4.322 Ergebnisse für „aussage polizei“

Leserforumvon namer | Strafrecht | 2 Antworten | 20.08.2011 15:21
Wenn man bei der Polizei eine aussage tätigt und sagt ich will mit der sache nichts zu tun haben und habe mit der sache auch nichts zu tun. ... Aber der Polizei noch ein tipp gebe wie und wer die straftat begannen hat. Die Polizei das soo dem Staatsanwalt gib.
Leserforumvon qwa | Strafrecht | 0 Antworten | 19.01.2011 11:25
Hallo, ich hätte eine Frage : Wenn ich jetzt bei der Polizei eine Zeugen Aussage gemacht habe & wenn es dan zu Gericht kommt wo ich Angeklagter bin & ich dann meine Aussage verweigern möchte , wird dann meine Aussage von der Polizei vorgelesen ? Wenn ich was anderes erzähle also z.B sage das ich eine Falschaussage gemacht habe bei der Polizei wird sie dann vorgelesen ?
Leserforumvon psycodz | Strafrecht | 1 Antwort | 09.10.2003 14:04
Nun hier zu meinem Fall: Gestern habe ich bei der Polizei eine Aussage als Angeklagter angegeben, über 1 Stunde lang, und diese auch unterschrieben (mehrfach da meine Aussage mehrere Seiten lang war). ... Und falls ja, ob ich einen Grund angeben muss und ob es mir möglich ist nach der Wiederrufung die Aussage zu Verweigern. Ausserdem würde mich sehr interessieren ob diese wiederrufene Aussage noch irgendwie verwendet wird/werden kann und was dies für mich für Folgen hat.
Leserforumvon TwoFaces | Strafrecht | 15 Antworten | 17.02.2013 22:58
Habe aber geschrieben die Polizei hat es zu mir gesagt. ... Die Polizei hat mit der MPU nichts zu tun. ... Nachdem ich der Polizei bei der Aussage erzählt habe, dass es meine sind, um Ihm zu decken hat sich das ja erledigt mit der Änderung der Aussage.
Leserforumvon D.86 | Strafrecht | 7 Antworten | 29.08.2019 09:44
Nun bin ich als Zeuge geladen, mein Kumpel mit dem ich den Abend begonnen habe nicht und er möchte auch auf keinen Fall namentlich genannt werden, also meine Frage: Muss ich den Namen meines Kumpels bei der Polizei nennen? (Meine Aussage wurde vom Staatsanwalt angefordert, ich muss also aussagen) Vielen Dank schon mal Am 29.8.2019 von charlyt4 Zitat (von D.86):Muss ich den Namen meines Kumpels bei der Polizei nennen? ... Er möchte einfach nichts mit dem Vorfall zu tun haben Am 29.8.2019 von charlyt4 Zitat (von D.86):Er möchte einfach nichts mit dem Vorfall zu tun haben Das wird dir aber nichts helfen wenn man dich danach fragt. gruß charly Am 29.8.2019 von BigiBigiBigi Zitat (von D.86):Muss ich den Namen meines Kumpels bei der Polizei nennen?
Leserforumvon Pueblo | Strafrecht | 2 Antworten | 30.03.2012 08:12
ich habe da eine neue frage. wenn 3 Personen eine "Richtigstellung" bei der Polizei gemacht haben, in der Hoffnung das die Sache eingestellt wird (Solls ja geben) und es nun doch vor Gericht geht... 1. der angeklagte darf ja schweigen oder lügen wie er will ? 2. können die beiden zeugen die aussage verweigern mit der Begründung "sich selbst und andere nicht zu belasten" ? ... ----------------- "" Am 30.3.2012 von altona01 Die Zeugen müssen dann nicht aussagen, wenn sie sich mit der Aussage selber oder einen Familienangehörigen belasten würden, dass mit einer Aussage evtl. andere belastet werden, liegt in der Natur einer Zeugenaussage. ----------------- ""
Leserforumvon guest-12324.11.2015 08:59:49 | Strafrecht | 8 Antworten | 23.11.2015 15:11
Er droht mir nun er geht bzgl. meiner falschen Aussage bei der Polizei zu seinem Anwalt und verklagt mich außer ich Trage seine Anwaltskosten zu 50%, weil die Sache ja nur bzgl. meiner Aussage bei der Polizei vor Gericht ging. ... Auch wenn ich vor Gericht sagte ich habe es nicht gesehen und auch in der Aussage bei Polizei nicht steht dass ich es gesehen hatte? ... Oder haben Sie gedacht, ma darf bei der Polizei erstmal rumflunkern, solange man im letzten Moment dann von der Aussage abweicht?
