66 Ergebnisse für „beihilfe straftat person“

Leserforumvon guest-12317.08.2023 16:10:48 | Strafrecht | 1 Antwort | 10.02.2018 13:56
Wenn nun eine Person an solch eine Organisation spendet, ist das eine Straftat ?... Oder müssten spezielle Umstände vorliegen, damit es erst zu einer Straftat wird? ... Wäre es Beihilfe, wenn diese finanziell unterstützt werden?
Leserforumvon maximoriz | Strafrecht | 11 Antworten | 12.02.2012 02:05
Angenommen eine Person wird wegen Mordes zu lebenslanger Haft veruteilt. Eine andere Person wird beschuldigt Beihilfe zu diesem Mord geleistet zu haben. ... Fahrlässig Beihilfe ist nicht strafbar.
Leserforumvon oliverus1973 | Strafrecht | 14 Antworten | 16.02.2004 01:15
Es handelt sich um einige tausend EURund die Person bezieht Sozialhilfe. Kann ich jetzt noch wegen Beihilfe angezeigt werden, falls das herauskommt? ... Evntl. wollte ich eine Frist zu Selbstanzeige setzen oder gemeinsam mit der Person zum Sozialamt gehen...
Leserforumvon simsee | Strafrecht | 9 Antworten | 01.06.2009 10:03
Was sieht der Gesetzgeber als Strafmaß zur Beihilfe des (doch massiven und über einen langen Zeitraum) Sozialhilfebetrugs vor? ... Daher kommt mangels Haupttat auch keine Beihilfe in Betracht. Insgesamt sehe kein strafbares Verhalten und werde das Gefühl nicht los, der Fragesteller ist nur auf der Suche nach einem Grund, der betreffenden Person eins "reinzuwürgen".
Leserforumvon Bundesbürger 1 | Strafrecht | 16 Antworten | 19.12.2018 17:17
Meibe Frau und ich haben heute eine Vorladung als Beschuldigte zur Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug erhalten. ... Und wenn diese Person dann auch noch die Papiere übermittelt hat, dann liegt der Verdacht nahe, daß sie auch die Fälschung vorgenommen hat. ... Zitat (von Bundesbürger 1):Somit muss der Staatsanwalt nachweisen,wer die Straftat begangen hat.
Leserforumvon daxus | Strafrecht | 8 Antworten | 20.05.2012 02:10
Eine nicht verwandte Person P müsste B anzeigen? ... Zitat:Dabei dürfte sich A schon der Beihilfe strafbar machen. Beihilfe zu was?
Leserforumvon MonsieurH | Strafrecht | 7 Antworten | 11.04.2010 16:56
Hallo liebe Forengemeinde, folgender Fall zur Einschätzung: Person A hat mehrere tausend Euro Schulden. ... Inwieweit hat sich A, wenn schon Details wie auch die Beihilfe zu einer Straftat erörtert werden, der Anstiftung zur Beihilfe schuldig gemacht? ... Am 11.4.2010 von Jotrocken quote:>(Not-)Betrug und Urkundenfälschung Inwieweit hat sich A, wenn schon Details wie auch die Beihilfe zu einer Straftat erörtert werden, der Anstiftung zur Beihilfe schuldig gemacht?
Leserforumvon maxmustermann123 | Strafrecht | 9 Antworten | 25.10.2009 16:46
Ob das Lügen eine Straftat ist, kommt auf die Folgen an - das müssten Sie dann schon mal näher schildern. Gruß vom mümmel ----------------- " " Am 25.10.2009 von LEGION Vermutlich meint er etwas im Bereich Beihilfe bzw. ... Als Zeugen gibt er seinen Mitarbeiter an, der aussagt das es an die Person verliehen wurde, obwohl er es nicht gesehen hat, sonder nur sein Arbeitgeber es gesagt hat.
Leserforumvon *Die_Fragende* | Strafrecht | 6 Antworten | 30.07.2010 19:25
Entschädigungsansprüche nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens Ich frage mal wieder für eine andere Person, der mit folgender Bitte an mich trat. Er ist einer Straftat beschuldigt worden, es gab einen Übergriff auf seine Person und saß einige Stunden in Gewahrsam. ... Wie kann er denn die Anwaltskosten in Rechnung stellen oder sich Beihilfe dafür einholen?
Leserforumvon interstella555 | Strafrecht | 11 Antworten | 05.03.2011 11:22
Er ist einverstanden => Vorsatz zur Beihilfe zur Begehung der Straftat. quote:Als sie am Tatort sind bekommt C jedoch kalte Füße Könnte als Rücktritt vom Versuch (und damit vom Vorsatz gesehen werden). In diesem Falle wäre eine Strafbarkeit für Person C ab diesen Moment nicht mehr gegeben. ... Beihilfe (+) 2.
