39 Ergebnisse für „beschwerde beschluss bewährungszeit bewährung“

Leserforumvon Msnfam | Strafrecht | 4 Antworten | 05.01.2017 20:29
Also 3 Monate nach Ende der Bewährungszeit und zweier erfolglosen versuchen, die Bewährung zu widerrufen. ... Zitat:Die Bewährung ist (auch ohne Beschluss über Straferlass?) ... Bewährungszeit noch zulässig ist, wenn die Strafe noch nicht -per rechtskräftigem Beschluss- erlassen ist, vgl. z.B.
Leserforumvon Derdado | Strafrecht | 2 Antworten | 09.11.2019 14:27
Bin ich jetzt fertig mit der Bewährung oder läuft das noch? ... Die Bewährungszeit ist seit 20.10. beendet, aber die Strafe erst erlassen, wenn der entsprechende Beschluss zugestellt und rechtskräftig ist. Das wird er 1 Woche nach Zustellung, da die Staatsanwaltschaft noch so lange Zeit hat Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.
Leserforumvon gilli123 | Strafrecht | 12 Antworten | 28.02.2007 14:52
Bis heute nichts passiert, kein Beschluß, nichts! ... Widerrufsbeschluß Beschwerde einlegen. Wenn diese Beschwerde abgewiesen wird, kann man dann nochmals Beschwerde gegen den Beschluß einlegen??
Leserforumvon Andy1983 | Strafrecht | 5 Antworten | 11.04.2013 22:09
Die Bewährungszeit kann dabei 2-5 Jahre betragen [§ 36, Abs. 4 BtmG iVm. § 56a, Abs. 1 StGB], so dass die Bewährung frühestens im Sommer 2011 hätte beendet sein können, bzw. spätestens im Sommer 2014 sein könnte. ... Der Beschluß wurde demgemäß "mit Wirkung vom..." aktuellen Datum minus 8 Monate erlassen. Ich würde daher Rechtsbehelf gegen diesen Beschluß einlegen.
Leserforumvon makama | Strafrecht | 5 Antworten | 06.01.2009 00:19
Innerhalb der Bewährungszeit gab es ein neues Verfahren/Urteil, das aber ebenfalls auf Bewährung ausgesetzt wurde. ... Wurde die erste Bewährungsstrafe denn nach Ablauf der Bewährungszeit per Beschluss erlassen? ... War denn die ursprüngliche Strafe für 5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt?
Leserforumvon Zeromancer | Strafrecht | 2 Antworten | 16.08.2017 21:11
Aber erst wird mir gesagt man könne über eine Ende der Bewährung nicht urteilen und dann doch ? ... Zitat:Also ich denke nicht, dass die Ermittlungen damit eingestellt sind Der Beschluss über den Straferlass (gegen den die StA übrigens noch "sofortige Beschwerde" einlegen kann) ist natürlich nicht gleichzeitig eine Einstellungsverfügung hinsichtlich der neuen Sache. ... Jedenfalls wird der Straferlass rechtskräftig, wenn die StA keine Beschwerde einlegt.
Leserforumvon miba06 | Strafrecht | 15 Antworten | 09.02.2009 19:19
Alles ohne Beanstandungen abgelaufen. 2004 Urkundenfälschung, versuchter Betrug, Fahren ohne Fs = 1Jahr Bewährung, abgelaufen. ... Gegen den Beschluss ist die sofrtige Beschwerde zulässig über die das Landgericht entscheidet. Die Beschwerde ist binnen 1 Woche einzulegen nachdem Ihnen der Beschluss zugestellt wurde.
Leserforumvon bjoerndicx | Strafrecht | 10 Antworten | 12.11.2013 12:17
Hallo Ihr lieben, Mein Sohn wurde 2007 wegen Gewerbsmäßigem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt, Bewährungszeit 3 Jahre 2010. ... Die Bewährung in beiden fällen ist jetzt im August abgelaufen. ... Sie wurde erst im August, durch einen Beschluss beendet.
