775 Ergebnisse für „aussage polizei vernehmung“

Leserforumvon Jolle | Strafrecht | 11 Antworten | 26.11.2005 00:42
Grüße Jolle Am 26.11.2005 von wastl Eine Vernehmung/Aussage ist kein Wunschkonzert, bei dem ein Zeuge nur das sagen kann, was ihm passt. ... Ich denke schon, dass sie mit ihrer Vernehmung zu weit gegangen sind. ... Vernehmung ist das bis dahin Gesagte aber dennoch verwendbar.
Leserforumvon Kupster | Strafrecht | 11 Antworten | 05.12.2023 01:09
Hallo Ich war gester als Beschuldigter bei der Polizei zur Vernehmung . . Und möchte heute diese Aussage widerrufen . ... [quote=reckoner]und ich außerdem der Polizei schon etwas zum Einstieg geben muss (wo sollen die sonst anfangen zu ermitteln?).
Leserforumvon tinasaskia | Strafrecht | 18 Antworten | 18.04.2013 22:33
Ich habe nächste Woche meine Vernehmung bei der Polizei. ... Am Ende der Vernehmung wird dem Beschuldigten die Aussage zur Prüfung vorgehalten. ... Die Polizei fertigt im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eine Akte, in welche auch die Aussage des Beschuldigten hinzugefügt wird.
Leserforumvon Känguruh | Strafrecht | 19 Antworten | 25.02.2008 07:21
Auch hat er vor Beginn der Vernehmung sicher unterschrieben das er belehrt wurde. ... Wenn das so stimmt, könnte seine Aussage unter ein Beweisverwertungsverbot fallen. ... Nach der Vernehmung haben wir einen Strafverteidiger gebeten, Akteneinsicht zu nehmen.
Leserforumvon D.86 | Strafrecht | 7 Antworten | 29.08.2019 09:44
Nun bin ich als Zeuge geladen, mein Kumpel mit dem ich den Abend begonnen habe nicht und er möchte auch auf keinen Fall namentlich genannt werden, also meine Frage: Muss ich den Namen meines Kumpels bei der Polizei nennen? (Meine Aussage wurde vom Staatsanwalt angefordert, ich muss also aussagen) Vielen Dank schon mal Am 29.8.2019 von charlyt4 Zitat (von D.86):Muss ich den Namen meines Kumpels bei der Polizei nennen? ... Aber darüber wirst du noch vor der Vernehmung aufgeklärt.
Leserforumvon Verzweifelter Azubi | Strafrecht | 3 Antworten | 13.12.2007 21:34
Hallo, habe eine wichtige Frage 1.)Wie verhält sich jmd der als Beschuldigter zur Vernehmung bei der Polizei vorgeladen wird?... 2.)SOLL XY einen verfassten Entschuldigungsbrief mit zur Vernehmung nehmen? ... MFG -- Editiert von Verzweifelter Azubi am 13.12.2007 21:40:26 Am 13.12.2007 von nataly Eine Verpflichtung zur Aussage bei der Polizei besteht nicht.
Leserforumvon KKKOI | Strafrecht | 5 Antworten | 27.09.2007 11:52
MFG Am 27.9.2007 von justice005 Sie sollen halt eine Aussage machen. ... Diese Vernehmung ist ein Teil der Ermittlungen. ... Oder sind das lediglich ermittlungen der Polizei?
Leserforumvon AnonAsker1234 | Strafrecht | 2 Antworten | 01.09.2019 13:39
Am meisten Kopfschmerzen bereitet mir die Aussage bei der Polizei, schmälert das ihre Glaubwürdigkeit und die Erfolgschancen einer Klage? Es war keine Aussage unter Eid und die Frage ist, ob diese Vernehmung überhaupt in den Prozess mit einfließen würde. ... Zitat: Am meisten Kopfschmerzen bereitet mir die Aussage bei der Polizei, schmälert das ihre Glaubwürdigkeit und die Erfolgschancen einer Klage?
Leserforumvon guest-12324.06.2010 11:15:34 | Strafrecht | 9 Antworten | 22.06.2010 22:29
Denn ich denke die Polizei findet sich doch damit nicht ab, oder? ... Das Opfer kann sich von Zeugenbetreuungsstellen vor und nach der Vernehmung betreuen lassen. ... Steht dem Opfer ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, über das es zu Beginn der Vernehmung zu belehren ist, kann es seine Aussage verweigern.
Leserforumvon Kate | Strafrecht | 22 Antworten | 24.01.2004 22:20
Das ist mir zum allerersten mal passiert ....und nun meine Frage -die Polizei war auch gleich da und die wollen mich morgen früh acht uhr zur Vernehmung einladen, jetzt weiß ich nicht ob ich da hin gehen soll - wegen Fingerabdrücken und Register eintragung usw. oder ob ich lieber den Anhörungsbogen abwarten soll?? ... Wenn Du noch unters Jugendrecht fällst, ist die direkte Vernehmung Usus. ... ----------------- "die Kate bedankt sich :-)" Am 2.2.2004 von Kate Hallo :-) so nun ist alles gelaufen...war bei der Polizei und hab die Vernehmung über mich ergehen lassen mit Stellungsnahme ....das es eben ohne Diebstahlsabsicht war.... nun heißt es abwarten und Tee trinken bis der St. sich meldet.....VIELEN DANK FÜR DEINE HILFE BOB!!
