204 Ergebnisse für „angriff körperverletzung notwehr“

Leserforumvon erklaerung_ueber | Strafrecht | 7 Antworten | 01.09.2006 14:36
Wer sich gegen Notwehr wehrt macht sich in dem Beispielssachverhalt einer Körperverletzung schuldig. ... Eingeschränkt daher, weil es sich dann um einen Fall der Notwehrprovokation handelt. - Rönner - Am 1.9.2006 von Marc007 Notwehr gegen Norwehr ist Körperverletzung da der jenige ja eine Rechtswiedrigen Angriff abwehren will, oder einem Rechtswiedrig Angegriffenen helfen will. ... Eine Notwehr gegen Notwehr kann es schon deshalb nicht geben weil immer ein Angriff die Voraussetzung hierfür ist.
Leserforumvon clemens02 | Strafrecht | 5 Antworten | 14.02.2023 14:52
Also besteht der Angriff seitens A ja noch immer. ... Notwehr gegen Notwehr ist Körperverletzung. ... [quote]Also besteht der Angriff seitens A ja noch immer.
Leserforumvon anderst | Strafrecht | 12 Antworten | 03.05.2015 10:45
Ist es tatsächlich so dass ich nun obwohl ich angegriffen wurde eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen obwohl ich noch nichtmal getroffen habe? ... Von einem gegenwärtigen Angriff kann man da meiner Meinung nach erstmal nicht mehr sprechen. ... Zitat (von Hafenlärm):Von einem gegenwärtigen Angriff kann man da meiner Meinung nach erstmal nicht mehr sprechen.
Leserforumvon Nickname-anonym | Strafrecht | 5 Antworten | 27.03.2018 22:29
Hallo, ich bin als Beschuldigter wegen Gefährlicher Körperverletzung vorgeladen. ... Lasse von ihm ab ist jedenfalls nicht von Notwehr gedeckt, da kein Angriff mehr gegenwärtig war oder bevorstand. ... Weil Notwehr nur gegen einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff zulässig ist, aber nicht gegen einen flüchtenden Körperverletzer.
Leserforumvon Julian87 | Strafrecht | 27 Antworten | 23.09.2010 18:58
Komme ich mit Notwehr da vllt raus? ... Notwehr dürfte hier ausscheiden, da kein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff (§ 32 II StGB) vorlag, sondern nur Beleidigungen. ... Dem Angreifer steht gegen diese Notwehr selbst kein Notwehrrecht zu, sodaß ein weiterer Angriff wiederum ein rechtswidriger Angriff ist, gegen den Notwehr geübt werden darf.
Leserforumvon search_help | Strafrecht | 6 Antworten | 09.07.2010 19:23
Meine Frage: Was erwartet mich nun es ist doch garnicht sicher das die Verletzung von mir stammt könnte beim Fall gekommen sein oder von meinerm Freund und außerdem war es doch Notwehr oder ich hab ja nicht angefangen, kann ich verurteilt werden eventuell Vorbeschtraft kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, weil ich mich gewährt hab gegen einen Tätlichen angriff? ... Gruß vom mümmel ----------------- " " Am 9.7.2010 von guest-12311.07.2010 23:28:07 --- editiert vom Admin Am 9.7.2010 von TrueBlood quote:rappelte mich wieder auf und packte ihn Da wird man ja vermutlich noch mal genau hinschauen, ob das noch Notwehr war oder ob der Angriff nicht bereits schon beendet und auch kein weiterer mehr zu besorgen war. Wenn letzteres, war das keine Notwehr, sondern "Rache" und die ist nicht straflos. ----------------- ""
Leserforumvon fb377983-24 | Strafrecht | 24 Antworten | 22.06.2015 15:52
Hallo, ich habe eine Vorladung bekommen in der ich als Beschuldigter für gefährliche Körperverletzung geführt werde. ... Wenn die Notwehr scheitert, dann weil der Angriff nicht mehr gegenwärtig war. ... Eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung ist nicht lustig.
