714 Ergebnisse für „bewährung erwarten“

Leserforumvon Geschunden | Strafrecht | 10 Antworten | 07.08.2007 14:06
Habe ich nun mit einer Haftstrafe oder Bewährung zu rechnen? ... Wird verm. gegen Geldauflage eingestellt oder Bewährung. ... Und, wie gesagt, eine Freiheitsstrafe halte ich für völlig ausgeschlossen - sogar mit Bewährung.
Leserforumvon Franzi85 | Strafrecht | 3 Antworten | 21.10.2008 16:56
Hallo, ein Freund von mir hat Zweieinhalb Jahre Bewährung bekommen, nachdem er schon einige Zeit abgesessen hat. Er stammt ursprünglich aus Deutschland und hat vor zwei Monaten in der Schweiz angefangen zu arbeiten.In fünf Monaten ungefähr läuft seine Bewährung aus und nun weis er nicht, ob er sich noch beim Gericht ummelden muss.Es ging alles holpertipolter und er musste von einen Tag auf den anderen los.Was kann Ihn erwarten?
Leserforumvon go409763-29 | Strafrecht | 13 Antworten | 10.03.2015 00:00
Person X ist sich einfach nicht ganz sicher ob die Bewährung wiederrufen werden könnte und wenn ja ob es dann zur Festnahme in Holland kommen könnte ----------------- "" Am 10.3.2015 von go409763-29 Person X befürchtet das die sache die vor dem start der Bewährung die bewährung gefährden könnten und Person X will auf keinen fall in den knast . ... Jetzt bleibt natürlich die Frage was genau Person X im schlimmsten fall erwarten könnte wenn die Bewährung nicht wiederufen werden kann. ----------------- "" Am 10.3.2015 von muemmel Die Frage nach dem schlimmsten Fall ist zwar völlig sinnfrei, weil der nie eintritt, aber wenn Sie es unbedingt wissen wollen: Die Höchststrafe für gefährliche Körperverletzung liegt bei 10 Jahren Haft. ... Es muß dann auch nicht zwingend Bewährung geben. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon Caro86 | Strafrecht | 5 Antworten | 13.03.2006 22:06
Was hat er überhaupt zu erwarten wegen der Alkoholfahrt? ... Gruss, Tom Am 13.3.2006 von DanielB Ich denke, die Bewährung könnte schon gefährdet sein. ... Hab ich das richtig verstanden, wenn man in der Bewährungszeit vorsätzlich was begeht -> Bewährung weg und wenn es fahrlässig ist hat es nichts mit der Bewährung zu tun?
Leserforumvon !6jähriger | Strafrecht | 2 Antworten | 01.08.2006 20:35
Am 1.8.2006 von C.Konert § 56 Strafaussetzung (1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind. (2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. ... Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen. --- Des weiteren stehen Freiheitsstrafen ab 3 Monaten (auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wurden) im Führungszeugniss. ----------------- "stud.iur C.Konert Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg"
Leserforumvon JaneSav12 | Strafrecht | 5 Antworten | 06.01.2016 17:17
Daraufhin wurde die bewährung verlängert und weiter urinTests angezettelt. ... Ihre wurde bereits einmal die Bewährung verlängert. ... Sie können doch nicht im Ernst erwarten, dass sich das Gericht hier auf der Nase herumtanzen lässt.
Leserforumvon haartrockner | Strafrecht | 3 Antworten | 22.04.2016 00:33
Wenn jemand wegen Betruges auf Bewährung ist und in dieser Zeit einen Diebstahl von Alkoholika im Supermarkt (Wert ca. 40 Euro) begeht und noch mit 0,8 g Heroin erwischt wird (29 BtMG), welche konkrete Strafe würde ihn erwarten? ... Inwiefern beeinflusst die Bewährung die neue Strafe, da die Bewährung sich ja auf ein anderes Delikt bezog. ... Am 22.4.2016 von muemmel Inwiefern beeinflusst die Bewährung die neue Strafe, da die Bewährung sich ja auf ein anderes Delikt bezog.