Leserforumvon Magicalname | Strafrecht | 2 Antworten | 15.06.2010 19:23
Hallo Leute, Ich habe Ende der Woche einen Termin bei der Polizei. Meine Vernehmung als Beschuldigter ist erforderlich Es geht um gefährliche Körperferletztung.Und das obwohl ich nichts unrechtes getan habe .Im Gegenteil ich habe den streit geschlichtet und die Partein ohne körperliche Gewalt auseinander gebtracht.Nun bin ich der ge...........Ich bin gerne bereit meine Aussage zu dem ganzen zu machen!
Leserforumvon qwechsk | Strafrecht | 10 Antworten | 15.09.2004 12:33
Guten Tag, ich wurde vor einiger Zeit zur Vernehmung als Zeuge bei der Polizei vorgeladen. ... Die erneute Ladung zur Vernehmung bei der Polizei hab ich nun gestern erhalten. ... Nicht umsonst raten RA ihren Mandanten ja auch dazu, nie eine mündliche Aussage bei der Polizei zu machen.
Leserforumvon lilaluna1 | Strafrecht | 5 Antworten | 03.12.2019 18:04
Ist ihre Vernehmung/Anhöhrung als Beschuldigter erforderlich. ... Vielleicht hat sich ein Nachbar bei der Polizei beschwert? ... Üblicher Weg wäre dann, der Polizei mitzuteilen, dass man zur Vorladung nicht erscheinen wird und auch vorerst keine Aussage zur Sache machen will.
Leserforumvon Alex04 | Strafrecht | 4 Antworten | 23.02.2005 16:49
Was sagte die Polizei denn dazu? ... Was sagte die Polizei denn dazu? ... Was könnte mir drohen, wenn ich durch meine Aussage da dumm reingeritten werde?
Leserforumvon Dittmar | Strafrecht | 7 Antworten | 20.08.2009 17:45
Sollte die Polizei Ihre Aussage für erforderlich halten kann es sein, dass Sie von der Staatsanwaltschaft vorgeladen werden. ... Zwar sind Sie nicht verpflichtet, eine Aussage bei der Polizei zu machen, aber Sie sollten bedenken, dass ohne Ihre Aussage möglicherweise der Staatsanwalt nicht genaug Beweise für eine Anklage hat. ... Im Schreiben von der Polizei steht ( wörtlich ): in der Ermittlungssache gegen.....wegen vorsätzliche leichte Körperverletzung am......ist Ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich....
Leserforumvon Mirele | Strafrecht | 7 Antworten | 01.02.2011 09:49
Nun war meine Tochter als Zeugin bei der Polizei vorgeladen. ... Im Laufe der Vernehmung wurden jedoch eindeutige Beweise vorgelegt und sie hat die Wahrheit zugegeben. ... Am 1.2.2011 von Stefan 5 Die Falschaussage vor der Polizei ist nicht strafbar.
Leserforumvon martin287 | Strafrecht | 3 Antworten | 26.05.2012 20:12
Folgendes Beispiel,Nehmen wir an Herr K. bekommt eine Schriftliche Vorladung bei der Polizei, als Zeuge ist seine Vernehmung erforderlich. ... Muss er also nun zur Polizei, bzw.welche Möglichkeiten hätte er. ... In allen anderen Fällen ist man zur -wahrheitsgemäßen- Aussage verpflichtet.
Leserforumvon md-andy | Strafrecht | 6 Antworten | 28.05.2008 11:17
Am 28.5.2008 von ArmesWuerstchen Mir wurde die Anklage vor der Entscheidung (Aussage oder nicht) vorgelesen... ... Ihnen wird jedoch vor der Vernehmung vorgehalten, was Ihnen im Ermittlungsverfahren vorgeworfen wird. ... Und als Anwältin kann ich Ihnen nur empfehlen, nichts gegenüber der Polizei zu äußern, bevor Sie sich mit einem Anwalt beraten haben.
Leserforumvon Sabrina1984 | Strafrecht | 17 Antworten | 03.05.2004 20:46
Dann gibt die Polizei die Akte ohne Deine Aussage an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung ab. ... Allein schon ungewöhnlich, daß die Polizei zu Dir kommt und Dich zu einer Vernehmung bittet. ... Allein schon ungewöhnlich, daß die Polizei zu Dir kommt und Dich zu einer Vernehmung bittet.
Leserforumvon Edward_SL | Strafrecht | 11 Antworten | 30.04.2016 01:37
Ich würde ihnen raten, sich sofort einen Anwalt zu nehmen und ihre Aussage mit dem Anwalt abzusprechen, bevor sie zur Polizei gehen. Am 30.4.2016 von muemmel Ich würde ihnen raten, sich sofort einen Anwalt zu nehmen und ihre Aussage mit dem Anwalt abzusprechen, bevor sie zur Polizei gehen. ... Zitat: bin ich endlich auch finaziell etwas wieder gut bestückt Dann sollten Sie 500,00 € mit zur Vernehmung nehmen und dort zur Weiterleitung an den Geschädigten der Polizei aushändigen.
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