13 Ergebnisse für „beamtenbeleidigung beleidigung einspruch“

Leserforumvon Christian Sökeland | Strafrecht | 4 Antworten | 07.11.2004 19:07
Kann und sollte ich Einspruch einlegen, hat das überhaupt Sinn. ... Am 7.11.2004 von Seekorn Zum einen gibt es den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung nicht, sondern nur den der normalen Beleidigung, aber das spielt ja auch keine direkte Rolle. ... Es macht also nicht viel Sinn gegen das Strafmaß Einspruch zu erheben.
Leserforumvon Adamski | Strafrecht | 11 Antworten | 30.06.2005 19:18
Hallo, ich habe einen Strafbefehl in Höhe von 70 Tagessätzen a 40 € wegen Beamtenbeleidigung bekommen. ... Einspruch werde ich auf jeden Fall einlegen, die Frage ist nur mit oder ohne Anwalt. ... Am 4.7.2005 von JuR Guten Tag, beachten Sie zudem, dass der Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht existiert, sondern hingegen den Tatbestand der Beleidigung.
Leserforumvon Dr Lamm | Strafrecht | 8 Antworten | 06.07.2004 19:07
Hallo Zusammen, ich habe letzte Woche einen Strafbefehl wegen Beamtenbeleidigung erhalten (Geldstrafe: 210€). ... Insofern scheint ein Einspruch wenig sinnvoll. ... Ich würde mir den Einspruch schenken.
Leserforumvon stefstef | Strafrecht | 17 Antworten | 28.08.2013 13:10
Die Anzahl (20) seeehr moderat für eine Beleidigung eines Polizisten im Dienst. ... Ein auf die Tagessatzanzahl oder -höhe gerichteter Einspruch ist hier unsinnig. ... Und es sei darauf hingewiesen, daß bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl das sog.
Leserforumvon Skretchy93 | Strafrecht | 6 Antworten | 10.05.2015 19:49
Wenn einem der nicht gefällt, kann man Einspruch dagegen einlegen. Dann kommt es zur Verhandlung, außer man beschränkt den Einspruch auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes der enthaltenen Geldstrafe. ... Kommt es zum Strafbefehl mit Einspruch und 1 Hauptverhandlungstag sind sie mit knapp 1000,00 € dabei.
Leserforumvon MeierHH | Strafrecht | 11 Antworten | 03.04.2006 10:22
So z.B. von der Art der Beleidigung, den evtl. ... Nach meinem Kenntnisstand wurde gegen den SBefehl wegen des Fahrverbots Einspruch eingelegt. ... Da kann auch eine Beleidigung reichen.
Leserforumvon neuschwabe123 | Strafrecht | 41 Antworten | 04.05.2015 09:30
Hallo , ich habe einen Strafbefehl wegen Beleidigung über 30 Tagessätze a 50€ an der Backe .Habe dagegen Einspruch eingelegt und in wenigen Tagen ist die Verhandlung dazu. ... Obwohl es den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht gibt , sicher aus Gründen der Gleichheit. ... Obwohl es den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht gibt , sicher aus Gründen der Gleichheit.
Leserforumvon 123-rechtler | Strafrecht | 44 Antworten | 26.11.2006 10:26
Sie schreiben eine Beleidigung und meinen wenn Sie dazu schreiben, 'entschuldigen Sie die Aussage' (die Beleidigung abe stehen lassen), daß das irgendwas bringt. ... Letztendlich kann es nach Ihrem Einspruch bei der folgenden Gerichtsverhandlung auch noch teurer werden. ... Und der rannte auch von Berufun g über Einspruch von Verhandlung zu verhandlung und es blieb bei 20 Tagessätzen.
Leserforumvon Savas250 | Strafrecht | 10 Antworten | 08.09.2014 17:17
Ist eine solche Beleidigung in diesem fiktiven Fall überhaupt gegeben ? ... Wenn schon, dann müßten Sie gegen die Zahl der TS Einspruch einlegen. ... Es gibt kein Delikt namens "Beamtenbeleidigung", auch wenn der Ausdruck gern mal benutzt wird.
Leserforumvon Peter100 | Strafrecht | 5 Antworten | 17.01.2022 11:27
Tage später hatte ich eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung im Briefkasten, Tatvorwurf Beleidigung „Idiot".Mir wurde von meiner Anwältin geraden (Telefon Hotline der Arag), ich solle nur das Aktenzeichen der Beschwerde vom Ministerium erwähnen, damit man auch die Allgemeine Vorgeschichte kennt. ... Diese behauptet nun: Die Tür stand offen und Herr Heinz hätte das Gespräch und somit die angebliche Beleidigung mitbekommen. ... Wichtig ist, dass der Einspruch rechtzeitig beim Gericht ankommt.
Leserforumvon alphaente | Strafrecht | 16 Antworten | 30.10.2017 19:09
Auch die Beleidigung wäre wohl eingestellt worden, wenn sie nicht zu Lasten eines Toten gegangen wäre, der zudem auch noch Beamter (oder ähnliches) gewesen zu sein scheint. ... Ebenso gibt es Beamte, die mit ihren Adhäsionsanträgen/Strafanzeigen wegen Beleidigung gescheitert sind und auf den Privatklageweg verwiesen worden. Zudem gibt es bis heute keine Beamtenbeleidigung.
Leserforumvon Marthe | Strafrecht | 17 Antworten | 29.11.2005 14:30
Am 30.11.2005 von DanielB @wastl: Es ist ja erst der dritte Diebstahl, eine Beamtenbeleidigung ist auch kein Eigentumsdelikt und außerdem kann man nach einer einzigen Geldstrafe wohl noch nicht davon reden, dass solche beim Täter nichts bewirken. ... Soll heißen: Wer wegen Beleidigung verurteilt wird sollte aufgrund der Strafe künftig überhaupt keine Straftaten begehen, also auch keine Dienstähle. ... Und das mit dem Beamtenbeleidigung es wurde fallen gelassen also es steht nicht in der Akte weil die Polizisten sich auch sehr vieles geleistet haben und der Richter nicht wusste wer ist schuldig oder unschuldig.
Leserforumvon BU94 | Strafrecht | 24 Antworten | 15.08.2017 23:09
Nachdem der Polizist meinen Ausweis in der Hand hatte meinte er "so du bekommst jetzt eine Anzeige" Ich(total geschockt):"wieso denn", der Polizist"Wegen Beamtenbeleidigung, du hast Bulle gesagt". ... Ich werde auf jedenfall Einspruch einlegen und morgen bei der Staatsanwaltschaft anrufen. ... Du kannst Einspruch einlegen, dann kommt es zur Hauptverhandlung.
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