Leserforumvon Hurricane91 | Strafrecht | 6 Antworten | 13.07.2020 18:06
Hallo, Person A bekommt Besuch von Person B, Person B ist angetrunken und betritt die Whg. ... Person B bekommt Post über die Vernehmung, Person A möglicherweise auch noch. ... Weiteren Rat kann man dann hier auch kaum geben, wenn man (als Antworter) nicht am Rand einer (Beihilfe zur) Strafvereitelung spazieren gehen möchte.
Leserforumvon speedone | Strafrecht | 4 Antworten | 15.01.2004 16:43
Bei den Mittätern liegt "Vortäuschen einer Straftat" und "Beihilfe zum Betrug vor" § 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder 5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend. (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1). (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt. ************************************ § 27 Beihilfe (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern. ************************************* § 145d Vortäuschen einer Straftat (1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, 1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder 2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist. ----------------- "Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 15.1.2004 von speedone Danke für die schnelle Antwort.
Leserforumvon Psix | Strafrecht | 6 Antworten | 16.05.2011 18:26
Eine mir nur vom sehen bekannte Person hat meinen Freund einen Angebot gemacht. ... D.h. wir haben eine mögliche Beihilfe zum Versicherungsbetrug und ggfs. zur Vortäuschung einer Straftat. ... Betrug hat den gleichen Strafrahmen wie Hehlerei, Beihilfe wird aber milder bestraft als die Haupttat.
Leserforumvon cat1403 | Strafrecht | 9 Antworten | 26.04.2023 10:08
Wenn ja welche Straftat. ... Wenn ja welche Straftat.... Beihilfe scheidet auch aus, weil ja der Ausbruch selbst nicht bestraft wird.
Leserforumvon Rexmint | Strafrecht | 7 Antworten | 06.10.2014 15:51
Person B hat davon nichts mitbekommen. ... Person B sagt nichts dazu. ... Darin steht "Ermittlungsverfahren wegen folgender Straftat Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB, Beihilfe gemäß 27 StGB".
Leserforumvon DanniK | Strafrecht | 16 Antworten | 23.07.2007 17:48
Gruß Daniel K Am 23.7.2007 von guest123-1156 --- editiert vom Admin Am 23.7.2007 von DanniK Die Anstiftung zur Tötung der eigenen Person scheint auf den ersten Blick keine Anstiftung im strafrechtlichen Sinne sein, da die Selbsttötung keine Straftat darstellt. ... Die Anstiftung hierzu scheint also auch eine Straftat zu sein. ... Das Argument von oben mit der Beihilfe zum Selbstmord trifft es.
Leserforumvon Lara2006 | Strafrecht | 18 Antworten | 06.03.2024 23:49
Ist das eine Straftat?... Wenn die begangenen Handlungen im Rahmen der Flucht bereits nicht strafbar sind, so kann auch keine strafbewehrte Beihilfe vorliegen. ... Ist das eine Straftat?
Leserforumvon Jürgen Höllerich | Strafrecht | 9 Antworten | 17.01.2007 16:18
Was für ein Straftat liegt denn vor, wenn man sich vor Gericht als eine andere Person ausgibt? ... Soll auch schon vorgekommen sein Am 20.1.2007 von Mareike123 Was für ein Straftat liegt denn vor, wenn man sich vor Gericht als eine andere Person ausgibt? Im Zivilverfahren dann Beihilfe zum (Prozeß-)Betrug, wenn dadurch auf die Entscheidung des Verfahrens Einfluß genommen werden soll.
Leserforumvon FehlerSocke | Strafrecht | 18 Antworten | 09.03.2018 17:43
Am 9.3.2018 von muemmel Ein Strafverfahren wegen Beförderungserschleichung für den Ticketnutzer und eines wegen Beihilfe gegen die befreundete Person. ... Am 10.4.2018 von hh Zitat:Ein Strafverfahren wegen Beförderungserschleichung für den Ticketnutzer und eines wegen Beihilfe gegen die befreundete Person. ... Lamar (Anleitung zu Straftat editiert - eine Woche Sperre) -- Editiert von Moderator am 07.08.2018 15:32 Am 7.8.2018 von !!
Buttersäure, Gefahr!!! 3 von 5 Sterne
Leserforumvon SonnyB | Strafrecht | 7 Antworten | 09.11.2004 19:27
Die Tatsache, dass der angebliche Freund belastet wird, ist kein Hindernis, denn dieser, falls es denn zu einer Straftat kommen sollte, wohl nicht als "Freund" angesehen werden kann und darf. ... Dann käme nur noch Beihilfe in Betracht, was aber milder (wieder im worst-case) bestraft wird. ... Dann käme nur noch Beihilfe in Betracht, was aber milder (wieder im worst-case) bestraft wird.
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