243 Ergebnisse für „aussage zeug“

Leserforumvon SaschaT90 | Strafrecht | 14 Antworten | 05.03.2015 19:10
Wer Amphetamin konsumiert, ist nach Anlage 4 Nummer 9.1 der Fahrerlaubnisverordnung nicht mehr geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen" Nur einen Beweis das ich das Zeug konsumiert habe gibt es nicht, ausser meiner Unterschriebenen Aussage bei der Polizei. ... Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach Anlage 4 Nr. 9.1 Na bitte, richtig geraten... quote:Nur einen Beweis das ich das Zeug konsumiert habe gibt es nicht, ausser meiner Unterschriebenen Aussage bei der Polizei. ... Ob die Chancen gering sind, sei dahingestellt. ----------------- "" Am 6.3.2015 von Rechtsanwalt Carsten Meinecke quote:Nur einen Beweis das ich das Zeug konsumiert habe gibt es nicht, ausser meiner Unterschriebenen Aussage bei der Polizei.
Leserforumvon Chiller9988 | Strafrecht | 10 Antworten | 13.03.2008 19:18
Am 13.3.2008 von weterok >Aussage ändern strafbar? ... Es wäre aber eine (versuchte) Strafvereitelung, denn ein Beschuldigter kann zwar lügen was das Zeug hält, aber er darf niemanden fälschlich belasten, der nichts gemacht hat oder umgekehrt entlasten, wenn derjenige etwas gemacht hat. ... Anders herum sieht es auch schlecht aus: Denn selbst wenn die Polizei die neue/zweite Aussage glauben würde, wäre ja die alte/erste Aussage falsch gewesen.
Leserforumvon zeuge | Strafrecht | 10 Antworten | 18.11.2008 08:49
Kann man als zeuge seine bereits getätigte aussage korrigieren bzw. berichtigen? ... Die Aussage wurde bei einer Verhandlung gemacht, ist sie trotzdem korrigierbar? ... Man "muss" doch sicher erstmal die aussage korrigieren?
Leserforumvon Timbaba1993 | Strafrecht | 2 Antworten | 28.08.2014 14:10
Daraufhin zeigten sie mir Bilder von Leuten aus meiner Gegend und fragten ob mein Freund das Zeug von einem dieser leute haben könnte. ... Gibt es eine möglichkeit, dass die Person meinen namen nicht erfährt, bzw. dass durch meinen Wiederruf der Aussage alles von mir gelöscht wird? ... quote:Gibt es eine möglichkeit, dass die Person meinen namen nicht erfährt, bzw. dass durch meinen Wiederruf der Aussage alles von mir gelöscht wird?
Leserforumvon HansHanse | Strafrecht | 8 Antworten | 31.12.2020 01:42
Bezüglich der Richtigstellung der Aussage sollten die beiden sich an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden. ... Gab es wirklich einen Einbruch und nur das Zeug war nicht weg?
Leserforumvon Ananas | Strafrecht | 32 Antworten | 26.10.2004 08:10
Kann ich meine Aussage noch zurückziehen und wenn dann wie lange noch? ... Eigentlich kann man sich die Frage, ob man noch einmal die Aussage erweitert/verändert nur selber beantworten! ... Also im Klartext: Man kann nicht die Aussage mit der Wirkung widerrufen, dass sie als nicht getätigt gilt.
Leserforumvon Fehlurteil | Strafrecht | 31 Antworten | 01.02.2012 10:26
Der Mann wird ausfindig gemacht, macht über einen Anwalt eine Aussage und die übrigen Zeugen bestätigen diese Aussage dem Grunde nach, nämlich, --> dass ich schnell gefahren sein soll und der Mann sich nur durch einen Hechtsprung retten konnte. ... Zumal aufgrund des Rechts des Angeklagten zu lügen, seiner Aussage direkt weniger Wahrheitswert geschenkt wird.
Leserforumvon Illow | Strafrecht | 9 Antworten | 15.04.2022 07:42
Und das Aussage-gegen-Aussage-Zeug ist schlichter Quatsch. ... Diese Situation nennt man "Aussage gegen Aussage"-Konstellation. ... Und das Aussage-gegen-Aussage-Zeug ist schlichter Quatsch.
Leserforumvon guest-12301.12.2013 22:11:41 | Strafrecht | 1 Antwort | 28.11.2013 19:02
Das Zeug wird gefunden, jedoch kann kein eindeutiger Besitzer festgestellt werden Niemand macht ne Aussage etc.
Leserforumvon donesteban1973 | Strafrecht | 3 Antworten | 27.11.2015 19:27
Viel wichtiger ist doch, wer das Zeug in seinem Besitz hat. ... Viel wichtiger ist doch, wer das Zeug in seinem Besitz hat. ... (Aussage verweigert) Später hat Person Y zugegeben, dass es Ihm gehörte.
Leserforumvon Alex124 | Strafrecht | 1 Antwort | 25.04.2014 19:20
Hallo, ich habe heute einen Brief von der Polizei bekommen wo drin steht, dass ich eine Aussage machen muss als Beschuldigter und zwar wegen Illegalem Handel von Cannabis und Zubereitung in einem Zeitraum vom 13.05.13 - 20.03.14. Ich habe aber nie gedealt mit dem Zeug und konsumieren tue ich es auch nicht.