Leserforumvon md-andy | Strafrecht | 2 Antworten | 28.03.2006 13:16
§ 56 StGB Strafaussetzung (1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind... (2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen.
Leserforumvon leon71 | Strafrecht | 3 Antworten | 26.10.2012 10:04
Guten Tag und Hallo zusammen, wurde vor langer zeit wegen betruges verurteilt auf bewaehrung , diese bewaehrung wurde seit einigen monaten aufgehoben. lebe im ausland und via email wurde mir auch ein stellungsbefehl zur einweisung in eine JVA zugestellt. diese habe ich nicht angetreten. verjaehrt eine solche sache (verurteilt) oder bleibt dieses bestehen, stehen fuer mich 2 jahre gefaengniss auf dem spiel, ausserdm wird mir vorgeworfen eine weitere straftat begangen zu haben, fuer diese sache habe ich keine unterlagen und auch nie zu einer anhoerung erschienen. wie sehen die Verjaehrungsfristen aus oder kann man gar die freiheitsstrafe in eine entsprechende geldstrafe umwandeln. da nun mehr probleme hinzukommen laeuft auch noch mein reisepass ab und ebenfalls der personalausweis, ein rat waere hilfreich danke! ----------------- "" Am 26.10.2012 von justice005 Eine Bewährung wurde aufgehoben, neue Verfahren laufen, Sie sollen eine Strafe absitzen, sind im Ausland flüchtig und erwarten ernsthaft, dass die Strafe in eine Geldstrafe umgewandelt wird?
Leserforumvon ego0809 | Strafrecht | 5 Antworten | 11.07.2007 14:16
Straftat während der Bewährung begangen wurde. ... Weil die Bewährung nicht gleich in der Verhandlung der 2. ... Gruß vom mümmel Am 11.7.2007 von ego0809 Ja, ich dachte bisher immmer, wenn innerhalb der Frist kein Rechtsmittel eingelegt wird, ist das Urteil rechtskräftig und der Beklagte hat dann nix mehr zu erwarten.
Leserforumvon Rollifahrerin | Strafrecht | 5 Antworten | 13.04.2017 21:44
Ich sag mal, mit nem guten Anwalt Bewährung. ... Zitat:diesmal 268 sozialstunden und 3 Jahre auf bewährung. 3 Jahre auf Bewährung gibt es nicht. ... Davon ausgehend, dass es 2012 wirklich ein § 59 StGB war, dürfte jetzt ganz normal eine Geldstrafe zu erwarten sein.
Leserforumvon kayso | Strafrecht | 2 Antworten | 28.07.2008 23:56
,wird ab rechtskraft dieses Beschlusses für die Dauer von 4 Jahren zur Bewaehrung ausgesetzt. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist zur Bewaehrung auszusetzen,weil zu erwarten ist,dass der Verurteilte ausserhalb des Massregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird.Parag. 67d Abs. 2 StGB. ... Nein, der Strafrest ist zur Bewährung ausgesetzt.
Leserforumvon Crazycold | Strafrecht | 7 Antworten | 13.05.2007 14:53
Was kann mich da erwarten? ... Hab ich vielleicht noch eine Chance auf weitere Bewährung? ... Du hast natürlich die chance Bewährung in der Bewährung zu bekommen, wäre nicht das erste mal. 3.Erstmal müsste die erste Bewährung widerrufen werden.
Leserforumvon go524482-27 | Strafrecht | 3 Antworten | 05.09.2019 22:17
Nur ist meine Frage was mich jetzt erwarten wird.Und es sind alle Anzeigen in Verbindung mit der selben Person, wird das da zusammengelegt?... ich frag mich ob ich wirklich noch auf Bewährung oder Geldstrafe hoffen kann. -- Editiert von go524482-27 am 05.09.2019 22:19 Am 5.9.2019 von !!... Zitat: Nur ist meine Frage was mich jetzt erwarten wird.