Leserforumvon peterk2002 | Strafrecht | 1 Antwort | 04.07.2018 00:37
Im § 32 StGB wird die Notwehr definiert. Die Notwehr ist, eine erforderliche Handlung, um einen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden. ... Nur eine (versuchte) Körperverletzung oder Tötung, Vergewaltigung, etc.
Leserforumvon Fitnesstyp | Strafrecht | 1 Antwort | 09.04.2018 22:19
Schäden bei B: blaues Auge, geprellte Rippe und gebrochener Arm (durch den Sturz) War A´s Reaktion noch Notwehr oder Notwehrexzess oder wurde er nachdem B bereits auf dem Boden lag aber A noch ein weiteres mal in die Hoden trat selbst zum Täter? ... A´s Anwalt möchte wenn es zum Prozess auf kommt auf Notwehr / Notwehrexzess pledieren, da der Angriff zunächst von B ausging.
Leserforumvon CM86 | Strafrecht | 4 Antworten | 08.07.2011 05:32
Notwehr liegt vor, wenn ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff stattfindet, der wiederum gegenwärtig ist, wenn er unmittelbar bevorsteht oder gerade stattfindet. ... Dann wäre der Schlag mit der Fernbedienung eine gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB, die einen Strafrahmen von 6 Mo.-10 J. hat. ... Und wenn das "zu Boden reißen" keine Notwehr war (weil der Angriff beendet war und ein erneuter zumindest nicht erkennbar war), dann war diese Ankündigung auch nicht die Ankündigung eines erneute Angriffs, sondern lediglich die Ankündigung einer beabsichtigten Notwehr.
Leserforumvon go522637-3 | Strafrecht | 6 Antworten | 13.08.2019 20:52
Im Bereich des möglichen: Das übliche für Körperverletzung Zitat (von go522637-3):Kann man es als Notwehr oder Ausübung vom Hausrecht ansehen bzw. würde es eine Minderung gegeben?... Das "immer wieder auf den Wirt zugehen" in derart aggressiver Haltung kann durchaus als unmittelbar bevorstehender Angriff ausgelegt werden - und Notwehr ist schon dann zulässig, wenn ein solcher Angriff "unmittelbar zu besorgen" ist. ... Die "persönliche Ehre" ist durchaus "notwehr-fähig", man darf Notwehr ausüben, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf die persönliche Ehre zu beenden.
Leserforumvon guest-12308.02.2017 02:25:13 | Strafrecht | 23 Antworten | 12.02.2008 17:50
Notwehrlage: gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff 2. Notwehrhandlung: Das was ich in Notwehr tue, muss geeignet, geboten und verhältnismäßig sein und zudem von einem Verteidigungswillen getragen werden, um den Angriff sofort und sicher zu beenden. ... Ob ein Richter das aber immer noch so sieht, wenn Du zum 3. oder 4. mal wegen Körperverletzung die Notwehrkarte ziehst, wage ich zu bezweifeln.
Leserforumvon Kesler | Strafrecht | 3 Antworten | 04.07.2013 15:39
Mieter A verklagt Mieter B wegen Körperverletzung und Schadensersatz. ... Wenn man das hingegen bejaht, haben wir: * Gegenwärtiger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut (+) * Körperverletzung Abwehr des Angriffs (+) * Maßnahme geeignet, Angriff zu beenden (+) * Maßnahme ist keine Notwehrüberschreitung (+) (anders könnte es z.B. bei einer Selbstschußanlage aussehen) Ergo Notwehr. ... Dann hat es sich schon wieder mit der Vorab-Notwehr...
Leserforumvon hageloto | Strafrecht | 8 Antworten | 11.06.2013 11:40
Nach ein paar Tagen meldete sich der Vater der Gegenseite und wollte auf einmal Schmerzensgeld für seinen Sohn(200 Euro)und ebensoviel solle mein Onkel spenden mit der Begruendung, sonst wuerde er ihn wegen Körperverletzung anzeigen... ... Dafür ist unerheblich, ob der angreifende Junge strafmündig war oder nicht, der Angriff wäre in jedem Fall rechtswidrig (Strafmündigkeit ist eine Nachtatbetrachtung und hat nichts mit Rechtswidrigkeit zu tun). ... "KO schlagen" nicht mehr Notwehr gewesen, was bei Erwachsenen/Jugendlichen zulässig gewesen wäre) genommen.
