1.115 Ergebnisse für „anzeige strafantrag“

Leserforumvon Florian Diener | Strafrecht | 9 Antworten | 20.04.2008 20:54
kann ich Anzeige + Strafantrag ohne angabe von Gründen zurückziehen? ... Mir wäre es halt am liebsten wenn ich komplett aus der sache nochmal raus kommen würde, sprich anzeige zurück und strafantrag zurück. ... Mir wäre es halt am liebsten wenn ich komplett aus der sache nochmal raus kommen würde, sprich anzeige zurück und strafantrag zurück.
Leserforumvon no2610 | Strafrecht | 6 Antworten | 09.03.2018 21:44
Kann sie die Strafanzeige bzw. den Strafantrag zurückziehen? ... Einen wirksamen Strafantrag konnte sie gar nicht stelken als Minderjährige. ... Einen wirksamen Strafantrag konnte sie gar nicht stelken als Minderjährige.
Leserforumvon Gast3000 | Strafrecht | 8 Antworten | 21.08.2009 10:07
Bitte aber den Text nochmal genauer lesen, es ging darum, dass X nur Anzeige erstattet, eben nicht Strafantrag. ... Denn wenn es hierzu keine Begrenzung gibt, könnte doch theoretisch jeder behaupten, er hätte etwas gesehen, er erstattet Anzeige (keinen Strafantrag) und sagt dann gleichzeitig als Zeuge aus. ... Und ich schrieb doch gerade, dass X überhaupt nicht dazu berechtigt ist, Strafantrag zu stellen. quote:Denn wenn es hierzu keine Begrenzung gibt, könnte doch theoretisch jeder behaupten, er hätte etwas gesehen, er erstattet Anzeige (keinen Strafantrag) und sagt dann gleichzeitig als Zeuge aus.
Leserforumvon guest-12314.06.2012 22:18:52 | Strafrecht | 1 Antwort | 19.11.2011 13:52
Ich hab mal gehört, dass bei Strafantrag die Staatsanwaltschaft ermitteln MUSS und das ganze evtl. für den Geschädigten kostenpflichtig sein könnte.
Leserforumvon smart12 | Strafrecht | 2 Antworten | 20.05.2012 16:01
Ist es noch möglich den Polizisten die Wahrheit zu sagen und die Anzeige zurück zu ziehen.
Leserforumvon Menekse | Strafrecht | 3 Antworten | 11.06.2017 23:24
Wird er bestraft, wenn ich nochmals erläutere, dass ich keine Anzeige wollte und auch den Strafantrag zurückgezogen habe? Am 11.6.2017 von Harry van Sell Zitat (von Menekse):Wird er bestraft, wenn ich nochmals erläutere, dass ich keine Anzeige wollte und auch den Strafantrag zurückgezogen habe? ... Aber es kann durchaus sein, das es in dem Verfahren überhaupt nicht interessiert, ob Du keine Anzeige wolltest und auch den Strafantrag zurückgezogen hast.
Leserforumvon Torsten27 | Strafrecht | 0 Antworten | 01.12.2002 11:25
In beiden Fällen hat sie die Polizei gerufen und Anzeige erstattet. Ich weiß allerdings nicht ob sie direkt Strafantrag gestellt hat Sie will jetzt eigentlich nichts mehr gegen mich unternehmen, ich hab zumindest die Hoffnung, daß das absolute Antragsdelikt Hausfriedensbruch fallen gelassen wird.
Leserforumvon Kleine1234 | Strafrecht | 4 Antworten | 26.04.2006 18:38
Wenn ja, so würde doch nur auf Antrag verfolgt oder ist es dann eine Anzeige? Ist eine Anzeige wegen Fahrraddiebstahls (genauer Text: Bes. schw. ... Hier kann man einen Strafantrag nicht zurückziehen, da es ein Offizialdelikt ist (und somit ein Strafantrag gar nicht nötig ist, sondern nur eine Strafanzeige .
Leserforumvon queen_k | Strafrecht | 4 Antworten | 13.12.2020 01:31
Im Affekt habe ich die Polizei gerufen und Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. ... Du kannst auch schriftlich klarstellen, dass Du keinen Strafantrag stellen möchtest. ... Am 13.12.2020 von nyr Es wäre empfehlenswert, die Anzeige weiterlaufen zu lassen, um dem Partner deutlich zu machen, dass Gewalt in keiner Form, auch nicht im Affekt, akzeptabel ist.
Leserforumvon steikue | Strafrecht | 34 Antworten | 26.11.2004 11:47
Der Strafantrag ersetzt also die Anzeige bzw. beinhaltet sie. ... Hat ein anderer die Anzeige erstattet und der Verletzte sich nie geräuspert, erhält er im Falle der Einstellung auch keinen Bescheid. ... Außerdem weiß bei einer fremdsprachigen Anzeige ja keiner, dass es eine Anzeige ist.
Leserforumvon guest-12330.08.2015 11:38:25 | Strafrecht | 2 Antworten | 24.10.2006 20:35
Die Schikanen gegen B durch X nähmen kein Ende und die Verleumdungen finden weiterhin statt (bzw. jetzt durch den Polizeibeamten auch zusätzlich), daher denken die Eltern von B darüber nach, erneut Anzeige wegen der falschen Verdächtigung zu erstatten - sowie Strafantrag wegen den anderen Punkten. ... Eschflegel Strafanzeige und Strafantrag sind nicht das selbe. ... Die Polizei muss auch ohne Strafantrag ermitteln.
