161 Ergebnisse für „beleidigung beamte“

Leserforumvon Savas250 | Strafrecht | 10 Antworten | 08.09.2014 17:17
Ist eine solche Beleidigung in diesem fiktiven Fall überhaupt gegeben ? ... Es handelt sich hier ganz schlicht um das Delikt "Beleidigung". ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!" ... Am 9.9.2014 von Rechtsmacher Im übrigen berechtigen einfache Beleidigungen keine Geldentschädigung an Beamte.
Leserforumvon mf7 | Strafrecht | 2 Antworten | 14.08.2012 16:03
StGB oder eine Beleidigung? ... Ob die Aussage, "dorthin abzuhauen, woher er gekommen ist" als Beleidigung anzusehen ist, bezweifle ich stark. Es ist nicht klar, was der Beamte in dem Moment damit gemeint hat. ----------------- ""
Leserforumvon Mandant1987 | Strafrecht | 12 Antworten | 24.01.2013 20:36
Hi, hätte da mal eine frage zu dem Thema "Beleidigung"... ... Dann Kahm die Diskussion zum Thema Beamten Beleidigung... ... Duzen = Beleidigung (gegenüber Beamten).
Leserforumvon Herbert_JVA | Strafrecht | 8 Antworten | 10.07.2021 14:55
Am 10.7.2021 von Herbert_JVA Und wieso werden dann Bürger regelmäßig wegen Beleidigung verurteilt, wenn sie z. ... wir das "Du" hier wohl nicht als Beleidigung ausgelegt, auch wenn der Gefragte zufällig ein Polizist von Beruf ist. ... Nur eine Beleidigung ist es nicht.
Leserforumvon trulla70 | Strafrecht | 1 Antwort | 21.11.2012 18:07
Also 3 Beamte bestätigen die Verlängerung. 4 Wochen später kommt ein Schreiben mit der Androhnung eines Zwangsgeldes und der Steuerschätzung. ... Wenn ich mir die Definition einer Beleidigung ansehe, halte ich den Tatbestand erfüllt "Eine Beleidigung im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen.".
Leserforumvon go597136-93 | Strafrecht | 6 Antworten | 01.11.2022 22:11
Ist die Aussage als Drohung oder als Beleidigung zu klassifizieren? ... Denn der Beamte (A) wird weder direkt beleidigt, noch eindeutig bedroht. ... Für die Beleidigung fehlt mir der erforderliche ehrverletzende Charakter.
Leserforumvon Mark_Mustermann | Strafrecht | 3 Antworten | 11.03.2007 18:28
Daraufhin sind zwei Beamte sofort gekommen und haben mit uns diskutiert, wobei ich mich erinnere das wir uns ziemlich aufgeregt haben. einen Monat später bekam jeder von uns einen Brief mit Anschuldigungen, zu denen wir uns schriftlich äußern durften. ... Ihr habt beide wohl den Tatbestand der Beleidigung (also § 185 StGB) verwirklicht. ... sowas in der art hatte ich mir gedacht, nur verstehe ich nicht wieso bei mir schon das verfahren eingestellt ist obwohl ich den vorwurf "wiederholte beleidigung" habe, der kollege lediglich "beleidigung". ich dachte, der zusatz "wiederholt" verhschlimmert den vorwurf um einiges... ----------------- " "
Leserforumvon shikira | Strafrecht | 2 Antworten | 04.02.2011 15:11
vor 2 Tagen kam die erste Vorladung für Beleidigung im Straßenverkehr für A, die dann ihr Aussageverweigerungsrecht wahrnahm (telefonisch abgesagt), da A überhaupt nicht wusste um was es genau geht. ... Da meinte der Beamte nur, dann fragen sie mich halt. ... Der Beamte möchte diese Sache offenbar möglichst fix vom Tisch kriegen und Postlaufzeiten einsparen.
Leserforumvon oxygen86 | Strafrecht | 5 Antworten | 10.12.2016 19:30
Geht das schon in Richtung strafbare Beleidigung oder nicht? ... In meinen Augen nicht, denn die Äußerung hat einen sachlichen Bezug zum Verhalten des Beamten. gruß charly PS: Und was hat der Beamte auf die Frage geantwortet? ... (Beleidigung?)
Leserforumvon eddierodriguez123 | Strafrecht | 11 Antworten | 17.09.2013 14:57
Nun meine Fragen: 1) Sind die Mitarbeiter der Universität in dem Sinne Beamte, als das hier ein öffentliches Interesse zu bejahen wäre? ... Ob das Beamte sind, hängt vom Einzelfall ab. ... Allgemeines Geschimpfe ist keine Beleidigung.
Leserforumvon NickTheChopper | Strafrecht | 43 Antworten | 29.03.2011 14:15
heute morgen kam ein Kunde(KK-Beamte)wollte ein Artikel (aus einem Wochenangebot von uns erwerben wo der Preis mittlerweile angestiegen ist! ... Beamte war in Zivil -- Editiert am 29.03.2011 19:12 Am 29.3.2011 von wastl damit es nicht zu missverständnissen komm! Beamte war in Zivil Dafür hat er ja seinen Dienstausweis, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Leserforumvon cincinplayer | Strafrecht | 7 Antworten | 24.03.2009 09:54
Ich bin sicher das die Polizei sich beim abbiegen versehen hat denn es war wirklich sehr dunkel und ich hatte ein dickes dunkles Handschuh an und deswegen auch haben Sie weil Sie es nicht genau gesehen haben zurück gefahren und mich gefragt was ich gemacht habe und ob dies eine Beleidigung war. ... Es gab keinen grund die Polizisten zu beleidigen und mein Vater gibt auch zu das er so bisschen gemuckt hat aber niemals eine beleidigung wie Stinkefinger zeigen gemacht hat. ... Der jüngere Polizist soll die angebliche Beleidigung gesehen haben aber warum hätte ich so etwas hinter den Polizei beamten machen sollen?