Leserforumvon Peter100 | Strafrecht | 5 Antworten | 17.01.2022 11:27
Erst jetzt konnte ich auch die genaue Aussage der Polizei einsehen. ... Die Polizei lügt in diesem Fall! ... [quote=Peter100]Erst jetzt konnte ich auch die genaue Aussage der Polizei einsehen.
Leserforumvon Cope2 | Strafrecht | 11 Antworten | 19.03.2011 16:12
Einfach das sagen was ich weiß, oder die Aussage zu verweigern. Am 19.3.2011 von Ratsuchender011050 Du bist nicht verpflichtet bei der Polizei auszusagen. ... Gruß vom mümmel ----------------- " " Am 19.3.2011 von Cope2 Und da MUSS ich Aussagen oder kann ich dort auch meine aussage verweigern. ----------------- "" Am 19.3.2011 von guest-12320.03.2011 19:19:08 --- editiert vom Admin Am 19.3.2011 von Cope2 Wenn der Sachschaden maximal 50-100 Euro betragt, ist es eher unwahrscheinlich das man mich als Zeuge zum staatsanwalt vorlädt oder ?
Leserforumvon Nanu99 | Strafrecht | 5 Antworten | 24.01.2018 00:06
Hallo, Ich habe mich leider bei der Polizei dazu hinreißen lassen, eine Aussage zu machen, dass ich eine geringe Menge Amphetamin Gekauft habe. ... Einzig allein meine blöde Aussage ist als Beweis vorhanden. ... In der Zwischenzeit hatte ich bei der Polizei nachgefragt, weil ich mich nicht an die Aussage erinnern konnte.
Leserforumvon Wiesbaden03 | Strafrecht | 7 Antworten | 20.09.2006 19:06
Ich soll in den kommenden Tagen zur Polizei um eine Aussage gegen eine dritte Person machen, bei der der Verdacht auf Sozialleistugsbetrug besteht. Muss ich dazu aussagen oder kann ich die Aussage verweigern? ... Am 20.9.2006 von DanielB @Wiesbaden03: Bei der Polizei besteht keine Pflicht zur Aussage, sie brauchen nicht einmal der Polizei zu sagen, dass sie nicht kommen.
Leserforumvon moepak | Strafrecht | 1 Antwort | 06.04.2006 09:14
hallo. folgendes problem: ist es möglich, aussagen, die bei der polizei getätigt wurden, zurückzuziehen? es handelt sich um folgendes problem (ist mir so zu ohren gekommen): geständige einlassung während der aussage bei der pol.. diese wurde aber "erzwungen", da der KHK die Beschuldigten unter druck gesetzt hat. ... Die Beklagten wollten sich eigentlich einen verteidiger nehmen, doch dazu kam es nicht, da sie eingeschüchtert zur polizei gingen. diese wurden dann (wie es mir geschildert wurde) durch ihre unkenntniss dazu genötigt, eine aussage zu tätigen (zitat des KHK: bevor wir nicht endlich weiterkommen, laß ich sie niht gehen). hat man dagegen irgendeine handhabe?
Leserforumvon Pokerheinz | Strafrecht | 3 Antworten | 24.09.2007 15:28
Na ja die Polizei war dann jedenfalls nach kurzer Zeit vor Ort. ... Na ja jedenfalls wurden dann Ermittlungen gegen diesen Jenen aufgenommen etc. in Zwischenzeit hatte der andere seine Aussage bei der Polizei leider nochmals schriftlich bestätigt, welche dann glaube ich auch der Staatsanwaltschaft zugeschickt wurde. ... Da hilft auch keine nachträglich revidierte Aussage.
