138 Ergebnisse für „aussage falschaussage person verfahren“

Leserforumvon Hpinter | Strafrecht | 13 Antworten | 06.07.2013 15:57
Hallo, angenommen, Person A wird als Betroffener im OWI-Verfahren angehört zu einer Verkehrs-OWI (Geschwindigkeitsverstoß). Person A ist um die 70. ... Wäre das eine Falschaussage?
Leserforumvon Kekserl | Strafrecht | 10 Antworten | 08.10.2008 13:05
Zeuge ist Person B, welche mit einer falschen Aussage die Person A sehr schwer belastet. Person B hat bei der Polizei ihre Aussage unterschrieben. ... Hat Person A keine Beweise für die Falschaussage von Person B, steht doch Aussage gegen Aussage, und dann müsste doch im Zweifelsfalle für den Angeklagten entschieden werden - oder irre ich mich da?
Leserforumvon milena007 | Strafrecht | 1 Antwort | 02.03.2009 14:57
Person X geht zur Polizei und macht seine Aussage. Verfahren wird eingestellt. Kann Person X die Person Y jetzt auf Rufmord, Vortäuschen falscher Straftaten, Falschaussage anzeigen?
Leserforumvon Paulchen93 | Strafrecht | 2 Antworten | 02.08.2017 12:00
Hallo. ich hätte eine Frage zu dem Thema Falschaussage. ... Nun bekam ich die Letzten Tage Besuch von der Polizei wo mir erklärte das sie eine Anzeige wegen Falschaussage Machen und eine aussage von mir machen wollten. ... Ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage oder wegen versuchter Strafvereitelung (falls es um die Aussage direkt nach der Tat geht).
Leserforumvon Gapx | Strafrecht | 6 Antworten | 07.12.2006 16:24
Bei der Gerichtsverhandlung habe ich nun eingestanden bei der Polizei falsch ausgesagt zu haben, da der Richter mir aber nicht geglaubt hat im Bezug auf mein Eingestaendnis eine bestimmte Person erkannt zu haben, bekomme ich jetzt höchstwahrscheinlich ein Verfahren wegen Falschaussage angehängt. ( der Angeklagte geht jedoch in Berufung, d.h. der nächste Richter glaubt mir dann vlt. ). ... Am 7.12.2006 von guest123-1156 --- editiert vom Admin Am 7.12.2006 von Gapx Nein, kann leider kein Missverständnis gewesen sein, da der Richter mich bei der Verhandlung nochmals extra darauf aufmerksamkeit gemacht hat, dass ich meiner Aussage bei der Polizei widerspreche und ob das bedeute, dass ich bei der Polizei eine Falschaussage gemacht habe ( dies habe ich leider bejaht ). Mein Hauptproblem ist im Moment noch, dass der Richter anderen Zeugen mehr Glauben schenkt als mir (und eineigen anderen) und davon ausgeht ,dass ich eine Falschaussage getätigt habe -- Editiert von Gapx am 07.12.2006 19:48:32
Leserforumvon 555bobby6 | Strafrecht | 10 Antworten | 05.01.2006 22:33
Wochen später, aber noch vor der Haupt-Verhandlung, besinnt sich A auf die Wahrheit und zieht die Falsch-Aussage zurück. ... Wobei ich zu der Falschaussage ergänzen möchte: Person A hat tatsächlich bewusst eine Falschaussauge bzw. falsche Versicherung an Eides statt gemacht, nämlich dass Person B erneut eine Straftat begangen hat in der gleichen Art wie die, die im laufenden Verfahren vorgeworfen wurde. ... Person B wurde im laufenden Verfahren zwar verurteilt, aber wegen der ursprünglich begangenen Tat.
Leserforumvon Maike2508 | Strafrecht | 16 Antworten | 12.09.2006 08:52
Haben Sie den Täter durch Ihre Falschaussage begünstigt? ... Oder soll ich doch lieber bei meiner Aussage bleiben? ... Gegebenenfalls wird ein Verfahren gegen Sie dann eingestellt.
Leserforumvon Ratsuchender555 | Strafrecht | 11 Antworten | 13.11.2011 23:37
Person A bestätigt diese Aussage. ... Ausserdem muss es doch einen Grund gegeben haben, warum Person A die AUssage am Anfang für Person B gemacht hat. ... Wenn das Gericht glaubt, die korrigierte Aussage bei der Polizei sei die Wahrheit und A lüge nun unter Eid, um B zu entlasten, wird A wohl ein Verfahren wegen Meineid, Mindeststrafe 6 Monate, bevorstehen.