Leserforumvon cornyriegel | Strafrecht | 1 Antwort | 04.08.2007 20:05
Zur Situation: Mein Kumpel hat sich mit einem Dealer verabredet, welcher (der Dealer) ihn dann in seinem Auto ein Stück mitgenommen hat, ihm das Zeug gab (5 Gramm Marihuana) und ihn dann wieder abgesetzt hat. ... Auf der Wache haben dann die Beamten versucht von ihm(Kumpel) eine Aussage zu bekommen, in der er alles zugibt. ... Natürlich hat er keine Aussage gemacht.
Leserforumvon softie | Strafrecht | 6 Antworten | 14.07.2004 11:53
heisst erwerb, das ich das zeug gekauft habe ? ... ist da aussage gegen aussage wenn es sonst keine zeugen gibt? ... Am 14.7.2004 von wastl Letztlich ist es doch so: Wenn das Zeug bei Ihnen gefunden wird muß es ja irgendwie in Ihren Besitz gekommen sein.
Leserforumvon seduction | Strafrecht | 8 Antworten | 17.02.2014 18:23
Einer von denen meinte es würde für mich glimpflicher ausgehen, wenn ich sage von wem ich das Zeug habe. ... Muss ja noch dahin um eine Aussage zu machen. ... Ein Polizist meinte ja ich sollte sagen von wem ich das Zeug hab, damit es glimpflicher für mich ausfällt.
Leserforumvon minimi | Strafrecht | 9 Antworten | 21.06.2004 14:55
Du kannst aber auch gemäß § 55 StPO die Aussage verweigern, da Du Dich auch als Zeuge nicht selber belasten mußt. ... Und wenn ich die Aussage verweigere, mache ich dann nicht auf mich aufmerksam, sodass der staatsanwalt nicht doch nen verfahren gegen mich einleitet? ... Und wenn ich die Aussage verweigere, mache ich dann nicht auf mich aufmerksam, sodass der staatsanwalt nicht doch nen verfahren gegen mich einleitet?
Leserforumvon White Widow | Strafrecht | 9 Antworten | 24.08.2010 18:36
Seitdem habe ich aber das Zeug nicht mehr angerührt! ... (+ die aussage des klägers) Wie sollen den deine Fingerabdrücke auf leere Tütchen kommen, wenn die Anschuldigungen falsch sind bzw. du seit 2006 das Zeug nicht mehr angerührt hast? ... (+ die aussage des klägers) Nein.
Leserforumvon kathi19 | Strafrecht | 3 Antworten | 17.12.2003 08:54
alle wurden mit aufs revier genommen,urinprobe abgeben,aussage machen usw. des weiteren hat meine freundin jemanden angeschissen, der drogen verkauft und ich hatte es für zwei der beteiligten besorgt.mein freund und ich wollten absolut nichts machen,saßen nur mit im auto.nächstes problem ist das die andere noch minderjährig ist.ein paar wochen später hat die kripo die beiden ran gekriegt von denen ich das zeug hatte. der das eigentlich konsumieren wollte saß am steuer, wurde aber so zusagen frei gesprochen, obwohl dieser schon das zweite mal mit drogen auffällig war.nun muss ich aber wahrscheinlich als hauptzeuge zu der gerichtsverhandlung von den anderen beiden wo ich das her hatte.die kripo hat unser verfahren bereits eingestellt wegen geringer menge(1g).warten nur noch auf den bescheid der staatsanwaltschaft. was blüht mir jetzt im bezug der anderen, denn die verhandlung wird bald kommen! ... ----------------- "Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 18.12.2003 von kathi19 kann ich die aussage auch verweigern oder ist das nicht so gut?
Leserforumvon chriss26 | Strafrecht | 3 Antworten | 28.01.2009 10:58
Sprich ob Du damit Handel betreiben oder das Zeug selbst konsumieren wolltest. ... Als Beschuldigter kann man auch die Aussage verweigern. ... Du kannst, wie schon geschrieben, die Aussage verweigern, allerdings ist dies nicht besonders kooperativ.
Leserforumvon Wolke66 | Strafrecht | 3 Antworten | 09.07.2004 09:57
Wenn er -im Falle eines Falles- aussagen würde, daß es sein Zeug ist, würde Dir nichts passieren. ... Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 9.7.2004 von Wolke66 hallo bob vielen dank für ihre antwort. muss ich in solch einem fall (hd mit fund von thc) beweisen dass ich nicht kiffe (z.b. urintest o.ä.) oder reicht die aussage meines freundes, dass es sein zeug ist ?
Leserforumvon K.T.F. | Strafrecht | 6 Antworten | 13.06.2006 20:34
Guten Abend, vor kurzem wurde ich als Zeuge vorgeladen, ich habe allerdings die Aussage verweigert und dies damit begründet, dass ich zu diesem Zeitpunkt bzw. kurz zuvor Rauschmittel (die Art, deren Einnahme eindeutig gegen das Btm-Gesetz verstößt) konsumiert hatte, die mein Wahrnehmungsvermögen doch ein wenig beeinflusst bzw. beeinträchtig haben. ... Ich hatte das Zeug nicht käuflich erworben, es wurde mir sozusagen 'angeboten', wobei die Zeitspanne zwischen Angebot und Konsum höchstens 1 Minute betrug. ... Am 14.6.2006 von JuR Wenn Sie einer Straftat bezichtigt werden, können Sie die Aussage verweigern.
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