter zu einer Anklage (oder einer Ahndung durch Strafbefehl) kommen. ... Ist es trotz der Höhe des Warenwerts ein "einfacher" Diebstahl und kein schwerer Diebstahl? ... Ich wollte nur nochmal den kausalen Zusammenhang zur Angabe einer mögl.
Leserforumvon ratlos74 | Strafrecht | 8 Antworten | 30.09.2012 11:11
Wurde gestern beim Ladendiebstahl im Wert von 25 Euro erwischt. ... ich hab schon so einiges hier gelesen und gehe davon aus, dass das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes vermutlich eingestellt wird, da ich tatsächlich ein unbescholtener Ersttäter bin und der Diebstahl geringwert war. - und zum Schluss die wichtigste Frage: sollte ich mir einen Anwalt nehmen? ... Zu richten an die Polizei, weil Sie noch kein Aktenzeichen der Amtsanwaltschaft haben, und unter Angabe der pol.
Leserforumvon Bruno38102 | Strafrecht | 19 Antworten | 22.11.2018 16:38
Zugabe beim Kauf von mehr als X Euro? ... Das ist dann ein gewöhnlicher Diebstahl, da es imho aber eher geringwertig war könnte es wirklich eingestellt werden. ... Spekulation: Beim Einlösen kommt dann wahrscheinlich der nächste Werbeclou, weil das wohl nur mit Angabe der persönlichen Daten funktioniert.
Leserforumvon vorsicht | Strafrecht | 47 Antworten | 08.10.2010 15:12
Als ersttäter wird aber nicht viel passieren. ... Anklageschrift teilgeständige Angabe gemacht. ... Die Fahrräder sollen einen Kaufwert von ca. 800 Euro haben.
Leserforumvon Waldkäfer | Strafrecht | 45 Antworten | 19.06.2006 15:45
Mit freundlichen Grüßen, - Rönner - Am 19.6.2006 von Waldkäfer Der Detektiv hat gesagt wenn ich die 50 euro heute nicht bezahle dann wird der Betrag für die bearbeitungsgebühr noch höher sein! ... ich denke das sie tagessätze verwenden anstatt euro zu schreiben oder irre ich mich jetzt völlig ? man brauch wirklich kein entschuldigungsschreiben dortim laden abliefern wenn man die 50 euro schon bezahlt hat ?
Leserforumvon RQ | Strafrecht | 30 Antworten | 13.11.2003 16:23
Das der Pullover wohl so um 150 euro kostet, mit was muss ich nun rechnen(bin noch Student, wird das Einkommen meiner Frau herangezogen?) ... Beruhigt hat mich der Anwalt soweit, dass es nicht so einfach ist aus einem Diebstahl, einen schweren Diebstahl oder Diebstahl mit waffen zu machen, denn dann hätte der Detektiv die Polizei hinzu ziehen müssen, was er aber nicht gemacht hat. ... Sofern Sie Ersttäter sind ist, auch aufgrund des höheren Diebstahlswertes von €150, eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage zumindest denkbar.
Leserforumvon webcasi | Strafrecht | 32 Antworten | 15.03.2003 15:13
Nun habe ich es wieder getan: Ich habe im Wert von 250 Euro geklaut und bin erwischt worden. ... Als Ersttäter erhältst Du wahrscheinlich einen Strafbefehl, welcher sich unterhalb der Grenze von 90 Taqessätzen (ab 90 TS erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis) bewegen wird. ... Der Tatsache, daß es bei Dir mehrere CD's ( 250,- € Warenwert) waren, wird dadurch Rechnung getragen, daß nicht wie bei einem "kleinen" Diebstahl ein Verfahren nach § 248a StGB (Diebstahl geringwertiger Sachen) sondern eines nach § 242 StGB (Diebstahl) geführt wird.
Leserforumvon VerzweifelteSchülerin | Strafrecht | 72 Antworten | 25.03.2007 21:28
Hallo Ich habe vor 2 Tagen aus einem Kaufhaus Ware im Wert von ca. 30 Euro entwendet. ... Nein, diese Angabe ist freiwillig. ... Ach und die gestohlene Ware betrug 46 Euro.
Leserforumvon Pepi | Strafrecht | 41 Antworten | 16.02.2004 13:36
Bei Dir es es Diebstahl nach § 242 StGB (also nicht geringwertige Sache). ... Ich würde diese Angabe auch gern machen, bevor ich geschätzt werde. 3. ... Bitte dringend um Antwort, denn es scheint ja doch sehr maßgeblich zu sein, ob man ein Ersttäter oder ein Wiederholungstäter ist!
Leserforumvon Akira | Strafrecht | 44 Antworten | 18.05.2003 16:15
Wenn man die beim Diebstahl und Raub zugrundegelegte Problematik bei den Scheinwaffen zugrunde legt, dann kann man davon ausgehen, dass es auf die Absicht des Täters ankommt, nicht aber auf die objektive Gefährlichkeit. ... Mit welchem Strafmaß kann man bei Verurteilung rechnen, wenn man weder vorbestraft ist, noch Kleindelikte wie Diebstahl "auf dem Kerbholz" hat und zudem noch Arbeitslos ist? ... Stellungnahme Bei der Privilegierung als Ersttäter und dem Erfüllen des Tatbestandes der Bedrohung gemäß §241 StGB werden Sie meines Erachtens mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen müssen.
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