Leserforumvon DieOhneNamen | Strafrecht | 5 Antworten | 11.12.2019 13:58
Gegen den Beschluss kann keine Revision eingelegt werden, sondern das Rechtsmittel der "sofortigen Beschwerde" Oder es gab überhaupt keine Verhandlung, bzw neue Verurteilung, sondern die Bewährung wurde verlängert, aufgrund von Auflagenverstößen. Auch in dem Fall gibt es keine Verurteilung, sondern ebenfalls einen Beschluss. ... Auch in dem Fall gibt es keine Verurteilung, sondern ebenfalls einen Beschluss.
Leserforumvon larrylaffer | Strafrecht | 27 Antworten | 22.02.2012 19:57
Sehr geehrte Damen und Herren, und zwar bekam ich heute Post das meine Bewährung widerrufen wurde. ... Dies war dann die sofortige Beschwerde. ... Heute bekam ich dann den Beschluss das die Bewährung widerrufen wird und was mir sehr sorgen macht ist, das von einer erneuten abgabe eines erneuten Widerrufs abgesehen werden soll, da ich mich nich geläutert zeige.
Leserforumvon gallardo | Strafrecht | 2 Antworten | 08.11.2008 14:45
Während meiner Bewährung habe ich eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung bekommen und die Bewährungszeit wurde um ein Jahr verlängert. ... Und nun bekomme ich diesen Beschluß. ... Am 8.11.2008 von Rechtsmacher Nun, Sie sollten gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer sofortige Beschwerde einlegen.
Leserforumvon Dantius0099 | Strafrecht | 7 Antworten | 02.04.2014 11:47
Das Gericht kann aber immer noch den Straferlaß widerrufen innerhalb von einem Jahr nach Ende der Bewährungszeit vgl. § 56g, Abs. 2 StGB Das bedeutet, wenn Sie eine Straftat innerhalb der Bewährungszeit begangen haben, diese jedoch erst innerhalb von einem Jahr nach Ende der Bewährungszeit abgeurteilt wird und die Strafe mindestens einer Freheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr entspricht kann der Straferlaß und damit auch die Bewährung noch widerrufen werden. ... wird/wurde der Erlass erst 1 Woche nach dem 23.07.13, da die StA die Möglichkeit hatte, sofortige Beschwerde einzulegen. ... Ablauf der Bewährungszeit und dem Beschluß liegen, der Beschluß folgendermaßen verfasst ist: quote:Die Strafe wird mit Wirkung vom 01.04. erlassen.
Leserforumvon xxcodexx | Strafrecht | 39 Antworten | 03.07.2008 18:39
Hallo, ich habe heute den Beschluss vom Gericht bekommen in dem steht das meine Bewährung wiederrufen wird (ich also 6Mon. -3 Wochen absitzen muss). ... Nun ja heute dann der Beschluss Bewährung wiederrufen 6 Monate absitzen unter abzug der geleisteten Sozialstunden welche als 3 Wochen abgerechnet werden also 5 Mon. und 1 Woche. ... Das Landgericht wird den Amtsgerichts-Beschluß bestätigen, auch wenn SIe Beschwerde einlegen.
Leserforumvon 47114711 | Strafrecht | 4 Antworten | 03.04.2008 13:55
Ich bin vorbestraft. 1x30 Tagessätze, 1x60 Tagessätze, 1x 1 Jahr und 6 Monate auf 3 Jahre Bewährung, Bewährungszeit läuft noch. ... Soweit ich weiss, kann gegen einen richterlichen Beschluss Beschwerde eingelegt werden. ... Soweit ich weiss, kann gegen einen richterlichen Beschluss Beschwerde eingelegt werden.
Leserforumvon fb258821-28 | Strafrecht | 39 Antworten | 11.11.2014 19:25
Hey, Ich bin für 1 Jahr auf 2 Jahre Bewährung verurteilt worden im Juni 2013. ... Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft." ... Der Widerruf der Bewährung ist die logische Konsequenz.
