243 Ergebnisse für „bedrohung nötigung“

Leserforumvon Michi33 | Strafrecht | 6 Antworten | 06.04.2010 19:48
Frage: Nötigung oder Bedrohung? ... Vielen Dank und Grüße Am 6.4.2010 von Bewährungshelfer Aus meiner Sicht in allen Fällen eine Nötigung, aber keine Bedrohung. ... Damit liegt eindeutig Bedrohung vor in Tateinheit mit Nötigung.
Leserforumvon Maverich | Strafrecht | 6 Antworten | 13.02.2006 01:34
Am 13.2.2006 von Don Carlo123 Bedrohung = Androhung eines Verbrechens. ... Im letzten Beispiel 'Wenn du (nicht)..., dann bringe ich dich um' steckt natürlich auch eine Bedrohung, aber die wird im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt, so das es 'nur' eine (versuchte) Nötigung ist. ... Am 13.2.2006 von JuR Hallo Daniel, die objektive Erfüllbarkeit ist bezüglich der Nötigung nicht von Relevanz.
Leserforumvon DerPascal | Strafrecht | 6 Antworten | 05.06.2020 03:04
Frage: wäre der A somit (von der Bedrohung/Erpressung/Nötigung) zurückgetreten und damit straffrei? ... Am 5.6.2020 von Dirrly Bei der Bedrohung dürfte es erstmal auf den tatsächlichen Wortlaut ankommen, da unter Strafe nur die Bedrohung mit einem "Verbrechen" (= Straftatbestand mit 1 Jahr Mindeststrafe) steht. ... Übrig bleiben könnte eine (versuchte) Nötigung.
Leserforumvon silber82x | Strafrecht | 2 Antworten | 18.05.2008 22:47
Nötigung / Bedrohung / oder nix ? ... Am 18.5.2008 von muemmel Hi, nein, das ist weder eine Nötigung (es wird ja keine Forderung damit verbunden) noch eine Bedrohung (es wird kein Verbrechen angedroht).
Leserforumvon Alexander Maier | Strafrecht | 11 Antworten | 11.11.2022 15:52
Ich habe daraufhin innerhalb der 3 Monate "Strafantrag" gestellt wegen Bedrohung , Nötigung, Erpressung .... bei der Staatsanwaltschaft. ... Damit liegt auch keine Bedrohung vor. Nötigung fällt weg, Erpressung offensichtlich erst recht.
Leserforumvon Rosemary | Strafrecht | 3 Antworten | 12.01.2011 00:20
Kann ich Anzeige erstatten wegen Drohung oder Nötigung? ... Eine Bedrohung, § 241 StGB, ist das nicht. Nötigung, § 240 StGB, ist gegeben.
Leserforumvon Hansi79 | Strafrecht | 2 Antworten | 15.09.2010 23:43
Person A bekommt nun einen Brief der Polizei mit dem Betreff "Schriftliche Äußerung als Beschuldigter" in dem ihm folgende Straftaten vorgeworfen werden: (1) Bedrohung (Par. 241 StGB) Versuch: nein (2) Nötigung (Par. 240 (1, 4) StGB) Versuch: ja Ihm wird vorgeworfen, diese Person umzubringen, wenn diese etwas sagt.
Leserforumvon Ona | Strafrecht | 8 Antworten | 19.02.2008 19:11
Am 19.2.2008 von Surfer 2008 Oft geht die Polizei sehr seltsame Wege, denn als ich eine angebliche Nötigung begangen haben soll War die Antwort eine sofortige Festnahme durch die Kripo -- Editiert von Surfer 2008 am 19.02.2008 23:17:30 Am 13.3.2008 von Ona Mit welche Strafe kann ich rechnen wegen Bedrohung,Nötigung und Nachstellung? ... Da war ich so sauer,dass ich sie per SMS beleidigt habe,sie ist zu Polizei gegangen und hat sie mich angezeigt.Ich habe Brief bekommen wo steht das ich folgende Straftaten begangen habe:Bedrohung,Nötigung Nachstellung.Als Bemerkung steht ich hätte ihr gesagt :Ich habe einen gefunden,der für Geld dich vergewaltigen und anschließend töten wird!
Leserforumvon Ligui | Strafrecht | 10 Antworten | 22.01.2013 01:18
Ich war einen Tag später bei der Kripo und habe Strafanzeige wegen Beleidigung und Bedrohung gemacht. ... Ich habe im Gegenteil Zeugen für die Bedrohung und Nötigung gegen mich. ... Und wer ein Auto als Waffe einsetzt (schneiden und ausbremsen),begeht der nicht eine Nötigung?
Leserforumvon go572703-27 | Strafrecht | 1 Antwort | 18.02.2021 18:32
Ich mochte fragen wann bekomme ich irgendwas von die Staatsanwalt der Polizist hat zu mir gesagt ich soll in eine woche einen brief bekommen, aber 1 monat spater hab ich noch garnichts bekommen Mochte nur wissen was sie denken was ich bekommen kann und wann Die Notigung ist villeicht eine satze uber irgendwelche nackte bilder die ich von die hatte. ... Und bedrohung ist auch unter die eine satze.