Leserforumvon guest-12328.01.2016 15:58:08 | Strafrecht | 6 Antworten | 28.05.2014 15:05
Und auch andersrum, wenn der Geschädigte Geld vom Schädiger dafür verlangt, um die Anzeige zurückzuziehen? ... Wenn das Opfer aber zum Täter sagt "Du pass auf, Du gibst mir 100 Euro, dann nehm ich den Strafantrag zurück", dann heißt das im Umkehrschluss "Gibst Du mir kein Geld, bleib ich bei meinem Strafantrag" - und erfüllt mE den Tatbestand der Erpressung. ... Viele täuschen sich in diesem Punkt und denken, wenn man "die Anzeige" (= den Strafantrag) zurücknimmt, dann legt der Staatsanwalt sofort die Hände in den Schoß... ----------------- "Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte." -- Editiert Krypton am 28.05.2014 15:43 Am 28.5.2014 von BigiBigiBigi quote:Wenn das Opfer aber zum Täter sagt "Du pass auf, Du gibst mir 100 Euro, dann nehm ich den Strafantrag zurück", dann heißt das im Umkehrschluss "Gibst Du mir kein Geld, bleib ich bei meinem Strafantrag" - und erfüllt mE den Tatbestand der Erpressung.
Leserforumvon go528262-52 | Strafrecht | 3 Antworten | 14.10.2019 16:59
Als ich das erfahren habe wollte ich den Strafantrag zurücknehmen. ... Am 14.10.2019 von Droitteur Den Strafantrag kann man zurückziehen. ... Hier ist aber ein innerer Zusammenhang gegeben, der bei Drohung mit "erlaubtem Übel" (was eine Anzeige ja ist) die Strafbarkeit iaR. entfallen lässt.
Leserforumvon Gutmensch | Strafrecht | 5 Antworten | 10.09.2010 13:34
Bisher habe ich nur von Anzeigen gegen Unbekannt gehört, bin aber letztens über einen "Strafantrag gegen Unbekannt" gestoßen. Ist das so richtig, kann man einen Strafantrag stellen, wenn die Person des Täters noch nicht ermittelt ist? ... Eine Anzeige kann jedermann machen, dies ist ja "nur" die Meldung über eine (vermeintliche) Straftat.
Leserforumvon Calystegia | Strafrecht | 2 Antworten | 29.10.2007 08:17
Guten Morgen, vor ca. 3 Wochen erstattete ich Anzeige wegen eines Hackingangriffs. ... Meine Frage: - Kann ich dem Spielebetreiber die Weiterermittlungen freigeben indem ich den Strafantrag zurückziehe? ... - Falls es nichts nützt, den Strafantrag zurückzuziehen, was kann ich sonst machen?
Leserforumvon bik | Strafrecht | 2 Antworten | 01.05.2022 17:25
Ich habe mich informiert und herausgefunden, dass das von mir zur Anzeige gebrachte Delikt ein Antragsdelikt ist. Nun meine ich allerdings keinen Strafantrag gestellt zu haben. ... (es ist ja trotzdem ein Antragsdelikt für welches es, mit der Rücknahme meines Interesses an der Verfolgung, an Verfahrensvorraussetzungen fehlt) Und wenn doch ein Strafantrag gestellt wurde, den ich zurück nehme, was passiert dann mit der Anzeige?
Leserforumvon Maverich | Strafrecht | 2 Antworten | 16.02.2006 18:32
Welche gültigkeit hat eine Anzeige per Email? ... Nach dem selben Praragraph muss ein Strafantrag bei der Polizei schriflich erfolgen. ... Ein Strafantrag hingegen bedarf der Schriftform.
Leserforumvon harina | Strafrecht | 1 Antwort | 24.10.2002 09:53
Mein Problem ist folgendes: Vor 3 Tagen habe ich einen Strafantrag wg. ... Ich gab in der Anzeige noch eine 2. ... Nun meine Frage: Kann ich den Strafantrag zurückziehen?
Leserforumvon TobiasCafe | Strafrecht | 9 Antworten | 30.12.2019 00:08
Weil Strafantrag und Anzeige 2 verschiedene Dinge sind. Anzeige kann man online erstatten, aber keinen Strafantrag stellen. ... Antragsdelikten) ist ein Strafantrag aber, neben der reinen Anzeige, notwendig, in manchen Fällen sogar zwingend Prozessvoraussetzung.
Leserforumvon Friedelin | Strafrecht | 6 Antworten | 01.12.2009 17:13
Stimmt es, das person A auch einen Strafangtrag stellen muss, das eine Anzeige allein nicht reicht ? Wenn ja, wo und wann kann Person A diesen Strafantrag stellen ? ... Gibts ja auch. ----------------- "" Am 1.12.2009 von justice005 Naja, auf den Anzeige-Formularen der Polizei ist schon ganz unten üblicherweise ein extra Kreuzchen, wo daneben steht "Ich stelle Strafantrag ja/nein".
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