Leserforumvon Benjamin89 | Strafrecht | 18 Antworten | 05.04.2020 14:10
Die Bewährung läuft noch 1 Jahr jetzt ca, waren 2 jahre. ... Zitat (von Benjamin89):Also ich hab den Beschluss vom Amtsgericht das mir der Anwalt beigeordnet wurde. ... Zitat (von Benjamin89):Also ich hab den Beschluss vom Amtsgericht das mir der Anwalt beigeordnet wurde.
Leserforumvon Tisch | Strafrecht | 11 Antworten | 22.08.2014 14:42
Wird dort Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt ist auch der Widerruf der (alten) Bewährung sehr wahrscheinlich. ... Am 23.8.2014 von seidi256 also ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Bewährungswiderruf muss nicht zwingend heißen das die Bewährung auch wirklich wieerrufen wird. das Gericht wird das ganze Prüfen wie Streetworker richtig schrieb kommt es ehr drauf an was bei der neuen Strafsache rauskommt. das Gericht welches über den Bewährungswiderruf entscheidet, hat neben der möglichkeit des Wiederrufes noch die möglichkeiten die Bewährungszeit zu verlängern und/oder neue Auflagen zu erteilen und der schlimmste Fall ist eben das die Bewährung widerrufen wird und dann gehts ein paar Wochen später ins Gefängniss ----------------- "" -- Editiert seidi256 am 23.08.2014 09:16 Am 23.8.2014 von muemmel und der schlimmste Fall ist eben das die Bewährung widerrufen wird und dann gehts ein paar Wochen später ins Gefängniss Grundsätzlich richtig - allerdings kann man zunächst mal das Rechtsmittel der "sofortigen Beschwerde" einlegen. ... Beschluss dauert nach einem Bewährungswideruf - Anhörungstermin, wenn beim Termin kein mündlicher Beschluss ergangen ist?
Leserforumvon cologne2006 | Strafrecht | 12 Antworten | 20.01.2009 19:55
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich die sofortige Beschwerde nach § 304 StPO gegen den von Ihnen erlassenen Beschluss vom 16.12.2008 ein. ... Dies ist ja kein Beschluss !! Am 7.5.2009 von Bewährungshelfer An Ihrer Stelle würde ich einfach BEIDES machen: Erst dazu Stellung nehmen und anschließend - falls es doch zu einer Verlängerung der Bewährungszeit kommt - dagegen wieder sofortige Beschwerde einlegen.
Leserforumvon Kalu | Strafrecht | 10 Antworten | 06.06.2011 09:31
Wenn Sie den Beschluss haben, mit dem dann eine Verlängerung oder eben der Widerruf beschlossen worden ist, können Sie gegen den innerhalb einer Woche ab Zustellung sofortige Beschwerde einlegen. Wenn Sie das nicht tun, wird der Beschluss - ganz ohne Sie - rechtskräftig. ... Am 26.4.2014 von orki81 Sehr geehrte Rechtsanwälte , vorab bedanke ich mich schon mal für die Antworten.Ich wurde 2005 vor 8 jahren zu einer Bewährung von 10 monaten 3 jahre bwrZeit und 3000 geldstrafe verurteilt.2008 13 monate auf 4 jahre bewährungszeit und 6000 eur gelstrafe .
Leserforumvon Micha258 | Strafrecht | 71 Antworten | 07.02.2020 11:17
Die Bewährung wurde widerrufen in dem Beschluss,, müsste also 7 Monate einsitzen. ... Wie stehen die Chancen das ich die Bewährungszeit zurück bekomme ? ... Hamburg den 07.02.2020 Geschäftsnummer: ++++++++++++++ Sehr geehrte Damen(Richterin) und Herren(Richter), Hiermit lege ich eine Beschwerde gegen den Beschluß vom Amtsgericht Hamburg Barmbek ein, in dem es um den Widerruf meiner Bewährung geht.
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