Leserforumvon Cope2 | Strafrecht | 1 Antwort | 19.03.2011 16:12
Einfach das sagen was ich weiß, oder die Aussage zu verweigern.
Leserforumvon Zettlock | Strafrecht | 6 Antworten | 08.11.2005 19:21
Bei der Polizei noch gar nichts, dort ist man nicht zur Aussage verpflichtet. ... Eine frühere Aussage 'in Luft auflösen' kann man keinesfalls. ... Jede Aussage kann in dem betreffenden Verfahren ein erhebliches Gewicht haben.
Leserforumvon L0603 | Strafrecht | 3 Antworten | 09.01.2020 07:42
Die Polizei kam und Rettungswagen, da es Verletzte gab. ... Die Jungs wurden auch zu einer Aussage eingeladen und ihnen wird jetzt vorgeworfen, dass sie uneingeladen zu meiner Party kamen um Stress zu machen, was aber eigentlich nicht stimmt, ich hab die vor Ort ja quasi eingeladen. Jetzt ist meine Frage, ob es sinnvoll wäre, zur Polizei zu gehen und meine Aussage zu korrigieren, und was für Konsequenzen das für mich haben könnte?
Leserforumvon Timbaba1993 | Strafrecht | 2 Antworten | 28.08.2014 14:10
Hallo 123recht Community, Ich wurde vor einigen Wochen mit etwas Gras erwischt (ca. 3,5g), die Polizei nahm mich mit auf das Revier und hat mich gefragt woher ich das habe. ... Gibt es eine möglichkeit, dass die Person meinen namen nicht erfährt, bzw. dass durch meinen Wiederruf der Aussage alles von mir gelöscht wird? ... quote:Gibt es eine möglichkeit, dass die Person meinen namen nicht erfährt, bzw. dass durch meinen Wiederruf der Aussage alles von mir gelöscht wird?
Leserforumvon trüffel6 | Strafrecht | 7 Antworten | 01.01.2011 13:58
Danach hat der Beamte mir sehr böse gedroht, dass er auch ein Verfahren gegen mich machen könne, wenn ich nicht aussage. ... Und wieso geht die Polizei sowas nach?! ... Neben der Aussage, dass ich nichtv iel sagen kann, habe ich auch Angst, dass ich Ärger mit diesem Fake oder X bekomme.
Leserforumvon guest-12311.07.2010 08:01:52 | Strafrecht | 0 Antworten | 10.07.2010 13:55
Der Detektiv sagte hinterher, dass er den Fluchtversuch nicht in das Protokoll schreibt ... ich habe alles vom Detektiv unterschrieben - bis die Polizei kam. ... Bin total am Ende, mußte danach mit zur Polizei und weil ich mich so schämte und der eine Polizist meinen Cousin kennt, habe ich angegeben (und auch das Protokoll so unterschrieben), dass die Waren wirklich umgetauscht wurden und die Kleinteile bezahlt wurden, obwohl der Detektiv sagte, sie hätten mich da an der Kasse bei den Kleinteilen nicht gesehen .... ... Habe gestern einen Anwalt angerufen und möchte nächste Woche einen Termin ausmachen - muss halt immer schauen, dass es niemand von der Familie merkt und denke, es ist das beste das Polizei-Protokoll zu wiederrufn und eine korrekte Aussage über den Anwalt verfassen zu lassen, oder?
Leserforumvon stevo84 | Strafrecht | 9 Antworten | 02.08.2011 12:35
Das Handy wurde benutzt und die Polizei stand vor der Tür. Nach meiner Aussage(gegen den Verkäufer) erhielt ich nun ein schreiben, mir werde vorgeworfen unter uneidlicher Aussage vorm Ermnittlungsrichtung gelogen zu haben. ... Und es steht Aussage gegen Aussage.
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