Leserforumvon improviser | Strafrecht | 5 Antworten | 23.08.2006 13:30
" Oder besser: "Ich habe Gras gekauft, kšnnte aber nicht beschwšren dass es diese Person war?... Wenn das Verfahren bereits abgeschlossen ist sollte die Wahrheit gesagt werden, alles andere wäre eine Falschaussage mit mindestens 3 Monaten Freiheitsstrafe. ----------------- "stud.iur Hr. ... Wenn der Zeuge nicht beschwšren kšnnte den VerkŠufer wiederzuerkennen, ist das denn eine Falschaussage?
Leserforumvon CRAZR | Strafrecht | 15 Antworten | 04.06.2012 10:22
Nach ein paar wochen Hat person D einen Brief bekommen mit der einstellung des Verfahren. ... Ich kann mir momentan keinen anwalt leisten, wie soll ich weiter verfahren ich bitte um schnelle Hilfe MfG Person A ----------------- "" Am 4.6.2012 von muemmel WAS hat Person A nun vor Gericht ausgesagt? Und wie ging das Verfahren gegen E aus?
Leserforumvon Icebear1982 | Strafrecht | 3 Antworten | 04.05.2005 19:07
Hallo, habe da ein Problem War im Februar als zeuge vor gericht geladen, ein kumpel hatte sich vor einer disco mit einem unbekannten geschlagen. vor gericcht habe ich alles so ausgesagt wie es war, nur hat man mir nicht geglaubt, das die türsteher dazwischen gegangen sind und dabei die person, mit der sich mein kumpel geschlagen hatte, mit dem oberkörper oder kopf auf eine geländerstange gefallen ist. das hat niemand anderes gesehen weil es sonst keiner geshen haben kann. eine unbeteiligte person die keinen der beteiligten kennt hat aber ausgesagt, das er so in etwa gesehen hätte wie die eine person über das geländer gefallen wäre, die aussage war aber eher schwach. mein kumpel wurde verurteilt- einfach körperverletzung mit geldstrafe. heute hat mich ein polizist angerufen, das ich wegen uneidlicher falschaussage vernommen soll. ich weiss echt nicht was ich tun soll?? ... und wer entscheidet denn das soein verfahren eingeleitet wird??? ... bin voll verzweifelt vielen dank schon im vorraus Icebear Am 4.5.2005 von JuR Guten Tag, aufgrund der Strafandrohung der falschen uneidlichen Aussage von Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist ein Anwalt durchaus empfehlenswert, wenn gegen Sie Klage erhoben werden sollte.
Leserforumvon verurteilt | Strafrecht | 3 Antworten | 20.02.2006 02:30
hallo erstmal, ich habe ein riesen problem, ich bin vom landesgericht verurteilt wurden wegen nötigung und vergewaltigung, gegen das urteil ist fristgericht revision eingelegt und begründet wurden, die sache ist also am laufen und ich warte auf beschluß des BGH und schlimmsten falls ablehnung der revision, das urteil ist einzig und allein auf die aussage der geschädigten person begründet die in ihren einlassungen glaubwürdig klang, im gegenteil es gab sogar für eine der straftaten ( die schwerste vergewaltigung) einen entlastungszeugen ( leider ehepartner) der dieses treffen heimlich beoachtet hat und ausgesagt hat das es zwar zu einem treffen und wortgefecht kam aber keiner sex. handlung, dieser aussage wurde keinerlei glauben geschenkt, die anderen 3 handlungen fanden statt allerdings im einvernehmen gegen entgeld, dieses wurde vom geschädigten allerdings bestritten, inzwischen ist nun sogar der geschädigte eventuell bereit seine flaschaussage zuzugeben, allerdings hat er noch angst vor strafverfolgung, nun meine eigentliche frage: sollte der geschädigte bereit sein seine falschaussage einzuräumen wie ist rechtlich zu verfahren das diese aussage dann entsprechend glaubwürdig vorgebracht wird ? ... Besser ist hier eine klarstellende Aussage der "Geschädigten" bei der Polizei oder sogar bei der Staatsanwaltschaft. Selbst wenn die Aussage keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung des BGH hätte, stellt die falsche Aussage der Zeugin einen Wiederaufnahmegrund für das Strafverfahren gem. § 359 Nr. 2 StPO dar.