Leserforumvon go297364-45 | Strafrecht | 12 Antworten | 17.05.2011 15:27
Vor kurzem kam dann die Vorladung zum Revier zur mündlichen Vernehmung wegen "Beleidigung". ... Ich habe wirklich Respekt vor Polizeiarbeit und auch Beamte im Freundeskreis, aber selbst von denen kommen Äußerungen, die diesen Machtmissbrauch bestätigen. ... Sie bestreiten die Beleidigung doch gar nicht!
Leserforumvon Supporter24 | Strafrecht | 1 Antwort | 28.02.2006 20:49
Tatvorwurf: Sachbeschädigung sowie Beleidigung. ... Als ich im Steifenwagen saß, hat ein Beamte zu mir gesagt, ich solle dahin gehen wo ich her komme?
Leserforumvon Supporter24 | Strafrecht | 0 Antworten | 25.02.2006 21:54
Tatvorwurf: Sachbeschädigung sowie Beleidigung. ... Als ich im Steifenwagen saß, hat ein Beamte zu mir gesagt, ich solle dahin gehen wo ich her komme?
Leserforumvon anna2004 | Strafrecht | 9 Antworten | 05.01.2004 16:32
ich habe mich leider auf eine Diskussion mit einem polizisten eingelassen, als dieser mir ein knöllchen erteilte, weil ich vor dem kindergarten meiner tochter falsch parkte. ich versuchte mit ruhigen worten zu erklären, dass ich lediglich meine tochter aus dem kindergarten abholen wollte und mich in zeitnot befand, da der kindergarten in wenigen minuten geschlossen hätte. der beamte gab mir den hilfreichen tipp, doch ca. 1 km weiter zu parken. hier gäbe es schließlich ausreichend parkplätze. darauf hin drehte ich mich um und sagte im gehen das wort "idiot". nun ist mir eine anzeige wegen beleidigung anhängig. kann mir jemnand sagen, wie hoch die geldstrafe aussehen könnte. mein anwalt verlangt für seine "mühe" ein honorar zwischen 930 und 1450 € ohne gewähr. ich überlege nun, ob ich es einfach darauf ankommen lasse und ohne anwalt der strafe entgegen sehe. vielen dank anna ----------------- "anna" Am 5.1.2004 von Mareike123 Beleidigungen gegen Polizeibeamte gehen - je nach Art der Beleidigung - immer so zwischen 400 und 800 EUR aus. ... Ob es Sinn macht, dagegen anzugehen, insbesondere wenn die behauptete Beleidigung den Tatsachen entspricht, müssen Sie allerdings selbst wissen. ... Eine Geldstrafe wegen Beleidigung wird -wie alle anderen Geldstrafen auch- in Tagessätzen bemessen.
Leserforumvon phantom | Strafrecht | 11 Antworten | 05.03.2006 00:24
Habe hier im Forum ein paar Threads über Beleidigung gelesen und war überrascht und beunruhigt wie sehr sich doch die Strafe unterscheiden kann. ... Kann der Beamte die ganze Sache abblasen? Am 5.3.2006 von DanielB Nun, Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt und wenn der Beamte seinen Strafantrag zurückziehen sollte (was eher selten passieren dürfte) und sein Vorgesetzter keinen neuen stellt, wäre das Verfahren damit erledigt.
Leserforumvon spider14102 | Strafrecht | 18 Antworten | 12.04.2011 19:15
Es ist ja bei Beleidigungsverfahren recht häufig, daß das Verfahren eingestellt wird, wenn nicht gerade Polizisten oder sonstige Beamte beleidigt wurden. ... Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt. ... Wenn es um Beleidigung geht - meistens, ja.
Leserforumvon sanda.erich | Strafrecht | 10 Antworten | 27.01.2014 11:58
Der beleidigte Beamte hatte bis dato keine Strafanzeige gestellt. ... Ist de o.g.zitat eine beleidigung? ... Ist de o.g.zitat eine beleidigung?
Leserforumvon FoxStyle | Strafrecht | 9 Antworten | 06.08.2010 11:06
und wegen der beleidigung ----------------- "" Am 6.8.2010 von TrueBlood quote:ist eigentlcih eine versuchte körperverletzung schlimm es ist ja nix passiert Ist es eigentlich schlimm, wenn ich auf dich schieße und knapp verfehle? ... Gerade wenn die Opfer Beamte sind, sehen Staatsanwälte da schon aus Prinzip ein hohes Interesse an der Verfolgung, es soll ja nicht Schule machen, daß man Polizisten angreift und mit einer Einstellung davon kommt. ----------------- "" Am 6.8.2010 von micha60 Wenn die Sache, die zur Bewährung geführt hat, auch unter Alkoholeinfluss geschehen ist, kommt eine Verurteilung wegen § 323a StGB - Vollrausch - in Betracht. ... Körperverletzung = Geldstrafe oder bis 5 Jahre Haft Beleidigung = Geldstrafe oder bis 2 Jahre Haft Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte = Geldstrafe oder bis 2 Jahre Haft Am 7.8.2010 von micha60 Nochmal meine Frage: Gab es schon mal Straffälligkeit unter Alkohol?
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