Leserforumvon vani321recht | Strafrecht | 4 Antworten | 20.05.2011 11:41
Es geht um folgendes ein bekannter von mir wurde letzes Jahr zu einer Bewährungsstrafe von vier Jahren wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.Jetzt hatte er im Febuar streit mit seiner Freundin die wusste das er auf Bewährung ist und nach dem streit die Polizei rief und sagte er hätte sie Geschlagen bedroht und Hausfriedensbruch begangen.Obwohl es nur ein gegenseitiges geschubse war und er doch sogar einen Hausschlüssel für ihre wohnung hatte .Dann folgte wie gesagt die anzeige von ihr wegen Körperverletzung Hausfriedensbrch und Bedrohung.Nachdem die beiden sich wieder vertragen hatten nahm sie die anzeige bei der polizei zurrück und stellte dort klar das sie mit absicht falsch ausgesagt hatte um meinen bekannten probleme zu machen,jetzt ist aber von der Staatsanwaltschaft ein brief gekommen das das verfahren eröffnet ist im öffentlichem interesse wegen der drei oben genannten dinge.was könnte im schlimmsten fall meinen bekannten erwarten auch wen seine freundin vor gericht sagt das sie gelogen hat und es doch garnicht so war wie zuerst geschildert,und soll er sich einen anwalt suchen? ... Was ihn erwarten könnte, ist dass auch das Gericht der Freundin die neue Version nicht glaubt, ihn verurteilt, die Bewährung widerruft und er in den Knast geht.
Leserforumvon neuling88 | Strafrecht | 7 Antworten | 01.10.2014 02:25
Ich hatte §63 und bin seit knapp zwei Jahren auf Bewährung/Führungsaufsicht. ... Meine Bewährung u. ... Ganz ehrlich: Sie erwarten ein wenig zu viel von einem Internetforum, in dem niemand Sie kennt und auch die Stellungnahmen der anderen Beteiligten nicht kennt.
Leserforumvon hondayz | Strafrecht | 3 Antworten | 26.08.2007 10:28
also wer kann mir sagen (aber kein blödsinn), was ich zu erwarten habe?? ... Natürlich gibt es aber auch die Möglichkeit die Bewährung zu widerrufen und für die neue Sache ebenfalls keine Bewährung mehr zu geben. ... Was von alledem nun bei Ihnen zu erwarten ist, kann Ihnen keiner vorhersagen.
Leserforumvon alex2010spanien | Strafrecht | 4 Antworten | 03.07.2012 19:02
Gewerbsmäßiger Betrug Schöffengericht Bewährung möglich ?? ... Bewährung ?? ... Auch bei bis zu 1 Jahr müssen Voraussetzungen erfüllt sein: quote: ...wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.
Leserforumvon M.W.1981 | Strafrecht | 5 Antworten | 11.01.2017 11:25
Meine Frage ist.....was habe ich in Bezug auf meine Bewährung zu erwarten, Sollte der Einspruch gegen den Strafbefehl negativ ausfallen. ... Wegen einer Geldstrafe und einer nicht-einschlägigen Tat wird eine Bewährung zu 99% nicht widerrufen. ... Zu befürchten haben Sie trotzdem maximal die Verlängerung der Bewährung.
Leserforumvon opc123 | Strafrecht | 10 Antworten | 14.12.2015 21:34
Bewährung? ... Wer sich dann in der Bewährungszeit, ganz gleich ob es erst 4 Monate vor Ende der Bewährungszeit ist, solch ein Ding leistet, der muss zwangsläufig mit enormen Konsequenzen rechnen und kann absolut kein Verständnis erwarten. ... Wer sich dann in der Bewährungszeit, ganz gleich ob es erst 4 Monate vor Ende der Bewährungszeit ist, solch ein Ding leistet, der muss zwangsläufig mit enormen Konsequenzen rechnen und kann absolut kein Verständnis erwarten.
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