Leserforumvon Mufti1000 | Strafrecht | 12 Antworten | 11.02.2010 03:33
Nun meine Frage, kann man eine solche Person wegen Falschaussage anzeigen?... Müsste daher eine Anzeige auf Verdacht der Falschaussage gestellt werden? ... Aber: Wenn Du ihn (B) anzeigst, dann ist noch nicht einmal sicher, ob es ein Verfahren geben wird.
Leserforumvon Robertrobert | Strafrecht | 6 Antworten | 17.06.2015 16:48
Person A hat vor Gericht an Eides Statt erhebliche Verbrechen, darunter Vergewaltigung, Morddrohung, Gewalt und einiges mehr zur Anzeige gebracht und Person B beschuldigt. ... Der Antrag sowie die Aussage an Eides Statt beim Familiengericht weil nach GWSchG. ... Die müssen jede einzelne Aussage von A für sich genommen prüfen.
Leserforumvon HaruMaru | Strafrecht | 5 Antworten | 06.06.2019 00:37
Liebes Forum, Folgender Fall: Person A wird vor Gericht geladen um gegen Person B (Täter) wegen einer KV auszusagen. Während der Befragung wird der Zeuge ziemlich in die Mangel genommen und gerät des Öfteren ins Straucheln, Person A hat wegen dieser Patzer und den stockenden Aussagen Angst wegen Falschaussage angeklagt zu werden. ... Urteilsbegründung aus dem Verfahren in dem der Zeuge ausgesagt hat.
Leserforumvon Thomas_N | Strafrecht | 29 Antworten | 07.07.2003 18:06
Schweigt er nicht und lügt, dann macht er sich wegen einer falschen Aussage strafbar. e) Ist das Verfahren gegen den Angeklagten rechtskräftig abgeschlossen, so hat er kein Schweigerecht mehr. In anderen Verfahren muss er die Wahrheit sagen, um nicht wegen einer Falschaussage bestraft zu werden. f) Alle Angaben von den Angeklagten und alle Aussagen von Zeugen und Sachverständige muss das Gericht auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen. Diese Prüfung umfasst die Glaubwürdigkeit der aussagenden Person und die Glaubhaftigkeit des Inhalts ihrer Aussage.
Leserforumvon rafss82 | Strafrecht | 4 Antworten | 21.01.2017 19:29
Ich habe ein verfahren wegen Diebstahls am Arbeitsplatz anhängen. ... Oder ist die aussage richtig das man als Beschuldigter bei einer Vernehmung nicht die Wahrheit sagen muss? ... Am 21.1.2017 von rafss82 Auch wenn man keine bestimmte Person beschuldigt?
Leserforumvon kanndassein | Strafrecht | 20 Antworten | 16.12.2010 13:35
Person B (Kläger ) und Zeuge Person C haben vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt. ... Person B ist sogar ein Rechtsanwalt. ... Das Verfahren kann aber auch z.B. eingestellt werden. ----------------- "" Am 16.12.2010 von !
Leserforumvon Michael447 | Strafrecht | 19 Antworten | 11.12.2005 18:19
Die StA kann kein Verfahren einleiten, nach dem Motto: 'irgenwas hat er gemacht, deswegen verweigert er ja, und wegen dem 'irgendwas' leite ich jetzt ein Verfahren ein.' ... Sie werden verstehen, dass meine Aussage wichtig ist, und wohl der Wahrheitsfindung dient, und da ich nicht sicher bin, würde ich eventuell eine unschuldige Person durch meine unbeabsichtigte Falschaussage belasten". was wäre dann ? ... Am 12.12.2005 von wastl Uneidliche Falschaussage oder Meineid
Leserforumvon Steffi Klein | Strafrecht | 20 Antworten | 23.02.2006 01:47
Wenn sie zugibt damals nicht die Wahrheit gesagt zu haben wird gegen sie ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet. ... Wenn sie zugibt damals nicht die Wahrheit gesagt zu haben wird gegen sie ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet. ... Das würde mir aber bei der Entscheidungsfindung helfen, wenn ich weiß, dass die Aussage bei der Polizei zumindest nicht als Falschaussage gilt.
123·5·7