Leserforumvon santaklaus | Strafrecht | 13 Antworten | 15.12.2013 14:33
Nicht alles was du als Bedrohung empfindest, ist eine Bedrohung (im strafrechtlichen Sinne). Und nicht alles was du als Nötigung empfindest, ist eine Nötigung (im strafrechtlichen Sinne). ... Prinzipiell sind zwar sowohl Bedrohung und Beleidigung auch notwehrfähig.
Leserforumvon Maike84 | Strafrecht | 6 Antworten | 27.08.2010 19:28
Verbrechen = § 12 StGB Bedeutet, selbst wenn er sagt "....dann hau ich dir was aufs Maul" ist das keine Bedrohung und erfüllt dann nicht den § 241 StGB da dieser nur nur mit der Androhung eines Verbrechens, nicht aber eines Vergehens verwirklicht werden kann. ... -- Editiert am 27.08.2010 19:45 -- Editiert am 27.08.2010 19:46 -- Editiert am 27.08.2010 19:51 Am 28.8.2010 von micha60 Eine Bedrohung ist das nicht, aber der Tatbestand einer versuchten Nötigung nach § 240 StGB dürfte erfüllt sein. ----------------- "" Am 28.8.2010 von dem User forever known as Mortinghale Wobei "Wenn du ******* über mich erzählst" ja wohl auch rechtlich angreifbar wäre. ----------------- "" Am 28.8.2010 von micha60 Das setzt schon mal voraus, dass das, was der Bedrohende als ****** empfindet, objektiv tatsächlich ****** ist. Und wenn er mit unangemessenen Drohungen kommt, kann es auch dann Nötigung sein, wenn der angestrebte Zweck, nicht beleidigt zu werden, es an sich nicht ist. ----------------- "" Am 28.8.2010 von Anonymer_ist_besser quote:unangemessenen Drohungen Aha ... es gibt also auch angemessene Drohungen!
Leserforumvon Caluba81 | Strafrecht | 4 Antworten | 17.03.2024 11:16
Ich habe für euch einen fiktiven Fall der Bedrohung. ... Nötigung in Frage. ... Versuchte Nötigung kommt tateinheitlich dazu.
Leserforumvon krkboxen | Strafrecht | 1 Antwort | 11.11.2009 16:50
Der Tatbestand: (versuchte) sexuelle Nötigung und Bedrohung Ich will erwähnen, dass ich ihr klar gedroht habe. Aber das mit der versuchten Nötigung widerspricht sich, da das angebliche Opfer mir selbst SMSe geschrieben hat, dass sie den besten Sex ihres Lebens mit mir hatte und fragte, ob ich gerne einen "Dreier" mit ihr und einer Freundin haben wolle.
Leserforumvon god | Strafrecht | 7 Antworten | 06.10.2005 16:44
Ansonsten: Ich schlag dir die F. ein, ist nur Nötigung nach §240 STGB und nicht Bedrohung. ... Nötigung ist jedoch ein Offizialdelikt und daher kommt das nicht Frage. Am 6.10.2005 von wastl Naja, "nur" Nötigung kann man nicht sagen, zumal eine Bedrohung von der Nötigung verdrängt werden würde.
Leserforumvon juri# | Strafrecht | 2 Antworten | 14.03.2007 13:06
hallo, ich würde mich sehr freuen, wenn mir einer meine folgende frage beantworten könnte: macht sich ein ausländer, der einer mutter ihr kind "entreisst" um mit einer bedrohung des kindes politische forderungen in seinem heimatland zu erpressen. der nötigung strafbar, weil er das kind mit gewalt "entreisst"?
Leserforumvon gigagabs | Strafrecht | 2 Antworten | 05.06.2007 12:32
Moin Moin….eine kurze Frage an die Experten hier… Erfüllt das schriftliche Androhen eines Amoklaufes den Tatbestand der Nötigung? ... Bedrohung handeln.
Leserforumvon guest-12306.04.2018 19:22:03 | Strafrecht | 4 Antworten | 06.04.2018 17:16
Ist das eine Drohung oder eine Nötigung ?
Leserforumvon karl111 | Strafrecht | 11 Antworten | 09.05.2008 11:01
Gruss Agenor Am 9.5.2008 von dadl6 Eine Bedrohung liegt bei diesem Sachverhalt nicht vor, maximal eine (versuchte) Nötigung. ... Nötigung, ja...ggf. ----------------- "Kanzlei Dr. ... Osselbart und Söhne, Töchter und 12 Neffen" Am 10.5.2008 von reckoner Hallo, Nötigung ???
Leserforumvon norianda | Strafrecht | 11 Antworten | 30.08.2017 09:49
Es war somit keine Bedrohung. ... Alternativ wäre es Nötigung (§ 240 StGB). ... Und je nachdem, was man da genau annimmt, war es Nötigung oder Bedrohung.
123·5·10·13