Leserforumvon ange11 | Strafrecht | 8 Antworten | 16.03.2010 14:54
Jetzt habe ich mich mit ihm gestritten und er will mich wegen Körperverletzung anzeigen. ... War das nicht notwehr, dass ich ihn weggezogen hab? ... Sicher, er muss selbst diesen Angriff nicht mitbekommen haben, das hast Du aber wohl doch und müßtest den Angriff vor Gericht auch glaubhaft schildern.
Leserforumvon d3structor | Strafrecht | 18 Antworten | 03.01.2006 17:57
Meine Frage ist wann handelt es sich um reine Körperverletzung und ab wann handelt es sich um schwere Körperverletzung. ... Am 4.1.2006 von holiday357 Hier mal der Text: § 32 Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. ... Aber wenn das die einzige Möglichkeit ist einen Angriff abzuwehren, der, so steht es im Gesetz, rechtswidrig ist und gerade erfolgt, dann kann das als Notwehr angesehen werden.
Leserforumvon go555825-14 | Strafrecht | 9 Antworten | 26.08.2020 07:30
Dagegen ist Notwehr zulässig. ... Körperverletzung sehe ich nicht, wohl aber eine Nötigung, da man gegenüber einem solchen Angriff zurückweichen muß (ggfs. auch um seine Sachwerte wie Uhr oder Smartphone zu schützen). ... Dagegen ist Notwehr zulässig.
Leserforumvon Svenii | Strafrecht | 13 Antworten | 26.02.2010 13:48
Ich bin 21 Jahre, Facharbeiter und nicht vorbestraft, aber ich hatte einmal eine Anzeige wegen Körperverletzung die gegen 15 Sozialstunden fallen gelassen wurde. Zwar bin ich also schon mal einschlägig aufgefallen, aber seitdem hab ich son ****** nicht mehr gemacht aber hab nun Angst dass ich nicht mehr glaubwürdig bin. ----------------- " " Am 26.2.2010 von Mercartor sagen wir mal so: das problem an der geschichte ist die, dass es wohl mehrere versionen zum sachverhalt geben wird. angenommen DEIN sachverhalt stimmt so, würde es so aussehen: der andere hat zugehauen-> rechtswidriger angriff du hast zurückgeschlagen-> notwehr ABER: "ich war auch noch frech"-> absichtliche notwehrprovokation (nehme ich jetzt mal an. aber schreib mal, was du genau damit meintest mit "frech werden") daher kannst du dich nicht auf dein notwehrrecht berufen. alles in allem: es sieht schlecht für dich aus. vor allem, weil du bereits wegen KV auffällig wurdest. ----------------- " " -- Editiert am 26.02.2010 14:05 Am 26.2.2010 von muemmel Hi, 1. ... So aus der Ferne das Vorliegen von Notwehr zu diagnostizieren, ist schlicht unmöglich.
Leserforumvon mr-barth-simon.1@web.de | Strafrecht | 6 Antworten | 14.10.2018 20:24
Von Person B war dies kein richtiger Angriff, jedoch möchte dieser das Geld nicht zurückzahlen und will stattdessen immer mehr Geld haben von A. ... Zitat:Von Person B war dies kein richtiger Angriff, Sondern? ... Grundsätzlich hört es sich jedenfalls bisher eher nach Notwehr an, als nach "Nicht-Notwehr". -- Editiert von !!
Leserforumvon t0mmy85 | Strafrecht | 15 Antworten | 30.11.2019 19:28
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen (oder unmittelbar bevorstehenden) rechtswidrigen Angriff (oder dessen Fortsetzung) von sich ... abzuwenden. ... ): Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen (oder unmittelbar bevorstehenden) rechtswidrigen Angriff (oder dessen Fortsetzung) von sich ... abzuwenden. dann war es echt keine Notwehr sondern eine Affekthandlung aus Wut ins Gesicht gespuckt worden zu sein. ... Nein, wegen gefährlicher Körperverletzung.
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